Das Doppelbudget 2027/28 steht erneut im Zeichen der Konsolidierung. Sie ist mittelfristig notwendig, gleichzeitig gibt es weitere zentrale Herausforderungen, denen sich die wohlstandsorientierte Wirtschaftspolitik stellen muss. Wie wir in unserer Budgetanalyse argumentieren, findet sich dafür einiges: der Ausbau sozialer Dienstleistungen, ein hohes Investitionsniveau und einige vermögensbezogene Steuermaßnahmen. Trotzdem bleibt eine Schlagseite.
Die Konsolidierung ist angemessen
Wohlstandsorientierte Budgetpolitik achtet bei der Festlegung des Budgetpfads vor allem auf zwei Kriterien: Erstens ermöglicht sie eine stabile Staatstätigkeit, also sowohl die nachhaltige Finanzierung wie auch die Sicherung staatlicher Handlungsfähigkeit. Zweitens ist sie in eine ausgewogene Wirtschaftspolitik eingebettet, die auf die nachhaltige Entwicklung von Wohlstand und Wohlergehen abzielt. Die Budgetziele sind dementsprechend abhängig von der konkreten wirtschaftlichen, sozialen und ökologischen Ausgangslage abzuwägen.
Mit Ausnahme der fortgesetzten Aufrüstung sammelt die Bundesregierung nun mit ihrem zweiten Konsolidierungspaket weitere Teile der „ungedeckten Schecks“ wieder ein, die von der Vorgängerregierung ausgegeben wurden. Denn neben mehreren Krisen war es auch die unzureichend gegenfinanzierte Budgetpolitik der Vorgängerregierungen, die das Defizit in ungeahnte Höhen getrieben haben. Das Wirtschaftswachstum bleibt zu schwach, um eine Korrektur herbeizuführen. Die Bundesregierung fokussiert sich daher auf die weitere Eindämmung der Neuverschuldung, auch um den Anstieg der laufenden Zinsausgaben zu bremsen. Dabei geht sie richtigerweise besonnen vor, um für Planungssicherheit und Stabilität zu sorgen. Das vorgelegte Maßnahmenpaket wird den eigenen Ansprüchen, die Konjunktur und Beschäftigung zu schonen, auf die Verteilungswirkung zu achten, sozialpolitische Impulse zu setzen und strukturelle Reformen auf den Weg zu bringen allerdings nur zum Teil gerecht.
Die Konsolidierungsmaßnahmen sollen 2028 weitere 5 Mrd. Euro einbringen – abzüglich der Offensivmaßnahmen verbleibt ein Nettovolumen von 2,5 Mrd. Euro für die zusätzliche Defizitreduktion. Das ist gemessen am ersten Doppelbudget dieser Regierung eine relativ kleine Summe. Beide zusammen ergeben aber ein Volumen von 14,1 Mrd. Euro, das im Jahr 2028 budgetverbessernd wirksam werden soll und Spuren in Form geringeren Konsums sowie einer insgesamt etwas schlechteren Wirtschafts- und Beschäftigungsentwicklung hinterlassen wird.
Die Offensivmaßnahmen sind es nur teilweise
Uneingeschränkt positiv ist der Ausbau sozialer Dienstleistungen – insbesondere im Bildungsbereich, der Armutsbekämpfung und in der mobilen Pflege. Darüber hinaus werden die öffentlichen Investitionen zwar stabil gehalten, aber die Zusammensetzung wird deutlich schlechter: Es gibt weniger Geld für den Ausbau des öffentlichen Verkehrs, dafür mehr für Rüstung. Grundsätzlich ist auch zu begrüßen, dass diesmal stärker einnahmenseitig angesetzt wird, weil gezielte Steuererhöhungen im Durchschnitt weniger negativ auf Konjunktur, Beschäftigung, geringe Einkommen, Frauen und Klimaschutz wirken als Kürzungen auf der Ausgabenseite. Im Konkreten ist jedoch der hohe Anteil an regressiv bis proportional wirkenden Steuern verteilungspolitisch schwierig.
Für die Beschäftigungswirkung wären zielgerichtetere Offensivmaßnahmen allerdings deutlich wirksamer gewesen als die größte Einzelmaßnahme – die Senkung des FLAF-Beitrags für Dienstgeber:innen. Durch sie wird der Konsolidierungseffekt langfristig geschmälert, weil die Gegenfinanzierung ab 2030 Lücken aufweist. Sie führt außerdem dazu, dass eine verteilungspolitische Schlagseite bleibt: Die Nettokonsolidierung wird vor allem von Beschäftigten und Haushalten allgemein getragen, während Unternehmen à la lounge sogar entlastet werden – zumindest dann, wenn der relativ große Teil an noch nicht näher spezifizierten Maßnahmen nicht im Wesentlichen auf ihre Kappe geht (also z. B. beim Abbau klimaschädlicher Subventionen auf Lkw-Transitentschädigung und Dieselprivileg statt auf das Pendler:innenpauschale gesetzt wird).
EU-Fiskalregeln werden eingehalten
Die EU-Fiskalregeln werden mit dem eingeschlagenen Budgetpfad eingehalten. Die Regeln werden häufig missinterpretiert: Gemessen wird die Bundesregierung nicht am Defizit von 3 % der Wirtschaftsleistung, sondern daran, ob das gesamtstaatliche Ausgabenwachstum innerhalb der Vorgaben bleibt. Die Abbildung zeigt, dass dieses Ziel erfüllt wird. Da das Ergebnis 2025 besser als geplant war, ist der kumulierte Ausgabenwachstumspfad in den Folgejahren leichter zu erfüllen. Im nunmehrigen Doppelbudget werden die maximalen Wachstumsmöglichkeiten der Staatsausgaben gemäß Empfehlung des Europäischen Rats nicht ausgeschöpft. Hinzu kommt, dass die Fiskalregeln kleinere Abweichungen tolerieren.
Wer profitiert, wer verliert?
Die Verteilungswirkungen des Pakets fallen gemischt aus. Zwar leisten unterschiedliche Gruppen einen Beitrag zur Konsolidierung, die Lasten sind jedoch ungleich verteilt. Einige Maßnahmen sind zudem noch offen, ihre Verteilungswirkung zum jetzigen Zeitpunkt daher schwer einschätzbar. Positiv wirken die Bankenabgabe, die Rücknahme des letzten KöSt-Senkungsschrittes bei Unternehmen mit Millionengewinnen, das höhere effektive Aufkommen der Immobilienertragssteuer, das Aussetzen des Gewinnfreibetrags für Wertpapiere sowie die konsequentere Betrugsbekämpfung, jedoch läuft ein Teil davon ab 2030 wieder aus.
Klar negativ ist die langfristig größte Kürzung, die Streichung der Befreiung bzw. Begünstigung beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigen Einkommen. Zugutehalten muss man der Regierung, dass die negative Konjunkturwirkung dieser Maßnahme markant abgeschwächt wurde, indem sie auf bis zu sechs Jahre verteilt wird – allerdings zum Preis zusätzlicher Komplexität. Trotzdem wäre es besser gewesen, stattdessen gänzlich andere Maßnahmen zu setzen, insbesondere die Steuerlücke bei Millionenerb:innen zu schließen.
Was fehlt: Qualifizierungsoffensive
Der Arbeitsmarkt hat sich schlechter entwickelt als noch im letzten Doppelbudget angenommen. Das Scheitern einer Einigung beim Thema „Zwischenparken“ ist eine vertane Chance. Was fehlt, sind spürbare Beschäftigungsimpulse und eine Qualifizierungsoffensive, die den Wechsel von Beschäftigten aus Niedriglohnsektoren in bessere Beschäftigungsverhältnisse fördert und die Arbeitsmarktteilhabe von Menschen, die es bisher besonders schwer hatten, verbessert. Doch für die Umsetzung einer dringend notwendigen Fachkräftestrategie sind keine zusätzlichen Mittel vorgesehen. Das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik stagniert 2027 trotz Offensivmaßnahmen, 2028 soll es sogar sinken.
Sozialstaat: soziale Dienstleistungen gestärkt
Die wesentliche Aufgabe von Sozialstaaten ist der Schutz der Menschen vor bzw. bei Eintritt diverser Risiken wie Krankheit, Pflegebedürftigkeit oder Arbeitslosigkeit. Die finanzielle Absicherung ist dabei ebenso zentral wie soziale Dienstleistungen. Während Erstere stagniert, werden Zweitere ausgebaut.
- Im Bildungsbereich fließen zusätzliche Mittel in Elementarpädagogik, Ganztagsschulen, Inklusion und psychosoziale Unterstützung. Das stärkt Chancengerechtigkeit und gesellschaftliche Teilhabe.
- Die Universitäten müssen einen Konsolidierungsbeitrag leisten, der aber zum Teil durch mehr Mittel für die Grundlagenforschung und die FLAF-Beitragssenkung kompensiert wird.
- Im Gesundheitswesen spielt das Bundesbudget eine vergleichsweise kleine Rolle. Leistungseinschränkungen für die Patient:innen drohen jedoch bei den Kurleistungen sowie durch die erneute Nicht-Valorisierung diverser Geldleistungen.
- In der Pflege gibt es zusätzliche Mittel, insbesondere für mobile Dienste. Kürzungen bleiben aus, der notwendige Ausbau des Angebots erfolgt jedoch nur schrittweise.
- In der Armutsbekämpfung legt die Regierung einen Fokus auf die Bekämpfung von Armut bei Kindern und Jugendlichen, indem Sachleistungen wie die Frühen Hilfen ausgebaut werden sollen. Das Ziel der Halbierung der Kinderarmut wird allerdings nur dann zu erreichen sein, wenn eine umfassende Kindergrundsicherung eingeführt wird. Der Wohnschirm wird verlängert, gleichzeitig treffen die Nicht-Valorisierung von Familienleistungen und höhere Belastungen bei niedrigen Einkommen besonders armutsgefährdete Haushalte.
- Die Pensionsausgaben entwickeln sich trotz der derzeitigen und kommenden Herausforderungen moderat im Rahmen der bisherigen Prognosen. Auf die Pensionist:innen entfallen beträchtliche Konsolidierungsbeiträge in Form von gedämpften Pensionsabschlüssen für die Jahre 2027 und 2028. Kritisch ist auch die Reduktion der Pensionsbeitragszahlungen des AMS für Bezieher:innen von Notstandshilfe nach einem Jahr Notstandshilfebezug, der zu einer Reduktion der künftigen Pensionshöhe der Betroffenen führt.
Frauen: Strukturelle Gleichstellung bleibt unterbelichtet
Die Frauenpolitik bleibt stark auf Einzelmaßnahmen fokussiert, eine umfassende Strategie zur Förderung von Gleichstellung über alle Politikbereiche hinweg fehlt weiterhin. In Krisenzeiten müssen oft Frauen die Last tragen — mangels angemessenen Gender Budgetings geht auch dieses Konsolidierungspaket überproportional zulasten von Frauen.
Beispielhaft dafür steht die langfristig größte Kürzung im Doppelbudget: Die Streichung der Befreiung bzw. Begünstigung beim Arbeitslosenversicherungsbeitrag bei niedrigen Einkommen trifft bei vollständiger Umsetzung rund 1,4 Mio. Menschen, zwei Drittel davon sind Frauen. Sie steht exemplarisch für das Problem, dass auf eine vorab durchgeführte Gleichstellungsanalyse der Konsolidierung verzichtet wurde.
Damit der Budgetgrundsatz der tatsächlichen Gleichstellung greift, muss Gender Budgeting steuerungswirksamer werden. Die erstmals vorgelegte Gender-Beilage zum Budget ist dafür ein erster Meilenstein. Positiv ist auch, dass das Budget für Frauenpolitik selbst deutlich ansteigt und zusätzliche Mittel in den Ausbau mobiler Dienste fließen, von denen Frauen sowohl als Beschäftigte als auch als Nutzerinnen profitieren.
Was es braucht: höherer Beitrag Vermögender & Klimaschutzinvestitionen
Budgets konsolidieren sich im wirtschaftlichen Aufschwung. Bleibt dieser aus, fehlen nicht nur Mittel für den Ausbau des Sozialstaates, sondern es müssen zusätzliche Konsolidierungsschritte gesetzt werden. Spätestens dann ist die Regierung gefragt, vermögensbezogene Steuern zu stärken und zumindest eine Erbschaftssteuer einzuführen. Parallel dazu sollte an strukturellen Maßnahmen gearbeitet werden, die eine effektivere öffentliche Leistungserbringung ermöglichen, wie beispielsweise durch einen Ausbau der Primärversorgungszentren in Kombination mit einer besseren Patient:innensteuerung zur Entlastung der Spitäler – ohne Leistungseinschränkungen für die Patient:innen.
Noch stärker zu kürzen, um auch bei schlechterer Konjunktur das Regierungsziel eines Defizits von höchstens 3 % des BIP 2028 einhalten zu können, würde zulasten der Konjunktur und Beschäftigung gehen. Über Rückkopplungen würde es das Defizit am Ende sogar wieder erhöhen. Stattdessen sollte die Regierung prüfen, ob der von der EU-Kommission erst kürzlich geschaffene zusätzliche Spielraum von 0,6 Prozent des BIP für grüne Investitionen bis 2028 genutzt werden kann. Ein grünes Konjunkturpaket von drei Milliarden Euro, koordiniert mit Städten und Gemeinden, könnte nicht nur schnelleren Fortschritt bei den Klimazielen bringen, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Energieträgern verringern.