Die Vermögenskonzentration in Österreich gehört zu den höchsten in Europa. Hinzu kommt, dass der Großteil der Superreichen sein Vermögen nicht erarbeitet, sondern vererbt bekommen hat. Während in den meisten anderen OECD-Ländern Erbschaften besteuert werden, verzichtet Österreich seit 2008 auf diese Einnahmequelle. Nicht zuletzt aufgrund der aktuellen Budgetknappheit ist es jetzt an der Zeit, die Erbschaftssteuer wieder einzuführen.
Hohe Vermögensungleichheit ist ein Demokratieproblem
Laut aktuellen Daten der Europäischen Zentralbank sind Vermögen in Österreich besonders ungleich verteilt. Diese enorme Vermögenskonzentration betrifft uns alle, unter anderem deshalb, weil Vermögende ihre Ressourcen nutzen können, um ihre eigenen Interessen durchzusetzen. Durch Parteispenden, Lobbyarbeit und den Kauf von Medien bringen sie unsere Demokratie aus dem Gleichgewicht. Gleichzeitig wenden sich ärmere Bevölkerungsgruppen von demokratischen Institutionen ab und gehen seltener wählen, weil sie das Gefühl haben, von ihnen nicht mehr vertreten zu werden.
Die Macht des Erbens: Warum Herkunft wichtiger ist als Leistung
Ein Blick auf die österreichischen Milliardäre zeigt die zentrale Rolle von Erbschaften: 84 Prozent von ihnen haben ihr Vermögen nicht selbst erwirtschaftet, sondern geerbt. Diese Zahl verdeutlicht, wie stark die Herkunft darüber entscheidet, wer am Ende über große Vermögen verfügt. Insgesamt lassen sich 30 Prozent der hohen Vermögensungleichheit in Österreich durch Schenkungen und Erbschaften erklären. Damit ist der Erhalt einer Erbschaft wichtiger für den Aufbau von Vermögen als Bildung und eigenes Erwerbseinkommen.
Österreichs Sonderweg: Keine Besteuerung von Erbschaften
Österreich gehört zu einer kleinen Minderheit von EU-Staaten, die kaum Steuern auf den Bestand und die Weitergabe von Vermögen erheben. 24 von 36 OECD-Staaten heben Erbschafts- und Schenkungssteuern ein. In Österreich ist diese 2008 ausgelaufen, nachdem die damalige Regierung das bestehende Gesetz trotz Aufforderung des Verfassungsgerichtshofes nicht reparierte.
Das Ergebnis ist eine Schieflage im Steuersystem: Während Arbeit und Konsum 85 Prozent der Steuereinnahmen einbringen, tragen Vermögen mit einem Steuerbeitrag von nur 2 Prozent kaum zur Finanzierung des Sozialstaates bei. Internationale Organisationen wie die OECD und die EU-Kommission empfehlen Österreich bereits seit Jahren, die Steuerstruktur durch höhere vermögensbezogene Steuern anzupassen.
Die Budgetkrise und steigende Ausgaben für die Pflege erfordern neue Einnahmequellen
Angesichts der aktuellen Budgetknappheit und der demografisch bedingten steigenden Ausgaben für Pflegedienstleistungen ist es besonders unverständlich, dass auf Steuereinnahmen aus hohen Erbschaften verzichtet wird. Kurzfristig könne eine Steuer auf Millionenerbschaften einen wichtigen Beitrag für die Budgetkonsolidierung leisten. Langfristig können die Einnahmen für den Ausbau des Pflegesystems genutzt werden.
Das Potenzial einer Erbschaftssteuer ist beträchtlich: Selbst bei moderaten Ausgestaltungen ließen sich Einnahmen von 1 Mrd. bis 2 Mrd. Euro erzielen. Da sich das Erbvolumen aufgrund der demografischen Entwicklungen bis 2050 verdoppeln wird, ist künftig sogar mit steigenden Einnahmen zu rechnen.
Ausgestaltung einer modernen Erbschafts- und Schenkungssteuer
Durch hohe Freibeträge würden bei einer modernen Erbschaftssteuer nur einige wenige Haushalte einen steuerlichen Beitrag leisten. Anders als in einigen anglosächsischen Ländern würde hierzulande nicht der gesamte Nachlass besteuert, sondern nur die einzelne Erbschaft nach der Aufteilung des Nachlasses. Bei einem Freibetrag von 1 Mio. Euro würden nur 0,2 Prozent aller Erb:innen Erbschaftssteuer zahlen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, die nichts oder nur wenig erbt, würde also keine Steuer auf ihre Erbschaft zahlen. Damit eine Erbschaftssteuer nicht umgangen werden kann, muss sie Hand in Hand mit einer Schenkungssteuer gehen. Die Freibeträge sollten als Lebensfreibetrag über das gesamte Leben hinweg kumuliert gelten. So wird sichergestellt, dass mehrere kleine Erbschaften und Schenkungen im Laufe des Lebens gleich besteuert werden wie eine große Erbschaft.
Neben hohen Freibeträgen sind progressive Steuersätze und möglichst wenige Ausnahmen vorzusehen. Je höher die Erbschaft, desto höher soll der Steuersatz sein. Dieses Prinzip kennen wir bereits von der Einkommensteuer und es entspricht dem allgemeinen Gerechtigkeitsempfinden. Wichtig ist auch, dass die Steuer möglichst wenige Ausnahmen kennt. Obwohl in der wissenschaftlichen Literatur Begünstigungen für Betriebsvermögen kritisch gesehen werden, da sie zu Verzerrungen führen und als Steuerumgehung genutzt werden können, sind diese international gemeinhin üblich. Zumindest sollten Begünstigungen an harte Kriterien geknüpft werden, etwa die Weiterführung des Betriebs mit Standort- und Arbeitsplatzgarantien sowie Ausschüttungsbeschränkungen.
Breite Unterstützung für eine Erbschaftssteuer
In einer aktuellen Umfrage sprechen sich zwei Drittel der Befragten für eine Steuer auf Erbschaften über eine Million Euro aus. Auch unter Vermögenden gibt es Unterstützer:innen für eine Erbschaftssteuer. Ebenso ist sich die Fachwelt weitgehend einig: Der Direktor des WIFO Gabriel Felbermayr, WIFO-Steuerexpertin Margit Schratzenstaller, der Leiter des IHS Holger Bonin und der Präsident des Fiskalrats Christoph Badelt haben sich für eine Erbschaftssteuer ausgesprochen. Zudem tritt eine Vielzahl von Interessenvertretungen, zivilgesellschaftlichen und religiösen Vereinen in der „Allianz für einen fairen Beitrag der Reichsten“ für vermögensbezogene Steuern ein.
Fazit
Die Argumente für eine moderne Erbschaftssteuer sind vielfältig. Sie würde die Vermögenskonzentration dämpfen, die Chancengerechtigkeit erhöhen und gleichzeitig beträchtliche Einnahmen generieren. Diese Einnahmen werden kurzfristig für die Budgetkonsolidierung und langfristig für die Finanzierung des Sozialstaates und insbesondere des Pflegesystems dringend benötigt. Eine sorgfältig ausgestaltete Erbschaftssteuer mit hohen Freibeträgen, progressiven Steuersätzen und möglichst wenigen Ausnahmen würde nur einen sehr kleinen Teil der Erbschaften erfassen, aber dennoch beträchtliche Einnahmen generieren. Sie ist ein wichtiger Schritt in eine Gesellschaft, in der die soziale Herkunft nicht über die Lebensbedingungen entscheidet.
Bei diesem Beitrag handelt es sich um eine überarbeitete und gekürzte Fassung des Editorials der Zeitschrift „Wirtschaft und Gesellschaft“, Band 51, Nr. 4. In dieser Ausgabe finden sich u. a. auch interessante Beiträge zur praktischen Umsetzung einer Jobgarantie in Österreich sowie der demokratiefördernden Rolle von betrieblicher Mitbestimmung.