Budgetkonsolidierung – Spielraum auf der Einnahmen­seite nutzen

18. Mai 2026

Trotz erster teils positiver Botschaften zum Beitrag der Einnahmenseite zur Budgetkonsolidierung im kommenden Doppelbudget 2027/28 bleibt hier weiterer Spielraum offen: Ein Bündel aus einer Erbschaftsteuer, einer hohen Bankenabgabe, der Erhöhung von Kapitalertrag- und Körperschaftsteuer, ein früherer Spitzensteuersatz bei hohen Einkommen sowie eine umfassende Lkw-Maut könnten leicht 6 Mrd. Euro in die Staatskasse spülen. Damit könnte das Budgetdefizit rascher und sozial ausgewogener zurückgeführt werden und es würden zudem Möglichkeiten für Verbesserungen des Sozialstaats entstehen.

Alle müssen einen Beitrag leisten – aber manche leisten weniger

„Alle müssen einen Beitrag leisten“ ist das Motto der aktuellen Budgetkonsolidierungen in Österreich. Die diesbezügliche Bewertung des im Vorjahr beschlossenen Doppelbudgets 2025/26 fiel kritisch aus, lag der Fokus doch stark auf ausgabenseitigen Maßnahmen. Nur ein geringer Teil, nämlich 28 Prozent im Jahr 2025 und 35 Prozent im Jahr 2026, sollten laut den Budgetunterlagen durch höhere Einnahmen erzielt werden. Eine Analyse der Aufteilung der Konsolidierungslast zwischen Haushalten und Unternehmen zeigte zudem eine deutliche Schieflage, insbesondere zulasten der Haushalte mit geringen Einkommen. Hingegen leistet ein Großteil der Unternehmen kaum einen Beitrag.

Während der ausgabenseitige Schwerpunkt der Konsolidierungen im Doppelbudget 2025/26 noch stark auf den im Zuge der langen Regierungsbildung und den von FPÖ und ÖVP ausverhandelten und zu Jahresbeginn 2025 nach Brüssel übermittelten Punkten zurückgeführt werden konnte, ist die Verteilung zwischen Einnahmen- und Ausgabenseite für das Doppelbudget 2027/28 noch nicht abschließend klar. Gemäß Medienberichten dürfte der Schwerpunkt diesmal einnahmenseitig sein. Wenngleich es einen Unterschied macht, welche konkreten Maßnahmen jeweils beschlossen werden, so gilt grundsätzlich: Ausgabenkürzungen haben im Durchschnitt stärkere negative Effekte, sei es auf Konjunktur und Beschäftigung über wachsende Ungleichheit, Rückschritte bei Gleichstellung und im Klimaschutz durch fehlende Zukunftsinvestitionen. Aber auch für die aktuell diskutierte Erhöhung der Beiträge der Arbeitslosenversicherung treffen einige dieser Punkte zu! Andere einnahmenseitige Maßnahmen setzen an den richtigen Hebeln an – wie etwa die Erhöhung der Körperschaftsteuer und die Bankenabgabe –, hätten von ihrer Höhe jedoch deutlich mehr Potenzial.

Ein Einnahmenpaket für mehr Ausgewogenheit

Spielraum auf der Einnahmenseite, der auch noch mehr zum Ziel „Alle müssen einen Beitrag leisten“ beitragen würde, ist jedenfalls gegeben. Allein ein Bündel aus 6 Maßnahmen könnte bis zu 6 Mrd. Euro jährlich mehr in die Staatskasse spülen und – neben der Konsolidierung – mehr Investitionen und Verbesserungen für den Sozialstaat (Bildung, Arbeitsmarkt, Pflege und Gesundheit) ermöglichen.


© A&W Blog


Wiedereinführung einer Erbschafts- und Schenkungsteuer – höchst an der Zeit

Im Gegensatz zu den meisten OECD-Ländern verzichtet Österreich seit 2008 auf Einnahmen aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer. Und das, obwohl die Vermögenskonzentration hierzulande zu den höchsten in Europa zählt und der Großteil dieser Vermögen durch Erbschaften entsteht. Das Aufkommen aus einer Erbschafts- und Schenkungssteuer – selbst mit einer moderaten Ausgestaltung, d. h. hohen Freibeträgen und Sonderregelungen für Betriebsvermögen – lässt jährliche Mehreinnahmen von aktuell 1 Mrd. bis 2 Mrd. Euro erwarten. Da sich aufgrund der demografischen Entwicklung das Erbvolumen bis 2050 verdoppeln wird, ist zudem mit steigenden Einnahmen in der Zukunft zu rechnen. Entgegen häufiger Behauptungen befürwortet auch eine deutliche Mehrheit der Bevölkerung grundsätzlich eine solche Steuer und sie wird von vielen zivilgesellschaftlichen Organisationen – zuletzt im Rahmen der Allianz für einen fairen Beitrag der Reichsten – gefordert.

Eine hohe Bankenabgabe – angesichts von Höchstgewinnen mehr als angemessen

Trotz Krisen allerorts verzeichneten Österreichs Banken 2025 neuerlich einen Rekordgewinn von 11,8 Mrd. Euro. Das ist das zweitbeste Ergebnis der Geschichte und das vierte Jahr in Folge mit enormen Übergewinnen: Rechnet man die Gewinne seit Beginn der Hochzinsphase 2022 zusammen, ergibt dies eine Summe von 45 Mrd. Euro.

Die Bankenabgabe wurde 2011 eingeführt, um die Banken an den Kosten ihrer Rettung in Folge der Wirtschafts- und Finanzkrise zu beteiligen und seitdem mehrfach gesenkt. Im Doppelbudget 2025/26 wurde eine befristete, zweistufige Erhöhung vereinbart: eine allgemeine Anhebung um 50 Mio. Euro sowie ein Sonderbeitrag von 300 Mio. Euro. Statt wie zuvor 150 Mio. Euro pro Jahr sollten damit 500 Mio. Euro erzielt werden. Diese Erhöhung gilt bisher nur für die Jahre 2025 und 2026 – eine Verlängerung ist allerdings im Rahmen des Doppelbudgets 2027/28 in Aussicht gestellt.

Ein tiefergehender Blick zeigt das enorme Potenzial der Abgabe und legt die Bedeutung des fairen Beitrags aller nahe. Wird das Verhältnis der Abgabe zum Gewinn der Banken betrachtet, zeigt sich wie bescheiden der Steuerbeitrag in den letzten Jahren war: In den Rekordgewinnjahren 2022 bis 2024 betrug die Abgabe gerade zwischen 1,2 und 1,4 Prozent der Gewinne. Durch die Anhebung im Jahr 2025 stieg dieser Wert immerhin auf 4,3 Prozent, beträgt aber immer noch weniger als die Hälfte des Wertes früherer Jahre – etwa 2015 und 2016, in denen die Bankenabgabe zwischen 10,7 und 11,5 Prozent der Gewinne ausmachte – und das in Jahren, in denen die Gewinne deutlich niedriger waren.

Diese Erkenntnisse unterstreichen die Forderung nach einer drastischen Erhöhung der Bankenabgabe – etwa auf 1 bis 1,5 Mrd. Euro jährlich. Letzteres würde Mehreinnahmen gegenüber der bisherigen Regelung für 2027 von 1,3 Mrd. Euro bedeuten.

Rücknahme der Senkung der Körperschaftssteuer – eine faire Beteiligung der Unternehmen

Im Gegensatz zur Einkommensteuer ist die Körperschaftsteuer (bisher) nicht progressiv gestaltet. Im Zuge der ökosozialen Steuerreform 2022 wurde ihr einheitlicher Tarif von 25 Prozent schrittweise auf 24 Prozent (ab 1.1.2023) bzw. 23 Prozent (ab 1.1.2024) gesenkt – mit den Argumenten, den Wirtschaftsstandort Österreich zu sichern, seine Attraktivität zu steigern bzw. Arbeitsplätze zu erhalten. Eine Rücknahme dieser Senkung würde 2027 rund 1,1 Mrd. Euro an Einnahmen generieren, mittelfristig auch bis zu 1,3 Mrd. Euro. Damit würden auch die Unternehmen – anders als zuletzt – einen stärkeren Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten, was auch angesichts vieler Förderungen und Übergewinne in vergangenen Krisen geboten wäre.

Das häufige Argument für Körperschaftssteuersenkungen, dass diese die Investitionstätigkeiten stärken sollen, scheint widerlegt. So zeigt sich, dass in Europa die (effektiven) Unternehmenssteuern zwar zurückgehen, aber auch die Investitionsquoten der Unternehmen sinken. Denn letztlich hängen die Investitionen weniger von den Finanzierungskosten als von den Absatzerwartungen der Unternehmen ab. Oder anders formuliert: Die Betriebe leiden nicht unter zu hohen Gewinnsteuern, sondern unter der schwachen Nachfrageentwicklung. Auch weil sich Körperschaftsteuererhöhungen auf die Großunternehmen konzentrieren (im Jahr der aktuellsten Körperschaftsteuerstatistik 2021 hatten 53 Prozent aller Unternehmen kein bzw. nur ein geringes steuerpflichtiges Einkommen, während 78 Prozent des gesamten steuerpflichtigen Einkommens von 3,5 Prozent aller Unternehmen erwirtschaftet wurde), würden negative Investitionseffekte überschaubar sein.

Erhöhung der Kapitalertragsteuer – ein Beitrag der Kapitalvermögen

Kapitaleinkünfte, insbesondere Dividenden und Zinsen, unterliegen in Österreich der Kapitalertragsteuer – diese beträgt aktuell 25 Prozent für Zinsen auf Bankeinlagen und 27,5 Prozent für andere Kapitaleinkünfte. Somit werden Arbeitseinkommen (mit einem Steuertarif von bis zu 55 Prozent) deutlich höher als Kapitalvermögen besteuert, wovon tendenziell reichere Haushalte profitieren. Neben Vorschlägen zur Einführung progressiver Kapitalertragssteuersätze könnte in einem ersten Schritt auch die Erhöhung des Steuersatzes von 27,5 Prozent auf 35 Prozent für Einkünfte aus Wertpapieren vorgenommen werden. Dies würde vom Aufkommen 2025 ausgehend rund 1 Mrd. Euro bringen. Zwar müsste hierfür das Endbesteuerungsgesetz, das besagt, dass die Besteuerung der Kapitaleinkünfte durch die KESt „nicht weniger als 20% und nicht mehr als 27,5% betragen darf“ mit Verfassungsmehrheit geändert werden, was nach einer grundsätzlichen Regierungseinigung jedoch denkbar erscheint.

Lkw-Maut – Beitrag durch Klimakostenverursacher

Ein weiterer Ansatz ist die Lkw-Maut: über die Ausnutzung der EU-Wegekostenrichtlinie und einer Maut für die Landes- und Gemeindestraßen. Lkw verschlechtern das Klima, tragen damit zu Umwelt- und Gesundheitskosten bei und verursachen Staus. Zur Entschädigung gibt es eine Lkw-Maut für Autobahnen, deren Höhe grundsätzlich über die EU-Wegekostenrichtlinie geregelt wird. Aktuell schöpft Österreich diese jedoch nicht aus und verzichtet damit auf 650 Mio. Euro jährlich. Zudem wird die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene untergraben. Konkret setzen sich die entgangenen Mittel aus 400 Mio. Euro für den CO2-Ausstoß, 50 Mio. Euro für Lärm- und Luftverschmutzung in Gebirgsregionen und 200 Mio. Euro für einen Beitrag zur Querfinanzierung von Entlastungsprojekten zusammen. Zwei Drittel aller Lkw gehören ausländischen Firmen, viele sind im Transitverkehr unterwegs. Eine volle Transit-Entschädigung würde daher weniger die Menschen und Wirtschaft in Österreich betreffen. Eine Lkw-Maut auch für Landes- und Gemeindestraßen könnte zudem mittelfristig weitere 500 Mio. Euro jährlich einspielen. Sie wäre verursachergerecht und würde zudem ebenfalls klimapolitisch sinnvoll sein.

Früheres Greifen des Spitzensteuersatzes – Beitrag der Spitzenverdiener:innen

Last, but noch least würde eine Senkung der Grenze für den Spitzensteuersatz von 1 Mio. Euro auf 500.000 Euro einen – wenn auch mit 60 Mio. Euro vergleichbar geringeren – Beitrag der Spitzenverdiener:innen zur Budgetkonsolidierung leisten. Zudem würde diese Maßnahme zur Geschlechtergerechtigkeit beitragen, da aktuell rund 15 Prozent auf Frauen und 85 Prozent auf Männer entfallen würden.

Fazit: Es ist noch genug Spielraum auf der Einnahmenseite vorhanden

Soll das Ziel, dass „alle einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung“ leisten sollen, erfüllt werden – auch wenn man dies grundsätzlich infrage stellen könnte und diejenigen, die von den Krisen der vergangenen Jahre profitiert haben, durchaus einen größeren Beitrag leisten könnten als diejenigen, die schon mehr als genug benachteiligt wurden –, muss im kommenden Doppelbudget 2027/28 ein deutlich stärkerer Fokus auf der Einnahmenseite liegen als zuletzt. Mit dem hier vorgestellten Maßnahmenbündel ließen sich leicht 6 Mrd. Euro zusätzlich generieren, wobei etwa die Möglichkeit allgemeiner Vermögensteuern noch gar nicht berücksichtigt ist. Diese Mehreinnahmen sind neben einem Beitrag zur Budgetkonsolidierung für dringend notwendige Verbesserungen im Sozialstaat in den Bereichen Bildung, Arbeitsmarkt, Folgen des demografischen Wandels (Pflege und Gesundheit) und für den Klimaschutz erforderlich. Zudem hätten sie deutlich weniger negative Auswirkungen auf Konjunktur, Beschäftigung, Ungleichheit, Gleichstellung und Klimaschutz als weitere Ausgabenkürzungen.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung