Eine fair gestaltete Erbschafts­steuer hätte eine Mehrheit in Öster­reich

04. Mai 2026

Soll Österreich wieder eine Erbschaftssteuer einführen? Eine neue Umfrage zeigt: Rund zwei Drittel der Bevölkerung befürworten sie grundsätzlich – mit hohen Freibeträgen. Entscheidend für die Zustimmung ist weniger das eigene Erbe als die Frage, ob die Steuer als fair empfunden wird.

Erbschaftssteuern im historischen und internationalen Kontext

Im Jahr 2007 hat das Verfassungsgericht das Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz aufgehoben, weil es die Bewertungsvorschriften für Grundstücke als Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz beanstandet hatte. Die damalige Koalitionsregierung aus SPÖ und ÖVP konnte sich nicht rechtzeitig auf eine verfassungskonforme Neuregelung einigen. Daher sind Erbschaften in Österreich gegenwärtig steuerfrei. Internationale Vergleiche zeigen, dass Erbschaftssteuern in vielen OECD-Ländern üblich sind – meist mit hohen Freibeträgen für nahe Angehörige. Die österreichische Debatte bewegt sich damit, wie jüngst eine Studie im Auftrag der EU-Kommission herausgearbeitet hat, im internationalen Kontext keineswegs am Rand.

Die Diskussion um die Wiedereinführung einer Steuer kommt regelmäßig wieder auf. Umfragen zur Haltung der Bevölkerung liefern widersprüchliche Ergebnisse. Um die Einstellungen besser zu verstehen, wurde eine tiefergehende Umfrage durchgeführt, deren Ergebnisse im Folgenden präsentiert werden.

Viele befürworten eine Erbschaftssteuer – solange hohe Freibeträge gelten

Um die Motive für die Haltung zu einer Erbschaftssteuer zu untersuchen, wurde eine bevölkerungsrepräsentative Erhebung in Österreich durchgeführt. Die Frage nach der Einstellung zu einer Erbschaftssteuer wurde wie folgt formuliert: „Es wird in der Öffentlichkeit immer wieder über eine Wiedereinführung der Erbschaftssteuer gesprochen, wobei verschiedene Optionen diskutiert werden. Einige lehnen die Einführung einer Erbschaftssteuer ab, andere befürworten eine Erbschaftssteuer in unterschiedlichen Höhen. Welche der folgenden Optionen befürworten Sie am ehesten? Die Einführung einer Erbschaftssteuer ab …“ mit den in unten stehender Grafik angegebenen Freibeträgen. Die Skala reicht von der Zustimmung zur Besteuerung aller Erbschaften bis zur Ablehnung jeglicher Erbschaftssteuer. Wir interpretieren die Höhe des genannten Freibetrages als Indikator für das Ausmaß der Zustimmung. Diese ist am höchsten, wenn alle Erbschaften besteuert werden, und sinkt mit ansteigendem Wert des Freibetrages bis zur völligen Ablehnung. Etwa zwei Drittel der Befragten sprechen sich grundsätzlich für eine Erbschaftssteuer aus, wobei wiederum knapp drei Viertel dieser Gruppe die Zustimmung an Freibeträge über 500.000 Euro koppeln. Der Schwellenwert von einer Million Euro, der auch in der öffentlichen Diskussion regelmäßig erwähnt wird, wird am häufigsten genannt. Steuern auf Erbschaften bis 100.000 Euro oder auf alle Erbschaften werden nur von weniger als 6 Prozent der Befragten befürwortet.

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Eigeninteresse spielt eine Rolle – aber nicht die wichtigste

Es gibt zwei Ansätze, um zu erklären, warum Menschen eine Erbschaftssteuer unterstützen oder ablehnen. Der eine geht davon aus, dass es für die:den Einzelne:n immer besser ist, selbst keine Steuern zu zahlen, aber von jenen, die andere zahlen, zu profitieren. In diesem Sinn ist zu erwarten, dass Befragte, die selbst eine Erbschaft erwarten oder erhalten haben, eine Erbschaftssteuer eher ablehnen oder sehr hohe Freibeträge fordern (Eigeninteresse). Der andere Ansatz betont, dass die Vererbung von Vermögen stark von gesellschaftlichen Normen und Werten beeinflusst wird (normative Überzeugungen). Die Daten zeigen, dass das Eigeninteresse eine Rolle bei der Einstellung gegenüber einer Erbschaftssteuer spielt. 95 Prozent der Befragten, die einer Erbschaftssteuer grundsätzlich zustimmen, setzen den Freibetrag so hoch an, dass sie selbst nicht betroffen sind. Allerdings befürworten auch die meisten Personen, die keine oder nur eine geringe Erbschaft erhalten haben oder erwarten, einen Freibetrag, der weit über dem Betrag liegt, der für sie relevant sein könnte. Dies bedeutet, dass nicht nur das Eigeninteresse die Einstellung bestimmt.

Fairness als entscheidender Faktor

Die wichtigsten in der öffentlichen Debatte angeführten normativen Argumente für und gegen eine Erbschaftssteuer sind in unten stehender Grafik zusammengefasst. Argumente, auf deren Grundlage eine Erbschaftssteuer als fair einzuschätzen sei, werden von knapp einem Drittel der Befragten unterstützt. Den Argumenten, die eine Erbschaftssteuer als unfair darstellen, stimmen hingegen etwa die Hälfte der Befragten zu. Es ist also eine Diskrepanz zwischen der allgemeinen Zustimmung zu einer Erbschaftssteuer und der Zustimmung zu Fairnessargumenten festzustellen.


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Eine statistische Analyse liefert eine mögliche Erklärung für diese Diskrepanz. Je fairer eine Erbschaftssteuer wahrgenommen wird, desto höher ist folgerichtig die Zustimmung, und je unfairer sie wahrgenommen wird, desto geringer ist die Zustimmung. Da die Mehrheit der Befragten, die einer Erbschaftssteuer grundsätzlich zustimmen, einen hohen Freibetrag wünschen, ist es plausibel, dass diese Personen einen geringeren Freibetrag als unfair empfinden. Diese normativen Überzeugungen prägen die Einstellung zur Erbschaftssteuer wesentlich stärker als die Erwartung einer eigenen Erbschaft. Des Weiteren sinkt die Zustimmung zu einer Erbschaftssteuer mit zunehmender Bildung und zunehmendem Alter, während das Geschlecht keinen Einfluss auf die Einstellung hat.

Wie eine Erbschaftssteuer ausgestaltet sein soll

Ein wichtiger Diskussionspunkt in Bezug auf die Ausgestaltung einer Erbschaftssteuer ist die Frage, ob die Höhe des Steuersatzes nach verschiedenen Kriterien differenziert werden sollte, wie es in vielen Ländern der Fall ist. Im Hinblick auf die erbende Person kann nach Grad der persönlichen Nähe zur erblassenden Person unterschieden werden. In der Praxis ist der Steuersatz für sehr nahe Verwandte wie Kinder häufig niedriger als für entferntere Personen. Eine solche Regelung befürworten 61 Prozent der Befragten, während 36 Prozent keine Unterscheidung wünschen (3 Prozent haben die Frage nicht beantwortet). Eine zweite Dimension bezieht sich auf Unternehmen in Familienbesitz oder Unternehmensanteile. Von Unternehmensseite wird häufig darauf hingewiesen, dass eine Erbschaftssteuer Unternehmen schwächen würde. In diesem Sinn betrachten auch 52 Prozent der Befragten einen niedrigeren Steuersatz für Betriebsvermögen als gerechtfertigt, während 44 Prozent für eine Gleichbehandlung unterschiedlicher Vermögensarten eintreten. Schließlich kann die Höhe der Erbschaft als Begründung einer progressiven Besteuerung dienen. Eine solche Differenzierung findet bei 53 Prozent der Befragten Zustimmung, während 35 Prozent einen einheitlichen Steuersatz bevorzugen.

Was die Ergebnisse für die politische Debatte bedeuten

Seit der Abschaffung der Erbschaftssteuer haben sich die in der politischen Debatte hervorgehobenen Argumente für und wider kaum geändert. Die politische Ablehnung der Wiedereinführung findet jedoch keine Entsprechung in den Einstellungen der Bevölkerung. Eine Erbschaftssteuer würde grundsätzlich von etwa zwei Dritteln der österreichischen Bevölkerung befürwortet, sofern durch einen hinreichend hohen Freibetrag die meisten Erbschaften steuerfrei blieben. Nur wenige Befragte würden einer Erbschaftssteuer zustimmen, die sie selbst betrifft, aber umgekehrt lehnen Personen, die von der Steuer nicht betroffen wären, auch Freibeträge ab, die wesentlich höher sind als die von ihnen erwartete Erbschaft. Dies lässt sich darauf zurückführen, dass normative Überzeugungen, insbesondere subjektive Fairnesswahrnehmungen, wesentlich zur Einstellung zur Erbschaftssteuer beitragen. Bezüglich der Höhe des Steuersatzes gibt es eine klare Mehrheit für einen Wert unter 10 Prozent. Eine Differenzierung des Steuersatzes nach Verwandtschaftsgrad, Art des Vermögens und Höhe des Vermögens wird von etwas mehr als der Hälfte der Befragten unterstützt.

Datenquelle

Eigene Umfrage über das Online-Panel von Marketagent, bevölkerungsrepräsentative Quotenstichprobe nach Geschlecht, Alter, Bildungsgrad und Bundesland; N = 878. Feldphase 30.1.2026–12.2.2026. Alle Befragten, die mindestens eine der in dieser Analyse diskutierten Items nicht beantwortet haben, wurden ausgenommen, sodass die statistische Analyse mit 666 Befragten durchgeführt wurde. Abweichungen gegenüber der vollen Stichprobe liegen bei 2 bis 3 Prozentpunkten. Finanzierung der Umfrage: AK Wien. Finanzierung der Arbeitsleistung: Universität Wien und Eigenleistung. Die Entwicklung des Fragebogens und die Auswertung sowie Interpretation der Daten erfolgte durch die Autor:innen ohne Einflussnahme des Geldgebers.

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