Das Doppelbudget 2025/26 steht im Zeichen der Konsolidierung, die vor allem durch Ausgabenkürzungen erreicht werden soll. Diese wirken nicht nur negativ auf Konjunktur, Beschäftigung und Klimaschutz, sondern auch auf die Einkommensverteilung. Die vorgesehenen Maßnahmen treffen Haushalte mit geringeren Einkommen deutlich stärker. Für die künftige Konsolidierung ist entscheidend, auf eine bessere soziale Ausgewogenheit zu achten.
Wie soll die Budgetkonsolidierung gelingen?
Das Defizit soll durch eine breite Palette an Maßnahmen („Konsolidierungspaket“) gesenkt werden. 2025 sollen 6,4 Mrd. Euro, 2026 dann 8,7 Mrd. Euro eingespart werden – und das vor allem durch Kürzungen der Ausgaben, etwa beim Klimabonus, der Bildungskarenz, den Sozialleistungen oder Förderungen.
Positiv ist, dass neben diesen Budgetkürzungen auch Offensivmaßnahmen vorgesehen sind, die die negativen Effekte der Konsolidierung etwas abfedern sollen. Das sind beispielsweise der Pendlereuro als Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus, die Anhebung der SV-Rückerstattung als Kompensation zur Anhebung der SV-Beiträge bei Pensionist:innen oder der Ausbau von Sachleistungen, etwa das zweite verpflichtende Kindergartenjahr.
Wer gewinnt?
Vergleicht man die Aufteilung der Konsolidierungslast zwischen Haushalten und Unternehmen, kann eine deutliche Schieflage festgestellt werden. Während unter den privaten Haushalten praktisch jeder einzelne von den Kürzungen betroffen ist – und damit auch jene, die aufgrund ihrer geringen Einkommen kaum in der Lage sind, zur Konsolidierung beizutragen –, bleibt ein Großteil der Unternehmen unberührt.
Damit zählen viele Unternehmen, die nicht im Banken-, Energie-, Transport- oder Glücksspielsektor sind und keine Klimaschutzprojekte geplant haben, zu den klaren Gewinnern des Maßnahmenpaketes. Sie erhalten neue Förderungen und tragen gleichzeitig keinen erkennbaren Beitrag zur Budgetkonsolidierung bei. Unter den Ausnahmen ist die Übergewinnsteuer auf Banken und Energiekonzerne aus verteilungspolitischer Sicht besonders positiv einzustufen, auch wenn diese durchaus höher hätte ausfallen können.
Wer verliert?
Die Verlierer der Budgetkonsolidierung sind Haushalte mit geringen Einkommen. Sie tragen, gemessen an ihrem Einkommen, den größten Beitrag. Von jenen Maßnahmen, die direkt auf das Einkommen oder die Ausgaben der Haushalte wirken, ist die Belastung im untersten Dezil, also bei den 10 Prozent der Haushalte mit den geringsten Einkommen, dreimal so hoch wie im obersten Dezil, also dem Zehntel der Haushalte mit den höchsten Einkommen.
Verteilungswirkung der Konsolidierungsmaßnahmen ist negativ
Durch die regressive Verteilungswirkung – also die stärkere Belastung der Haushalte mit geringen Einkommen – wird die Ungleichheit erhöht. Die Einkommensverluste sind mit insgesamt 3,2 Prozent des Haushaltseinkommens im untersten Dezil am höchsten. Im Gegenzug verliert das 10. Einkommensdezil nur knapp 1 Prozent seines Haushaltseinkommens. Rechnet man die Wirkung der einkommenswirksamen Offensivmaßnahmen gegen, so verringern sich die durchschnittlichen Einkommensverluste auf 2,8 Prozent im 1. Dezil und 0,9 Prozent im 10. Dezil.
Die Klimabonus-Abschaffung ist mit einem Volumen von 2 Mrd. Euro die mit Abstand größte Maßnahme. Die einkommensschwächsten Haushalte spüren die Abschaffung des Klimabonus etwa fünfmal so stark wie die einkommensstärksten Haushalte. Die vorgesehene Kompensation über die Verdreifachung des Pendlereuros ist dabei wenig treffsicher. Es ist nicht nachvollziehbar, warum Pendler:innen entlastet werden, während Mieter:innen, die den Tausch von Öl- und Gasheizungen nicht einfach veranlassen können, keine Unterstützung erhalten. Eine weitere Kritik an der Anhebung des Pendlereuros besteht darin, dass nur Pendler:innen mit höheren Einkommen in vollem Umfang profitieren. Mehr als die Hälfte des Entlastungsvolumens kommt deshalb dem obersten Einkommensdrittel zugute.
Auch die Nicht-Valorisierung einiger Sozialleistungen (Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld) und die Anhebung der Konsumsteuern (Tabaksteuer) und Gebühren belasten jene mit geringeren Einkommen stärker. Dass es künftig nicht mehr möglich sein wird, sich zum Arbeitslosengeld etwas dazuzuverdienen, und dass Schulungszuschläge für Sozialhilfe-Empfänger:innen gestrichen werden, wird die Armut erhöhen.
Hingegen wirken Anpassungen in der Lohn- und Einkommensteuer (keine Verteilung des dritten Drittels der kalten Progression) und die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionist:innen in der Mitte der Verteilung am stärksten. Bei den höchsten Einkommen wirken nur die Verlängerung des Spitzensteuersatzes und die höhere Stiftungsbesteuerung überproportional stark, diese sind in den Volumina jedoch vergleichsweise gering.
Viele der vorgesehenen Offensivmaßnahmen federn diese negative Wirkung leicht ab, etwa der Unterhaltsgarantiefonds für Alleinerziehende, die auf Unterhaltszahlungen warten, die Anhebung der Negativsteuer (SV-Rückerstattung) für Pensionist:innen, die Rezeptgebührendeckelung oder die Umsatzsteuersenkung auf Frauenhygieneartikel. Insgesamt ist deren Wirkung jedoch, wie die Grafik zeigt, beschränkt.
Sachleistungen unterstützen zielgerichtet jene, die es am meisten brauchen
Unter den Offensivmaßnahmen sind auch viele Sachleistungen, die keinen direkten Effekt auf die Einkommen der Haushalte haben und ihre Wirkung erst in einigen Jahren entfalten. Die Maßnahmen setzen wichtige Schwerpunkte und richten sich vorrangig an jene Personengruppen, die die staatliche Unterstützung am dringendsten benötigen: am Arbeitsmarkt etwa ältere Personen und Langzeitarbeitslose oder Schulen mit besonderen Herausforderungen. Zudem gibt es einen erkennbaren Schwerpunkt auf Gleichstellungspolitik, etwa durch zusätzliche Mittel für Frauengesundheit. All diese Maßnahmen haben eine positive Verteilungswirkung und werden der steigenden Ungleichheit entgegenwirken.
Was braucht es für eine sozial ausgewogene Konsolidierung?
Die Analyse zeigt, dass die Budgetkonsolidierung zunächst zu einem Anstieg der Ungleichheit führen wird. Um die Last der Konsolidierung zukünftig gerechter zu verteilen, sind für die noch folgenden Konsolidierungsmaßnahmen vier Schwerpunkte zentral:
- Erstens gilt es, die Unternehmen stärker in die Pflicht zu nehmen, etwa indem die Körperschaftsteuer wieder angehoben wird. Es soll wirklich jede:r einen Beitrag zur Konsolidierung leisten – auch die Unternehmen.
- Zweitens müssen durch neue und höhere vermögensbezogene Steuern jene stärker beteiligt werden, die sich die Konsolidierung am ehesten leisten können. Einkommensstarke Haushalte und Vermögende tragen derzeit vergleichsweise wenig bei.
- Drittens ist es wichtig, den Ausbau der Sachleistungen weiterzuführen und den Sozialstaat durch weitere Offensivmaßnahmen auszubauen.
- Viertens ist eine ernsthafte Umsetzung von Gender Budgeting notwendig, um die Auswirkung von Maßnahmen auf die Gleichstellung von Frauen und Männern bereits vorab in der Planung zu berücksichtigen.
Bei diesem Text handelt es sich um einen Ausschnitt der AK-Budgetanalyse des Doppelbudgets 2025/26, die vollständig hier abrufbar ist.