Österreich ist eines der Länder mit der höchsten Vermögenskonzentration in der EU. Die negativen Folgen dieser frappierenden Ungleichheit reichen von mangelnder Chancengerechtigkeit über Machtverschiebungen in der Demokratie bis zur Verschärfung der Klimakrise. Über Erbschaften wird diese Ungleichheit über Generationen weitergegeben. Durch eine neue Studie der Europäischen Kommission erhält die Diskussion um eine Besteuerung von Erbschaften nun neuen Rückenwind.
Neue Studie im Auftrag der EU-Kommission erschienen
Die OECD rät Österreich schon seit Jahren zu einer Einführung einer Erbschafts- und Schenkungsteuer. Denn Österreich hat nicht nur eine hohe Vermögensungleichheit, sondern auch besonders niedrige Steuern auf Vermögen. Auch die Europäische Kommission hat im Jahr 2020 die Einführung von Erbschaftssteuern empfohlen. Nun ist eine von ihr in Auftrag gegebene Studie erschienen.
Vor dem Hintergrund der steigenden Kritik an der ungleichen Vermögensverteilung in Europa untersuchen in „Wealth Taxation, Including Net Wealth, Capital and Exit Taxes“ Expert:innen aus verschiedenen europäischen Ländern (u. a. vom WIFO) den schleichenden Rückgang von Steuern auf Vermögensbestände und -übertragungen. Dabei fokussiert sich die Studie auf Vermögensteuern, wiederkehrende und nicht-wiederkehrende Kapitalertragsteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern sowie die Wegzugsbesteuerung und stellt sie in den internationalen Vergleich. Die Autor:innen zeigen auch, dass während die Anteile der reichsten Personen aus anderen Teilen der Welt in den vergangenen Jahren stabil waren, in der EU die reichsten 1 Prozent ihren Anteil am gesamten Haushaltsvermögen gesteigert haben.
Erbschaften sind ein Treiber von Ungleichheit
Die Bedeutung von Erbschaften hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen. Sowohl ihr Anteil am privaten Vermögen als auch am Nationaleinkommen ist gestiegen. Gerade beim Aufbau hoher Vermögen spielen Erbschaften eine entscheidende Rolle und tragen, da sie überproportional oft und überproportional hoch in vermögenden Haushalten vorkommen, zur steigenden Vermögenskonzentration bei. Die Studie beschreibt Erbschafts- und Schenkungssteuern als eines der treffsichersten Instrumente, um bei generationenübergreifenden Transfers und Chancengleichheit korrigierend einzugreifen.
Seit Jahrhunderten gibt es Erbschaftssteuern
Historisch gesehen, zählen Erbschaftssteuern zu den ältesten Steuern der Welt. Von den 34 europäischen Ländern, die in ihrer Geschichte eine Erbschaftssteuer hatten, haben mehr als die Hälfte diese im 18. oder 19. Jahrhundert eingeführt. Aktuell gibt es in Europa noch 27 Länder, die eine Erbschafts- und Schenkungssteuer einheben. Davon sind 17 Mitglied der Europäischen Union. Gleichzeitig gibt es sechs EU-Mitgliedsstaaten (acht in ganz Europa), die ihre Erbschaftssteuern in diesem Jahrhundert abgeschafft haben – einer davon ist Österreich. Der „Trend“ in Richtung Abschaffung der Erbschaftssteuern war jedoch nicht von besonders starker Persistenz: Das letzte Mal wurde vor über zehn Jahren eine Erbschaftssteuer in der Europäischen Union abgeschafft.
Die Aufkommen der Erbschaftssteuer steigen wieder
Ein Grund für die vermehrte Abschaffung von Erbschaftssteuern in den letzten Jahren bestand unter anderem in den sinkenden Einnahmen daraus. Während der Anteil der Erbschaftssteuern an den gesamten Steuereinnahmen im Durchschnitt aller OECD-EU-Länder 1965 noch bei 0,82 Prozent lag, ist er bis 2023 auf 0,55 Prozent gesunken. Eine interessante Beobachtung ist, dass der Anteil seit 2011 – dem Tiefststand im 21. Jahrhundert – wieder steigt. Möglicher Treiber dieser Entwicklung könnte das steigende Erbschaftsvolumen sein (das auch schon für Österreich beschrieben wurde), verursacht einerseits durch den steigenden Wert von Vermögen sowie andererseits durch eine steigende Anzahl an Erbschaftsfällen. Ein weiterer Grund könnten Erbschaftssteuer-Reformen in einzelnen Ländern sein, mit denen Ausnahmen abgeschafft oder Steuertarife erhöht wurden.
Eine französische Studie bestärkt diese Analyse: Das schnelle Wachstum der Einnahmen aus der Erbschaftssteuer nach 2010 war vor allem auf die Wertsteigerung von Vermögen zurückzuführen. Jedoch auch der Rückgang der Ausnahmen, höhere Steuersätze und mehr Todesfälle haben das steigende Aufkommen getrieben. Ähnliches konnte auch für das Vereinigte Königreich und Deutschland festgestellt werden.
Es zeigt sich also, dass der europäische Trend fallender Einnahmen aus der Erbschaftssteuer mittlerweile der Vergangenheit angehört. Das Erbvolumen steigt wieder und damit auch das mögliche Aufkommen einer Erbschaftssteuer.
Was macht eine gute Erbschaftssteuer aus?
Erbschaftssteuern, die signifikante Einnahmen generieren sollen, bedürfen einer progressiven Besteuerung und damit einer stärkeren Belastung der Vermögenden durch prozentuell höhere Steuersätze. Die Studie, welche von der EU-Kommission in Auftrag gegeben wurde, unterstreicht, dass weiters folgende Faktoren von entscheidender Bedeutung sind: die konkrete Ausgestaltung, die zu erwartenden Verhaltensreaktionen und die Durchsetzung der Steuer, einschließlich institutioneller Faktoren.
1. Ausgestaltung der Steuer
Hier sind eingangs Überlegungen bezüglich des konkreten Erbschaftssteuermodells, des Steuertarifs und der Bemessungsgrundlage anzustellen. Klar ist, dass die Angleichung der Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen dabei unerlässlich ist.
Um ein Erbschaftssteuermodell zu gestalten, welches die Überreichen zielgenau belastet, sind hohe Steuersätze kombiniert mit hohen Grundfreibeträgen erforderlich. Da die Steuervermeidung ansonsten erleichtert wird, ist es von Bedeutung, dass alle Schenkungen und Erbschaften, die eine Person im Laufe ihres Lebens, unabhängig vom Schenkenden, erhält, der Erbschafts- und Schenkungsteuer unterliegen.
Ein progressiver Steuertarif führt im Vergleich zu einem einheitlichen Steuertarif zu einem bedeutenderen Beitrag der Überreichen. Das ist jedoch nicht der einzige Vorteil: progressive Steuersätze können Anreize bieten, Vermögensübertragungen auf eine größere Anzahl von Empfänger:innen aufzuteilen, was zusätzlich der Vermögenkonzentration entgegenwirken kann.
Abweichende Steuersätze für nahe Familienangehörige, aber auch Befreiungen für spezielle Vermögenswerte oder Personen sind klar abzulehnen. Steuerbefreiungen einzelner Vermögenswerte fördern horizontale Ungleichheit, da Erbschaften gleicher Höhe aufgrund unterschiedlicher Zusammensetzung ungleich behandelt werden würden. Hervorzuheben ist, dass kleine Erbschaften durch hohe Grundfreibeträge grundsätzlich ausgenommen werden sollten, um die Mittelschicht nicht zu belasten.
2. Zu erwartende Verhaltensreaktionen
Verhaltensreaktionen umfassen ganz allgemein wirtschaftliche Entscheidungen sowie reine (legale oder illegale) Vermeidungs- oder Umgehungsreaktionen aufgrund der Einführung einer Steuer. Bei Einführung einer Erbschafts- und Schenkungssteuer erweist sich die Reaktionsbereitschaft laut Studienlage eher mäßig. Gründe dafür sind beispielsweise die Unterschätzung von Sterberisiken; familiäre Traditionen, die das Nachlassverhalten beeinflussen; fehlende Motive für die Nachlassplanung oder der Wunsch, zu Lebzeiten die Kontrolle über sein Vermögen zu behalten. Durch ihr diverseres bzw. flexibleres Vermögensportfolio profitieren zudem nur wohlhabende Personen von Steuerplanungsmöglichkeiten.
3. Durchsetzung der Steuer und institutionelle Faktoren
Nicht nur ein zentralisiertes Steuersystem, Meldepflichten Dritter sowie eine konsequente Steuerdurchsetzung tragen zur Eindämmung von Steuerhinterziehung und -umgehung auf nationaler Ebene bei. Auch Bestimmungen zum internationalen automatischen Informationsaustausch sorgen dafür, dass Vermögen, welches in Steueroasen versteckt ist, künftig leichter in die Steuerbemessungsgrundlage von Erbschafts- und Schenkungssteuern miteinbezogen werden könnte. Daher ist es essenziell, diese Bestimmungen weiterzuentwickeln und auszubauen.
Resümee
Es zeigt sich: Österreich ist mit seiner Nicht-Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen europäischer Außenseiter. Gerade in Zeiten knapper Budgets könnten Einnahmen aus vermögensbezogenen Steuern wie einer Erbschafts- und Schenkungssteuer einen wichtigen Beitrag leisten. Bei einer Wiedereinführung der Erbschafts- und Schenkungssteuer wird es entscheidend sein, eine simple Ausgestaltung zu wählen, um ein hohes Aufkommen generieren zu können, die Verhaltensreaktionen zugleich gering zu halten und die Durchsetzungsfähigkeit zu gewährleisten. Österreich hat dabei die Chance, aus europäischen Beispielen zu lernen, und könnte die modernste Erbschafts- und Schenkungssteuer der EU schaffen.