Die Diskussion über die Kapitalertragsteuer (KESt) ist zurück. Die ÖVP drängt gemeinsam mit den NEOS auf eine Steuerbefreiung von Kursgewinnen bei Aktien, Fonds und ähnlichen Wertpapieren, sofern diese über einen bestimmten Zeitraum gehalten werden. Im Raum steht eine Behaltefrist von zehn Jahren. Begründet wird der Vorstoß insbesondere mit dem Ziel, den langfristigen Vermögensaufbau und die private Altersvorsorge zu stärken. Doch wer würde von einer solchen Steuerbefreiung tatsächlich profitieren und welche Alternativen sind erfolgversprechender?
Schieflage im Steuersystem wird verstärkt
Bereits jetzt werden Arbeits- und Kapitaleinkommen im Steuersystem ungleich behandelt. Während Einkommen aus unselbstständiger Arbeit dem progressiven Einkommensteuertarif unterliegt und der Grenzsteuersatz bis zu 55 % beträgt, werden die meisten Kapitaleinkünfte grundsätzlich mit einem besonderen, einheitlichen Steuersatz von 25 % (z. B. Sparbuchzinsen) bzw. 27,5 % (z. B. Gewinne aus Aktien) besteuert. Besteuert wird dabei nicht der gesamte Veräußerungserlös, sondern grundsätzlich nur der erzielte Veräußerungsgewinn, also die Differenz zwischen Veräußerungserlös und Anschaffungskosten.
Diese unterschiedliche Behandlung wird häufig damit begründet, dass Kapital für Investitionen zur Verfügung steht und der Aufbau von Vermögen nicht unnötig erschwert werden solle. Sie ändert jedoch nichts daran, dass Kapitaleinkommen in Österreich hochgradig konzentriert ist. Bereits heute profitieren daher insbesondere vermögende Haushalte von der Sonderbesteuerung.
Eine zusätzliche Steuerbefreiung für langfristig gehaltene Wertpapiere würde diese Schieflage weiter verstärken. Zusätzliches Arbeitseinkommen wird weiterhin progressiv besteuert – ein hoher Gewinn aus einem langfristig gehaltenen Wertpapierportfolio könnte hingegen vollständig steuerfrei bleiben. Das ist keine Frage der Förderung des Sparens, sondern eine Frage der Verteilungsgerechtigkeit.
Österreich im internationalen Vergleich im Mittelfeld
Bei der Besteuerung von Kapitalerträgen befindet sich Österreich aktuell im europäischen Mittelfeld. In Ländern wie Ungarn und Litauen ist die Steuerbelastung zwar geringer als in Österreich; Kapitaleinkommen unterliegt dort jedoch grundsätzlich dem Einkommensteuertarif und wird damit nicht gegenüber Arbeitseinkommen begünstigt. Eine vollständige Steuerbefreiung, wie sie aktuell diskutiert wird, ist außerhalb der Steuersümpfe Malta, Zypern und Luxemburg die Ausnahme in Europa. In einigen Ländern sind langfristig gehaltene Wertpapiere jedoch unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei: In der Slowakei entfällt die Steuer nach einer Behaltefrist von einem Jahr, in Tschechien nach drei Jahren und in Slowenien nach 15 Jahren.
Andere Länder setzen auf Freibeträge. So bleiben in Island, Irland und Belgien Kapitalgewinne bis zu bestimmten Grenzen steuerfrei. Noch stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit orientiert sind progressive Modelle, wie sie etwa in Dänemark, Finnland oder Frankreich bestehen.
Eine interaktive Karte ist abrufbar unter: Tax Foundation Europe
Steuergeschenk für eine privilegierte Minderheit
Die enorme Vermögenskonzentration in Österreich impliziert, dass auch das Finanzvermögen auf einige wenige Haushalte entfällt. Laut den Vermögensdaten der österreichischen Nationalbank verfügten im Jahr 2021 gerade einmal 6,1 % aller Haushalte über Aktien, und selbst mit Fonds oder Anleihen sind es nur 17,3 % der Haushalte. Umfragen von Finanzunternehmen weisen zum Teil deutlich höhere Werte aus, greifen dabei jedoch auf nicht zufällig generierte Stichproben zurück.
Vor allem Menschen mit hohem Einkommen und hohen Bildungsabschlüssen verfügen über die finanziellen Möglichkeiten, am Finanzmarkt zu investieren. Für viele ist das hingegen eine Utopie, denn einer von drei Haushalten in Österreich kann nichts sparen, weil das Einkommen dafür schlicht nicht ausreicht. Während die ärmste Hälfte der Bevölkerung nur 4 % des entsprechenden Wertpapiervermögens besitzt, konzentrieren die reichsten 10 % knapp 70 % dieses Vermögens auf sich. Die Daten zeigen zudem, dass Vermögensaufbau vor allem dann stattfindet, wenn ein entsprechendes Startkapital vorhanden ist. So gehört 81 % des Wertpapiervermögens Haushalten, die bereits eine Erbschaft oder Schenkung erhalten haben.
Wer hat, dem wird gegeben
Von einer KESt-Befreiung würden demnach ausgerechnet jene profitieren, die ohnehin schon hohe Vermögen und eine gute Altersabsicherung haben. Denn je höher das investierte Vermögen, desto höher fallen bei gleicher Rendite die absoluten Vermögenseinkommen aus – und damit auch die potentielle Steuerersparnis durch eine Befreiung.
Die Hälfte aller Haushalte, die Wertpapiere besitzen, hat weniger als 20.000 Euro veranlagt. Die reichsten 10 % haben hingegen durchschnittlich 1,5 Millionen Euro an Wertpapiervermögen. Da die obere Spitze in Umfragedaten aufgrund der geringen Stichprobe und Auskunftsverweigerung deutlich unterschätzt ist, muss dieser Wert als eine Untergrenze interpretiert werden.
Frauen bleiben im Nachteil
Eine KESt-Befreiung als Instrument der privaten Altersvorsorge wäre für Frauen gleich in doppelter Hinsicht nachteilig. Da ihr Einkommen immer noch deutlich geringer als jenes von Männern ist, stehen Frauen weniger finanzielle Mittel für den Vermögensaufbau zur Verfügung. Sie würden daher in deutlich geringerem Umfang von der Steuerbefreiung profitieren. Gleichzeitig sind Frauen besonders häufig von Altersarmut betroffen. Es bräuchte daher dringend Reformen, um Frauenpensionen anzuheben. Das Geld dafür fehlt jedoch, wenn die Regierung ungleichheitsverstärkende Maßnahmen wie eine KESt-Befreiung beschließt.
Ein gerechtes Steuersystem zur Finanzierung einer gerechten Altersvorsorge
Das gesetzliche Pensionssystem bleibt die zentrale Säule der Alterssicherung. Private Vorsorge kann dieses System ergänzen; daraus folgt jedoch nicht, dass dafür sämtliche entstehende Kapitalgewinne steuerfrei gestellt werden müssen, insbesondere dann nicht, wenn von einer solchen Begünstigung vor allem vermögende Haushalte profitieren. Maßnahmen zur Altersvorsorge sollten danach beurteilt werden, ob sie dort ansetzen, wo Förderung tatsächlich benötigt wird. Anstelle einer allgemeinen Steuerbegünstigung privater Vermögensbildung wären daher gezielte Maßnahmen zur Verbesserung der Alterssicherung von Menschen mit niedrigem Einkommen und Pensionen treffsicherer. Private Altersvorsorge und eine steuerliche Begünstigung hoher Vermögen sind nicht dasselbe.
Statt die KESt nach einer Behaltefrist vollständig abzuschaffen, sollte die bestehende Besteuerung von Kapitaleinkünften weiterentwickelt werden. Eine Möglichkeit ist eine progressiv ausgestaltete KESt. Dänemark zeigt, dass eine solche Abstufung möglich ist. Auf die ersten 79.400 DKK (2026; rund 10.650 Euro) an Aktienerträgen fallen 27 % Steuer an, darüber gilt ein Steuersatz von 42 %. Erfasst werden dabei sowohl Dividenden als auch Gewinne aus dem Verkauf von Aktien. Ein solches Modell könnte auch für Österreich als Orientierung dienen.
Der Grundgedanke ist einfach: Kleine Kapitalerträge sollen weiterhin moderat besteuert werden, während sehr hohe Kapitalerträge stärker zur Finanzierung des Gemeinwesens und damit auch eines gerechten Pensionssystems für alle beitragen. Ein solches Modell würde die Besteuerung stärker an der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit ausrichten, ohne kleine Sparer:innen zusätzlich zu belasten.
Vorsorge mit sozialer Schieflage
Auch das derzeit diskutierte Zukunftsdepot der ÖVP knüpft an die Idee an, langfristigen Vermögensaufbau und private Vorsorge steuerlich zu fördern. Nach den bisherigen Plänen sollen Eltern für ihre Kinder bis zu 5.000 Euro jährlich in Wertpapiere investieren können, ohne dass auf die Erträge die Wertpapier-KESt anfällt. Zusätzlich ist für Kinder, die ab 2027 in Österreich geboren werden, ein staatliches Startguthaben von bis zu 500 Euro vorgesehen, das im Zukunftsdepot bis zur Volljährigkeit veranlagt werden soll. Ab dem 18. Geburtstag kann über das angesparte Vermögen verfügt werden. Die konkrete Ausgestaltung ist noch Gegenstand politischer Diskussionen.
Doch auch hier stellt sich die Frage: Wer kann sich diese Form der Vorsorge überhaupt leisten? 5.000 Euro jährlich entsprechen rund 417 Euro im Monat – eine Summe, die sich vor allem einkommens- und vermögensstarke Haushalte leisten können. Wer hingegen kaum etwas zurücklegen kann, profitiert von der steuerlichen Begünstigung nur in geringem Umfang oder gar nicht. Eine weitaus treffsicherere Förderung von Familien wäre etwa ein weiterer Ausbau der (ganztägigen) öffentlichen Kinderbetreuung, von der Familien unabhängig von ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit profitieren.
Fazit
Eine vollständige Steuerbefreiung langfristiger Kursgewinne, auch in Form eines Zukunftsdepots, ist für die Stärkung der Zukunfts- oder Altersvorsorge für die breite Bevölkerung aus mehreren Gründen ungeeignet. Sie wäre in erster Linie eine Begünstigung für einige wenige, die bereits über entsprechendes Kapital verfügen. Zudem würde sie die bestehende steuerliche Bevorzugung von Kapitaleinkommen gegenüber Arbeitseinkommen weiter verstärken, dem Staat Einnahmen entziehen, die für einen starken Sozialstaat benötigt werden, und nicht zuletzt auch die Vermögensungleichheit verschärfen.
Statt über Steuererleichterungen für Wenige nachzudenken, sollte vielmehr über ein gerechteres Steuersystem diskutiert werden. Einen Ansatz bietet eine progressive KESt mit folgender Grundidee: Wer geringe Kapitalerträge erzielt, soll weiterhin moderat besteuert werden. Wer hingegen hohe Kapitalerträge hat, soll entsprechend seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit mehr zur Finanzierung des Gemeinwesens beitragen. Denn nur mit einer soliden und gerechten Finanzierungsbasis lässt sich eine gute sozialstaatliche Absicherung für alle Menschen sichern – nicht nur für jene, die sich private Vorsorge in größerem Umfang leisten können.