Obwohl Bund und Länder noch über eine „Sozialhilfe Neu“ verhandeln, haben einige Bundesländer zeitgleich bereits Veränderungen durchgeführt. In Oberösterreich sind im Februar 2026 Verschärfungen im Bereich des „Einsatzes der Arbeitskraft“ sowie der Sanktionierungen – bis hin zu einer Sanktionsdauer von sechs Monaten – in Kraft getreten.Erste Praxisfälle deuten darauf hin, dass die Reformen für Betroffene mit Hürden verbunden sind, wobei ihre nachhaltige Wirkung v. a. in Bezug auf Armutsbekämpfung und Arbeitsmarktintegration unklar bleibt.
Lediglich drei Prozent der Sozialhilfebeziehenden leben in Oberösterreich
Laut Statistik Austria bezogen im Jahr 2024 rund 270.000 Menschen – Erwachsene, Jugendliche und Kinder – in Österreich Sozialhilfe. Drei Prozent dieser Gruppe, 8.800 Personen, lebten in Oberösterreich. Nur etwa ein Drittel (34 Prozent) dieser Beziehenden – das waren in Oberösterreich rund 2.000 und in Österreich rund 90.000 Menschen – standen dem Arbeitsmarkt zur Verfügung. Sie waren entweder erwerbsarbeitslos, erwerbstätig oder standen in einem Lehrverhältnis. Drei Viertel der Sozialhilfebezieher:innen waren sogenannte „Aufstocker:innen“ und nur ein Viertel sogenannte Vollbeziehende. Diese Menschen waren komplett auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen. Die meisten – rund 70 Prozent – lebten mit rund 191.000 Beziehenden in Wien.
Rückgang in Oberösterreich
In Wien (derzeit ist hier noch die Mindestsicherung in Kraft) stagnierte die Anzahl der Beziehenden in den Jahren 2020 bis 2022. 2023 und 2024 waren – zusammenhängend mit Teuerungskrise und hoher Arbeitslosigkeit – leichte Anstiege zu verzeichnen. In Oberösterreich aber hat sich die Zahl der Betroffenen von rund 16.400 im Jahr 2020 auf etwa 8.800 Beziehende im Jahr 2024 fast halbiert! Von 2023 auf 2024 gab es krisenbedingt einen leichten Anstieg.
Geringste Mindestsicherungsquote in Oberösterreich
Auch bezogen auf die Wohnbevölkerung weist Oberösterreich den geringsten Anteil der Sozialhilfebeziehenden auf: Die sogenannte Mindestsicherungsquote reichte im Jahresdurchschnitt 2024 in den Bundesländern von 0,4 Prozent der Bevölkerung in Oberösterreich bis 1,2 Prozent in der Steiermark und in Vorarlberg. In der Bundeshauptstadt war die Quote mit 7,4 Prozent höher als im restlichen Österreich (Mindestsicherungs- und Sozialhilfestatistik 2024).
Die meisten der Beziehenden leben in Linz, Steyr und Wels
Es verwundert daher sehr, warum gerade Oberösterreich bereits seit Jahren massive Verschärfungen im Bereich der Sozialhilfe vornimmt, obwohl bezogen auf den Anteil der Beziehenden die Betroffenheit gering ist. Der größte Teil der Beziehenden lebt in den Städten Linz, Steyr und Wels konzentriert. Die geringste Anzahl an Beziehenden gab es beispielsweise in Eferding mit lediglich 109 Betroffenen im Jahr 2025.
Geringe Ausgaben für Sozialhilfe in Oberösterreich
Die österreichweiten Sozialhilfeausgaben lagen bei rund 1,3 Milliarden Euro. Sie machten bezogen auf die gesamten Sozialausgaben in Höhe von 161 Milliarden Euro nur 0,8 Prozent aus. Gemessen an den Gesamtstaatsausgaben macht die Sozialhilfe lediglich 0,47 Prozent aus. Sie stellt daher einen sehr kleinen Budgetposten dar, der jedoch für Menschen in einer sozialen Notlage immens wichtig ist. Die Ausgaben für Sozialhilfe in Oberösterreich sind in Relation zu den anderen Bundesländern eher gering. Sie lagen 2024 bei gerundet 32 Millionen Euro.
Reform der Sozialhilfe verschärft soziale Notlagen in Oberösterreich
Im Fokus der aktuellen Reform standen vor allem Verschärfungen im Bereich des „Einsatzes der Arbeitskraft“ und bei Sanktionierungen. Neu ist beispielsweise, dass Arbeitsfähige bereits bei der Beantragung der Leistung durch konkrete Eigenbewerbungen nachweisen müssen, dass sie arbeitswillig sind. Die Behörde entscheidet erst nach Vorliegen dieser Nachweise bzw. Bewerbungen über den Antrag. Dies kann bis zu drei Monate dauern. Bis dahin wird die jeweilige Richtsatzleistung um 50 Prozent gekürzt oder gar nicht gewährt. Die Behörde hat auch die Möglichkeit, im Bereich der Sanktionen bis zu sechs Monate keine Sozialhilfe zu bezahlen. Weiters sollen sozial Bedürftige mittels Sanktionierung gedrängt werden, sich eine Vollzeitstelle mit einem Einkommen über der jeweiligen Höhe des Sozialhilfe-Richtsatzes zu suchen. Überdies sind die neuen Sanktionsregelungen für Betroffene, aber auch für Expert:innen im jeweiligen Anlassfall kaum mehr zu durchschauen bzw. zu überprüfen und eröffnen einen sehr großen Ermessensspielraum für die Behörden. Dies alles deutet darauf hin, dass es sich bei der derzeitigen Reform um massive Verschärfungen im Hinblick auf den Leistungszugang handelt.
Was bedeutet das für Menschen, die auf Sozialhilfe angewiesen sind?
Zwei Fälle aus der sozialen Beratungspraxis in Oberösterreich zeigen, wie die derzeitigen Reformen zulasten der Betroffenen wirken:
- Einer Frau, die zuvor noch nie Sozialhilfe bezogen hatte, wurde nur ein um 50 Prozent gekürzter Richtsatz gewährt, weil der Frau – nach Ansicht der Behörde – der Nachweis nicht gelungen sei, sich ausreichend um eine Arbeitsstelle zu bemühen. Der Frau wurde nämlich aufgetragen, Bewerbungen im Zeitraum von 30 Tagen vor der Antragstellung nachzuweisen. Dass diese Frau gesundheitlich schwer belastet war und deshalb keine Bewerbungen verfassen konnte, wurde dabei nicht berücksichtigt. Der Frau bleibt nun nichts anderes übrig, als Bewerbungen nachzuweisen und bis dahin mit einer um 50 Prozent geringeren Sozialhilfe zu leben.
- Ein weiterer Fall verdeutlicht, dass die aktuelle Reform auch erhebliche Verschlechterungen für die finanzielle Situation von Sozialhilfebezieher:innen mit sich bringt. Eine alleinerziehende Mutter von vier minderjährigen Kindern arbeitet derzeit in Teilzeit mit rund 20 Wochenstunden. Die Behörde hat sie unter Androhung von Sanktionen bzw. Leistungskürzungen dazu verpflichtet, ihre Arbeitszeit beim derzeitigen Arbeitgeber auf Vollzeit zu erhöhen oder sich aktiv um eine Vollzeitbeschäftigung zu bemühen, um ein höheres Einkommen zu erzielen. Selbst wenn die Kinder teilweise schon älter sind, ist es der Frau unter diesen Bedingungen kaum möglich, ihren Obsorgeverpflichtungen im erforderlichen Ausmaß nachzukommen. Auch ältere Kinder benötigen Unterstützung und Betreuung, etwa bei der Wahrnehmung von Schulterminen oder bei der täglichen Versorgung.
Diese aktuellen Praxisfälle zeigen deutlich, dass die Verschärfungen in Oberösterreich Menschen in sozialen Notlagen erheblich unter Druck setzen. Anstatt ihre Situation zu verbessern, wird ihre Lage dadurch weiter erschwert. Zudem trägt diese Reform dazu bei, die Unterschiede zwischen den Bundesländern zu vergrößern, und untergräbt eine einheitliche Regelung auf österreichischer Ebene.
Sozialhilfe zugunsten der Betroffenen und mehr aktive Arbeitsmarktpolitik
Zeitgleich sind die Verhandlungen zwischen Bund und Ländern zu einer „Sozialhilfe Neu“ im Gange.
Laut Sozialministerium ist unter anderem eine österreichweite Vereinheitlichung der Sozialhilfe vorgesehen. Weiters soll die Abwicklung und Betreuung arbeitsfähiger Beziehender künftig über das Arbeitsmarktservice (AMS) erfolgen. Geplant ist außerdem ein verpflichtendes Integrationsprogramm in Verbindung mit einer Integrationsbeihilfe. Darüber hinaus sind Maßnahmen zur Bekämpfung von Kinderarmut vorgesehen, die gemäß Regierungsprogramm 2030 halbiert werden sollte.
Wichtig wäre zudem, dass sich die Länder wieder vermehrt dazu bekennen, dass die Sozialhilfe der Armutsbekämpfung dient. Im Bereich der Arbeitsmarktintegration braucht es auch entsprechende budgetäre Mittel und mehr aktive Arbeitsmarktpolitik durch das AMS. Darüber hinaus ist österreichweit eine armutssichere Sozialhilfe – vor allem für Kinder, aber auch für Menschen mit Migrationshintergrund unabhängig von ihren Sprachkenntnissen – anzustreben.
Es braucht auch mehr Mittel für leistbares Wohnen und keine Anrechnung der Wohnbeihilfe, wie es derzeit in Oberösterreich der Fall ist. Darüber hinaus sollten auch künftig die Familienbeihilfe, der Kinderabsetzbetrag etc. anrechnungsfrei bleiben. Überdies befinden wir uns aktuell wiederum in neuen Krisenlagen (z. B. Iran-Krieg), weitere Teuerungen können erwartet werden. Daher bedarf es mehr und nicht weniger Mittel für armutsbetroffene Menschen in Österreich.