Wer arbeitet, ist vor Armut geschützt, lautet eine weit verbreitete Annahme. Tatsächlich ist Erwerbstätigkeit nach wie vor der stärkste Schutzfaktor gegen Einkommensarmut in Österreich. Doch was bedeutet das für jene, die trotz Beschäftigung armutsgefährdet sind – die sogenannten „Working Poor“? Und wie gut schützt Erwerbstätigkeit tatsächlich vor den konkreten Einschränkungen, die im Alltag mit Armut einhergehen: wie Kleidung nicht nachkaufen zu können, wenn sie kaputt geht, kein Geld für ein gemeinsames Treffen mit Freund:innen zu haben oder eine kalte Wohnung nicht angemessen heizen zu können? Auf Basis der österreichischen EU-SILC-Daten der Jahre 2018 bis 2024 lässt sich zeigen: Beschäftigung schützt, aber nicht vollständig und dieser Schutz hat in den letzten Jahren an Wirkung verloren.
Wer gilt als arm trotz Erwerbsarbeit in Österreich?
Als Working Poor (kurz auch IWP für „In-Work Poverty“) gilt, wer im Laufe eines Jahres mehr als sechs Monate erwerbstätig war und trotzdem unter der Armutsgefährdungsschwelle liegt. Technisch formuliert: mit einem äquivalisierten Nettohaushaltseinkommen auskommen muss, das unter 60 Prozent des nationalen Medianeinkommens liegt. Für einen Einpersonenhaushalt liegt diese Grenze im Jahr 2024 bei rund 1.661 Euro monatlich (12-mal pro Jahr), für einen Paarhaushalt mit zwei Kindern bei 3.488 Euro. In Österreich betrifft dies im Durchschnitt rund 6,5 Prozent der unselbstständig Beschäftigten. Zum Vergleich: rund 10,8 Prozent der gesamten Bevölkerung sind Armutsgefährdete ohne Erwerbstätigkeit. Erwerbstätigkeit reduziert das Armutsrisiko also deutlich, hebt aber nicht alle Betroffenen über die Armutsschwelle.
Besonders aufschlussreich ist ein Blick auf die jeweiligen Einkommenslücken zur Armutsschwelle – also wie viel Einkommen einem Haushalt fehlt, um die Armutsschwelle zu erreichen. Vor staatlichen Transferleistungen klafft diese bei Nichterwerbstätigen extrem weit auseinander: 64 Prozent dieser Gruppe weisen eine monatliche Lücke von über 1.000 Euro auf, während dies auf lediglich 12 Prozent der erwerbstätigen Armen (IWP) zutrifft. Nach Transfers, also zuzüglich staatlicher Sozial- und Familienleistungen, gleichen sich die Verhältnisse jedoch deutlich an: Für beide Gruppen zeigt sich eine mediane Lücke von rund 300 Euro monatlich zur Armutsschwelle. Ein wesentlicher Teil der Transferzahlungen entfällt dabei auf Pensionen, die sicherstellen, dass man am Lebensabend auch ohne Erwerbsarbeit ein Auskommen hat. Der Wohlfahrtsstaat erfüllt hier eine seiner zentralen Aufgaben, indem er durch verschiedene Leistungen die stark ungleich verteilten Markteinkommen beider Gruppen in eine ähnliche Einkommensposition angleicht. So sorgt er für eine existenzielle Absicherung in Lebenslagen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit oder Alter. Jedoch wird keine der beiden Gruppen durch diese Instrumente der Sozialpolitik tatsächlich zur Gänze aus der Armut herausgeholt, was die Grenzen der derzeitigen Maßnahmen aufzeigt.
Stabile Quoten verdecken eine wachsende Lücke
Ein beunruhigender Befund ist die zeitliche Entwicklung. Die Armutsgefährdungsquoten sind im Beobachtungszeitraum hoch und relativ stabil geblieben. Angesichts der COVID-19-Pandemie und der nachfolgenden wirtschaftlichen Verwerfungen, insbesondere der stark gestiegenen Inflation im Zuge des russischen Angriffskriegs auf die Ukraine ab 2022 und stagnierender Produktion, überrascht die ausbleibende Verbesserung der Lage einkommensarmer Haushalte kaum. Doch hinter den hohen relativen Armutsquoten verbirgt sich eine deutliche Verschlechterung. Die Einkommenslücke zur Armutsschwelle wächst in beiden Gruppen. Das bedeutet, dass die Armen immer ärmer werden. Bei Armutsbetroffenen ohne Erwerbsarbeit steigt der durchschnittliche Einkommensabstand (nach Transferleistungen) zur Armutsschwelle von 356 Euro im Jahr 2018 auf 509 Euro im Jahr 2024. Das entspricht einem Anstieg von rund 42 Prozent. Bei Armutsbetroffenen mit Erwerbsarbeit entwickelt sich die Einkommenslücke sogar von 315 Euro auf 525 Euro – was einem noch stärkeren Anstieg entspricht (+66 Prozent). Sieht man sich das Ganze inflationsbereinigt an, so zeigt sich, dass sich die Lage für IWP-Haushalte stärker verschlechtert hat als für Armutsbetroffene ohne Erwerbsarbeit: In realen Preisen hat sich ihre Einkommenslücke um knapp 20 Prozent vergrößert. Für nicht erwerbstätige armutsgefährdete Personen steigt die reale Armutslücke (ausgedrückt in Preisniveaus 2018) um nur 3 Prozent. Stabile Armutsraten täuschen darüber hinweg, dass ein wachsender Anteil der Betroffenen tiefer in die Armut rutscht.
Die Haushaltsstruktur entscheidet mit
Einen großen Einfluss auf die Betroffenheit von Armut hat außerdem die Haushaltszusammensetzung. Der schützende Effekt von Erwerbstätigkeit ist nicht universell, sondern hängt stark vom sogenannten Haushaltstyp ab. In kinderlosen Haushalten – ob als Einpersonenhaushalt oder Paar – zeigt sich der deutlichste Unterschied zwischen armutsbetroffenen Erwerbstätigen und Nichterwerbstätigen. Ohne Transfers liegt die Armutsgefährdungsquote von Alleinlebenden ohne Beschäftigung bei rund 54 Prozent, bei erwerbstätigen Alleinlebenden hingegen bei 13,4 Prozent. In Haushalten mit Kindern schrumpft dieser Abstand erheblich. Bei Alleinerziehenden mit zwei oder mehr Kindern liegt die Armutsgefährdungsquote vor Transfers bei rund 59 Prozent – unabhängig davon, ob die betroffene Person erwerbstätig ist oder nicht. Das Markteinkommen im Niedriglohnbereich reicht damit gerade in kinderreichen Haushalten nicht aus, um die Armutsschwelle zu überschreiten. Auch nach Transferzahlungen bleibt die Kinderzahl der zentrale „Risikofaktor“: Die Auswertungen der EU-SILC-Daten für die Jahre 2018 bis 2024 zeigen, dass die Armutsgefährdungswahrscheinlichkeit mit der Kinderzahl im Haushalt steigt – auch wenn für die Haushaltsgröße kontrolliert wird.
Erwerbstätigkeit schützt – auch jenseits des Einkommens?
Die Frage, ob Erwerbstätigkeit über reine Einkommenseffekte hinaus vor materieller und sozialer Deprivation schützt, ist zentral in der Bewertung unmittelbarer Armutsbetroffenheit – und die Antwort lautet: ja.Im Durchschnitt der Jahre 2018 bis 2024 sind rund 16,3 Prozent der armutsgefährdeten Nichterwerbstätigen (18 bis 64 Jahre) von schwerer materieller und sozialer Deprivation betroffen. Unter den armutsgefährdeten Beschäftigten sind es nur 6,7 Prozent – trotz fast gleicher durchschnittlicher Einkommen, die ihnen nach Transferleistungen zur Verfügung stehen. Das entspricht einem rund 59 Prozent niedrigeren Deprivationsrisiko für die Gruppe der Working Poor. Dieser Unterschied ist über den gesamten Beobachtungszeitraum stabil und in einzelnen Jahren – etwa 2022 und 2024 – besonders ausgeprägt.
Noch konkreter wird das Bild beim Blick auf die einzelnen Deprivationsindikatoren. Ob es darum geht, sich leisten zu können, alte Kleidung zu ersetzen, die Wohnung angemessen warm zu halten, sich ausgewogen zu ernähren oder einmal im Jahr auf Urlaub zu fahren: In allen Dimensionen geben erwerbstätige Arme diese Einschränkungen seltener an als Nichterwerbstätige in Armut. Je nach Indikator tritt Deprivation in der Gruppe ohne Erwerbsarbeit fast dreimal so häufig auf. Besonders groß sind die Unterschiede bei den Fragen nach der Leistbarkeit vollwertiger Mahlzeiten (Faktor 2,2), der Möglichkeit, Kleidungsstücke zu ersetzen (2,2), beim Möbelersatz (2,0) und bei der Wärmeversorgung der Wohnung (Faktor 2,1). Etwas geringere Unterschiede zeigen sich bei Zahlungsrückständen bei Miete und Betriebskosten – hier scheinen hohe Fixkosten eine gleich starke Rolle zu spielen, unabhängig vom Erwerbsstatus selbst.
Diese Ergebnisse zeigen, dass die Gruppe der Working Poor eine besondere Selektion an Haushalten innerhalb der Armutsgefährdeten und auch unter den Erwerbstätigen bildet. Gemessen am Markteinkommen sind sie schlechtergestellt als andere Arbeitnehmer:innen, gleichzeitig verfügen sie über bessere soziale Einbindung, materielle Absicherung oder Zugangsmöglichkeiten zu anderen (erwerbsgebundenen) Leistungen (wie zum Beispiel Kinderbetreuungsplätze in Wien) als andere Armutsbetroffene. Zum einen liegt das an der sehr heterogenen Gruppe der (übrigen) Armutsbetroffenen: Personen, die aufgrund einer Erkrankung oder eines Unfalls nicht mehr erwerbstätig sind oder auch aus anderen individuellen und strukturellen Gründen nicht am Arbeitsmarkt teilnehmen können, erfahren Armut anders und haben beschränktere Möglichkeiten. Plötzliche Einkommensverluste schlagen sich unmittelbarer nieder oder manifeste Armut ist bereits dauerhaft vorhanden. Andererseits muss untersucht werden, ob die Erhebungsform von schwerer Deprivation in aktuellen Umfragen für IWP-Haushalte überarbeitet werden muss. Die dahinter liegende Frage lautet: Messen die Indikatoren subjektive Armut bei erwerbstätigen Armutsgefährdeten genauso gut oder sind diese vor andere Herausforderungen gestellt?
Erwerbstätigkeit schützt – aber der Sozialstaat muss nachziehen
Die Befunde zeigen, dass Erwerbstätigkeit mehr zu sein scheint als eine Einkommensquelle. Sie schützt auch vor konkreten materiellen und sozialen Einschränkungen, die das Alltagsleben prägen. Wer trotz Job arm ist, ist bessergestellt als jene, die ohne Beschäftigung arm sind, trotz vergleichbarer Einkommensniveaus (nach Transferleistungen). Für einkommensarme Personen ist diese Unterscheidung, „wie arm sie denn nun genau sind“, vermutlich nicht ausschlaggebend. Von größerer Bedeutung ist die Bewältigung des täglichen Auskommens. In dieser Hinsicht ist es aber lohnend, sich die Korrelation von Erwerbsarbeit und Deprivationsrisiko anzusehen. Ein genauerer Blick auf die Menschen, die trotz Arbeit in Niedriglohnsektoren arm sind, zeigt außerdem, dass der durchschnittliche Abstand zur Armutsschwelle im Zeitverlauf immer größer wird.
Daraus folgt: Eine reaktive Armutspolitik, die allein auf die Erwerbsintegration setzt, reicht nicht aus. Niedriglohnbeschäftigung muss durch eine existenzsichernde Lohnuntergrenze flankiert werden. In Zeiten des Fachkräftemangels und steigender Arbeitslosigkeit braucht es rasche Qualifizierungs- und Weiterbildungsmaßnahmen für Arbeitnehmer:innen in qualitativ hochwertige Jobs. Gleichzeitig müssen Sozialleistungen angepasst werden, insbesondere das Arbeitslosengeld reformiert und zuletzt umgesetzte Verschlechterungen in der Sozialhilfe zurückgenommen werden, denn diese beiden Systeme stellen für Armutsgefährdete weiterhin die letzte Absicherung dar.
Anmerkung zu den Daten: Die Analysen basieren auf den österreichischen EU-SILC-Daten 2018 bis 2024 und zeigen eigene Berechnungen. Als „In-Work Poverty“ gelten unselbstständig Beschäftigte (mind. sechs Monate des Vorjahres in Beschäftigung), die nach Transferzahlungen als armutsgefährdet gelten. Die Vergleichsgruppe umfasst alle übrigen Armutsgefährdeten. Für die Analysen zu materieller und sozialer Deprivation wird die Vergleichsgruppe hingegen auf armutsgefährdete Nichterwerbstätige im erwerbsfähigen Alter (18 bis 64 Jahre) beschränkt.