Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist ein wichtiger Schritt für den Schutz unserer Lebensgrundlagen. Die EU setzt nun auf handelbare Naturgutschriften, um private Geldmittel für die Finanzierung zu mobilisieren. Doch viele Fragen dazu sind offen. Klar ist: Die Einführung von Naturgutschriften führt unweigerlich dazu, Natur zu handeln – eine Form der Monetarisierung, die kritisch zu hinterfragen ist.
Alle brauchen die Natur – auch die Wirtschaft
Eine intakte Natur ist die Grundlage unseres Lebens: Sie liefert saubere Luft, Wasser und Nahrungsmittel, dient als Erholungsraum und stärkt die Widerstandsfähigkeit gegenüber Krankheiten und Klimafolgen. Mehr als 90 Prozent der Europäer:innen halten den Schutz der Biodiversität und der Natur für unverzichtbar – für Gesundheit, Ernährungssicherheit, sauberes Wasser, Klimaschutz und langfristigen wirtschaftlichen Wohlstand. Weiters gibt es eine breite Unterstützung für EU‑Gesetze und Maßnahmen zum Schutz der Natur im eigenen Land, wie eine aktuelle Eurobarometer-Umfrage aufzeigt. Über die Hälfte der weltweiten Wirtschaftsleistung und damit unzählige Arbeitsplätze hängen von funktionierenden Ökosystemen ab. Doch die Natur steckt in einer tiefen Krise: Fast ein Drittel aller auf der Roten Liste erfassten Arten gilt als bedroht, und Bestände wildlebender Tiere sind im globalen Durchschnitt seit 1970 um etwa rund 73 Prozent zurückgegangen. Mehr als 40 Prozent der wichtigen Bestäuberarten wie Bienen und Schmetterlinge sind vom Aussterben bedroht, was Ernährungs- und Landwirtschaftssysteme zusätzlich gefährdet. Die Wissenschaft spricht vom sechsten Massensterben der Natur. Mittlerweile warnen auch die Europäische Zentralbank (EZB) und der Internationale Währungsfonds (IWF) konsequent vor den wirtschaftlichen Risiken durch den Verlust der Biodiversität. Verschwinden die Bestäuber, gehen in der EU bis zu 15 Milliarden Euro an Agrarprodukten verloren.
Privates Kapital, um Wiederherstellung der Natur zu finanzieren
Die im April 2024 beschlossene EU-Verordnung zur Wiederherstellung der Natur stellt daher einen wichtigen Meilenstein dar, um den Verlust der Artenvielfalt in Europa zu stoppen. Die vorgesehenen Maßnahmen wie Wiederaufforstung, die Renaturierung von Wiesen und Mooren sowie die Sanierung von Feuchtgebieten kosten einiges. Schätzungen gehen von rund 65 Milliarden Euro pro Jahr bis 2050 aus – Summen, die nicht allein aus öffentlichen Haushalten finanziert werden können, noch dazu wo viele Länder mit Budgetengpässen kämpfen. Daher setzt die EU auf „Nature Credits“ also „Naturgutschriften“ oder „Naturkredite“, um private Gelder für den Schutz und die Wiederherstellung der Natur zu mobilisieren.
Die Grundidee dabei: Naturgutschriften sollen finanzielle Anreize für Unternehmen und Einzelpersonen schaffen, damit diese in den Erhalt und die Wiederherstellung von Ökosystemen investieren. Damit dies gelingt, sollen diese Naturgutschriften handelbar sein. So könnten private Finanzmittel für Projekte zur Erhaltung der Biodiversität und zum Schutz gefährdeter Arten mobilisiert werden. Um Greenwashing zu vermeiden, sollen dafür einheitliche Standards und Kriterien entwickelt werden, die nachweislich positive Auswirkungen auf die Natur darstellen und so zertifiziert und damit handelbar werden. Zugleich soll dies neue Einkommensmöglichkeiten für Landwirt:innen und Waldbesitzer:innen schaffen. Als Vorbild wird dabei der CO2-Zertifikatehandel genannt. Ein Blick auf den Zertifikatehandel mit Treibhausgasemissionen zeigt, dass seit der Einführung im Jahr 2025 die CO2-Emissionen in der EU um rund die Hälfte zurückgegangen sind. Studien zeigen aber auch, dass nur ein kleiner Teil der verkauften Kohlendioxid-Zertifikate tatsächlich wirksam ist. Gleichzeitig sind viele Greenwashing-Modelle im Kohlenstoffhandel dokumentiert.
Naturgutschriften – ein Markt für die Natur?
Da auch die Wirtschaft in hohem Maße von intakten Ökosystemen profitiert, ist der Wunsch, privates Kapital stärker in die Wiederherstellung der Natur einzubeziehen, nur legitim. Die Frage ist, ob Naturgutschriften das richtige Instrument dafür sind. Die Einführung von Naturgutschriften folgt der liberalen Logik, Probleme durch die Schaffung von Märkten zu lösen. Dies ist aber ein Trugschluss. Denn die zentralen Ursachen der ökologischen und sozialen Krise basieren auf Profitorientierung unseres Wirtschaftssystems und dem damit verbundenen permanenten Wachstumszwang.
Die EU-Kommission will Greenwashing beim künftigen Handel mit Naturgutschriften verhindern. Doch wie soll das in der Praxis gelingen? Biodiversität zu messen und zu bewerten ist deutlich komplexer als die Quantifizierung von Treibhausgasemissionen. Jedes Ökosystem ist einzigartig, geprägt von zahlreichen Arten und komplexen Wechselbeziehungen – einfache Zählungen von Arten greifen zu kurz. Oft fehlen zudem ausreichende Daten und Monitoring-Systeme.
Das Brüsseler Beratungsinstitut Bruegel weist zudem darauf hin, dass Biodiversitätsgutschriften derzeit das Risiko bergen, minderwertige Wiederherstellungs- oder Monokulturprojekte als Ausgleich für die Zerstörung von Primärwäldern heranzuziehen. Ein Beispiel ist die Aufforstung großer Monokulturflächen, die zwar Zertifikate erzeugen, ökologisch jedoch kaum wertvoller sind als die zerstörten Urwälder. Um dies zu verhindern, wird vorgeschlagen, dass Gutschriften nur nach dem Prinzip „Lokal zu lokal“ und auf vergleichbarer Basis gehandelt werden dürfen.
Hinzu kommt ein weiteres Problem: Systeme für Zertifizierung, Überwachung und Handel verschlingen oft bis zu 40 Prozent des Verkaufspreises einer Naturgutschrift, sodass für das eigentliche Schutz- oder Wiederherstellungsprojekt nur rund 60 Prozent der Mittel bleiben. Die Einführung von Naturgutschriften darf kein Milliardengeschäft für Profiteure des Zertifikatehandels werden. Der Vergleich mit den Kohlenstoffmärkten zeigt, dass strenge Kontrollen und Überwachung notwendig sind. Nur eine strategische EU-Koordinierung könnte die Projektvalidierung und -überwachung effizienter gestalten, um die Abwicklungskosten zu senken.
Sollten dennoch Naturgutschriften auf dem Finanzmarkt handelbar sein, müsste dazu im Vorfeld ein unabhängiges Expert:innen-Gremium, das wissenschaftlich, transparent und ohne Interessenkonflikte arbeitet, für deren Bewertung zuständig sein. Naturgutschriften dürfen ausschließlich für Maßnahmen vergeben werden, die nachweislich und dauerhaft die Natur verbessern. Strenge Kriterien müssen Greenwashing, Doppelzählungen und die Einflussnahme wirtschaftlicher Akteure verhindern. Der Wert eines Zertifikats muss am tatsächlichen ökologischen Nutzen gemessen und ausschließlich von neutralen Expert:innen bestätigt werden – nicht von Landbesitzer:innen oder Händler:innen. Nur so wird Naturschutz wirksam, nachvollziehbar und glaubwürdig für potenzielle Interessent:innen.
Der Vorschlag der EU-Kommission, Naturgutschriften einzuführen, folgt einer marktbasierten Logik, die jedoch nicht die beste Lösung für die gesellschaftlichen Herausforderungen ist. Die zentralen Ursachen der ökologischen und sozialen Krise sind die Profitorientierung unseres Wirtschaftssystems, der damit verbundene Wachstumszwang sowie die steigende Vermögenskonzentration. Die Einführung von Naturgutschriften birgt die Gefahr, dass Natur zu einer Ware wird, deren Wert primär am Markt bemessen wird. Wälder, Wiesen oder Feuchtgebiete werden zu handelbaren „Assets“. Die künstliche Schaffung von Märkten wird das grundsätzliche Problem – Wachstum auf Kosten der Natur und damit einhergehende Profitorientierung – nicht lösen können. Die Schaffung von neuen Produkten für die Finanzmärkte ist komplex und ihr Erfolg ist keineswegs garantiert. Ein Blick auf bisherige „grüne Investitionen“ zeigt, dass diese kaum angenommen werden.
Statt Natur als Handelsware zu betrachten, sollten gesetzliche Vorgaben den Schutz und die Wiederherstellung von Ökosystemen verbindlich sichern. Finanzielle Zahlungen sollten lediglich die tatsächlich anfallenden Kosten für konkrete Maßnahmen decken, wie etwa die Wiedervernässung von Mooren. Dauerhafte Anreize für Grundbesitzer über Naturgutschriften, die allein darauf beruhen, gesetzliche Produktionsauflagen zu erfüllen, sind abzulehnen. Zudem wären klare ordnungspolitische Regelungen mit verbindlichen Zielvorgaben und Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung von Ökosystemen der Schlüssel zum Erfolg.
Verwässerung von Umweltschutzzielen
Aber auch die EU selbst verfolgt die Ziele zum Schutz der Ökosysteme nicht mehr mit der gleichen Entschlossenheit wie in den letzten Jahren. Sie gibt zunehmend dem Druck der Industrie, Wirtschaft und der Mitgliedsstaaten nach, beschlossene Umwelt- und Klimagesetze im Rahmen des Green Deals aufzuweichen und abzuschwächen, zugunsten wirtschaftlicher Interessen und zulasten von Menschen und Gesellschaft. So kündigte die Kommission etwa an, die Wasserrahmenrichtlinie zu überarbeiten, was den Schutz von Wasserökosystemen zu verwässern droht. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen für große Industrie- und Bauprojekte sollen gelockert werden. Mit diesen Maßnahmen geraten Schutz und Wiederherstellung der Natur weiter unter Druck – gerade in Zeiten, in denen intakte Ökosysteme dringender gebraucht werden denn je. Steigende Temperaturen erhöhen die Risiken für Hochwasser, Murenabgänge und andere Naturgefahren. Gesunde Wälder, intakte Feuchtgebiete und funktionierende Flusslandschaften können hier lebensrettende Puffer sein.
Fazit
Biodiversität und Naturwiederherstellung sollten im nächsten EU-Haushalt und der Finanzplanung höchste Priorität haben. Der vorliegende EU-Finanzvorschlag dazu, spricht eine andere Sprache. Wurden bislang 10 Prozent des EU-Budgets für den Erhalt und Schutz von Naturschutz und Biodiversität reserviert, fehlt diese klare Festlegung. Vielmehr sollen künftig die Mitgliedsstaaten selbst entscheiden, wie viel Geld sie dafür verwenden wollen. Dies mag zwar im Sinne der Eigenverantwortung der Staaten sein. Die Erfahrung lehrt uns: Wenn es um Umweltschutz geht, braucht es klare und einheitliche EU-Vorgaben, damit dieser nicht unter die Räder kommt. Zudem könnte ein Bonus-Malus-System Verursacher für Schäden zur Verantwortung ziehen und Investoren für nachweisbare, überprüfbare Verbesserungen belohnen. Diese Geldmittel könnten in einen EU-weiten Fonds einfließen, der sowohl aus privaten wie öffentlichen Mitteln gespeist wird, um Naturschutz zu finanzieren. Dies könnte ein Nachfolgeprojekt des EU-Resilienz-Recovery-Fonds (RRF-Fonds) sein, der die Auswirkungen der Corona-Krise abfedern sollte. Aus dem RRF-Fonds wurden beispielsweise in Österreich für die Biodiversität 50 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Damit konnten viele Monitoring- und Umsetzungsprojekte zum Schutz und Erhalt der Biodiversität gefördert werden.
Dieser Beitrag ist in der Zeitschrift Wirtschaft und Umwelt 1/2026 erschienen.