In einer neuen Mitteilung kündigt die EU-Kommission 32 Maßnahmen an, die das EU-Gesetzgebungsverfahren modernisieren und die Allgemeinheit entlasten sollen. Effiziente Gesetze und Bürokratieabbau sind zwar klar zu begrüßen: Leider wird jedoch schnell deutlich, dass es sich bei der Initiative um ein trojanisches Pferd handelt. Tatsächlich werden andere Ziele verfolgt: Schutzstandards für Beschäftigte, Verbraucher:innen und die Zivilgesellschaft sollen ausgehebelt und gestrichen werden. Gewinner:innen wären hauptsächlich große Unternehmen – auf Kosten aller anderen Teile der Gesellschaft.
Vermeintlicher Bürokratieabbau führt zu Abbau von Schutzrechten
Die Debatte um Bürokratieabbau und Deregulierung ist nicht neu. Seit Jahrzehnten gibt es auf EU-Ebene das offizielle Ziel, Gesetze so einfach und effizient wie möglich zu gestalten. Trotzdem beschwert sich gerade jene Institution, die die EU-Normen selbst initiiert über ihre eigenen Regeln, die dann offenbar zu bürokratisch sind. Und das, obwohl seit mehr als zwanzig Jahren durchgehend ein und dieselbe wirtschaftsnahe Partei den bzw. die Kommissionspräsident:in stellt.
Getrieben von der Wirtschaftslobby sieht die EU-Kommission nun vor, Schutzstandards im Konsument:innen-, Beschäftigten- und Umweltbereich unter dem Vorwand des Bürokratieabbaus infrage zu stellen. Einer der Lieblingsbegriffe, den die Kommission und Konzernlobbyist:innen gleichermaßen verwenden, ist dabei das sogenannte „Gold Plating“. Gemeint sind nationale Regeln, die über EU-Mindeststandards hinausgehen. Dass es höherwertige Regeln als das EU-Mindestniveau gibt, ist auch durchaus beabsichtigt und in den EU-Verträgen primärrechtlich verankert. Damit sollte EU-Ländern, die noch einen Aufholbedarf bei den Lebensstandards haben, mehr Zeit eingeräumt werden, um zu Ländern mit höheren Wohlstandsstandards aufzuschließen. Mit der Worthülse des „Gold Plating“ dreht die Kommission dieses Ziel jedoch um: Nicht die EU-Mitgliedsstaaten mit Nachholbedarf sollen ihre Lebens- und Schutzstandards ausbauen, sondern die EU-Staaten, die bereits über höhere Standards verfügen, sollen diese abbauen! Die Kommission konterkariert damit ihre eigenen Ziele, zumal sie auch auf die Souveränität der Länder einwirkt, die sie noch zu Beginn der Kommissionsmitteilung hochhält.
Auf welcher Seite die Kommission steht, zeigt sie auch noch einmal mit ihrem wieder einmal frisch aufgewärmten „Vorfahrt für KMU“-Prinzip. Gleichzeitig bedeutet das einen Nachrang für alle anderen Interessen in der EU. Eine Politik, die damit eindeutig gegen die Mehrheit der Bevölkerung gerichtet ist.
Verfallsklauseln: Schutzregeln mit Ablaufdatum?
Laut den Plänen der EU-Kommission sollen künftig sogenannte „sunset clauses“ – also Verfallsklauseln – stärker eingesetzt werden. Dabei würden bestimmte Rechtsvorschriften automatisch auslaufen, wenn sie nicht aktiv verlängert werden. Die EU-Kommission argumentiert, dass dadurch veraltete oder nicht mehr notwendige Regelungen leichter entfernt werden könnten. Tatsächlich handelt es sich jedoch um eine Verschiebung der politischen Verantwortung: Nicht mehr die Abschaffung einer Schutzregel muss dann begründet werden, sondern deren Weiterbestehen.
Gerade bei Arbeitnehmer:innenrechten, Umweltstandards oder dem Konsument:innenschutz könnte dies dazu führen, dass wichtige Bestimmungen ohne Prüfung automatisch verschwinden. Erhebliche Probleme bei diesem System wären vorprogrammiert: Selbst wenn ein Auslaufen von bestimmten Regeln gar nicht beabsichtigt ist, könnte es aufgrund politischer Unstimmigkeiten zu einem Vakuum bei wichtigen Bestimmungen kommen, wenn das Gesetz nicht rechtzeitig bestätigt wird. Möglich ist dann beispielsweise, dass es zu einem Stopp von Zahlungen für bestimmte Politikbereiche kommt, weil die dafür nötigen Regelungen fehlen.
Beteiligung der Zivilgesellschaft in der Gesetzgebung? Eine Farce
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die geplanten Änderungen bei Folgenabschätzungen und öffentlichen Konsultationen. Bei „dringlichen“ Initiativen soll die Kommission künftig selbst darüber entscheiden können, ob es eine Folgenabschätzung gibt. Gleiches gilt hinsichtlich der Bedeutung von einzelnen Initiativen: Nur bei wichtigen Initiativen soll es eine umfassende Folgenabschätzung geben. Mit diesen neuen Einstufungen verschafft sich die Kommission alle Freiheiten, darüber zu bestimmen, bei welchen neuen EU-Gesetzen überhaupt noch eine Überprüfung auf Kosten und Nutzen für die EU-Volkswirtschaft und damit auch für Beschäftigte, Verbraucher:innen und die Gesellschaft stattfindet.
Auch geplante kürzere Fristen für öffentliche Konsultationen sind kritisch zu sehen. Während große Wirtschaftsverbände mit ihren Kapazitäten weiterhin in der Lage sind, Stellungnahmen rasch vorzubereiten, könnten kleinere zivilgesellschaftliche Organisationen damit deutlich benachteiligt werden.
Einen Informationsaustausch über geplante neue Legislativinitiativen nimmt die Kommission nun auch im Rahmen von sogenannten „Reality Checks“ vor. Auch hier behält sich die Kommission das Recht vor, gezielt bestimmte Gruppen für den Informationsaustausch auszuwählen. In der Praxis zeigt sich, dass die Kommission in einer Reihe von Fällen ausschließlich Unternehmensvertretungen zu derartigen Sitzungen einlädt. Das wird unter anderem im Digitalbereich deutlich, beim dem die Kommission zwar Repräsentant:innen von US-Tech-Konzernen einlädt, Vertreter:innen der Zivilgesellschaft aber so gut wie überhaupt nicht berücksichtigt werden.
EU-Semester: Sozialpolitische Ziele unter Druck gesetzt
Besonders dreist ist der Plan der EU-Kommission, eine Verbindung zwischen „Besserer Rechtsetzung“ und dem EU-Semester herzustellen. Mit dem Europäischen Semester sollen grundsätzlich Ungleichgewichte in den Politikbereichen angesprochen und über sogenannte länderspezifische Empfehlungen ausgeräumt werden. Die Kommission will nun jedoch Schutzinteressen der Bevölkerung als Binnenmarkthindernisse (für Unternehmen) qualifizieren und so Druck auf die EU-Mitgliedsländer aufbauen. Damit werden die Handlungsspielräume der Mitgliedstaaten deutlich eingeschränkt. Zudem hat das EU-Semester demokratische Schwächen, da das Europäische Parlament dabei keine klassischen Mitentscheidungsrechte besitzt.
Europa braucht wieder Zuversicht und Wachstum – aber nicht weniger Schutz
Was die EU jetzt braucht, sind positive Impulse. Eine moderne und effiziente Gesetzgebung ist ein Beitrag dazu. Krisen, Kriege sowie politische und unternehmerische Fehlentscheidungen in den vergangenen Jahren, wie das Setzen auf veraltete Technologien der Fossilindustrie statt auf technischen und ökologischen Fortschritt, haben maßgeblich zur jetzigen Lage in Europa geführt. Dies jetzt über Kürzungen bei Lebensstandards über den Vorwand des Bürokratieabbaus ausgleichen zu wollen, ist eindeutig ein Schritt in die falsche Richtung. Was nun notwendig ist, sind Zuversicht und Investitionen in Zukunftstechnologien statt von der Wirtschaftslobby und EU-Entscheidungsträger:innen verordnete Kürzungen bei den Lebensstandards der Bevölkerung.