Im November 2025 hat die EU-Kommission das Herbstpaket veröffentlicht, mit dem der jährliche Prozess zur Koordinierung der europäischen Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik startet. Die Stoßrichtung ist klar: Der Wettbewerbsfähigkeitskompass bleibt das Leitmotiv der EU. Während unter von der Leyen I Hoffnungen aufkeimten, das EU-Semester würde stärker am Wohlergehen der Menschen ausgerichtet, zeigt sich nun ein anderes Bild. Die EU-Kommission will etwa wirtschaftspolitische Konditionalitäten mit dem EU-Budget verknüpfen: Geld gegen Reformen. Eine Kurskorrektur ist nötig.
Das Herbstpaket 2026
Mit dem Herbstpaket 2026 hat die EU-Kommission ein Konvolut an Unterlagen veröffentlicht, die aus fiskalischer, wirtschaftlicher und beschäftigungspolitischer Perspektive auf die Herausforderungen in der EU blicken. Die starke Rolle der EU-Kommission bringt dabei mit sich, dass sie nicht nur die Agenda setzt, sondern zudem eine effektive Deutungshoheit bei den von ihr identifizierten Problemen besitzt.
In ihrer siebenseitigen Chapeau-Mitteilung, die eine Zusammenfassung des Herbstpakets darstellt, macht die EU-Kommission deutlich, wo ihre Prioritäten liegen. Es gilt, den EU-Wettbewerbsfähigkeitskompass nicht nur auf europäischer, sondern auch auf nationaler und regionaler Ebene umzusetzen. Entsprechend wurde auch kein neuer Jahresbericht über das nachhaltige Wachstum veröffentlicht. Forciert wird die Umsetzung des Wettbewerbsfähigkeitskompasses, indem den sogenannten länderspezifischen Empfehlungen für die Mitgliedsstaaten größeres Gewicht zukommen soll. Die länderspezifischen Empfehlungen sind die jährlich von der EU-Kommission formulierten und vom Rat formal beschlossenen Empfehlungen zur Fiskal-, Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik an die einzelnen EU-Mitgliedsstaaten.
Umgesetzt werden soll dies insbesondere über den nächsten mehrjährigen EU-Finanzrahmen 2028–2034 (MFR), der sich derzeit in Verhandlung befindet.
Die Verknüpfung des EU-Semesters mit dem mehrjährigen Finanzrahmen ab 2028
Laut Vorschlag der EU-Kommission soll ein erheblicher Teil der Finanzmittel des nächsten MFR über nationale und regionale Partnerschaftspläne bereitgestellt werden. Diese von den Mitgliedsstaaten in Absprache mit der EU-Kommission zu erstellenden Pläne sollen unter anderem darlegen, wie die Mitgliedsstaaten gedenken, die länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission umzusetzen. Damit sollen die Konditionalitäten der wirtschaftspolitischen Steuerung über die bestehenden EU-Mittel gestülpt werden. Wie damit der Wesenscharakter von unverbindlichen „Empfehlungen“ erhalten bleibt, darf in den Raum gestellt werden. Immerhin spricht die EU-Kommission diese Empfehlungen zu Politikbereichen aus, die in die Kompetenz der Mitgliedsstaaten fallen. Problematisch wird die neue Stoßrichtung insbesondere dann, wenn die EU-Kommission Empfehlungen ausspricht, die den EU-Mitgliedsstaaten de facto wenig bzw. keinen Gestaltungsspielraum bei der Umsetzung lassen.
Ein Blick auf die länderspezifischen Empfehlungen der vergangenen Jahre zeigt hierbei ein uneinheitliches Bild. Während manche Empfehlungen allgemein gehalten werden und ausreichend politischer Gestaltungsraum in der Umsetzung vorhanden ist, sind andere Empfehlungen sehr konkret formuliert. Als Beispiel für Ersteres sei die Empfehlung der EU-Kommission aus dem Jahr 2025 genannt, „die Energieeffizienz zu verbessern“. Die Bandbreite an möglichen Maßnahmen zur Umsetzung dieser begrüßenswerten Empfehlung ist groß.
Völlig anders gelagert ist der Fall zum Beispiel bei der zuletzt 2019 ausgesprochenen Empfehlung der EU-Kommission an Österreich, „die Tragfähigkeit des […] Pensionssystems auch durch die Anpassung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters vor dem Hintergrund der voraussichtlich steigenden Lebenserwartung zu gewährleisten“ (Pensionsautomatismus). Nationaler Gestaltungsspielraum? – Fehlanzeige. Vielmehr handelte es sich um eine demokratiepolitisch bedenkliche Kompetenzüberschreitung der EU-Kommission. Hier wird eine politische Frage, die der demokratischen Willensbildung unterliegen muss, als technokratische „Notwendigkeit“ dargestellt. Gerade in solchen Fällen muss die mangelhafte demokratische Legitimierung des EU-Semesters wieder in Erinnerung gerufen werden. Die Verknüpfung der Umsetzung einer solchen Empfehlung an den Erhalt von EU-Geldern käme zwanghafter Charakter zu bzw. einer negativen Sanktionierung bei Nicht-Umsetzung gleich. Ein Blick in den Wettbewerbsfähigkeitskompass zeigt, dass genau solche Forderungen nicht unwahrscheinlich sind: Pensionsreformen, so ist dort zu lesen, sollen mit Initiativen einhergehen, die ein längeres Erwerbsleben fördern. Das EU-Semester soll als Vehikel dafür dienen.
Vor diesem Hintergrund wird auch die genaue Ausgestaltung des Erfordernisses, Reformen und Investitionen im Sinne der länderspezifischen Empfehlungen umzusetzen, eine große Rolle spielen. Die Regelungen zur Einrichtung der Aufbau- und Resilienzfazilität (ARF) könnten dabei als Blaupause dienen. Anders als beim EU-Budget handelt es sich beim EU-Krisenfonds ARF aber um befristete, zusätzliche Mittel. Darin findet sich explizit die Bestimmung, dass (unter anderem) „alle oder wesentliche Teile der Herausforderungen, die in den relevanten länderspezifischen Empfehlungen“ ermittelt wurden, adressiert werden müssen, um Gelder aus der ARF zu erhalten. Die EU-Kommission, die die Umsetzung dann bewertet, kann Zahlungen an Mitgliedsstaaten verzögern, wenn sie Nachbesserungen fordert, aber auch dem Rat unter gewissen Voraussetzungen vorschlagen, Zahlungen auszusetzen. Diese Möglichkeit besteht dann, wenn Mitgliedsstaaten ein laufendes Defizitverfahren haben oder ein übermäßiges makroökonomisches Ungleichgewicht besteht.
In der Praxis des ARF scheint sich der erhebliche Beurteilungsspielraum der EU-Kommission nicht negativ ausgewirkt zu haben. Vielmehr war der Druck aus den Mitgliedsstaaten hoch, dass Zahlungen aus dem Krisenfonds schneller freigegeben werden sollen. Dies hat dazu geführt, dass die EU-Kommission im vergangenen Sommer eine eigene Anleitung zur Simplifizierung der Zahlungsansuchen an die EU-Mitgliedsstaaten übermittelt hat. Hier darf darauf verwiesen werden, dass es die frugalen Vier unter der Schirmherrschaft des niederländischen Premierministers Marc Rutte und des österreichischen Kanzlers Sebastian Kurz waren, die maßgeblich darauf hingewirkt haben, dass der bürokratische Aufwand bei der Mittelbeantragung höher als ursprünglich tendiert ausgefallen ist. Österreich musste nach dem zweiten Zahlungsantrag ein ganzes Jahr warten, bis die Auszahlung erfolgt ist.
Ein zentraler Punkt lag aber vor allem darin, dass zum Zeitpunkt der Einrichtung des ARF die Tür zur Aussetzung von Zahlungen versperrt war, denn der Stabilitäts- und Wachstumspakt wurde krisenbedingt von 2021 bis 2023 ausgesetzt. Für Rumänien, welches sich als einziger EU-Mitgliedsstaat bereits seit 2020 in einem EU-Defizitverfahren befindet, wurde eine solche Aussetzung 2024 aber bereits angedacht.
Heute stellt sich die Situation anders dar: Der Druck, Strukturreformen zulasten von Beschäftigten umzusetzen, ist insbesondere für jene zehn Länder, die sich in einem laufenden EU-Defizitverfahren befinden (wie Österreich), stark erhöht. Hier gilt es, die für Juni 2026 erwarteten länderspezifischen Empfehlungen auf den Prüfstand zu stellen. Die allgemeine Marginalisierung von beschäftigungs- und sozialpolitischen Anliegen im Wettbewerbsfähigkeitskompass stellt dabei aber insgesamt eine schwierige Ausgangsbasis dar. Auch im Herbstpaket werden Beschäftigtenanliegen vorwiegend durch die Brille der Wettbewerbsfähigkeit gesehen, wie etwa die neue Empfehlung zum Humankapital zeigt.
2026: Bye-bye EU-Krisenfonds – Nachfolger gesucht
2026 läuft auch die erwähnte und im Rahmen des EU-Semesters umgesetzte Aufbau- und Resilienzfazilität aus. Diese wurde im Rahmen des Wiederaufbaufonds NextGenerationEU eingerichtet, um den EU-Mitgliedsstaaten Finanzmittel zur Abfederung der Auswirkungen der Corona-Pandemie zur Verfügung zu stellen. Österreich erhält aus der Aufbau- und Resilienzfazilität insgesamt knapp vier Milliarden Euro, von denen bisher rd. 3,3 Milliarden Euro genehmigt wurden. Um die restlichen knapp 700 Millionen Euro zu erhalten, muss Österreich bis Ende August 2026 noch die Umsetzung von 35 sogenannten „Meilensteinen“ in Form von Reformen und Investitionen nachweisen. Österreich ist dabei mit rund 84 Prozent der abgerufenen Mittel im Spitzenfeld beim Auszahlungsstand und hat jüngst in einer Aktualisierung seines Aufbau- und Resilienzplans die 35 noch offenen Reformen und Investitionen dargelegt, die in den kommenden Monaten auf zwei Etappen eingereicht werden sollen.
EU-weit gesehen verläuft die Mittelausschüttung holprig: Anfang 2026 waren insgesamt erst 58 Prozent der Mittel ausbezahlt. Mit konstruktiver Kritik an der verbesserungswürdigen Umsetzung sowie dem Governance-Rahmen und der Notwendigkeit, die nationalen Parlamente stärker einzubinden, wurde aufgezeigt, wie künftige Mechanismen besser aufgesetzt werden können. Insgesamt hat der ARF einen wichtigen Beitrag zur Stabilisierung der öffentlichen Investitionen geleistet, insbesondere vor dem Hintergrund der gerade erst überwundenen Rezession in Österreich. Die Frage nach einem – verbesserten – Nachfolgeinstrument angesichts des großen Investitionsbedarfs steht indes ungelöst im Raum.
Fazit
Mit Beginn des EU-Semesters 2026 macht die EU-Kommission klar, dass Wettbewerbsfähigkeit das Leitthema der aktuellen Legislaturperiode bleibt. Den neuen Regeln der wirtschaftspolitischen Steuerung kommt dabei eine starke Rolle zu. Sukzessive versucht die EU-Kommission, die Reichweite ihrer neoliberalen Vorgaben aus der wirtschaftspolitischen Steuerung zu erweitern, indem nun die Umsetzung der länderspezifischen Empfehlungen als Kriterium für den Erhalt von Mitteln aus dem EU-Budget definiert werden soll. Das ist auch angesichts der mangelnden inneren Kohärenz der länderspezifischen Empfehlungen, insbesondere zur Fiskal- versus Sozial- und Klimapolitik, ein abzulehnendes Unterfangen. Hier zeigt sich: Manche Empfehlungen sind gleicher. Das EU-Fiskalwerk gibt den Rahmen vor. Finanziell angeschlagene EU-Mitgliedsstaaten werden erhöhten Druck für Strukturreformen zulasten der Arbeitnehmer:innen verspüren.