Sowohl internationale Vergleichsstudien als auch nationale Bildungsberichte verdeutlichen in regelmäßigen Abständen, dass der Bildungserfolg in Österreich immer noch von der sozialen Herkunft abhängt. Auch beim Erwerb von Grundkompetenzen lassen sich bis zu 20 Prozent der Leistungsunterschiede mit der Herkunft erklären. Der Bildungserfolg von Schüler:innen in Österreich wird nach wie vor in hohem Maße vom Elternhaus geprägt, Bildungschancen sind sehr ungleich verteilt.
Um die unterschiedlichen Ausgangssituationen von Schüler:innen auszugleichen, Schüler:innen unabhängig von deren sozialer Herkunft gleiche Bildungschancen zu ermöglichen, zeigt sich international eine bedarfsorientierte Schulfinanzierung als zielführend. Diese soll eine Hinwendung zu kontextspezifischen Entwicklungskonzepten für einzelne Schulen ermöglichen, die an den jeweiligen Standorten autonom und passgenau ausgearbeitet und umgesetzt werden.
Chancen-Index und Chancenbonus: zwei Modelle, ein Ziel
Mit dem AK-Chancen-Index wurde bereits 2015 ein Modell dazu entwickelt. Der Index misst, unter welchen Bedingungen jede einzelne Schule arbeitet – und welche zusätzlichen Mittel sie dementsprechend braucht, um jedem Standort faire Chancen zu ermöglichen. Auf Basis des Bildungsstands der Eltern und, etwas geringer gewichtet, der Umgangssprache der Schüler:innen werden Schulstandorte in sieben Stufen unterteilt (je höher die Stufe, umso höher die Herausforderung). Neben einer weiter bestehenden Basisfinanzierung für jede Schule erhalten Standorte dann je nach Herausforderungsgrad zusätzliche Mittel. Mit diesen kann eine Schule mit höherem Förderbedarf strukturelle Ungleichheiten durch mehr Förderangebote, pädagogisches Unterstützungspersonal, administrative Supportstrukturen etc. ausgleichen. Zusatzmittel werden mit aktiver Schulentwicklung und pädagogischer Freiheit der Standorte verknüpft, um eine nachhaltige Weiterentwicklung entsprechend ihrer Bedarfssituation zu gewährleisten.
In den vergangenen zehn Jahren konnte eine breite politische Zustimmung zu einer indexbasierten Schulfinanzierung geschaffen werden. Auch das Bildungsministerium hat seit der Bildungsreform 2017 kontinuierlich die sogenannte „SÖL“-Klassifikation, die sozioökonomische Ausgangslage von Schulen, entwickelt. Sie berücksichtigt den Bildungsstand der Eltern, ihren Erwerbsstatus und Einkommen sowie Migrationshintergrund und Alltagssprache – und teilt die sozioökonomische Ausgangslage eines Schulstandorts in sechs Kategorien ein: Je höher die SÖL-Kategorie, umso günstiger sind die Rahmenbedingungen der Schule und die Bedingungen für den Bildungserfolg der Schüler:innen. Auch die SÖL enthält jedoch keine Informationen über die Schulqualität bzw. die Schüler:innenleistungen an der Schule. Die SÖL liefert die Grundlage für den nunmehr vorgestellten „Chancenbonus“ der Bundesregierung, der ab dem Schuljahr 2026/27 eingeführt und ausgerollt wird.
Was ist der Chancenbonus?
Mit dem Chancenbonus unterstützt der Bund in einer ersten Ausrollungsphase 400 Schulen (Volks- und Mittelschulen), die in besonders herausfordernder Umgebung arbeiten, mit zusätzlichem Personal. Die 400 Schulen werden entlang ihrer sozioökonomischen Ausgangslage (SÖL) ausgewählt, berücksichtigt werden in der ersten Ausrollung jene der Kategorie „sehr niedrig“ bzw. einzelne aus der Kategorie „niedrig“. Konkret werden 156 Mittelschulen und 244 Volksschulen eingeladen, an dem Programm als Chancenbonus-Schulen (CBP-Schulen) teilzunehmen.
Das Programm umfasst jährlich 65 Millionen Euro an Mitteln, um bis zu 800 Vollzeitäquivalente (VZÄ) an Schulen zur Verfügung zu stellen. Schulen können diese VZÄ autonom einsetzen und zwischen Lehrer:innen, Schulpsycholog:innen, Schulsozialarbeiter:innen, Sozialpädagog:innen, aber auch Theaterpädagog:innen, Musik- und Tanzpädagog:innen oder auch Bewegungscoaches auswählen. Die Anzahl der VZÄ je Schule ist von der Schulart und der Zahl der Schüler:innen abhängig.
Ziel des Chancenbonus-Programms ist eine Verbesserung des Ist-Standes an der Schule, sowohl den Lernerfolg betreffend als auch die Lernmotivation, die sich durch Schulklima und psychische Gesundheit zeigt.
Wie kann aktive Schulentwicklung durch den Chancenbonus angeregt werden?
Das Chancenbonus-Programm findet im Rahmen des Qualitätsmanagements an der Schule statt. Die Teilnahme am Programm ist Teil des Schulentwicklungsprozesses der CBP-Schule – mit dem Ziel, positive Wirkungen auf den Lernfortschritt, die Lernmotivation und das schulische Wohlbefinden der Schüler:innen zu erreichen.
Die Instrumente des Qualitätsmanagements (QMS) (siehe auch Grafik) – pädagogische Leitvorstellungen, Schulentwicklungsplan 2.0 (SEP 2.0), Q-Handbuch, interne Schulevaluation und Feedback – unterstützen CBP-Schulen bei der Planung (z. B. des Personaleinsatzes) sowie bei der Dokumentation und Reflexion der Schulentwicklungsmaßnahmen. Ausgangspunkt für Schulentwicklungsprozesse sind Standortanalysen. Sie dienen als Anlass für Schulen und Schulqualitätsmanager:innen, sich strukturiert mit Stärken, Schwierigkeiten und Herausforderungen der jeweiligen Standorte als Basis für zusätzliche Ressourcen auseinanderzusetzen.
Bezugnehmend auf diese Standortanalyse entwickeln die Schulen gemeinsam mit der Schulaufsicht ein Konzept für Lösungsvorschläge und Zielvereinbarungen, in dem dargelegt wird, wie durch den Einsatz der Ressourcen und Maßnahmen positive Veränderungen im Lernfortschritt, der Lernmotivation und dem schulischen Wohlbefinden der Schüler:innen erzielt werden sollen. Die angestrebte Wirkung wird anhand eines Wirkmodells innerhalb eines bestimmten Zeitraums dargestellt. An der Umsetzung des Konzepts sind möglichst alle, die in der Schule tätig sind und am Schulleben teilhaben, beteiligt.
Ziel ist es somit, Schulen in herausfordernden Lagen in Österreich bedarfsorientiert mit Ressourcen für die Initiierung effektiver Schulentwicklungsprozesse zu unterstützen und damit systematisch und nachhaltig im Schulsystem zu wirken.
Was würde sich an einer Schule ändern? Beispiele aus Europa und Österreich
Zahlreiche regionale und nationale Beispiele in Europa – von London über Hamburg bis in die Niederlande – haben gezeigt, dass bedarfsorientierte Schulfinanzierung, stets eingebettet in ein kohärentes Gesamtkonzept von Schul- und Unterrichtsentwicklung, eine Qualitätssteigerung an Schulen initiieren kann. Schulen, die zusätzliche Mittel gezielt in die Schulentwicklung investieren, können Lernumfelder schaffen, die die Lernleistungen, die Lernmotivation und das Schulklima erheblich verbessern. Entscheidend ist, dass zusätzliche Mittel bedarfsgerecht eingesetzt und nicht ohne Anforderungen an Qualitätssteigerung vergeben werden, um so mittelfristig eine Verbesserung der Lernleistungen der Schüler:innen zu gewährleisten.
Auch in Österreich wurden mit dem „100 Schulen“-Projekt des Bildungsministeriums seit 2020 bereits wertvolle Einblicke in mögliche Veränderungen so eines Programms gewonnen:
In einer Volksschule in Wien gab es etwa Probleme, die Eltern der Schüler:innen zu erreichen. Viele der Mütter sprachen nicht gut Deutsch, manche waren erst seit Kurzem in Wien. In Reaktion darauf startete die Schule ein Projekt mit der Organisation „Nachbarinnen“. Der Verein will Migrantinnen aus der Isolation holen. In der Wiener Schule haben die Nachbarinnen den Müttern Tipps zum österreichischen Schulsystem gegeben. Sowohl für die Lehrpersonen als auch die Eltern war das Projekt hilfreich. Eine Mittelschule in Oberösterreich schaffte Außenanlagen für den Unterricht an. Sie wollte mehr Outdoor-Pädagogik machen, weil die Kinder einen großen Bewegungsdrang hatten, dieser aber in den bestehenden Raummöglichkeiten nicht adäquat ausgelebt werden konnte. Andere Schulen arbeiteten wiederum mit Tanzpädagog:innen oder Sozialarbeiter:innen zusammen, um so zusätzliche Bewegungs- und Sozialangebote für ihre Schüler:innen zu schaffen.
Personalressourceneinsatz des Chancenbonus an einem CBP-Standort: ein Beispielszenario
Wie könnten nun die zusätzlichen Personalressourcen an einem konkreten CBP-Schulstandort eingesetzt werden?
Eine große Volksschule in Wien mit hohem Anteil an Kindern aus armutsgefährdeten Familien könnte rund fünf zusätzliche Vollzeitstellen erhalten. Zwei Lehrkräfte könnten für Sprachförderung und individuelle Leseprogramme eingesetzt werden, eine Schulsozialarbeiterin könnte verstärkt zur Elternarbeit und Krisenintervention hinzugezogen werden, ein Schulpsychologe könnte regelmäßig vor Ort sein und eine weitere Lehrkraft Teamteaching unterstützen. Ziel wäre die Senkung der Zahl der Wiederholungen und der Rückgang von Konflikten in den Klassen. Außerdem wären Fortschritte in der Sprachkompetenz (messbar bei nationalen Kompetenzmessungen) ein möglicher Niederschlag.
Eine Mittelschule in einer ländlichen Region mit hoher Arbeitslosigkeit könnte etwa zwei zusätzliche Stellen erhalten. Eine Lehrkraft baut ein praxisorientiertes Berufsorientierungsprogramm auf, eine Sozialpädagogin begleitet gefährdete Jugendliche beim Übergang in Lehre oder weitere Schulen. Ziel ist die Senkung der frühzeitigen Schulabbrüche.
Grundsätzlich könnte der Einsatz der zusätzlichen Ressourcen folgende Zielsetzungen verfolgen:
- Steigerung des Lernfortschritts, der Lernmotivation und des schulischen Wohlbefindens.
- Intensivierung von individueller Förderung: Die Schule geht individuell auf die Voraussetzungen der Schüler:innen ein. Die Potenziale der Schüler:innen werden optimal gefördert.
- Bildungsziele erreichen: Grundkompetenzen und Bildungsstandards werden erreicht.
- Die Anzahl der Risikoschüler:innen und der frühen Schulabbrüche sinkt.
Fazit
Mit dem Chancenbonus kommt nun erstmals in Österreich ein bedarfsorientiertes Finanzierungsmodell für Schulstandortentwicklung in eine breite Ausrollung. Nachhaltige und bedarfsorientierte Schulentwicklung von Einzelschulen kann jedoch nur dann gelingen, wenn diese Entwicklungsvorhaben von Stakeholdern auf den verschiedenen Handlungsebenen des Bildungssystems mitgetragen werden.
Die Umsetzung des Chancenbonus bietet nun die entscheidende Möglichkeit, diesen Weg in Österreich einzuschlagen.