Steuerbonus für Vollzeit: Ein teurer Irrweg auf Kosten der Gleich­stellung

28. Juli 2026

Die Auseinandersetzung darum, wie viel und wie lange gearbeitet werden soll, wird in Österreich seit einigen Jahren heftig geführt. Im Zentrum der Angriffe stehen dabei Teilzeitbeschäftigte. Bereits 2024 forderten Bundeskanzler Karl Nehammer (ÖVP) und die Wirtschaftskammer steuerliche Anreize für Vollzeitbeschäftigung. Der vorgeschlagene Absetzbetrag wirkt jedoch vor allem als Männer-Bonus und bestraft eine faire partnerschaftliche Teilung von Erwerbs- und Sorgearbeit.

Vollzeitbeschäftigtenpotenzial – wie hoch ist es?

Ein Vorschlag, der 2024 von der ÖVP und jüngst auch wieder von der WKÖ Wien eingebracht wurde, schlägt einen steuerlichen Absetzbetrag in Höhe von 1.000 Euro jährlich für Vollzeitbeschäftigte vor. Dieser Vorschlag widerspricht dem aktuellen einkommensbasierten Leistungsfähigkeitsprinzip des Steuersystems, da nun nicht mehr ausschließlich Einkommenshöhe und in bestimmten Fällen auch Lebensumstände, die diese Leistungsfähigkeit und das verfügbare Einkommen mindern, berücksichtigt werden sollen. Vielmehr käme das Arbeitszeitausmaß als neue (das Leistungsfähigkeitsprinzip aufweichende) Komponente hinzu. Dieses Modell festigt bestehende Geschlechterungleichheiten.

Die Argumentation von Wirtschaftsvertreter:innen lautet: Zu viele Menschen würden ohne einen triftigen Grund Teilzeit arbeiten und könnten durch finanzielle Anreize dazu gebracht werden, eine Vollzeitbeschäftigung aufzunehmen. Dem ist entgegenzusetzen, dass viele Teilzeitbeschäftigte dies aus Gründen tun, die eine Ausweitung auf Vollzeit erschweren oder unmöglich machen. Dazu zählen Betreuungsverpflichtungen für Kinder oder ältere Angehörige (das trifft z. B. auf über 40 Prozent der teilzeitbeschäftigten Frauen zu), Ausbildung, gesundheitliche Einschränkungen oder fehlende Stundenaufstockungsangebote der Arbeitgeber. Ob eine Stundenaufstockung möglich ist, hängt weniger vom eigenen Willen ab als von den jeweiligen Rahmenbedingungen. Ein finanzieller Anreiz in Form eines Absetzbetrages kann weder mangelnde Nachmittagsbetreuung von Kindern, fehlende Unterstützung bei der Pflege älterer Angehöriger oder ein unzureichendes Stundenangebot seitens des Arbeitgebers ausgleichen.

Tatsächlich gibt es kaum empirische Daten darüber, wie viele Personen in Österreich tatsächlich auf Vollzeit aufstocken könnten (und wollten). Die Rechnung, all jene, die im Mikrozensus angeben, keine Vollzeit zu wünschen, als potenzielle Vollzeitbeschäftigte zu betrachten, wie es etwa der wirtschaftsliberale Thinktank Agenda Austria suggeriert, geht nicht auf. Zum einen, weil Befragte bei der Erhebung nur einen einzigen Grund angeben können, selbst wenn mehrere Ursachen für ihre Teilzeitbeschäftigung vorliegen. Zum anderen, weil sich hinter dieser Kategorie auch strukturelle Probleme des Arbeitsmarktes verbergen. So finden sich hier besonders viele ältere Frauen, bei denen zu vermuten ist, dass häufig belastende Arbeitsbedingungen der Hintergrund für Teilzeit sind. Ein validerer Indikator ist die Anzahl der Teilzeitunterbeschäftigten, also jener Teilzeitbeschäftigten, die angeben, mehr arbeiten zu wollen, und das auch könnten. Das WIFO schätzt diese auf rund 170.000 Personen.

Stunden aufstocken ja, Vollzeit nein

Die durchschnittliche Normalarbeitszeit bei Teilzeitbeschäftigten beträgt rund 20 Wochenstunden: Bei Frauen liegt sie bei rund 23 Stunden pro Woche, bei Männern bei 22 Stunden. Die Hürde, auf Vollzeit zu wechseln, ist für viele Teilzeitbeschäftigte zu groß. Für einen Großteil der in Teilzeit erwerbstätigen Frauen (aber auch Männer) lassen die Rahmenbedingungen aus den oben genannten Gründen eine Ausweitung der Arbeitszeit auf Vollzeit nicht zu. Allerdings können sich viele bei einer Verbesserung der Rahmenbedingungen eine Ausweitung der Erwerbsarbeitsstunden durchaus vorstellen. Das deckt sich auch mit Studien zu den Arbeitszeitwünschen: Sie zeigen, dass Teilzeitbeschäftigte, insbesondere jene mit weniger Stunden, tendenziell einige Stunden mehr arbeiten möchten. Eine Ausdehnung, etwa von 15 auf 30 Stunden, würde allerdings keinen Vollzeitbonus ermöglichen. Umgekehrt würde jemand den Bonus erhalten, der bislang 39 Stunden arbeitet und nun um eine Stunde auf 40 Wochenstunden erhöht. Aus makroökonomischer Perspektive bringt Letzteres kaum etwas, wohingegen die Arbeitnehmer:innen im ersten Fall dem Arbeitsmarkt im doppelten Ausmaß zur Verfügung stehen.

Für die aktuell vollzeitbeschäftigten Personen, 86 Prozent der Männer und 51 Prozent der Frauen bzw. 68 Prozent der knapp 4 Mio. unselbstständigen Erwerbspersonen, wäre der sogenannte „Vollzeitbonus“ ein bloßer Mitnahmeeffekt, ohne jegliche Anreizwirkung. Anders gesagt: 68 Prozent der Erwerbstätigen bekämen ein plötzliches Steuergeschenk, ohne ihr Erwerbsverhalten ändern zu müssen. Die beschäftigungsgenerierenden Effekte dieses Absetzbetrages sind damit äußerst begrenzt, während die Kosten aufgrund der starken Mitnahmeeffekte hoch wären.

Ein Bonus für noch mehr Ungleichheit?

Ein an Vollzeiterwerbstätigkeit gebundener Absetzbetrag ist aber vor allem aus gleichstellungspolitischen Gründen problematisch, weil einerseits vor allem Männer davon profitieren und gleichzeitig bestehende Ungleichheiten in der Verteilung von bezahlter Erwerbs- und unbezahlter Haus- und Sorgearbeit noch vertieft werden. Denn Männer arbeiten überwiegend in Vollzeit. Darüber hinaus sind Frauen häufiger in Branchen mit niedrigeren Einkommen beschäftigt, weshalb die Wahrscheinlichkeit für Frauen deutlich höher ist, selbst bei Vollzeitbeschäftigung einen entsprechenden Absetzbetrag nicht zur Gänze ausschöpfen zu können. Das gilt vor allem dann, wenn sie auch noch andere steuerliche Gutschriften wie z. B. Familienbonus, Pendlerpausche usw. erhalten. Ohne Berücksichtigung von Lenkungseffekten würde somit (wieder einmal) der überwiegende Teil des fiskalischen Volumens einer von der ÖVP entwickelten steuerpolitischen Maßnahme an Männer fließen.

Frauen haben aufgrund der ungleichen Verteilung unbezahlter Haus- und Sorgearbeit weniger Möglichkeiten, einer Vollzeiterwerbstätigkeit nachzugehen. Nach wie vor übernehmen sie den Großteil von Kinderbetreuung und Pflege. Diese Tätigkeiten gelten gesellschaftlich häufig als „natürliche“ Aufgabe von Frauen, obwohl sie – unbezahlte – Arbeit sind. Da viele Sorgetätigkeiten nicht einfach vernachlässigt, verschoben oder unterlassen werden können, begrenzen sie den Umfang der Erwerbsarbeit. Ohne Schäden für Betroffene kann man beispielsweise nicht einfach Zahnarzttermine verstreichen lassen, sich keine Zeit für die emotionale Unterstützung von Angehörigen nehmen, ein Kleinkind für längere Zeit unbeaufsichtigt lassen oder die Medikamente für die kranke Mutter nicht besorgen. Nur in finanziell privilegierten Familien ist es möglich, Sorgetätigkeiten gegen Bezahlung – an zumeist andere Frauen – auszulagern. Am Geschlechterverhältnis ändert das aber nur wenig, es verschiebt die Lasten nur hin zu Frauen.

Ein steuerlicher Absetzbetrag für Vollzeiterwerbstätigkeit würde nur die bezahlten Arbeitsstunden berücksichtigen und die unbezahlten Stunden ignorieren und damit die bestehende Ungleichheit der Verteilung der Sorge-Lasten einzementieren, anstatt zu deren Veränderung beizutragen. Er verstärkt einerseits die Entwertung unbezahlter Arbeit und damit der Arbeitsleistungen von Frauen, die in Summe eine höhere tägliche Gesamtarbeitszeit als Männer aufweisen, wenn man alle Arbeitsformen berücksichtigt. In Summe arbeiten Frauen ebenso Vollzeit, bekommen aber nicht alles davon bezahlt.

Andererseits ist der Absetzbetrag ein negativer Anreiz für eine gleichere Aufteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit: In den für Österreich typischen Paarkonstellationen – „er“ arbeitet Vollzeit, „sie“ Teilzeit – würde eine fairere Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit in Haushalten, z. B. durch eine gleichzeitige Elternteilzeit beider Elternteile, zum Verlust von 1.000 Euro pro Jahr führen.

Die 40-Stunden-Woche – ein überholtes Ideal?

Der Arbeitsdruck ist in den letzten Jahren und Jahrzehnten enorm gestiegen und die Arbeitsproduktivität deutlich gewachsen. Die mehr als ein halbes Jahrhundert alte 40-Stunden-Vollzeitnorm passt nicht mehr in die moderne Arbeitswelt. Damit sich Menschen gut um andere kümmern und Beschäftigte auch gesund bis zur Pension im Arbeitsleben bleiben können, braucht es dringend Entlastung und mehr Zeit für Erholung. Die Vorteile einer kürzeren Arbeitszeit für Beschäftigte als auch für Unternehmen: Krankenstände und Arbeitsunfälle reduzieren sich, die Beschäftigten sind gesünder und aufgrund einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen auch deutlich zufriedener.

Den vielen unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten, Teilzeitunterbeschäftigten und der wachsenden Zahl an Arbeitslosen stehen Menschen mit sehr langen Arbeitszeiten gegenüber. Eine ausgewogenere Arbeitszeitverteilung würde den Wohlstand aller erhöhen, Teilhabechancen erweitern, Belastungen reduzieren und die Finanzierung des Sozialstaats breiter absichern. Das Recht auf Stundenaufstockung bei regelmäßiger Mehrarbeit wäre daher beschäftigungspolitisch und ökonomisch sinnvoller als ein Vollzeitbonus.

Der wiederkehrende Ruf nach einer Ausweitung der Arbeitszeit sollte kritisch geprüft werden: Für wen oder was sollen alle Arbeitnehmer:innen in Österreich 40 Stunden pro Woche arbeiten? Dient eine Ausweitung der Arbeitszeit dem Wohl der Vielen, dient es dem Erhalt unserer Lebensgrundlagen oder dient ein Großteil davon den Profiten einiger weniger? Diese Fragen sollten wir als Arbeitnehmer:innen, als Sorgebedürftige, als Menschen, die auf eine intakte Umwelt angewiesen sind und in einer lebenswerten Gesellschaft arbeiten und leben wollen, beantworten, und nicht aus der Perspektive jener Wirtschaftsvertreter:innen, die primär daran interessiert sind, den eigenen Wohlstand zu vermehren.

Hier kannst du auch die aktuelle Kampagne der AK Wien für mehr Gerechtigkeit für Teilzeitkräfte unterstützen.

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