„Freihandelsabkommen“ sind, entgegen ihrem Namen, keineswegs frei, sondern schützen bestimmte Interessen. Statt allgemeine Regeln zu verstärken, schließen Länder spezielle bilaterale Abkommen ab. Die EU-Länder sollten stärker innerhalb des Binnenmarktes handeln als mit weit entfernten Regionen.
Der historische Ausgangspunkt der Handelsabkommen
Seit die USA alle ihre Handelspartner, darunter auch die EU, mit teils exorbitanten Zöllen belegt haben und im Gegenzug praktisch zollfrei exportieren, sucht die EU verstärkt nach alternativen Handelspartnern. Da kommen vermehrt Handelsabkommen, fälschlich „Freihandelsabkommen“ genannt, ins Spiel. Dahinter steckt die neoliberale Theorie, dass Außenhandel prinzipiell positiv ist und wohlfahrtsfördernd wirkt. Die klassischen Ökonomie-Gründerväter Adam Smith und David Ricardo waren es, die in ihrem spezifischen Kontext mit dem Ruf nach freiem Handel gegen die Getreideeinfuhren beschränkenden „Corn Laws“ aufgetreten sind. Die Versuche der Welthandelsorganisation (WTO), durch allgemeinen Zollabbau einem freieren Handel zum Durchbruch zu verhelfen, sind spätestens 2017 mit dem Ende der letzten „Doha“-Runde gescheitert. Die Politik der USA, das Berufungsgremium der Streitbeilegung nicht zu besetzen, hat zum weitgehenden Stillstand der WTO-Aktivitäten geführt.
Lange Zeit wurde vom Mainstream Außenhandel als Treiber des Wirtschaftswachstums angesehen, empirisch belegt durch fast doppelt so starkes Außenhandelswachstum relativ zum GDP. Dieses Super-Wachstum kam erst mit der Weltfinanzkrise 2008 ff. zum Erliegen. Seither expandiert das globale BIP etwa gleich stark wie der Außenhandel. Trumps „Liberation Day“-Zollorgie hat daran noch nicht viel geändert, doch haben sowohl die Coronakrise als auch die Trumpsche Vernichtung der Welthandelsorganisation und seine Zollsenkungsprogramme die weltweiten „Lieferketten“ grundlegend gestört und damit Handelsströme verschoben und verändert.
Die vermeintlichen EU-„Freihandelsabkommen“
Die EU spielt auch auf dieser Export-Orgel: Sie exportiert Güter und Dienstleistungen insgesamt im Ausmaß von 49,6 Prozent ihres BIP, davon allerdings den größten Teil innerhalb der EU-Länder. Nur weniger als 20 Prozent ihres BIP gehen in Länder außerhalb der EU. Zum Vergleich: Die USA als größte Wirtschaft, aber nur zweitgrößter Exporteur exportieren (in Drittländer) 11,1 Prozent ihres BIP, sind also nur halb so stark gegenüber der Welt exponiert wie die EU.
Seit ihrem Beginn, aber verstärkt in den letzten Jahren setzt die EU in ihrer Wirtschaftspolitik auf weltweite Handelsabkommen. Diese sind aber keine „Frei“-Handelsabkommen, weil jedes dieser Abkommen Tausende von Einzelpositionen des Warenkatalogs verhandelt, Ausnahmen vereinbart, unterschiedliche Zollsätze und/oder Kontingente für einzelne Produkte vereinbart – also das Gegenteil von „frei“. Die EU hat solche Abkommen mit 80 Ländern – jeweils von unterschiedlicher Intensität und einer Vielzahl von Namen: von Zollunion (z. B. Türkei) über Partnerschaftsvereinbarungen (z. B. Armenien), Stabilisierungsabkommen (Bosnien/Herzegowina), Comprehensive Economic and Trade Agreement (Canada), Association Agreement with strong Trade Component (z. B. Guatemala) bis zu Global Agreements (Japan). In den letzten Jahren wurden Abkommen mit 29 Ländern angenommen oder ratifiziert, mit 6 Länder(gruppen) wurden und werden bestehende Abkommen neu verhandelt.
Größte Bekanntheit hat dabei das Mercosur-Abkommen erlangt, das von der Kommission verhandelt, vom Rat akzeptiert, aber vom Parlament zur Prüfung an den Europäischen Gerichtshof verwiesen wurde. Hier hat die Kommission zu einem demokratiepolitisch bedenklichen Trick gegriffen, um den Handelsteil per 1.5.2026 in Kraft treten zu lassen, wofür im Rat nur eine qualifizierte Mehrheit nötig ist, im Gegensatz zum heikleren „politischen“ Teil, welcher Einstimmigkeit und Ratifizierung aller Länder erfordert.
Ist Handel wichtig für Wirtschaftswachstum?
Die eng ökonomistisch argumentierenden Expert:innen sind von den Segnungen weiteren Handels überzeugt. Sie können aber nicht erklären, wie weit der Handel bzw. die Exporte noch ausgeweitet werden sollen. „Wettbewerbsfähigkeit“ in Drittländern, sichtbar an hohen Exportströmen, gilt als Gütesiegel für die jeweils heimische Wirtschaft. Die Kritiker:innen solcher Abkommen im Speziellen, aber auch an ungebremstem Außenhandelswachstum im Allgemeinen („Globalisierung“) machen geltend, dass viele dieser Abkommen stark negative Auswirkungen auf strenge Umweltregeln haben, ebenso wie auch auf Verbraucher:innenstandards und Arbeitnehmer:innenrechte. All diese wichtigen Anliegen würden den angenommenen Vorteilen stärkeren Wirtschaftswachstums geopfert.
Eine kaum diskutierte Rolle solcher Abkommen, die von heimischen Industrielobbys stark forciert werden, ist, dass sie Innovation und technischen Fortschritt zugunsten der Erhaltung des Bestehenden bremsen – die ja keine Lobby in solchen Verhandlungen haben (können). Besonderen Unmut bei Arbeitnehmer:innenorganisationen und Zivilgesellschaft haben auch die oft verhandelten Investitionsschutzabkommen hervorgerufen, bei denen Unternehmen gegen neue regulatorische Beschränkungen des Ziellandes auf Schadenersatz klagen können (siehe die Klagen von Vattenfall gegen den deutschen Nuklearstopp). Solche Klagen stellen die Sorgfaltspflicht des Staates gegenüber seinen Bürger:innen infrage.
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft folgende Asymmetrie: Es gibt zwar Investitionsschutzabkommen zugunsten von Unternehmen, es gibt aber keine Umwelt-, Klimaschutz- oder Arbeitsschutzabkommen mit ähnlichen Mediationsmechanismen außerhalb der jeweiligen Jurisdiktion.
„Gute Globalisierung“ ist möglich
Außenhandel kann nützlich sein: Kleine Länder müssen importieren, da sie nicht alles Nötige selbst herstellen können; Bodenschätze sind lokal zentriert; geografische und Klimabedingungen differieren usw. Diese Importe müssen durch Exporte (von Gütern, Dienstleistungen oder Kapital) finanziert werden. Aber dass Exporte als Nachfrageelement (neben heimischem Konsum, Investitionen und öffentlicher Nachfrage) von überragender Qualität seien, ist ökonomischer Nonsens. Exporte kommen zwar Unternehmen durch Zusatznachfrage, durch geringere Umwelt- und Sozialauflagen zugute. Sie können jedoch – und das gilt vor allem für Auslandsinvestitionen – heimische Arbeitsplätze vernichten, können klima- und umweltschädliche Produktion, bei uns verboten, dort erlaubt, ermöglichen und vor allem die Interessen der Produzent:innen auf ausländische Märkte verlagern, anstatt die heimischen Probleme zu lösen. Arbeitsteilung ist gut, Wettbewerb mag positiv wirken, jedoch darf dieser nicht zulasten heimischer Arbeitskräfte und Befolgung heimischer Normen und Regulierungen gehen. Exporte haben nicht nur ökonomische Zielsetzung, sondern auch gesamtgesellschaftliche Auswirkungen. Wie etwa eine „gute Globalisierung“ aussehen könnte, ist vielfach beschrieben worden.
Mehr Binnenmarkt statt Außenhandel
Man kann sich zu Recht fragen, warum EU-Unternehmen sich nicht stärker auf den Binnenmarkt mit seinen 450 Millionen Einwohnern konzentrieren. Hier gibt es hohe Kaufkraft, kein Wechselkursrisiko, keine sehr unterschiedliche Konsum- und Unternehmenskultur, keine Enteignungsrisiken. Auch wenn in vieler Hinsicht die USA kein wirtschaftspolitisches Vorbild sind (heute noch viel weniger als früher), kann sich Europa dennoch am doppelt so hohen Binnenmarktanteil der US-Produktion gegenüber Europa ein Beispiel nehmen.