Die österreichischen Konsument:innen wollen gentechnikfreie Lebensmittel einkaufen und sie wollen diese auch künftig bewusst wählen können. Doch genau diese Wahlfreiheit steht auf dem Spiel: Auf EU-Ebene zeichnet sich eine weitgehende Deregulierung des Umgangs mit Pflanzen und Produkten aus neuen gentechnischen Verfahren (NGT) ab – mit erheblichen Folgen für Transparenz, Kontrolle und Marktstruktur.
Noch ist das Gesetzgebungsverfahren nicht abgeschlossen. Aber das Zeitfenster, um Einfluss zu nehmen, wird rasch kleiner.
Neue Gentechnik: Faule Kompromisse statt Vorsorge und Transparenz
Im Dezember 2025 wurde im sogenannten Trilog ein politischer „Kompromiss“ zur Regulierung neuer Gentechnikpflanzen (NGT) beschlossen. Österreich wurde dabei mit seiner Meinung für Vorsorge und Transparenz bei NGTs überstimmt. Diese Einigung sieht vor, einen Großteil der NGT-Pflanzen künftig von zentralen Elementen des EU-Gentechnikrechts auszunehmen. Für diese gäbe es dann:
- keine verpflichtende Kennzeichnung von Pflanzen und Produkten (Lebensmitteln), die mit Neuer Gentechnik hergestellt wurden,
- keine Rückverfolgbarkeit dieser Pflanzen und Produkte,
- keine Risikoprüfung und Sicherheitschecks nach dem Gentechnikrecht.
Künftig soll bei dem überwiegenden Teil dieser neuen Gentechnik-Produkte lediglich noch das Saatgut gekennzeichnet werden – für funktionierende Lieferketten und transparente Konsument:inneninformation ist das völlig unzureichend.
Ein weiterer besonders kritischer Punkt ist die Frage der Patente. Während die meisten NGT-Pflanzen regulatorisch künftig wie konventionelle Züchtungen behandelt werden sollen, bleiben sie patentierbar. Ein Widerspruch mit weitreichenden Folgen: Patente auf Pflanzen sind eines der wichtigsten Instrumente von großen Konzernen, um ihre Macht auf Kosten von regionalen Züchtungsbetrieben und Landwirt:innen auszuweiten und so zu bestimmen, was künftig auf „unserem“ Teller landet. Diese Deregulierung würde damit vor allem patentbasierte Geschäftsmodelle der großen Biotech- und Saatgutkonzerne stärken – nicht aber die Resilienz der Landwirtschaft oder die Wahlfreiheit der Konsument:innen. Es gibt gute Gründe, weshalb die Patentierung von konventionell gezüchteten Pflanzen nicht erlaubt ist.
Das Prinzip Hoffnung oder das Prinzip Verantwortung?
Die Deregulierung der Neuen Gentechnik wird von der EU-Kommission mit großen Erwartungen begründet. Neue gentechnische Verfahren sollen Pflanzen hervorbringen, die besser mit Trockenheit, Schädlingen oder extremen Wetterereignissen umgehen können, höhere Erträge liefern und weniger Ressourcen benötigen. Auch ein großer Teil der Wissenschaftler:innen aus der Pflanzenzüchtung und Molekularbiologie stößt ins selbe Horn und plädiert für das Entfernen des aktuellen Sicherheitsnetzes. Jedoch zeichnet die aktuelle Praxis ein anderes Bild: Weltweit gibt es bislang kaum marktreife Anwendungen und relevante Beiträge zur Klimaanpassung sind nicht erkennbar, erläuterte Dr. Samson Simon vom Bundesamt für Naturschutz (BfN) bei der Gentechnikfrei-Konferenz 2024 in Frankfurt: Nur fünf nicht-transgene NGT-Pflanzen sind auf dem Markt, keine davon in der EU. Unter anderem gibt es eine angeblich blutdrucksenkende Tomate in Japan, länger haltbaren Salat oder einen Mais mit veränderter Stärkezusammensetzung in Nord- und Südamerika sowie Asien. Etwa 15 weitere Pflanzen stehen vor der Zulassung. Eine Untersuchung zur Marktreife von NGT-Pflanzen im Auftrag des Europäischen Gentechnikfrei-Verbandes ENGA ein Jahr später kommt zum gleichen Ergebnis: Real sind die versprochenen Super-Pflanzen nicht.
Diese Diskrepanz ist nicht neu. Sie folgt einem Muster, das sich bereits seit Jahrzehnten in der Gentechnik-Debatte beobachten lässt: Politische Entscheidungen werden mit großen Zukunftsversprechen begründet, deren tatsächliche Einlösung aussteht. Die Erwartungen werden dabei immer wieder in die Zukunft verschoben – während regulatorische Standards bereits heute abgesenkt werden.
Österreichs Gentechnikfreiheit sichern und weiterentwickeln
Die kommenden Wochen sind entscheidend: Mit der anstehenden Plenarabstimmung im Europäischen Parlament – voraussichtlich ab Mitte Mai – eröffnet sich ein zentrales politisches Zeitfenster, um die zukünftigen Rahmenbedingungen für den Umgang mit Neuer Gentechnik in Europa mitzugestalten. Insbesondere die (österreichischen) Abgeordneten im Europäischen Parlament sind gefordert, sich aktiv für klare und praxistaugliche Regelungen einzusetzen – und dafür auch auf europäischer Ebene Unterstützung zu mobilisieren.
Österreich nimmt dabei eine starke Ausgangsposition ein: Als Vorreiter der gentechnikfreien Lebensmittelproduktion verfügt das Land über ein bewährtes und erfolgreiches Modell. Rund 27 Prozent der landwirtschaftlichen Betriebe wirtschaften biologisch und in zentralen Bereichen, wie Milch, Eiern sowie Geflügel, wird flächendeckend gentechnikfrei produziert – natürlich auch ohne den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittel. Diese erfolgreiche Entwicklung basiert auf viel Arbeit von Akteur:innen der gesamten Lebensmittelkette und auf klaren politischen Rahmenbedingungen. Ziel muss es sein, diese Prinzipien auch im zukünftigen Rechtsrahmen für Neue Gentechnik zu verankern und ggf. weiterzuentwickeln. Sollte dies nicht gelingen, braucht es für die gentechnikfreie und biologische Lebensmittelwirtschaft erhebliche Anstrengungen, um künftig garantiert gentechnikfreie Lebensmittel anzubieten.
Risikoabschätzung ist unverzichtbar
Wie wichtig eine funktionierende Risikoabschätzung und ein verlässliches Monitoring sind, zeigt ein aktuelles Beispiel aus der bestehenden Gentechnik-Regulierung: der Anbau des gentechnisch veränderten Mais MON810 in Spanien – derzeit die einzige GVO-Pflanze, die in der EU angebaut wird. Die Europäische Lebensmittelbehörde (EFSA) kritisierte die Firma Bayer dafür, ihre Verpflichtungen zur Überwachung des Anbaus des insektengiftigen Maises nicht zu erfüllen. Seit mehreren Jahren wird davor gewarnt, dass sich der transgene Mais mit Teosinte, der Wildform des Maises, kreuzen und hybride Nachkommen erzeugen kann. Teosinte gilt in den Maisanbaugebieten Spaniens als besonders schwer kontrollierbares Unkraut. Es gibt laut Testbiotech wissenschaftliche Untersuchungen darüber, dass die Teosinte bereits eine Herbizidresistenz aus früheren Kreuzungen in anderen Regionen erworben hat. Obwohl sie dazu verpflichtet ist, hat die Firma Bayer laut Testbiotech die Institutionen der EU nicht offiziell über diese Risiken informiert.
Solche Entwicklungen verdeutlichen, wie komplex die Wechselwirkungen in landwirtschaftlichen Ökosystemen sind – und wie wichtig eine kontinuierliche und verlässliche Beobachtung bleibt. Auch Hinweise auf mögliche Resistenzbildungen unterstreichen, dass Risiken nicht nur theoretischer Natur sind, sondern sich unter realen Bedingungen entwickeln können. Daher braucht es klare Regeln auch für die Neue Gentechnik.
Die anstehende Entscheidung im Europäischen Parlament für die zukünftigen Regeln bei Pflanzen und Produkten von NGTs bietet die Chance, diese zentralen Grundprinzipien der europäischen Lebensmittelpolitik zu sichern.
Neue Gentechnik: Es ist 5 vor 12! Schreiben Sie jetzt an Ihre Europaabgeordneten!
Die Kampagne „Jetzt für Wahlfreiheit und Ernährungssicherheit unterschreiben!“ findet gemeinsam mit vielen anderen österreichischen und europäischen Organisationen und Verbänden statt. Unterstützen auch Sie!
Weitere Infos bieten:
Die Veranstaltung „Neue Gentechnik: Kennzeichnung, Wahlfreiheit und Ernährungssicherheit auf dem Prüfstand“, 7. Mai 2026 von 17–19 Uhr im Erlebnishaus Europa, Rotenturmstraße 19, 1010 Wien.