Wie steht es um die Just Tran­sition in der EU?

23. Januar 2026

Das EU-Parlament fordert in einer neuen Resolution eine Just-Transition-Richtlinie für die Arbeitswelt. Im Zentrum steht die Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung (right to training) während der Arbeitszeit. Damit soll gewährleistet werden, dass Beschäftigte Kompetenzen für die Jobs der Zukunft erwerben können. Nun ist die EU-Kommission am Zug: In der bisherigen Legislaturperiode waren die Sozial- und Beschäftigungspolitik noch stark marginalisiert. Das könnte sich 2026 ändern.

Die gerechte Wende – unendliche Weiten

Just Transition – das Konzept des gerechten Wandels – bedeutet das Zusammendenken von ökologischen und sozialen Herausforderungen bei der Bekämpfung der Klimakrise. Der damit einhergehende Strukturwandel bedingt unterschiedliche Transformationserfordernisse auf allen Ebenen.

Je nachdem, aus welcher Perspektive auf die Transformationserfordernisse geblickt wird, beinhaltet die Umsetzung einer sozial gerechten Wende unterschiedliche Maßnahmen und Lösungsansätze. Das setzt wiederum voraus, dass Fragen der Just Transition auch in allen Rechtsakten mitgedacht werden, die – in welcher Form auch immer – die Klimakrise adressieren.

Hier setzt auch die vom EU-Parlament geforderte Just-Transition-Richtlinie für die Arbeitswelt an: Der Bericht erkennt an, dass die grüne und digitale Transformation tiefgreifende Auswirkungen auf Europas Gesellschaft, Wirtschaft, Regionen und Arbeitsplätze hat. Diese Auswirkungen können sich je nach Region sehr unterschiedlich materialisieren. Gefordert werden daher umfassende soziale und beschäftigungspolitische Maßnahmen, um entstehende negative Folgen auszugleichen und regionale wie soziale Kohäsion zu fördern. Der Bericht betont im Weiteren, dass die breite Einbindung von Zivilgesellschaft, Sozialpartnern und Behörden notwendig ist, um die in einer Gesellschaft erwirtschafteten Gewinne gerecht zu verteilen und entstehende Konflikte zu lösen.

Es gibt bereits mehrere einzelne Initiativen (Europäischer Sozialfonds, Just Transition Fonds, Klima-Sozialfonds, Initiative zur Union der Kompetenzen etc.) zur Umsetzung einer gerechten grünen Wende. Der Bericht schlussfolgert, dass der Rechtsrahmen dennoch lückenhaft ist, wenn es um strukturelle Änderungen in der Arbeitswelt geht. Dem Befund der Lückenhaftigkeit ist klar zuzustimmen.


© A&W Blog


Gemäß der Rahmenvereinbarung zwischen der EU-Kommission und dem EU-Parlament hat die Kommission nun drei Monate Zeit, um auf die Resolution des Parlaments zu antworten. Da die EU-Kommission das alleinige Initiativrecht hat, kann sie der Aufforderung des EU-Parlaments entsprechen und einen Gesetzesvorschlag vorlegen oder den Vorschlag in ihr Arbeitsprogramm für das nächste Jahr aufnehmen, sie kann aber die Aufforderung auch begründet ablehnen.

Im vorliegenden Fall wird insbesondere zu berücksichtigen sein, welche der vom EU-Parlament genannten Punkte auch im Rahmen anderer Maßnahmen der EU-Kommission behandelt werden. Die Forderung der Parlamentarier:innen nach Information und Konsultation der Belegschaft und ihrer Vertretungen sowie nach wirksamer Anwendung der diesbezüglich einschlägigen RL 2002/14/EG über einen allgemeinen Rahmen für die Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer:innen wird beispielsweise schon explizit von der EU-Kommission in ihrem Fahrplan über hochwertige Arbeitsplätze angeführt. Hierbei geht es vor allem darum, im Falle von Restrukturierungen von Unternehmen die Belegschaft frühzeitig miteinzubinden, betriebliche Änderungen zu antizipieren und raschestmöglich abmildernde Maßnahmen im Sinne der Beschäftigten zu treffen.

Der Weg zum Beschluss der Just-Transition-Richtline: Was bleibt?

Die Resolution des EU-Parlaments ist als wichtiger erster Schritt zu werten, dem gerechten Wandel durch konkrete, greifbare Maßnahmen – wie einen Rechtsanspruch auf Weiterbildung in der Arbeitszeit – zum Durchbruch zu verhelfen. Sie wurde im EU-Parlament mit 420 Stimmen bei 207 Gegenstimmen und 20 Enthaltungen angenommen. Bereits im Beschäftigungsausschuss, der für den Entwurf der Resolution verantwortlich zeichnet, wurden weitreichende Kompromisse eingegangen, um die erforderliche Mehrheit im EU-Parlament erreichen zu können. Doch auch das Votum im Plenum war kontrovers: Durch die Änderung der Zusammensetzung des EU-Parlaments seit der letzten Wahl haben sich die Kräfteverhältnisse stark zugunsten rechter und rechtsextremer Parteien gedreht. Während in der vorangegangenen Legislaturperiode noch viel stärkere Impulse für eine progressive und beschäftigtenfreundliche Politik kamen, sind die Voraussetzungen dafür nun ungemein schwieriger geworden. Entsprechend kann die zentrale Forderung nach einem Recht auf Weiterbildung in der Arbeitszeit als Erfolg gewertet werden.

Die von den europäischen Gewerkschaften geforderten Maßnahmen sehen ein holistisches Konzept von gerechtem grünem Wandel vor: Eine Just-Transition-Richtlinie sollte demnach dazu dienen, die Prinzipien der Europäische Säule sozialer Rechte klimafit und durchsetzbar zu machen. In Weiterverfolgung eines rechtebasierten Anspruchs für Beschäftigte wird auch die Möglichkeit von Job-to-Job-Transition sowie eine europäische Arbeitsplatzgarantie gefordert.

Bei der nun vorgelegten Resolution wäre insbesondere darauf zu achten, dass Just Transition nicht nur in besonders betroffenen Regionen Europas, sondern überall adressiert wird. Denn der gerechte grüne Wandel betrifft die gesamte Wirtschaft, direkt und indirekt. Beschäftigte müssen mit konkreten Rechtsansprüchen ausgestattet werden, die ihnen in Zeiten von Umbrüchen soziale Absicherung und die Möglichkeit zur Um- und Höherqualifizierung geben. Die Miteinbeziehung der Belegschaft darf sich zudem nicht in bloßer Information und Konsultation erschöpfen, sondern muss eine angemessene Mitbestimmung sicherstellen. Wenn Unternehmen Förderungen erhalten sollen, muss auf soziale Konditionalitäten und Rückforderungsmechanismen bei deren Nichteinhaltung geachtet werden. Zudem ist es als sinnvoll zu erachten, Just-Transition-Pläne verpflichtend für Unternehmen ab einer bestimmten Größe zu machen. Analog zum spanischen Modell sollte auch in den anderen Mitgliedsländern die Errichtung von Just-Transition-Agenturen vorgesehen werden.

Was tut die EU-Kommission, damit „niemand zurückgelassen wird“?

Die EU-Kommission ist nun schon mehr als ein Jahr im Amt und hat seither zehn Omnibus-Pakete im Zuge ihrer Deregulierungsagenda präsentiert. Teils sind darin bedenkliche Aushöhlungen von Umwelt- und Sozialstandards enthalten, auch Rechte von Konsument:innen und Beschäftigten sollen geschwächt werden. Umgekehrt wurde bis dato kein einziger legislativer Rechtsakt im Bereich der Sozial- und Beschäftigungspolitik vorgeschlagen.

Das Prinzip der Just Transition wird von der EU-Kommission mit dem Motto „Leave no one behind“, also „Niemanden zurücklassen“ umschrieben. In den politischen Leitlinien vom Juli 2024, die den thematischen Rahmen für die aktuelle Legislaturperiode der EU-Kommission spannen, spricht von der Leyen davon, einen gerechten Wandel für alle sicherstellen zu wollen. Neben einer signifikanten Erhöhung der finanziellen Mittel für einen gerechten Wandel im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens stellt sie darin etwa in Aussicht, Kollektivvertragsverhandlungen, faire Löhne, gute Arbeitsbedingungen, Weiterbildungsmöglichkeiten und faire Möglichkeiten für Berufswechsel fördern zu wollen. Wiewohl eine gesamthafte Beurteilung der sozialen Agenda der EU-Kommission aus heutiger Sicht noch nicht möglich ist, sind erste Ableitungen bereits möglich.

Im Hinblick auf den mehrjährigen Finanzrahmen ist etwa festzuhalten, dass laut Vorschlag der EU-Kommission der Just Transition Fonds (JTF), aber auch der Europäische Sozialfonds+ als eigenständige Fonds abgeschafft werden und in einem Megafonds aufgehen sollen. Ein Teil dieser Mittel soll weiterhin in soziale Investitionen fließen. Doch anstelle der angekündigten Erhöhung der Finanzmittel für eine gerechte Wende, ist aktuell von massiven Kürzungen auszugehen. Damit bricht von der Leyen ihre entsprechende Zusage in den politischen Leitlinien. Und dies, obwohl selbst eine von der EU-Kommission eingesetzte Arbeitsgruppe aus Expert:innen jüngst zum Schluss gekommen ist, dass der Just Transition Mechanism, mit dem Just Transition Fonds als wichtigstem Werkzeug, beibehalten werden sollte.

Umgekehrt soll dem Arbeitsprogramm der EU-Kommission zufolge Sozial- und Beschäftigungspolitik im Jahr 2026 mit einigen bedeutsamen Initiativen eine gewichtigere Rolle spielen:

Erst kürzlich präsentierte die EU-Kommission den Fahrplan über hochwertige Arbeitsplätze und startete eine Konsultation über einen Ende 2026 vorzulegenden Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze, in der auch der gerechte Wandel adressiert wird. Der zweite Aktionsplan über die Umsetzung der Europäischen Säule Sozialer Rechte sowie eine Armutsbekämpfungsstrategie bis 2050 sollen in Kürze präsentiert werden. Und nicht zuletzt soll das bereits lange angekündigte European Fair Transition Observatory 2026 endlich operationalisiert werden. Dieses soll die Datenlage im Bereich der Just Transition verbessern und auch als zentrale Schnittstelle für den Austausch von Stakeholdern rund um Just-Transition-Themen verstanden werden.

Just-Transition-Richtlinie: Conclusio

Sozial- und beschäftigungspolitische Aspekte wurden auf EU-Ebene in der bisherigen Legislaturperiode nur marginal adressiert. Das könnte sich 2026 mit diversen nicht-legislativen und legislativen Maßnahmen wie insbesondere dem Rechtsakt über hochwertige Arbeitsplätze, aber auch dem neuen Aktionsplan zur Umsetzung der Säule sozialer Rechte und der Armutsbekämpfungsstrategie ändern. Unklar ist bis jetzt, wie sich die EU-Kommission im Hinblick auf die Forderung des EU-Parlaments nach einer Just-Transition-Richtlinie positionieren wird. Die Resolution stellt jedenfalls einen wichtigen Impuls dar, um die Forderung nach einem gerechten grünen Wandel wieder ins Bewusstsein der EU-Institutionen zu rücken.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung