Mindestlöhne in Österreich werden über Kollektivverträge festgelegt. Die meisten liegen bereits über dem aktuellen ÖGB-Ziel von 2.000 Euro brutto (14-mal jährlich). Nur wenige Kollektivverträge – etwa im Notariatsbereich einzelner Bundesländer – bleiben noch deutlich darunter. Für Einzelpersonen liegen selbst die Mindestlöhne klar über der Armutsgefährdungsschwelle. Für bestimmte Haushaltszusammensetzungen gilt das jedoch nicht. Mindestlöhne allein können weder eine mangelnde Beschäftigungspolitik noch unzureichende soziale oder familienbezogene Ausgleichsleistungen kompensieren.
Mindestlöhne in Österreich sind Aufgabe der Kollektivvertragsverhandler:innen
In Österreich werden Löhne und Gehälter nicht von Behörden, sondern fast ausschließlich durch Verhandlungen der Sozialpartner in Kollektivverträgen festgelegt. Auf Seiten der Arbeitnehmer:innen sind es die jeweils zuständigen Gewerkschaften. Für die Arbeitgeber:innen sind es die Fachverbände innerhalb der Wirtschaftskammer, Kammern der freien Berufe, die Landwirtschaftskammer oder die freiwilligen Arbeitgebervertretungen. Für ca. 95 Prozent der Unselbstständigen besteht ein Kollektivvertrag, der überwiegende Teil (ca. 60 Prozent) aller Beschäftigten sind in Kollektivverträgen erfasst, die von der Wirtschaftskammer verhandelt werden.
In diesen Kollektivverträgen finden sich neben dem sogenannten Rahmenrecht (Anspruch auf zusätzliche Urlaubstage, Zuschläge etc.) üblicherweise auch Lohnschemata. Je nach Berufserfahrung und Art der Tätigkeiten werden Beschäftigte einer konkreten Lohngruppe zugeordnet. Überzahlungen über dieser Lohngruppe sind jederzeit möglich, aber weniger als diese festgelegten Mindestlöhne innerhalb eines Kollektivvertrages darf niemand verdienen.
Neben der medial stark begleiteten Herbstlohnrunde mit dem Leitabschluss des Metallersektors und der Frühjahrslohnrunde mit weiteren Industriebranchen gibt es aber Hunderte weitere Kollektivverträge. Insgesamt sind derzeit 504 Kollektivverträge in der Datenbank des ÖGB-Verlages erfasst. Die allermeisten werden über das gesamte Jahr verteilt und in der Regel einmal jährlich verhandelt.
Ein Vorteil der Regelung der untersten Mindestlöhne in den Kollektivverträgen ist, dass diese auch in Zeiten, in denen Mindestlöhne nicht Thema in der politischen Debatte sind, mit den anderen Löhnen und Gehältern angehoben werden. In Ländern mit gesetzlichen Mindestlöhnen besteht stets die Gefahr, dass diese aus parteipolitischen Motiven eingefroren werden.
ÖGB-Mindestlohnziel in drei Viertel aller Kollektivverträge erreicht
Das aktuelle Mindestlohnziel des ÖGB wurde am 20. ÖGB-Bundeskongress im Juni 2023 mit 2.000 Euro brutto, 14-mal im Jahr, festgelegt und bezieht sich auf eine Vollzeitbeschäftigung. Damit ist der Mindestlohn in der jeweils niedrigsten Lohn- bzw. Gehaltsgruppe in einem Kollektivvertrag gemeint. Es ist wichtig zu wissen, dass sich der Großteil der Beschäftigten in höheren Lohngruppen befindet, da die unterste Lohngruppe in der Regel nur für Personen ohne Fachausbildung und oft auch nur für bestimmte Einarbeitungszeiten gilt.
In einer aktuellen Auswertung (Stichtag: 30. 12. 2025) liegen 374 bzw. fast drei Viertel aller Kollektivverträge über dem derzeit geltenden Mindestlohnziel des ÖGB. Im Laufe des Jahres 2025 haben weitere 83 bzw. 16 Prozent der Kollektivverträge diese Schwelle überschritten. Aktuell kann nur die Anzahl der Kollektivverträge analysiert werden. Über die genaue Zahl der Beschäftigten in den Lohngruppen der einzelnen Kollektivverträge liegen keine strukturierten Daten vor.
Aufgrund verzögerter Datenverfügbarkeit hat das IHS eine Analyse für das Jahr 2024 durchgeführt. Im Zentrum steht, wie viele Beschäftigte ein Arbeitseinkommen unter dem Mindestlohnziel hatten: Insgesamt bezogen 240.000 Personen bzw. 7,2 Prozent der Beschäftigten 2024 Löhne und Gehälter unter 13,46 Euro brutto pro Stunde bzw. 2.000 Euro brutto monatlich (14-mal jährlich). Die Betroffenheit war unter Frauen (9 Prozent) höher als unter Männern (5 Prozent) sowie unter Arbeiter:innen (14 Prozent) höher als unter Angestellten (6 Prozent), Vertragsbediensteten (3 Prozent) oder Beamt:innen (1 Prozent).
Die geschätzten Kosten der Anhebung aller geringeren Stundenlöhne auf das ÖGB-Mindestlohnziel von 13,46 Euro hätte 2024 ca. 0,7 Prozent der Lohnsumme bzw. 1,1 Mrd. Euro betragen. Die Bruttomonatslöhne der von geringen Mindeststundenlöhnen Betroffenen würden aufgrund der Anhebung von durchschnittlich 1.508 Euro auf 1.846 Euro steigen. In Summe wäre diese Anhebung überschaubar, für die einzelnen Beschäftigten wäre das aber ein wichtiger Schritt zum Kaufkrafterhalt.
Wo findet man Kollektivverträge mit Mindestlöhnen unter 1.800 Euro?
Einige der niedrigsten Kollektivvertragslöhne bzw. Lohnregelungen sind schwer zu interpretieren. Beispielsweise ist die unterste Lohngruppe der Filmschaffenden aufgrund der besonderen Arbeitsvertragsregelungen (Tages- bzw. Monatsgagen) nur schwer auf vergleichbare Monatslöhne umlegbar. Einfacher ist es im Fotograf:innengewerbe in Niederösterreich: Dort wurde seit 2019 nicht mehr verhandelt. Diese Gruppe der Betroffenen dürfte allerdings sehr klein sein.
Zahlenmäßig schlagen sich auch die sehr geringen Mindestlöhne in den Kinos nieder. Die sogenannten Lichtspieltheater haben in jedem Bundesland einen eigenen Kollektivvertrag. Entsprechend gehen auch neun Kollektivverträge in diese Auswertung ein. Die Anzahl der Personen in den jeweiligen Lohngruppen wird in Österreich leider nicht umfassend statistisch erfasst.
Manche Kollektivverträge bei den freien Berufen weisen zudem enorme Unterschiede zwischen den Bundesländern auf: Während die Mindestgehälter für die Angestellten bei Notar:innen in Oberösterreich und Salzburg inzwischen bei oder über 2.000 Euro liegen, sind sie in der Steiermark immer noch unter 1.600 Euro. Auch wenn die tatsächlich gezahlten Gehälter wahrscheinlich häufig darüber liegen, ist es bei dieser Berufsgruppe besonders spannend. Sie lebt in weiten Bereichen davon, formal korrekte Verträge und Vertragsabwicklungen sicherzustellen. Warum wird bei den formalen kollektivvertraglichen Mindestgehältern keine adäquate Absicherung der Beschäftigten umgesetzt?
In vielen Bereichen, die nur knapp unter dem Ziel der 2.000 Euro Mindestlohn liegen, ist zudem zu berücksichtigen, dass die betroffenen Beschäftigten nach gewisser Zeit durch automatische Vorrückungen oder durch die Absolvierung der Anlernzeiten in Richtung einer höheren Lohngruppe aufsteigen werden.
(Die meisten) Mindestlöhne schützen vor Armut
Ein Ziel von Mindestlöhnen in Kollektivverträgen ist die Armutsvermeidung. Niemand soll bei einer Vollzeitbeschäftigung als armutsgefährdet gelten. Um die Armutsgefährdung in Zusammenhang mit Arbeitseinkommen zu setzen, muss die Haushaltszusammensetzung berücksichtigt werden. Je nach Haushaltsgröße und -typ liegt die Armutsgefährdung nämlich auf einem anderen Niveau. Dafür wird das sogenannte Nettoäquivalenzeinkommen berechnet. Ein Haushalt mit einer alleinstehenden Person hat eine andere Armutsgefährdungsschwelle als ein Haushalt mit einem Erwachsenen und einem Kleinkind und benötigt daher auch weniger Bruttoeinkommen, um die Armutsgefährdungsschwelle zu überschreiten. Hinzu kommt auch der Einfluss der Besteuerung und bei Familien mit Kindern müssen auch die Familientransfers berücksichtigt werden.
Bei der Darstellung wird rasch klar: Haushalte, in denen die Erwachsenen zusammen eineinhalb Beschäftigungsverhältnisse haben, überschreiten bei einem Mindestlohn von 2.000 Euro die Armutsschwelle. Für Alleinerziehende mit einem Kind geht sich das knapp nicht mehr aus.
Fazit
Das österreichische Mindestlohnsystem beruht auf kollektivvertraglichen Verhandlungen der Sozialpartner und funktioniert insgesamt stabil: Die Mehrheit der Kollektivverträge erreicht bereits das Ziel von 2.000 Euro und nur ein relativ kleiner Anteil der Beschäftigten liegt darunter, wenngleich bestimmte Gruppen weiterhin stärker betroffen sind.
Die Kosten einer Anhebung niedriger Mindestlöhne wären gesamtwirtschaftlich überschaubar, würden aber für Betroffene spürbare Einkommensverbesserungen bringen und zur Armutsvermeidung beitragen. Eine ambitionierte Mindestlohnpolitik leistet einen wichtigen Beitrag zur Armutsvermeidung und schützt auch vor den damit verbundenen Einschränkungen, die das Alltagsleben prägen.
Gleichzeitig zeigt sich, dass Mindestlöhne allein nicht ausreichen, um strukturelle Probleme wie unzureichende Beschäftigung, ungenügende Beschäftigungspolitik oder fehlende soziale oder familienbezogene Ausgleichsmechanismen zu lösen.