Initiative ProMarktwirtschaft ohne neue Argumente gegen Vermögenssteuern

07. Oktober 2013

Bei den neuen neoliberalen Think Tanks, Vereinigungen und Instituten verliert man bald den Überblick: Neben ecoaustria von Ulrich Schuh, das mit Auftragsgutachten für WKO, IV und die ÖVP medial präsent war und der Agenda Austria von Ex Presse-Wirtschaftschef und „Supermarkt“ Kolumnisten Franz Schellhorn, tritt nun auch vermehrt die Initiative ProMarktwirtschaft an die Öffentlichkeit. „Pro-Marktwirtschaft“ will dagegen ankämpfen, dass sich die Österreicher „von ökonomisch ahnungslosen Entscheidungsträgern an der Nase herumführen lassen“. Die Initiative hat kürzlich 7 Argumente gegen eine Vermögenssteuer veröffentlicht.

Die Initiative setzt sich aus 6 Ökonomen und einer Ökonomin zusammen, deren Anliegen es ist, dass die Vorteile der Marktwirtschaft nicht durch den globalisierungskritischen Diskurs in Misskredit gebracht werden. Die ÖkonomInnen beklagen auf ihrer Homepage: „Überspitzt formuliert erscheint die Marktwirtschaft nur als etwas für die Millionäre, und die Politik muss soziale Gerechtigkeit herstellen.“ Aber gerade die öffentlichen Aussagen der ProponentInnen der Initiative selbst machen es verständlich, dass viele Menschen dieses Bild haben. So tritt die Initiative nicht nur gegen eine Vermögenssteuer ein, die aufgrund der extrem ungleichen Verteilung nur die reichsten 7% treffen würde, sondern zieht Steuersenkungen für Spitzenverdiener jenen für kleine und mittlere Einkommen vor. Den ProponentInnen ist es ein Anliegen, dass nicht der Eingangssteuersatz gesenkt wird, sondern die Solidarabgabe für SpitzenverdienerInnen. Denn die Solidarabgabe für Menschen mit Jahreseinkommen über 185.000 Euro vertreibe Hochqualifizierte. Diese Prioritätensetzung ist bemerkenswert: eine Grenzabgabenbelastung von 42% im Einkommensbereich von EUR 1.200,- Monatsbruttoeinkommen wird als geringeres Problem angesehen als ein Grenzabgabensatz von 46,7% bei einem Monatsbruttoeinkommen von über EUR 14.000,-!

Keine neuen Argumente gegen Vermögenssteuern

Die Initiative nennt 7 Gründe gegen eine Wiedereinführung der 1994 abgeschafften Vermögenssteuer. Damit wird wieder einmal gekonnt ignoriert, dass in Österreich niemand die Wiedereinführung der Vermögenssteuer von 1994 fordert. Die kolportierten Vorschläge für eine neue Vermögenssteuer beziehen sich nämlich alle auf Privatvermögen und nicht auf betriebliches Vermögen.

Interessanterweise wird die Geschichte der den Mittelstand belastenden Vermögenssteuer diesmal nicht aufgetischt. Dies kann daran liegen, dass dies angesichts eines Freibetrags von EUR 700.000,- Nettovermögen im ÖGB Modell nicht plausibel ist. Die Daten zur Vermögensverteilung belegen, dass von einer derartigen Vermögenssteuer maximal die reichsten 7% der Haushalte betroffen wären. Möglicherweise liegt es aber daran, dass die ProMarktwirtschafts-PropentInnen die Mittelschicht gar nicht so im Fokus haben, weil sie die „wahren Leistungsträger“ weiter oben angesiedelt sehen.

Doch was sind nun die 7 Argumente:

„Vermögenssteuern verringern den Anreiz zu volkswirtschaftlichem Sparen: Vermögen entstehen aus erspartem Einkommen. Einkommensstarke Haushalte konsumieren nur einen kleinen Teil ihres Einkommens.“

  • Das wäre eigentlich ein Vorteil von Vermögenssteuern, denn das Wachstum leidet nicht unter mangelnden Finanzierungsmöglichkeiten für Investitionen, sondern an mangelnder Nachfrage. Wenn das tatsächliche Wachstum deutlich unter dem Wachstum des Potenzialoutput liegt, hat es wenig Sinn, den Potenzialoutput zu erhöhen während der reale Output weiter stagniert.
  • Wenn man argumentiert, dass die Vermögenssteuer zu weniger Ersparnissen führt und dass sie die Investitionen reduziert, unterstellt man den Vermögenden, sie würden ihre Ersparnisse allesamt in Realinvestitionen anlegen. Davon kann aber nicht ausgegangen werden; im Gegenteil, die Vermögenden legen einen großen Teil ihrer Finanzvermögen spekulativ an. Je höher das Vermögen einer Person ist, desto größer ist der Anteil der Ersparnisse, der spekulativ angelegt wird.

„Vermögenssteuern bedrohen – falls sie auf betrieblich verwendetes Vermögen erhoben werden – die Unternehmenssubstanz.“

  • Die Vorschläge des ÖGB und anderen nehmen das betriebliche Vermögen aus, das sollte mittlerweile bekannt sein.

„Die Erhebung und gleichmäßige Bewertung des Vermögens würde zu einem hohen bürokratischen Aufwand führen. Die Kosten für Steuerpflichtige und Steuerverwaltung einer jährlichen Vermögenssteuererklärung wären erheblich, das Steueraufkommen im Vergleich dazu relativ gering.“

  • Das Steueraufkommen hängt davon ab, welchen Steuersatz man anwendet. Berechnungen des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) gehen bei einer Bewertung des Vermögens mit Verkehrswerten von Verwaltungskosten in der Höhe von 1,8% des Aufkommens aus. Das simulierte Modell entspricht nicht ganz dem des ÖGB (2 Mio. Euro Freibetrag pro Person), das ÖBG Modell hätte ein höheres Aufkommen und müsste daher eine noch günstigere Relation zwischen Erhebungsaufwand und Aufkommen haben. Aber wenn von den Einnahmen nach Verwaltungskosten über 98% bleiben würden, kann man schwerlich argumentieren, dass das Nettoaufkommen gering wäre.

„Die Vermögenssteuer führt zu einer Doppelbesteuerung.“

  • Das hat man schon des Öfteren gehört. Aber es stimmt nicht immer. Wer sein Vermögen steuerfrei geerbt oder geschenkt bekommen hat, hat dafür noch keine Steuer gezahlt. Wer sein Vermögen erspart hat, hat sein Einkommen schon einmal versteuert. Das stimmt zwar (meistens), aber wer sein Einkommen ausgibt, muss es auch doppelt besteuern, wenn er dafür etwas kauft (Mehrwertsteuer).

„Vermögenssteuern treffen nicht nur Vermögende, sondern über die Überwälzung der Steuer auf die Mieten, auch ärmere Haushalte bzw. Individuen. Ebenso würde eine Vermögenssteuer auf Betriebsvermögen – falls es die Wettbewerbssituation zulässt – auf die Konsumenten überwälzt werden; ist eine Überwälzung nicht möglich, dann schädigt sie die betriebliche Substanz.“

  • Wie schon oft klargestellt wurde: Betriebliches Vermögen soll nicht im Unternehmen erfasst werden, sondern Unternehmensbeteiligungen bei Privatpersonen. Dasselbe gilt für Immobilien. Der Besitz wird bei der Privatperson erfasst. Es ist bislang noch nicht überzeugend dargelegt worden, dass sich das Mietniveau moderat entwickelt hat, weil es keine Vermögenssteuern gibt. Die VermieterInnen am freien Wohnungsmarkt verlangen jene Preise, die der Markt hergibt, mit oder ohne Vermögenssteuern. Diese Preise können nur durch ein erhöhtes Wohnangebot gedrückt werden.

„Angesichts negativer Realzinsen (nach KESt noch mehr) werden reale Sparvermögen ohnehin bereits schleichend besteuert.“

  • Das stimmt bedingt, weil die Kapitalertragssteuer zu geringeren Nettozinsen führt. Ansonsten ergeben sich negative Realzinsen aus der Kombination von niedrigen Nominalzinsen des Bankensektors und Inflation, nicht wegen einer Besteuerung. Aber das Argument geht an einer Vermögenssteuer vorbei. Denn die Sparvermögen von über 93% der Bevölkerung wären von einer Vermögenssteuer gar nicht betroffen, weil der ÖGB einen Freibetrag von EUR 700.000,- für Vermögen (abzgl. Schulden) vorsieht. Üblicherweise haben die wirklich Vermögenden mehr Veranlagungsmöglichkeiten als die Masse der Bevölkerung (Vermögensberater, Privatbanken), was dazu führt, dass ihr Finanzvermögen rasch zunimmt. Eine Vermögenssteuer könnte für die Reichen daher aus den Erträgen finanziert werden, ohne dass diese ihre Substanz auflösen müssen.

„In einer international verflochtenen Volkswirtschaft besteht die Gefahr, dass im Falle einer Vermögensbesteuerung mobiles Vermögen ins Ausland abwandert.“

  • Die EU ist dabei, den Informationsaustausch über Zins- und Kapitaleinkommen zwischen den Mitgliedsstaaten auszubauen. Damit wird es nicht mehr so leicht, mobiles Finanzvermögen ins Ausland zu transfereiern, ohne dass die Behörden dies registrieren würden. Es ist aber die Gegenfrage zu stellen, welchen gesellschaftlichen Nutzen hohes Vermögen in Österreich hat, wenn es nicht besteuert wird und die Allgemeinheit ausgeschlossen ist.

Wachstumsverhinderer Staat ?

Neben Umverteilung durch Steuern ist den ProMarktwirtschaftlern auch die Dimension des Staates ein Dorn im Auge. Das geringe Wirtschaftswachstum liege am „ausufernden“ Staat. Nur ein Zurückdrängen des Staates könne das Potenzialwachstum auf das erforderliche Niveau heben. Ex-Notenbanker Christl verweist auf empirische Studien die zeigen, dass ab einer Staatsquote von 35 bis 40 Prozent die produktive Initiative des Privatsektors verdrängt wird. Das ist eine bemerkenswerte Aussage: Es gibt nämlich kein einziges EU-Mitglied mit einer Staatsquote unter 35% und nur 5 mit einer Quote unter 40%. Dies sind aber nicht jene die in den Wettbewerbsfähigkeitsberichten der EU Kommission an der Spitze stehen: Bulgarien, Rumänien, Litauen, Lettland und die Slowakei (siehe etwa Dänemark mit 58% Staatsquote oder Schweden mit 50% im Vergleich zu Bulgarien und Rumänien mit 35%). Im Wettbewerbsfähigkeitsbericht der EU-Kommission 2013 zählt Österreich mit Deutschland, Dänemark, Schweden und Luxemburg zu den fünf führenden Staaten.

Auch wenn so manche neoliberale Aussagen am „reality check“ scheitern, finden sie immer wieder mediale Aufmerksamkeit, weil sie in ein lange Jahre gepredigtes Weltbild passen. Dieses zu hinterfragen und zu überwinden bleibt Aufgabe der kritischen Wissenschaft, die unabhängig von interessengeleiteten Think Tanks und Instituten arbeiten können muss.

Abschließend sei noch darauf hingewiesen, dass die ProponentInnen der Initiative häufig aus Institutionen stammen, die mitunter auf Unterstützung des „ausufernden“ Staates angewiesen sind:  dem staatlich geförderten WIFO, der Industriellenvereinigung, dem Finanzministerium, der verstaatlichten Volksbankengruppe und dem Raiffeisensektor, der auch Staatshilfe in Anspruch genommen hat.