Freier Arbeitsmarktzugang für KroatInnen ab 2020: jetzt Zeit nutzen, um Auswanderungsdruck zu dämpfen!

30. März 2018

Spätestens ab 30.6.2020 haben kroatische StaatsbürgerInnen freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt. Kroatien hat sich nur langsam von der Krise erholt und ist weiterhin von Arbeitslosigkeit und Abwanderung gezeichnet. Was tun, um den Menschen eine Perspektive zu geben? Wie kann die Regierung in Österreich in den nächsten zwei Jahren unterstützen? Wir schlagen fünf Maßnahmen vor: Investitionen steigern, Tourismus fördern, Bosnien helfen, Landwirtschaft stärken, industrielle Basis verbreitern.

Die Volkswirtschaft Kroatiens hat noch einen großen Aufholbedarf

Ähnlich wie bei den anderen EU-Mitgliedern in Mittel- und Osteuropa erreichen selbst die um die Kaufkraft bereinigten kroatischen Löhne nicht einmal 60 Prozent des österreichischen Lohnniveaus. Während aber in den meisten anderen Ländern der Region die Löhne in den letzten Jahren stark aufgeholt haben, ist in Kroatien das Gegenteil geschehen.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Der wichtigste Grund: Ein überbewerteter Wechselkurs führte zu hohen Defiziten im Außenhandel in der Periode vor dem Ausbruch der globalen Finanzkrise. Diese ließen sich anschließend nicht mehr finanzieren, und erst ein schmerzhafter Prozess der realen Abwertung (bei nominell fixem Wechselkurs) in einer sechs Jahre anhaltenden Rezession hat das außenwirtschaftliche Gleichgewicht wiederhergestellt.

Der Preis war Reallohnverlust und Massenarbeitslosigkeit. Zuletzt sank allerdings die Arbeitslosigkeit wieder, insbesondere auch durch Abwanderung von Arbeitskräften in das EU-Ausland. Dies ist seit dem EU-Beitritt 2013 verstärkt möglich. In einigen Ländern – darunter auch Österreich – bleiben Arbeitsmarktbeschränkungen noch bis 2020 bestehen.

Unter anderem durch die stete Abwanderung hat Kroatien eine stark alternde Bevölkerung. Eine langfristige Absicherung der Sozialsysteme erfordert daher eine Trendumkehr. Um die wirtschaftliche Basis dafür zu schaffen, benötigt Kroatien Unterstützung und Solidarität. Insbesondere die österreichische Bundesregierung ist deshalb gefordert, im beidseitigen Interesse die Entwicklung in Kroatien zu fördern – einerseits bilateral, andererseits mithilfe der Europäischen Union, etwa durch einen entsprechenden Schwerpunkt im Rahmen der Ratspräsidentschaft im zweiten Halbjahr 2018.

Kroatiens wirtschaftspolitischer Handlungsspielraum ist stark eingeschränkt

Der Wechselkurs der kroatischen Währung Kuna ist fix an den Euro gekoppelt. Extreme Euroisierung und hohe Auslandsverschuldung lassen daher keine Abwertungen zu, um die Exporttätigkeit zu stimulieren und verstärkt exportorientierte ausländische Direktinvestitionen in das Land zu locken. Alternativen zu einer nominellen Abwertung beinhalten (budgetneutrale) fiskalische Abwertungen sowie eine Einkommenspolitik, die das Außenhandelsgleichgewicht im Auge hat und sich langfristig an der Entwicklung von Produktivität und Inflation orientiert. Leider ist das kroatische Tarifverhandlungssystem dezentralisiert und unkoordiniert. Die österreichischen Sozialpartner könnten hier institutionelle Hilfestellung leisten und das System der Sozialpartnerschaft und dessen makroökonomische Vorteile propagieren. Bei den folgenden fünf Maßnahmen zur Wohlstandsförderung könnte die österreichische Bundesregierung ganz konkrete Hilfeleistung bereitstellen.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

1.    Investitionen steigern

Krisenbedingt und aufgrund des starren Fiskalregelwerks der EU ist die kroatische Regierung nicht in der Lage, bedeutende Investitionen in die Infrastruktur oder hohe Investitionsförderungen für InvestorInnen aus dem Ausland allein zu erbringen. Zum einen könnte eine Änderung im EU-Regelwerk dem Land einen größeren fiskalpolitischen Spielraum insbesondere bei zukunftsträchtigen Investitionen gewähren (beispielsweise durch die Einführung der „Goldenen Investitionsregel“). Zum anderen braucht es eine verstärkte Unterstützung aus den Europäischen Fördertöpfen. Hier muss die Absorptionsfähigkeit der EU-Fördermittel gesteigert werden, und außerdem darf Kroatien bei den anstehenden Neuverhandlungen zum EU-Budget nicht ein Opfer des Brexit werden. Die österreichische Bundesregierung könnte bei beiden Themen Kroatien unterstützen: bilaterale institutionelle Unterstützung beim Heben der Absorptionsfähigkeit sowie bei der Projektentwicklung und politische Unterstützung insbesondere der drei ärmsten EU-Mitgliedstaaten (Bulgarien, Rumänien und Kroatien) bei den EU-Budgetverhandlungen.

2.    Tourismus fördern

Der auf Sommertourismus fokussierte Süden Kroatiens entlang der adriatischen Küste benötigt Investitionen in höherwertige Dienstleistungen, um die Tourismussaison entscheidend zu verlängern und die vorhandenen Kapazitäten besser zu nutzen. Österreichs Regierung könnte sich dafür einsetzen, dass eine neu zu schaffende gemeinsame Forschungsstelle der Europäischen Kommission im Süden Kroatiens eingerichtet wird. Dies könnte zu einem ganzjährigen Konferenztourismus führen. Weitere auch für den Tourismus wichtige Maßnahmen auf EU-Ebene, bei denen die österreichische Bundesregierung Kroatien unterstützen könnte, wären ein schneller Beitritt zum Schengenraum und zur Eurozone.

3.    Bosnien helfen

Die Hälfte der kroatischen Landesgrenze – insbesondere im strukturschwachen Süden und Osten des Landes – wird mit Bosnien und Herzegowina geteilt. Das Land zählt zu den ärmsten in Europa und ist institutionell instabil. Darüber hinaus drängen bosnische und herzegowinische KroatInnen mit doppelter Staatsbürgerschaft auch auf den kroatischen Arbeitsmarkt. Alles, was die Lage in Bosnien und darüber hinaus am gesamten Westbalkan verbessern könnte, wäre auch für Kroatien von großem Vorteil. Österreichs Regierung könnte sich international dafür einsetzen, die Verfassung Bosnien und Herzegowinas zu modernisieren und das Land funktionsfähig und eigenverantwortlich zu machen. Außerdem könnte Österreich verstärkt als Anwalt für die Beitrittsinteressen aller Westbalkanländer eintreten und diese auch im Rahmen des sogenannten Berlin-Prozesses und bei den EU-Vorbeitrittshilfen noch stärker unterstützen. Zu überlegen wären auch Interimslösungen wie zum Beispiel Teilbeitritte dieser Länder in ausgewählten Bereichen des EU-Acquis.

4.    Landwirtschaft stärken

Von einer Verbesserung der Lage in Bosnien könnte auch der Osten Kroatiens profitieren, der größtenteils agrarisch geprägt ist und nur wenige größere Industriebetriebe aufzuweisen hat. Eine Erhöhung der Produktivität in Land- und Forstwirtschaft und ein gleichzeitiges Aufbauen nachgelagerter Industrieproduktion würde dieser ärmsten Region Kroatiens große Hilfe leisten. Österreich hat lange Erfahrungen in der Förderung des ländlichen Raumes und im Bereich genossenschaftlicher Organisation des Landwirtschaftssektors. Hier könnte es (auch mithilfe des Raiffeisensektors) zu verstärkten Kooperationen und Wissenstransfers kommen.

5.    industrielle Basis verbreitern

Der Norden Kroatiens hat eine stärkere industrielle Basis. Diese ist jedoch zu einem guten Teil veraltet und im Bereich niedriger bis mittlerer Technologie angesiedelt. Diese kroatische Kernregion, die fast die Hälfte der Gesamtbevölkerung beherbergt, benötigt ausländische Direktinvestitionen in der verarbeitenden Industrie und die damit einhergehende Einbindung in technologisch höherwertige internationale Wertschöpfungsketten. Einige innovative Unternehmen im Bereich der E-Mobilität in und um die kroatische Hauptstadt Zagreb könnten ein möglicher Anknüpfungspunkt sein. Der steirische Automobilcluster befindet sich in nächster Nähe zu Nordkroatien. Die österreichische Bundesregierung und VertreterInnen der österreichischen Industrie könnten danach streben, diesen Automobilcluster über die Grenzen hinweg bis in den Norden Kroatiens zu erweitern, um mögliche gemeinsame Interessen zu verfolgen und damit wichtige Aufbauarbeit bei der Einbindung kroatischer Industrieunternehmen in die internationalen Wertschöpfungsketten zu leisten.

Förderungsmöglichkeiten jenseits der Ökonomie

Um den Menschen in Kroatien eine bessere Zukunftsperspektive zu geben, braucht es auch eine Stabilisierung des politischen Systems. In den Grenzgebieten zu Bosnien und Herzegowina sowie Serbien sind die Folgen des Krieges aus den 1990er-Jahren noch deutlich zu spüren. Die österreichische Bundesregierung könnte hier helfen, indem sie SpezialistInnen bei der Minenräumung, die nur schleppend vorankommt, zur Verfügung stellt. Gemeinsam mit VertreterInnen aus Kärnten und dem Burgenland könnte sie zudem aufbauend auf die vielfältigen eigenen Erfahrungen in Minderheitenfragen als Mediator aktiv werden und sich beispielsweise bei den Ortstafelstreitigkeiten mit der serbischen Minderheit in Ostkroatien einbringen.

Fazit

Die Zeit bis zum Ende der Übergangsfristen für den Arbeitsmarktzugang für KroatInnen in Österreich im Sommer 2020 muss genützt werden, um den Auswanderungsdruck in Kroatien zu dämpfen und der Bevölkerung eine Perspektive zu geben. In beidseitigem Interesse kann und soll die österreichische Bundesregierung Kroatien zur Seite stehen und bei wichtigen Vorhaben – wie insbesondere bei den fünf beschriebenen Maßnahmen betreffend Investitionen, Tourismus, Bosnienhilfe, Landwirtschaft und industrielle Basis – unterstützen.

Dieser Beitrag basiert auf der Studie „Wirtschaftliche Perspektiven für Kroatien“, die als wiiw Forschungsbericht veröffentlicht wurde.