Die angedachten Flexibilisierungen im Arbeitszeitgesetz zugunsten der ArbeitgeberInnen betreffen den Tourismus sehr wesentlich und führen in der Folge zu Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen. Denn Ausweitungen der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeiten sowie Verkürzungen von Ruhezeiten bei geteilten Diensten bedeuten für die Beschäftigten ...