Mädchen- und Frauenberatungsstellen müssen immer mehr Zeit in den finanziellen Erhalt der eigenen Organisation investieren. Das geht auf Kosten der Qualität von Beratung und Unterstützung von Hilfesuchenden. Dieses Spannungsverhältnis auszugleichen, bedeutet viel emotionale Arbeit zu leisten. In einem Forschungsprojekt an der SFU Wien machen wir diese unsichtbare und nicht entlohnte Arbeit sichtbar, um auf die Notwendigkeit stabiler Arbeitsbedingungen aufmerksam zu machen.
Anfänge der Frauenberatungsstellen in Österreich
Mädchen- und Frauenberatungsstellen leisten unverzichtbare psychosoziale, juristische und gesundheitliche Versorgungsarbeit. Das bedeutet, Klient:innen in Krisen zu stabilisieren und erlebte Gewalterfahrungen psychosozial zu begleiten, Zugang zum Arbeitsmarkt, zu Wohnraum oder Notunterkünften zu schaffen oder auch Terminbegleitung zu Polizei, Gericht oder zu Sozialämtern anzubieten.
Die ersten Beratungsstellen entstanden in Wien Anfang der 1980er Jahre aus autonomen feministischen Bewegungen der 1960er und 1970er. Als größte Stadt Österreichs wies Wien einen hohen Bedarf an Mädchen- und Frauenberatungseinrichtungen auf. Gleichzeitig fanden jene ersten feministischen Initiativen förderliche Bedingungen vor. Von 1972 bis 1979 war die sozialdemokratische Politikerin Johanna Dohnal als Landesfrauensekretärin tätig, pflegte in dieser Rolle aktive Kontakte zu feministischen Organisationen und unterstütze diese durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten und finanziellen Mitteln. In den vergangenen Jahrzehnten konnten sich die Beratungsstellen institutionalisieren und professionalisieren. Heute gibt es in Wien insgesamt zwölf Mädchen- und Frauenberatungsstellen, die im österreichweiten Dachverband autonomer Frauen- und Mädchenberatungsstellen organisiert sind.
Emotionale Belastung in der NGO-Arbeit
Frauenbewegungen haben es erreicht, dass ein weitgehender gesellschaftspolitischer Konsens besteht, Beratungsstellen einzurichten und mit öffentlichen Geldern zu subventionieren. Allerdings werden öffentliche Förderungen tendenziell in Form von Leistungsverträgen statt Subventionen und für kurzzeitige Projektarbeit vergeben. Gerade Projektarbeit geht dabei mit finanzieller Planungsunsicherheit und prekären Finanzierungs- und Beschäftigungsverhältnissen einher. Da bei vielen dieser Förderungen die dafür notwendigen Personalressourcen, etwa für die Antragstellung, die Dokumentation oder die Berichtlegung, nicht verrechnet werden können, werden sie zu unbezahlter und unsichtbarer Arbeit. Diese geht mit einer enormen emotionalen Belastung einher, insbesondere da sie essenziell für den Erhalt der Einrichtung ist.
Auch politische Veränderungen haben Konsequenzen für Frauenberatungsstellen: So hatten durch die langwierigen Koalitionsverhandlungen nach der Nationalratswahl vom November 2024 viele Beratungsstellen in Österreich bis Februar keine Förderzusagen bzw. bis Mitte des Jahres keine verbindlichen Informationen über die Förderhöhe bereits bewilligter Rahmenverträge.
Als drei Universitätsforscher:innen der SFU Wien und drei Co-Forscherinnen von den Beratungsstellen peregrina und Frauen* beraten Frauen* wollen wir verstehen, welche emotionalen Auswirkungen es hat, dass in Frauen- und Mädchenberatungsstellen mehr Zeit und Ressourcen in den finanziellen Erhalt der Organisation und in die Dokumentation von öffentlichen Förderungen investiert werden muss als in die Beratung der Klient:innen selbst. Diese Widersprüche zu navigieren, erfordert Emotionsarbeit. Sie findet bei Verantwortungsübernahme für die finanzielle Absicherung einzelner Arbeitsstellen sowie des Fortbestehens der Beratungsstelle an sich statt, aber auch bei der Übernahme einer gesamtgesellschaftlichen Verantwortung für das Wohlergehen diskriminierter und vulnerabler Gruppen.
Zahlen, Zahlen, Zahlen – Quantität vor Qualität?
Besonders deutlich wird, dass Berater:innen emotionale Widersprüche zwischen den marktwirtschaftlich und auf Effizienz ausgerichteten Anforderungen des Organisationserhalts und den eigenen Maßstäben, eine hohe Qualität an Beratungstätigkeiten zu gewährleisten, erleben.
Aus den Beratungsstellen wird uns berichtet, dass Projektberichte zunehmend auf Zahlen reduziert werden, während Fallbeispiele und qualitative Beschreibungen der Beratungen in den Hintergrund treten. Abgefragt wird zum Beispiel: Wie viele Frauen wurden im Jahr 2025 in der Beratungsstelle beraten? Wie viele Frauen wurden 10/20/30/50 Minuten lang beraten und wie viele Termine wurden vergeben? Wie viele Termine blieben aufgrund von Nichterscheinen der Ratsuchenden ungenutzt? Wie viele Mail-Kontakte mit wie vielen Frauen aus welchen Bundesländern haben in welchen Zeiträumen stattgefunden? Oder: Wie viele Jugendliche haben im Beratungszeitraum einen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz gefunden?
Es steht außer Frage, dass Zahlen eine notwendige Voraussetzung sind, um etwa geschlechtersensible Analysen vornehmen zu können. Allerdings kann der ausschließliche Fokus auf Zahlen komplexe Sachverhalte wie die sozialen Wirklichkeiten der Klient:innen nicht ausreichend abbilden und ist somit eine unzureichende Grundlage für politische Entscheidungen. Selbstbestimmung, Armuts- und Gewaltpräventionsarbeit lässt sich kaum quantitativ erfassen. In den Beratungsstellen wird deshalb diskutiert, dass es andere Instrumente braucht, um Beratungsleistungen zu evaluieren, und andere Methoden der Berichtslegung, um Gründe und Effekte von Beratungen tiefergehend illustrieren zu können.
Frauenberatungsstellen sind Zivilgesellschaft
Über ihre Kernaufgaben hinaus, Frauen in Krisensituationen zu entlasten und zu begleiten, übernehmen Mädchen- und Frauenberatungsstellen wichtige zivilgesellschaftliche Funktionen. Beratungsstellen sind als Nicht-Regierungsorganisationen im sogenannten „Dritten Sektor“ verankert. Dieser Sektor übernimmt die wichtige Aufgabe, als „Anwält:in“ für die Zivilgesellschaft gegenüber dem Staat zu fungieren. Die Arbeit von Mädchen- und Frauenberatungsstellen als NGOs ist nicht gewinnorientiert. Sie leisten somit reproduktive Arbeit für die Gesellschaft, als eine Voraussetzung für ein gutes soziales Zusammenleben. Sie sind Brücken zu und Sprachrohr von vulnerablen Gruppen in der Gesellschaft und haben immer im Blick, wie sich strukturelle Schieflagen auf individuelle Lebenslagen auswirken. In diesem Sinne sind sie auch „Seismografen“ für die Effekte von politischen Maßnahmen, wie Arbeitsmarktprogrammen oder Änderungen in der Sozialhilfe.
Kontaktzonen und Teilhabemodelle für die öffentliche Fördervergabe
Was brauchen Mädchen- und Frauenberatungsstellen aus Sicht der (Praxis-)Forschung? Öffentliche Förderungen für Mädchen- und Frauenberatungsstellen müssen langfristig und bedarfsorientiert sein und ein ressourcenschonendes Arbeiten ermöglichen, etwa durch nachhaltige Basisförderungen, Rahmenverträge und weniger rein projektbezogene Förderungen. Entscheidungsstrukturen müssen transparenter und Teilhabe an Förderentscheidungen neu gedacht werden. Zentral dabei ist, den Austausch bzw. die Zusammenarbeit zwischen staatlichen/kommunalen Entscheidungsträgern und Beratungsstellen partizipativ zu gestalten.
In unserem Forschungsprojekt forschen wir gemeinsam mit Mitarbeiterinnen von Wiener Frauenberatungsstellen über ihre Arbeit. In sogenannten „partizipativen Kontaktzonen“ erarbeiten wir kollektiv, welche Fragen, welche Methoden und welche Bewertungsprozesse sinnvoll und möglich sind. Wir möchten das partizipative Element, die „Kontaktzonen“, hier herausgreifen und als mögliches Modell für die Gestaltung von Fördervergaben vorschlagen. Was wäre, wenn im Rahmen von Fördervergaben partizipative Kontaktzonen eingeplant werden? Wie könnte ein solcher Prozess aussehen? Wer müsste daran beteiligt sein? Welche Ressourcen bräuchte es?
Die Vergabe von Förderungen ist an Evaluierungen gebunden. Diese sind durch die Art der Berichtslegungen von den Förderstellen vorgegeben. Wir meinen, es braucht partizipativ gestaltete Prozesse für die Entwicklung von Vergabe- und Evaluierungskriterien, aber auch die Bereitstellung von Ressourcen, um bürokratische Vorgaben überhaupt sinnvoll abwickeln zu können. Beispielsweise erarbeitet der Dachverband (DFMB) regelmäßig Qualitätsstandards für die Beratungstätigkeit. Hier werden Dimensionen genannt, die für eine hohe Qualität der Beratungsarbeit wichtig sind. Diese Qualitätsstandards könnten fördergebende Stellen als Best-Practice-Grundlage heranziehen und darauf basierend Ausschreibungen, Vergaberichtlinien und -instrumente sowie Verträge erarbeiten.
Ein Schritt vor und einer zurück?
Kürzungen für NGOs, wie jüngst bei ZARA, haben ebenso Auswirkungen auf das Leben von Mädchen und Frauen. Sie bedeuten zusätzliche Hürden für besonders vulnerable Personen, die sich bei diesen Organisationen Unterstützung suchen. Wird bei zivilgesellschaftlichen Akteuren, die eine vermittelnde Rolle zwischen Staat und Bevölkerung einnehmen und sich für gesellschaftliche Teilhabe einsetzen, gekürzt, dann hat das demokratiepolitische Konsequenzen. Der 2025 erlassene Nationale Aktionsplan gegen Gewalt an Frauen ist ein ressortübergreifender Aktionsplan. Damit verweist er bereits darauf, wie wichtig es ist, Zusammenhänge zwischen den sozialen Lebenswelten zu erkennen und zu adressieren. Das zeigt sich nicht deutlich genug in der Budgetpolitik. Dass es insgesamt mehr Budget für Beratungsstellen geben wird, ist positiv. Aber das Frauenministerium kann nicht alle Kosten für Frauenanliegen allein tragen. Darüber hinaus ist zu bedenken, das Mädchen- und Frauenberatungsstellen bis dato keine Fixposten im Budget sind. Der dadurch entstehenden – teils existenzbedrohenden – Planungsunsicherheit muss ein Ende gesetzt werden. Dass Frauen und Mädchen ein Recht auf ein gutes Leben haben, muss gesellschaftlicher Konsens sein und bleiben. Wir sollten JETZT gemeinsam darüber nachdenken, wie wir stabile Arbeitsbedingungen für Beratungsstellen gestalten können, in denen emotionale Arbeit sichtbar werden kann.