Ob Suchmaschinen, soziale Medien oder das Bezahlen mit dem Handy: Den digitalen Alltag bestimmen in Europa vor allem Tech-Giganten wie Meta, Microsoft, Google, Apple, Amazon und TikTok. Um diesen Konzernen klare Grenzen zu setzen, hat die EU mit dem Digital Services Act und dem Digital Markets Act zwei Gesetze eingeführt. Letzterer steht jetzt bei der derzeit laufenden offiziellen Überprüfung durch die EU-Kommission unter Druck.
Große Technologiekonzerne kämpfen gegen die Umsetzung des Digital Markets Act (DMA), unterstützt von US-amerikanischer Handelspolitik, die das Gesetz als Diskriminierung amerikanischer Unternehmen bezeichnet. Was dabei oft untergeht: Der DMA bringt bereits konkrete Verbesserungen auch für Konsument:innen. Er setzt nämlich an, wo digitale Marktmacht am stärksten wirkt: bei Voreinstellungen, erzwungener Bündelung und dem systematischen Ausschluss von Alternativen.
Erste Überprüfung des Digital Markets Act
Bis 3. Mai 2026 muss die Europäische Kommission den DMA einer ersten offiziellen Überprüfung unterziehen. Ein guter Moment, um Bilanz zu ziehen: Was hat das Gesetz seit seinem Inkrafttreten im März 2024 bewirkt und wo bleibt die Durchsetzung noch hinter den Erwartungen zurück?
Mit 1.11.2022 trat der DMA erstmals in Kraft. Nach gewissen Übergangsfristen sind nun seit März 2024 alle Verpflichtungen voll anwendbar. Damit setzt er der Marktmacht von großen Digitalkonzernen klare Grenzen und verpflichtet sie zu mehr Offenheit. Der DMA regelt, was Apple, Google und Meta auf ihren Plattformen anderen Unternehmen erlauben und verbieten dürfen.
Wenn ex post nicht ausreicht
Während der Digital Services Act (DSA) die Inhalte auf Plattformen reguliert, setzt der DMA einen Schritt früher, an der Marktmacht der Unternehmen, an. Wer als sogenannter „Gatekeeper“ (Torwächter) eingestuft wird, muss anderen Unternehmen auf seiner Plattform faire Bedingungen einräumen.
Der DMA implementiert erstmals eine Ex-ante-Regulierung von Gatekeepern, sobald ein solcher Torwächterstatus aufgrund festgelegter Kriterien festgestellt wurde – ein eher seltener Zugang im Wettbewerbsrecht für eine ganze Branche. In den meisten Märkten kommt in der Regel eine Ex-post-Kontrolle zum Einsatz. Das heißt: Erst bei Marktmachtmissbrauch werden Unternehmen bestraft und zu Auflagen verpflichtet. Bei einer Ex-ante-Regulierung wie im DMA werden bereits im Vorfeld bestimmte Auflagen an Unternehmen erteilt, ohne dass ein Marktmachtmissbrauch festgestellt wurde. Meist ist dies in Infrastrukturmärkten der Fall, die eine große Tendenz zu natürlichen Monopolen aufweisen, wie etwa Telekommunikation.
Eine solche Ex-ante-Regulierung ist natürlich ein wesentlich stärkerer Eingriff für betroffene Unternehmen. Die eher wirtschafts- und marktfreundliche Politik in der EU scheut in der Regel solche Instrumente. Doch dass die zunehmende Macht der Tech-Konzerne ein wachsendes Problem darstellt, ist in der EU schon seit geraumer Zeit klar. Man hat in der Vergangenheit gesehen, dass hier das allgemeine Wettbewerbsrecht oft zu zahnlos und zu schwerfällig war. Es wurden zahlreiche langwierige Verfahren gegen Google, Apple, Meta und Co geführt, die nur zum Teil zu einer Verbesserung der Situation geführt haben.
DSA und DMA: Angriffsziel und Hoffnungsträger
An den zum Teil aggressiven Reaktionen, insbesondere der US-Administration, wird klar: Der DMA ist den USA und Big-Tech-Konzernen ein Dorn im Auge. Donald Trump hat mehrfach im Handelsstreit mit (weiteren) Zöllen gedroht, wenn diese Digitalbestimmungen nicht gelockert werden. Im Dezember 2025 verhängten die USA sogar Einreisebeschränkungen gegen den früheren EU-Kommissar Thierry Breton und vier weitere Personen, weil sie maßgeblich am DMA und DSA mitgearbeitet hatten. Die US-Administration wirft ihnen vor, damit die Zensur von Plattformen zu betreiben. Der Druck beschränkt sich nicht auf die politische Ebene: Mit 151 Millionen Euro jährlich wurde noch nie so viel für Lobbying für den Tech-Sektor in Europa ausgegeben. Mittlerweile beschäftigt die Digitalindustrie in Brüssel 890 Vollzeit-Lobbyisten – mehr als das EU-Parlament Abgeordnete zählt.
Dem Druck auf die EU-Institutionen, den DMA zu schwächen, stehen Rufe nach mehr Regulierung entgegen. Erst Ende März 2026 forderte eine Koalition europäischer Sender, darunter RTL, Canal+ und die European Broadcasting Union, die Kommission auf, Smart-TV-Betriebssysteme sowie KI-Sprachassistenten als Gatekeeper unter den DMA zu stellen, gemäß dem Grundsatz: Der DMA ist kein abgeschlossenes Projekt.
Was der DMA bereits bewirkt hat
Erste Wirkung zeigt der DMA jedoch schon: Die Kommission hat seit März 2024 bereits fünf Untersuchungen wegen Nichteinhaltung eingeleitet und erste Entscheidungen sind gefallen. 2025 verhängte sie erstmals hohe Geldbußen – 500 Millionen Euro gegen Apple und 200 Millionen Euro gegen Meta. Ein Verfahren wurde beendet, nachdem Apple nachgebessert hatte, weitere Verfahren laufen noch.
Der DMA bringt auch konkrete Verbesserungen, die Konsument:innen in ihrem Alltag bereits bemerken können, wie der Dachverband der europäischen Verbraucherorganisationen BEUC betont. Hier drei Beispiele:
Die Wahl des Browsers am iPhone: Was vorausgewählt ist, pickt. Die meisten Nutzer:innen ändern keine Standard-Einstellungen – und darauf haben Gerätehersteller jahrelang gesetzt. Seit März 2024 hat sich das für iPhones geändert. Beim Einrichten ihres Geräts können Nutzer:innen einen Browser selbst auswählen. Das zeigt Wirkung, z. B. hat sich in Deutschland die Zahl der Firefox-Nutzer:innen auf iOS seither fast verdoppelt. Die Wahl des Browsers ist nicht nur eine Frage des fairen Wettbewerbs, sondern auch des Datenschutzes. Denn Browser unterscheiden sich erheblich darin, wie viel sie über das Surfverhalten von Nutzer:innen sammeln.
Zahlen mit Smartphone: Der NFC-Chip im iPhone ermöglicht kontaktloses Bezahlen, war aber jahrelang ausschließlich Apple Pay vorbehalten. Seit 2025 können auch Drittanbieter auf den Chip zugreifen. In Deutschland ist PayPal eingestiegen und bietet zusätzliche Funktionen wie Cashback an, in Norwegen hat sich mit Vipps ein lokaler Anbieter durchsetzen können. Hier zeigt sich also in Anfängen, was ein Mehr an Wettbewerb an Vorteilen bringen könnte.
Nachrichten ohne Plattformzwang: Wer kein WhatsApp nutzt, wegen Datenschutzbedenken oder aus anderen Gründen, ist für viele Menschen schlicht nicht erreichbar. Dass sich das ändern wird, liegt am DMA. Messenger-Dienste müssen zukünftig interoperabel sein, es muss also möglich sein, jemanden auf WhatsApp zu erreichen, ohne WhatsApp zu nutzen. Erste Dienste, wie BirdyChat und Haiket, sind freigeschaltet.
Wie es weitergehen könnte und sollte
Welche Bilanz lässt sich also aus den ersten Jahren DMA ziehen? Der DMA hat bereits einiges in Bewegung gebracht: Für Konsument:innen sind erste Änderungen spürbar, die für Big Tech schmerzhaft genug sind, um massiven Widerstand auszulösen. Gleichzeitig ist der Druck spürbar und manche Entscheidungen lassen zu lange auf sich warten, wie etwa bei Google.
Es ist wichtig, dass Europa dem Druck zu einer Aufweichung der Bestimmungen nicht nachgibt. Ironischerweise liefert gerade Trump selbst mit seinem Verhalten die Grundlage für die Festigung des Rechtsrahmens. War die EU noch vor wenigen Monaten bereit, in vielen Bereichen Zugeständnisse zu machen, um es sich mit den USA nicht zu verscherzen, greift nun die ernüchternde Einsicht um sich, dass die USA kein verlässlicher Partner mehr sind und Europa zu einer neuen Selbstständigkeit finden muss. Das festigt auch die Regelungen des DMA und des DSA.
Auch wenn die Inhalte dieses Digitalrechtsrahmens in Zukunft weiterentwickelt werden müssen und auch weitere Verfahren die Stärken und Schwächen der Regelungen noch aufzeigen werden, ist der DMA ein brauchbarer Ansatz, den zunehmend bedenklichen Praktiken großer Digitalkonzerne etwas entgegenzusetzen – im Sinne eines fairen Wettbewerbs und vor allem auch im Sinne der Endnutzer:innen.