Die österreichische Sozialpartnerschaft gilt international seit langem als Sonderfall: institutionell stark verankert, kooperationsorientiert und relativ konfliktarm. In Phasen wirtschaftlicher Stabilität wurde dieses Modell häufig als Erfolgsformel beschrieben – als Garant für sozialen Ausgleich, moderate Lohnpolitik und politische Steuerungsfähigkeit. Spätestens die letzten Jahre mit Pandemie, Teuerungskrise und Transformationsdruck werfen jedoch neue Fragen auf: Worauf gründet sich die Handlungsfähigkeit der Sozialpartnerschaft heute – und wo liegen ihre Grenzen?
Was Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände stark macht – ein Blick auf die Forschung
In der international vergleichenden Forschung zu Arbeitsbeziehungen hat sich der Machtressourcenansatz als zentrales Analyseinstrument etabliert, um Handlungsspielräume von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden systematisch zu erfassen. Unterschieden werden in der Regel strukturelle, organisationale, institutionelle und gesellschaftliche Machtressourcen.
Für Länder mit koordinierten Arbeitsbeziehungen – wie Österreich – kommt den institutionellen Machtressourcen besondere Bedeutung zu. Diese umfassen rechtlich abgesicherte betriebliche Beteiligungsrechte, kollektivvertragliche Regulierung auf Branchenebene, die Einbindung der Sozialpartner in staatliche Entscheidungsprozesse sowie stabile Arenen sozialpartnerschaftlicher Kooperation. Macht entsteht hier weniger durch offene Mobilisierung oder Konflikteskalation, sondern durch Verhandlungsmacht, Expertise und dauerhafte Einbindung.
Institutionelle Machtressourcen sind dabei historisch gewachsen und pfadabhängig. Sie wirken stabilisierend, indem sie Erwartungssicherheit schaffen und Konflikte kanalisieren. Gleichzeitig sind sie auf kontinuierliche Reproduktion angewiesen: Sie müssen genutzt, legitimiert und emotional getragen werden, um wirksam zu bleiben.
Gemeinsam verhandeln statt gegeneinander kämpfen – wie die österreichische Sozialpartnerschaft funktioniert
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist ein paradigmatisches Beispiel für die institutionalisierte Nutzung kooperativer Machtressourcen. Kollektivvertragsautonomie, paritätische Gremien, etwa in der Arbeitsmarktverwaltung (AMS) oder der Sozialversicherung, und informelle Abstimmungsprozesse ermöglichen es den Sozialpartnern, über lange Zeiträume hinweg und abhängig von der jeweiligen Regierungskonstellation – auch auf der Ebene der Gesetzgebung - zentrale arbeits- und sozialpolitische Fragen zu gestalten.
In der politökonomischen Forschung wird diese Kooperations- und Koordinierungsfähigkeit zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberverbänden unter Beteiligung oder Ausschluss staatlicher Akteure häufig als funktionales Arrangement beschrieben. Lohnkoordination erfüllt beispielsweise eine makroökonomische Steuerungsleistung, weil ruinöse Lohnkonkurrenz zwischen Betrieben und Branchen auf diese Weise vermieden wird. In Krisenzeiten, wie etwa der Finanzkrise 2009f. oder der Coronakrise, übernimmt sozialpartnerschaftliche Koordination eine Pufferfunktion. Kurzarbeit statt Entlassungen qualifizierter Fachkräfte und temporäre Einkommenssicherung sind dabei zentrale Funktionen einer Arbeitsmarktanpassung, die intern (über Kurzarbeit) anstatt extern (über Arbeitslosigkeit) erfolgt.
Empirische Befunde zeigen jedoch, dass Kooperation nicht allein auf formalen Regeln beruht, sondern auf sozialen Praktiken und geteilten Erwartungshorizonten. Institutionelle Macht entfaltet ihre Wirkung nur dann, wenn die beteiligten Akteure einander als legitime Verhandlungspartner:innen anerkennen und die Kooperationslogik emotional abgesichert ist. Damit rückt eine Dimension in den Blick, die in der Arbeitsbeziehungsforschung lange unterbelichtet blieb: emotionale Macht.
Wenn Gefühle Politik machen – die unsichtbare Seite der Sozialpartnerschaft
Emotionale Macht bezeichnet die strukturierte Wirksamkeit von Gefühlen, Anerkennungsordnungen und moralischen Bewertungen in Arbeitsbeziehungen. Sie wirkt nicht primär über formale Entscheidungsbefugnisse oder offene Konfliktmobilisierung, sondern über kollektive emotionale Positionen, die festlegen, was als legitim, verantwortungsvoll, realistisch oder (un)zumutbar gilt.
Emotionen sind nicht nur persönliche Gefühle, sie spiegeln auch gesellschaftliche Machtverhältnisse wider. Wer in einem bestimmten beruflichen Umfeld sozialisiert wird, übernimmt dabei oft unbewusst bestimmte emotionale Haltungen: was als angemessene Forderung gilt, welche Konflikte man besser nicht anspricht, wo Zurückhaltung als Professionalität erscheint. Emotionen wirken so als eine Art unsichtbare Macht – sie formen mit, was überhaupt sagbar und denkbar ist, ohne dass das den Beteiligten immer bewusst ist.
Für die österreichische Sozialpartnerschaft ist das besonders relevant. Ihr Erfolg hängt nicht nur von formalen Regeln und Verhandlungsstrukturen ab, sondern auch davon, dass die Beteiligten Kooperation als selbstverständlich erleben und Eskalation als Ausnahme betrachten. Gegenseitiges Vertrauen, Respekt vor dem:r Verhandlungspartner:in und ein starkes Gefühl gemeinsamer Verantwortung für die Wirtschaft als Ganzes sind dabei zentrale emotionale Grundlagen. Diese Haltungen wurden nicht verordnet – sie sind über Jahrzehnte gewachsen und werden von Gewerkschaftsfunktionär:innen, Betriebsrät:innen und Interessenvertreter:innen im Laufe ihrer Tätigkeit verinnerlicht.
Emotionale Macht wirkt hier doppelt. Einerseits stabilisiert sie die sozialpartnerschaftliche Kooperation. Vertrauen reduziert Transaktionskosten, Anerkennung erleichtert Kompromissfindung, und die geteilte Vorstellung verantwortungsvollen Handelns begrenzt eskalative Konfliktstrategien. Institutionelle Machtressourcen entfalten gerade deshalb ihre Wirkung, weil sie emotional getragen und als legitim anerkannt werden. Ohne diese emotionale Einbettung blieben formale Rechte häufig wirkungslos oder konfliktträchtig.
Andererseits erzeugt diese emotionale Stabilisierung auch blinde Flecken. Die enge Kopplung von institutioneller Macht und kooperativer emotionaler Selbstbindung kann dazu führen, dass strukturelle Ungleichheiten, neue Konfliktlinien oder tiefgreifende Transformationsanforderungen nur begrenzt thematisierbar sind. Bestimmte Forderungen erscheinen dann nicht primär als politisch umstritten, sondern als emotional unangemessen: zu konflikthaft, zu radikal oder nicht „sozialpartnerschaftsfähig“. Emotionale Macht wirkt in diesem Sinne disziplinierend – nicht durch Sanktion, sondern durch internalisierte Erwartungshorizonte.
Besonders deutlich wird diese Ambivalenz im Kontext sozial-ökologischer Transformationen. Fragen nach Arbeitszeitverkürzung, Umverteilung, ökologischen Normen und Standards oder einer grundlegenden Neubewertung gesellschaftlich notwendiger Arbeit fordern nicht nur bestehende Interessenlagen heraus, sondern auch die emotionalen Grundlagen sozialpartnerschaftlicher Kooperation. Sie berühren tief verankerte Vorstellungen von Verantwortung, Leistungsfähigkeit und Zumutbarkeit. Emotionale Macht kann hier stabilisierend wirken, indem sie konfliktreiche Themen ausblendet oder entschärft – sie kann aber auch zur Blockade notwendiger Veränderungen beitragen, wenn gewohnte Verhaltensweisen notwendige Veränderungen verhindern.
In der Industrie: Konflikte nach Drehbuch
In der Industrie ist emotionale Macht eng mit starken institutionellen Ressourcen verschränkt. Hohe Kollektivvertragsdichte, etablierte Betriebsratsstrukturen und professionell agierende Interessenvertretungen bilden die Grundlage für eine routinisierte sozialpartnerschaftliche Praxis. Emotionale Positionen sind hier weitgehend stabilisiert: Konflikte folgen bekannten Mustern, Eskalation, wie etwa Betriebsversammlungen oder Streiks, wird kontrolliert eingesetzt, und Kompromissfähigkeit gilt als Ausweis von professioneller Kompetenz. Selbst in der Teuerungskrise 2022-2024 gelang der Kollektivvertragspolitik die nahezu unlösbare Aufgabe, Kaufkraft und preisliche Wettbewerbsfähigkeit in Übereinstimmung zu bringen, auch wenn die im Konsens erzielten, zweijährigen KV-Abschlüsse im Nachhinein von der Spitze der Arbeitgeberseite als zu hoch kritisiert und damit die eigenen Verhandler:innen desavouiert wurden.
Emotionen werden dabei nicht ausgeschaltet, sondern gezielt kanalisiert. Argumente zu Beschäftigungssicherung, Standortverantwortung oder internationaler Wettbewerbsfähigkeit verbinden ökonomische Rationalität mit moralischen Deutungen. Diese Form emotionaler Macht stärkt die Verhandlungsmacht etablierter sozialpartnerschaftlicher Akteure und trägt zur Reproduzierbarkeit kooperativer Arrangements bei. Zugleich verstärkt sie pfadabhängige Deutungsrahmen, in denen alternative Entwicklungsoptionen – etwa jenseits industrieller Wachstumslogiken – nur schwer anschlussfähig sind.
In der Pflege: Wenn Verantwortungsgefühl zur Falle wird
Der Care-Bereich bildet hierzu eine aufschlussreiche Kontrastfolie. Hier sind institutionelle Machtressourcen deutlich schwächer ausgeprägt, während emotionale Macht eine zentrale Rolle spielt. Moralische Verantwortlichkeit, Fürsorgelogiken und gesellschaftliche Anerkennungsdiskurse strukturieren das Feld. Emotionen sind nicht nur Begleiterscheinung, sondern konstitutiver Bestandteil beruflicher Praxis und kollektiver Selbstverständnisse.
Diese emotionale Einbettung wirkt ambivalent. Einerseits kann sie kollektives Handeln hemmen, etwa wenn Schuldgefühle, Verantwortungszuschreibungen oder beruflicher Stolz Streikbereitschaft begrenzen. Andererseits können emotionale Transformationsprozesse – insbesondere Empörung und Wut über strukturelle Missachtung – Mobilisierung ermöglichen, wenn sie kollektiv artikulierbar werden, wie auch die Arbeitskämpfe im Bereich der Pflege, Elementar- und Freizeitpädagogik in den vergangenen Jahren in Österreich gezeigt haben. Ohne institutionelle Absicherung bleibt emotionale Macht jedoch volatil und konfliktanfällig.
Der Vergleich verdeutlicht: Emotionale Macht ist keine nachgeordnete Ressource, sondern ein zentrales Element arbeits- und sozialpolitischer Machtkonfigurationen. Ihre Wirkung hängt entscheidend davon ab, wie sie mit institutionellen Arrangements verschränkt ist.
Konsequenzen für die Zukunft der österreichischen Sozialpartnerschaft
Für die österreichische Sozialpartnerschaft bedeutet dies, emotionale Macht nicht nur als stabilisierende Hintergrundbedingung, sondern als politisch relevante Ressource und potenzielle Begrenzung ernst zu nehmen. Institutionelle Machtressourcen bleiben zentral, doch ihre Wirksamkeit hängt zunehmend davon ab, ob sie neue emotionale Deutungen zulassen und integrieren können.
Eine zukunftsfähige Sozialpartnerschaft wird sich daran messen lassen müssen, ob sie bereit ist, ihre eigenen emotionalen Grundlagen zu hinterfragen und sich für neue Konflikte, neue Akteure und neue Vorstellungen von gesellschaftlicher Verantwortung zu öffnen. Gerade bei der sozialökologischen Transformation zeigt sich, wie stark bestimmte Technologien – wie der Automobil-Verbrennungsmotor – nicht nur wirtschaftlich, sondern auch emotional besetzt sind. Für viele steht er für Arbeit, Wohlstand und industrielle Stärke. Die Frage, ob man an kurzfristigen Arbeitsmarktchancen festhält oder eine langfristig nachhaltige Mobilitätspolitik verfolgt, verlangt daher auch eine tiefgehende Auseinandersetzung mit diesen gewachsenen Vorstellungen und Leitbildern.
Andernfalls besteht die Gefahr, dass gerade jene emotionalen Selbstbindungen, die das Modell historisch stark gemacht haben, unter veränderten Bedingungen sozialökologischer und wirtschaftlicher Transformation zu seiner größten Schwäche werden.