Mitbestimmung – nicht Gnade, sondern Recht!

06. Februar 2024

Vor 50 Jahren ist nach harten Sozialpartnerverhandlungen – und vom Parlament beschlossen – das derzeit geltende Arbeitsverfassungsgesetz (ArbVG) in Kraft getreten. Die wirtschaftlichen und sozialen Rahmenbedingungen haben sich seither grundlegend verändert. Globalisierung und Digitalisierung im Zusammenwirken mit einer weltweiten Pandemie haben zu Arbeitsformen und -strukturen geführt, die bisher nicht bekannt oder jedenfalls nicht die Regel waren. Damit stellt sich auch die Frage nach der Zukunft des ArbVG neu.

ArbVG – das Grundgesetz der Arbeit

Das Arbeitsverfassungsgesetz wird auch als „Grundgesetz der Arbeit“ bezeichnet. Es ist die rechtliche Grundlage für die Regelung der Arbeitsbedingungen durch Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen und für die organisierte Vertretung von Arbeitnehmer:inneninteressen in Betrieben, Unternehmen und Konzernen.

Obwohl sich die Gesellschaft seit der Entstehung von Gewerkschaften durch deren Kampf um menschenwürdige und faire Arbeitsbedingungen wesentlich verändert hat, sind die grundsätzlichen Ziele des Arbeitsverfassungsgesetzes nach wie vor aktuell.

Es geht um:

  • Schutz vor Willkür und wirtschaftlicher Übermacht der Unternehmer;
  • Mitbestimmung der Arbeitnehmer:innen und ihrer Vertreter:innen bei Entscheidungen, von denen sie selbst betroffen sind, in diesem Sinn also um Demokratisierung;
  • Menschengerechte Arbeitsgestaltung, also Humanisierung der Arbeit;
  • Möglichkeiten der Selbstgestaltung und Selbstverwirklichung in der Arbeit und
  • Verteilungsgerechtigkeit.

Ein tragender Grundsatz des österreichischen Systems der Interessenvertretung, den das ArbVG von den bis zum Jahr 1974 geltenden Rechtsvorschriften übernommen hat, ist die Zusammenarbeit zwischen Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeiterkammern. Wie wichtig diese Zusammenarbeit der betrieblichen und der überbetrieblichen Interessenvertretungen der Arbeitnehmer:innen ist, hat sich zuletzt wieder bei den schwierigen Lohnverhandlungen Ende 2023 gezeigt.

Mit den fundamentalen Veränderungen der Arbeitswelt unserer Zeit stellt sich auch die Frage nach der Zukunft des ArbVG neu. Die Antwort kann nur lauten: Wir brauchen auch in Zukunft ein gutes, praktikables Arbeitsverfassungsgesetz, das allerdings den Erfordernissen der Zeit entsprechend reformiert werden muss. An der gegenseitigen Unterstützung von Betriebsräten, Gewerkschaften und Arbeiterkammer muss bei allen Überlegungen über eine Reform des ArbVG unbedingt festgehalten werden.

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