Das hohe Gut und seine Reform: Warum Staats­bürger­schaft auch eine Gleich­stellungsfrage ist und was die versprochene Ent­büro­kratisierung bringen kann

20. Juli 2026

Die österreichische Staatsbürgerschaft gehört zu den restriktivsten in Europa – das zeigt sich nicht nur in Zahlen, sondern auch in langwierigen, komplexen Verfahren. Die geplante Reform verspricht Entbürokratisierung. Ob sie dieses Versprechen einlösen kann, hängt jedoch entscheidend davon ab, wie zentrale Hürden – insbesondere beim Einkommen und bei der Aufenthaltsdauer – neu geregelt werden. Im folgenden Beitrag haben wir die wichtigsten Forderungen für ein modernes und gerechtes Staatsbürgerschaftsrecht zusammengefasst.

Selbsterhaltungsfähigkeit als Hürde

Die derzeitige Regelung ist äußerst komplex, sehr aufwendig zu überprüfen und – wie wir weiter unten beschreiben – insbesondere für Frauen eine große Herausforderung. Die geltenden Einkommensgrenzen sind zu hoch und müssen dringend an die Lebensrealitäten der Menschen angepasst werden. Nach vorliegenden Schätzungen erreicht ein Drittel der österreichischen Bevölkerung diese Einkommensgrenzen nicht und wäre von der österreichischen Staatsbürgerschaft ausgeschlossen.

Um aufwendige Prüfverfahren zu vermeiden, sollte der Nachweis des gesicherten Lebensunterhaltes ersatzlos gestrichen und durch einen Nachweis über einen fehlenden Sozialhilfebezug ersetzt werden. Alternativ ist folgende Umsetzung anzustreben: In der Prüfung des Einkommens sind Teilzeitbeschäftigung, Care-Arbeit und schwankende Einkommen aufgrund von Krankheit, Schwangerschaft und Betreuungspflichten zu berücksichtigen. Die genannten Lücken im Erwerbsverlauf sollten – analog zu geltenden Bestimmungen im Sozialrecht – als Ersatzzeiten und/oder Rahmenfristerstreckungsgründe anerkannt werden. Ähnliche Regelungen finden sich bereits jetzt im Arbeitslosenversicherungs- und im Pensionsrecht.

Der Nachweis regelmäßiger Aufwendungen (Miete, Kredite) ist ersatzlos zu streichen. In Zeiten hoher Inflation und stetig wachsender Wohnkosten ist diese Regelung sachlich nicht mehr zu rechtfertigen.

Laut Regierungsprogramm soll bei Personen aus dringend notwendigen Berufen künftig der Kollektivvertrag zur Bemessung der Selbsterhaltungsfähigkeit herangezogen werden. Zunächst muss im Gesetz klar definiert werden, was mit dringend notwendigen Berufen gemeint ist. Weiters gilt es zu bedenken, dass es österreichweit Hunderte verschiedene Kollektivverträge gibt. Es ist den fachlich unzuständigen Aufenthaltsbehörden nicht zumutbar, sämtliche Kollektivverträge zu überprüfen, zumal sie noch nie mit dieser Materie befasst waren. Bei der rechtlichen Implementierung ist darauf zu achten, dass die Gesetzesänderung vollziehbar ist und nicht zu weiterem Prüfungsaufwand führt.

Der Bezug von Sozialhilfe soll laut Koalitionsvertrag weiterhin ein Ausschlussgrund für den Erwerb der Staatsbürgerschaft bleiben. Um Härtefälle zu vermeiden, sollten Ausnahmen für pflegende Angehörige, Mitbewohner:innen und Partner:innen, die mit Bezieher:innen in Wohngemeinschaft wohnen, geschaffen werden.

Aufenthaltsdauer praxisnäher regeln

Die antragstellende Person hat einen sechs- bzw. zehnjährigen rechtmäßigen Aufenthalt nachzuweisen. Dieser Nachweis sorgt in der Praxis immer wieder für Schwierigkeiten. Ins Gesetz sollte daher eine Vermutung aufgenommen werden, wonach sich die antragstellende Person im relevanten Zeitraum rechtmäßig in Österreich aufgehalten hat. Nur im begründeten Verdachtsfall soll die Behörde zur weiteren Prüfung des Sachverhaltes angehalten werden.

Der rechtmäßige Aufenthalt beginnt neu zu laufen, wenn sich die antragstellende Person mehr als 20 Prozent außerhalb des Bundesgebietes aufgehalten hat. Diese Regelung ist an die Lebensrealität der Menschen anzupassen. Das gilt insbesondere für Berufsgruppen mit hoher Mobilität wie z. B. Flugpersonal, internationale Fahrer:innen sowie für Studierende, die einen Erasmus-Aufenthalt absolvieren.

Weniger Hürden, bessere Verfahren

Leichte Verwaltungsübertretungen sollen künftig kein Hindernis beim Staatsbürgerschaftserwerb sein. Für eine praxistaugliche Umsetzung braucht es eine klare Definition, was als leicht zu verstehen ist. Es ist klarzustellen, dass beispielsweise Verstöße gegen die Straßenverkehrsordnung (Falschparken, Geschwindigkeitsüberschreitung) nicht so schwer wiegen wie wiederholte Verstöße gegen das Ausländerbeschäftigungsgesetz. Weiters sind Bagatellgrenzen, Verjährungsfristen sowie ein zentrales Verwaltungsstrafregister einzuführen.

In der Praxis zeigt sich, dass Rechtsberatung wesentlich dazu beiträgt, Verfahren schnell abzuarbeiten. Seit 2023 bietet das Beratungszentrum für Migrant:innen in Kooperation mit der MA 35 und der MA 17 für Interessierte in Wien eine Erstinformationsveranstaltung zum Staatsbürgerschaftserwerb an. Dieses Angebot wird sehr gut angenommen und sollte bundesweit ausgerollt werden.

Die Verleihung der Staatsbürgerschaft ist Antragsteller:innen zunächst für den Fall zuzusichern, dass binnen zwei Jahren das Ausscheiden aus dem Verband des bisherigen Heimatstaates nachgewiesen wird (Zusicherungsbescheid). Der Wegfall des Zusicherungsbescheides bietet zwei Vorteile: Zeitersparnis für die Behörde und für Antragsteller:innen sowie Vermeidung von Staatenlosigkeit.

Der neu zu schaffende Staatsbürgerschaftskurs beim ÖIF soll seinen Fokus auf Demokratieverständnis, europäische Grundwerte sowie die Gleichstellung von Mann und Frau legen. Fraglich ist, ob ein Kurs dieser Art nicht zu spät ansetzt, zumal zuvor ein Integrationskurs zu absolvieren ist. Demokratieverständnis und europäische Grundwerte sollten zum Zeitpunkt der Antragstellung selbstverständlich vorhanden sein. Daher muss hier viel früher angesetzt werden. Der Inhalt des Kurses ist um sehr wichtige Themen zu erweitern: Gleichberechtigung von sexuellen Minderheiten (LGBT-Community) sowie ein klares Bekenntnis zum Kampf gegen Antisemitismus.

Die unterschiedlichen Landes- und Bundesgebühren sind abzuschaffen und eine einheitliche, deutlich gesenkte Bundesgebühr einzuführen.

Wenn formale Gleichheit nicht reicht

Die österreichische Staatsbürgerschaft gilt als Ausdruck der vollen rechtlichen und politischen Zugehörigkeit zu einer Gesellschaft. Sie eröffnet den Zugang zu politischen Mitbestimmungsrechten, schafft langfristige rechtliche Sicherheit und stärkt die gesellschaftliche Teilhabe. Dennoch zeigt sich in der Praxis, dass der Weg zur Staatsbürgerschaft nicht für alle Menschen gleichermaßen zugänglich ist. Insbesondere migrantische Frauen stoßen häufig auf strukturelle Hürden, die über die formalen gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

Die Lebensrealität vieler migrantischer Frauen unterscheidet sich häufig von jener der männlichen Antragsteller. Frauen übernehmen nach wie vor einen Großteil der Kinderbetreuung und Pflegearbeit innerhalb der Familie. Viele arbeiten aufgrund familiärer Verpflichtungen in Teilzeit oder unterbrechen ihre Erwerbstätigkeit über längere Zeiträume. Hinzu kommt, dass migrantische Frauen überdurchschnittlich häufig in Niedriglohnbranchen wie Reinigung, Handel, Gastronomie, Betreuung oder Pflege beschäftigt sind.

Gerade die Voraussetzung der Selbsterhaltungsfähigkeit stellt daher für viele Frauen eine besondere Herausforderung dar. Zwar werden heute neben dem Erwerbseinkommen auch gesetzliche Unterhaltsansprüche, Versicherungsleistungen, Familienbeihilfe und Kinderbetreuungsgeld berücksichtigt. Dennoch bleibt die grundlegende Logik des Systems stark an kontinuierlicher Erwerbsarbeit orientiert. Unbezahlte Sorgearbeit, die für das Funktionieren von Familien und Gesellschaft unverzichtbar ist, findet im Staatsbürgerschaftsverfahren nur begrenzt Anerkennung.

Aus Sicht vieler betroffener Frauen entsteht dadurch ein Widerspruch: Während sie seit Jahren ihre Kinder in Österreich erziehen, Angehörige pflegen, sich in Schulen, Vereinen und Nachbarschaften engagieren und damit wesentliche Integrationsleistungen erbringen, werden diese Leistungen bei der Beurteilung der Staatsbürgerschaftsvoraussetzungen kaum sichtbar. Integration wird häufig über Erwerbsbiografien gemessen, weniger über gesellschaftliche Verantwortung und soziale Teilhabe.

Besonders deutlich wird dies bei Alleinerziehenden. Obwohl die Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen, Familienbeihilfe oder Kinderbetreuungsgeld eine wichtige Verbesserung darstellt, stehen viele Frauen weiterhin vor der Herausforderung, gleichzeitig Erwerbsarbeit, Kinderbetreuung und die Erfüllung aller formalen Anforderungen zu bewältigen. Die Staatsbürgerschaft wird dadurch nicht selten als Prüfung wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit erlebt.

Hinzu kommen weitere Hürden. Die reguläre Aufenthaltsdauer von zehn Jahren bedeutet für viele Frauen einen langen Zeitraum der Unsicherheit. Sprach- und Wissenstests setzen ausreichende zeitliche und finanzielle Ressourcen voraus. Lange Verfahrensdauern und komplexe Verwaltungsabläufe erschweren den Zugang zusätzlich. Gerade Frauen mit Betreuungspflichten oder begrenzten finanziellen Möglichkeiten stoßen dabei häufig an ihre Grenzen. Auch internationale menschenrechtliche Perspektiven weisen auf diese Problematik hin. Die Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen (CEDAW) verlangt nicht nur formale Gleichbehandlung, sondern tatsächliche Gleichstellung.

Entscheidend ist daher nicht allein, ob dieselben Regeln für alle gelten, sondern ob unterschiedliche Lebensrealitäten ausreichend berücksichtigt werden. Werden Voraussetzungen geschaffen, die bestimmte Gruppen strukturell stärker belasten, stellt sich die Frage nach ihrer tatsächlichen Gleichstellungswirkung.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung