Zugangsbeschränkungen an Universitäten: BMWFW-Studien lassen wichtige Fragen offen

25. Juni 2015

Derzeit existiert im Universitätssektor ein für Außenstehende nur schwer durchschaubares „Flickwerk“ aus unterschiedlichen Zugangsbeschränkungen, -regeln und Eingangsphasen. Umso erfreulicher, dass das Wissenschaftsministerium die vier detailreichen Evaluierungen zum Thema „Uni-Zugang“ einer breiten Öffentlichkeit zugänglich gemacht hat. Leider lassen das Erhebungsdesign und Probleme mit der Datenlage viele Fragen offen.

Viele verschiedene Zugangsregeln

Das „Flickwerk“ an Zugangsregeln ist für viele Studien-Anfängerinnen und Anfänger nicht leicht zu verstehen. Neben der Unterscheidung zwischen beschränkten Fächern wie Medizin oder Psychologie (UG §124b) und kapazitätsbeschränkten Studien (§14h), wie beispielsweise Biologie, Informatik oder Wirtschaft, gibt es auch qualitative Zulassungsbedingungen für Master- und Doktoratsstudien. In Summe sind ca. ein Drittel aller Studien von Zugangsregeln betroffen. Darüber hinaus beginnen fast alle Studien mit einer sogenannten Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP). Bis auf wenige Ausnahmen (zum Beispiel gemeinsamer Medizintest zu einem Termin) gibt es autonome „Lösungen“ je nach Standort und Studienrichtung.

Die vorgelegten Studien behandeln unter anderem die Frage, ob und inwiefern sich die soziale Zusammensetzung der Studierenden seit der Einführung der jeweiligen Zugangsregelung geändert hat. Sie sollen auch die Grundlage für eine politische Entscheidung über die Weiterführung, Ausweitung oder auch Umgestaltung des Hochschulzugangs bieten. Entsprechend umkämpft ist ihre Interpretation.

Ministerium plant weitere Zugangsbeschränkungen

Seitens BM Mitterlehner wurde unter Bezug auf die Studien seines Ressorts die Auffassung vertreten, dass sich die Zugangsregelungen an Universitäten „bewährt“ haben. Die Beschränkungen hätten keine Auswirkungen auf die soziale Zusammensetzung der Studierenden gehabt, vielmehr sei erreicht worden, dass die Studierenden ihre Studienwahl bewusster treffen. Der Wissenschaftsminister verwies auf seinen Plan einer Ausweitung und seither dreht sich die Debatte primär um die Einführung von Zugangsbeschränkungen in neuen Fächern wie Jus.

Evaluierungen mit Datenlücken

Zu beachten ist jedoch, dass die umfangreichen Studien des Wissenschaftsministeriums nur beschränkt aussagekräftig sind:

  • So wurde beispielsweise lediglich die soziale Zusammensetzung der inländischen Studierenden erhoben, nicht aber jene der ausländischen Neuinskribierten bzw. der Anfängerinnen und Anfänger insgesamt. Wenn jedoch wie beim Psychologiestudium in Salzburg über 80 % der Neuinskribierten aus dem Ausland stammen, ist deren Zusammensetzung sehr relevant. In der Regel handelt es sich dabei nämlich um Studierende aus höher gebildeten Schichten.
  • Außerdem war der Beobachtungszeitraum bei den Fächern Architektur, Biologie, Informatik, Wirtschaft und Pharmazie äußerst kurz (ab WiSe 2013/14) und es konnten aus Datenschutzgründen nur 22 von 40 kapazitätsbeschränkten Studien (§14h) hinsichtlich der sozialen Herkunft untersucht werden.
  • Zusätzlich wurden in den untersuchten §14h-Studien – mangels Kapazitätsüberschreitung – meist gar keine Aufnahmetests durchgeführt und allfällige Vorbereitungskosten nicht erfragt. Laut der Studie zu § 124b-Fächern investierte über ein Drittel der befragten Medizinstudierenden mehr als 500 € in die Vorbereitung auf das Zulassungsverfahren.
  • Hinzu kommt, dass zu wichtigen Fragen die Datengrundlagen fehlen. WU-Rektor Badelt weist zu Recht darauf hin, dass es nicht nur auf die Zulassung, sondern auch auf den erfolgreichen Studienabschluss ankommt und geht davon aus, dass ohne „Zugangsregeln“ die soziale Durchmischung an den Universitäten noch schlechter wäre. Zu dieser Problematik gibt es allerdings keine rezenten Untersuchungen in Österreich.

AK-Studie: Akademiker-Kinder “profitierten” von Beschränkungen

Die sozialen Auswirkungen der Zugangsbeschränkungen waren auch der Fokus der von der AK bereits 2014 publizierten Untersuchung. Das Fazit der AK-Studie, die sich auf den Zeitraum 2000 – 2012 bezog und im Juni erneut präsentiert und diskutiert wurde, lautete: Akademikerkinder haben von der Einführung der Zugangsbeschränkungen in den § 124b-Studien profitiert – ihr Anteil an der Zahl der Anfängerinnen und Anfänger hat sich in den untersuchten Fächern Medizin, Psychologie, Publizistik und Biologie erhöht.

Verbesserte Rahmenbedingungen für mehr soziale Durchlässigkeit

Wenn sich die Rahmenbedingungen an den Universitäten  für Studierende aus sozial schwächeren Familien weiterhin nicht verbessern (unzureichende Studienförderung, intransparente Anmeldeverfahren, steigende Vorbereitungskosten, schlechte Vereinbarkeit von Studium und Beruf, mangelnde „Willkommenskultur“, fehlende zielgruppenspezifische Studieninformation etc.), der Zugang aber weiter verengt wird, ist zu befürchten, dass die soziale Schieflage in den betroffenen Studienrichtungen nicht nur einzementiert, sondern noch befördert wird.

Bei der Neugestaltung des Uni-Zugangs und der Studienorganisation insgesamt muss der Fokus verstärkt darauf gerichtet werden, mit gezielten Maßnahmen Barrieren für sozial Schwächere vor und zu Beginn des Studiums bis hin zum Abschluss abzubauen sowie geeignete Unterstützungsprogramme vorzusehen.

Um die Zahl der blinden Flecken sowie Datenlücken zu reduzieren und wirksame  Maßnahmen setzen zu können, braucht es ein kontinuierliches Hochschulmonitoring von der Studieninformation bis hin zu den Absolventinnen und Absolventen.