Hat das Modell „Arbeitgeberzusammenschluss“ Potenzial, um neue, abgesicherte Arbeitsplätze zu schaffen?

04. Dezember 2017

Wie können neue, abgesicherte Arbeitsplätze geschaffen werden? Eine Frage, die vor dem Hintergrund eines disruptiven Wandels der Arbeitswelt entscheidend ist, um das Wohlstandsniveau, die hohe Lebensqualität und den sozialen Frieden in Österreich langfristig aufrechtzuerhalten. Die Antwort darauf kann lauten: durch den Arbeitgeberzusammenschluss (AGZ).

Kooperation als Erfolgsfaktor

Der Arbeitgeberzusammenschluss ist ein Beschäftigungsmodell, das in Frankreich Mitte der 1980er-Jahre entwickelt wurde. Die Idee hinter dieser Beschäftigungsform ist einleuchtend: Unterschiedliche ArbeitgeberInnen aus einer Stadt oder einer Region schließen sich zusammen, um gemeinsam Arbeits- und Fachkräfte einzustellen. Dabei werden alle kontinuierlich anfallenden personellen Teilbedarfe, die über das Stammpersonal hinausgehen, zusammengelegt. Durch die Kombination dieser Einzelbedarfe werden neue, durchgängige Arbeitsplätze geschaffen. Die Anstellung erfolgt beim AGZ als alleinigem Arbeitgeber, der die unbefristet Beschäftigten – ohne Gewinnabsicht – an seine Mitglieder überlässt. Dadurch unterscheidet sich das Modell von der profitorientierten Arbeitskräfteüberlassung.

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: tamen. Entwicklungsbüro Arbeit und Umwelt GmbH. © A&W Blog
Quelle: tamen. Entwicklungsbüro Arbeit und Umwelt GmbH.

Oftmals können ArbeitgeberInnen qualifizierten Fachkräften keine Vollzeitanstellung bieten, da der Bedarf bzw. die Auslastung nicht gegeben ist. Durch die gemeinsame Anstellung sowie die Verteilung des Beschäftigungs- und Kostenrisikos auf mehrere ArbeitgeberInnen ist die Schwelle, zusätzliche Arbeits- und Fachkräfte zu beschäftigen, geringer. Darüber hinaus profitieren die Mitglieder vom Know-how des AGZ, der für das professionelle Personalmanagement und die Personalentwicklung – auch im Sinne der langfristigen Fachkräftesicherung – verantwortlich ist. Diese Form der Kooperation ist für Großbetriebe, Klein- und Mittelbetriebe, Vereine, aber auch Kommunen oder Ein-Personen-Unternehmen aus verschiedenen Branchen geeignet.

Praktisch verläuft ein AGZ-Alltag so, dass eine Büro- oder Servicekraft von Montag bis Mittwoch bei Betrieb A arbeitet und am Donnerstag und Freitag bei Betrieb B. Möglich ist auch eine „saisonale Teilung“, bei der ein Koch sieben Monate im Betrieb C und fünf Monate im Betrieb D arbeitet. Oder das Beispiel einer Reinigungskraft, die in der Früh in einem Großraumbüro tätig ist und im Anschluss ins benachbarte Hotel wechselt, wo sie die restlichen vier Stunden des Tages ausgelastet ist.

Vorteile und mögliche Problemfelder für die Beschäftigten

In der Studie „New forms of employment“ (2015) von Eurofound, einer Agentur der Europäischen Union, die seit 1975 die Entwicklung des Arbeitsmarktes sowie die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Beschäftigten untersucht, steht die Beschäftigungsform AGZ ganz oben auf der Skala.

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Quelle: Eurofound © A&W Blog
Quelle: Eurofound

In der Studie wird festgehalten, dass Arbeitgeberzusammenschlüsse u. a. eine verbesserte Arbeitsplatz- und Einkommenssicherheit bieten. Weiters schaffen diese bessere Möglichkeiten zur Entwicklung von Fertigkeiten, eröffnen Karrieremöglichkeiten für die Beschäftigten (bspw. Übernahme in die Stammbelegschaft) und garantieren umfassende ArbeitnehmerInnenrechte, u. a. ArbeitnehmerInnenschutz und Gleichbehandlung. Durch den Arbeitgeberzusammenschluss besteht zudem die Möglichkeit, dass „zersplitterte“ Arbeitsverhältnisse in einen Vollzeitjob umgewandelt werden.

Doch auch neben all den genannten positiven Merkmalen eines AGZ können fallweise Probleme für die Beschäftigten, aber auch die Betriebe entstehen. Beispielsweise stellt sich bei einer Beschäftigung im AGZ die Frage, ob es zur Integration der MitarbeiterInnen in den Betrieben kommt bzw. welche Stellung diese gegenüber der Stammbelegschaft einnehmen. Wird dem Prinzip „equal pay – equal treatment“ tatsächlich Rechnung getragen, d. h. findet eine Gleichstellung statt, und wird diese gelebt, oder sind die Beschäftigten des AGZ – wie es in der Arbeitskräfteüberlassung mitunter vorkommen kann – ArbeitnehmerInnen zweiter Klasse? Weitere Fragen betreffen die Übernahme der MitarbeiterInnen in Stammbelegschaften, den Umgang mit Stehzeiten in den Betrieben (ob z. B. in diesem Zeitraum Schulungsmaßnahmen besucht werden dürfen und wie diese finanziert werden), aber auch die erhöhten arbeitsbedingten Stressniveaus, welche aus der Überlassung an mehrere Betriebe entstehen können.

Ob Betriebe überhaupt „AGZ-fähig“ sind, sprich die nötige Transparenz und die Bereitschaft für „Spielregeln zur Kooperation“ mitbringen, sollte vorab so gut wie möglich geklärt werden, um die Zusammenarbeit mit „schwarzen Schafen“ schon von Beginn an vermeiden zu können.

Erste AGZ-Erfahrungen in Österreich

Der Regionalentwickler progressNETZ aus St. Pölten, der inhaltlich seinen Schwerpunkt auf innovative Arbeitsmarktpolitik legt, hat sich zum Ziel gesetzt, das Modell Arbeitgeberzusammenschluss in Österreich zu etablieren. Dies mit der erklärten Absicht, neue Vollzeitarbeitsplätze in den Gemeinden und Städten zu schaffen sowie Betrieben und Kommunen ein Instrument zur Verfügung zu stellen, um deren Handlungsspielraum im Personalmanagement zu vergrößern. Derzeit sind in Österreich vier Arbeitgeberzusammenschlüsse operativ tätig (je einmal in Niederösterreich und in der Steiermark, zweimal in Kärnten). Weitere Gründungen sind in Vorbereitung.

AGZ-Potenzial für Niederösterreich

Ob es ausreichend Potenzial für Arbeitgeberzusammenschlüsse in Niederösterreich gibt, hat die Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt (FORBA) sowie die Wirtschaftsuniversität Wien (Institut für Personalmanagement) für progressNETZ (Zeitraum: April bis September 2017) erhoben. In einer repräsentativen Befragung bei Betrieben und Gemeinden in Niederösterreich wurde eruiert, wie a) der Bedarf nach nicht fest angestellten Arbeitskräften und b) das Interesse an der Beteiligung an einem Arbeitgeberzusammenschluss ist. Insgesamt wurden neben 500 Unternehmen und 50 Non-Profit-Organisationen auch 50 Gemeinden befragt. Bei niederösterreichischen Betrieben wurde ein flexibler Personalbedarf von ca. 70 Vollzeitarbeitskräften, bei niederösterreichischen Gemeinden von ca. 50 Arbeitsplätzen ermittelt. Bei einer Hochrechnung auf das gesamte Bundesland liegt der theoretische Bedarf deutlich höher. Der gesamte Forschungsbericht wird Mitte Dezember 2017 vorliegen.

Fazit

Das Modell des Arbeitgeberzusammenschlusses stellt eine neue Beschäftigungsform dar, die zusätzliche Vollzeitarbeitsplätze schafft und Menschen eine nachhaltige Beschäftigungsmöglichkeit bietet. Um die Vorteile des Modells ausbauen und die Problemfelder so gut wie möglich eindämmen zu können, bedarf es jedoch eines ständigen Evaluierungsprozesses. Hierbei sind alle MitarbeiterInnen des AGZ, aber auch die Betriebe gefragt, sich aktiv einzubringen und ihre Erfahrungen mitzuteilen, um den Entwicklungsprozess voranzutreiben. Die dadurch gesammelten Erkenntnisse können dazu beisteuern, den gemeinsamen Nutzen für alle Beteiligten zu festigen und prekäre Beschäftigungsformen einzudämmen.

Weitere Informationen:

www.arbeitgeberzusammenschluss.at

www.ressourcenzentrum.at

Studie: New forms of employment: Developing the potential of strategic employee sharing