Wer finanziert eigentlich den Sozialstaat?

09. Februar 2018

Immer öfter ist zu lesen, dass der Sozialstaat nur von einigen wenigen finanziert wird, eine Steuerentlastung von GeringverdienerInnen daher nicht möglich sei. Doch das stimmt ganz einfach nicht. Eine genauere Analyse zeigt: Arm und Reich zahlen gleich hohe Steuern. Durch das Steuer- und Abgabensystem findet gar keine Umverteilung statt. Trotzdem spielt es bei der Entlastung kleiner Einkommen eine wichtige Rolle, die es zu erhalten und auszubauen gilt.

Es gehört schon zum Standardrepertoire mancher Politiker und vieler Medien: „Der Sozialstaat wird nur von einigen wenigen getragen. Eine Entlastung der GutverdienerInnen ist daher unumgänglich und eine Entlastung für GeringverdienerInnen ein Ding der Unmöglichkeit.“ Die statistische Beweisführung erfolgt dann (wenn überhaupt) mittels Einkommenssteuerstatistik und suggeriert, dass die Einkommenssteuer die einzige Finanzierungsquelle des Sozialstaats sei. Doch das stimmt so nicht. Die Einkommenssteuer ist eine wesentliche, aber eben nur eine von vielen Finanzierungsquellen des Sozialstaats. Neben der Einkommenssteuer sind insbesondere die Umsatzsteuer (und die anderen Verbrauchsteuern) sowie die Sozialversicherungsbeiträge bedeutsam.

Die Verteilungswirkung der Steuern und Abgaben

Eine ernsthafte Analyse muss auch diese Steuern und Abgaben berücksichtigen, da ihre Verteilungswirkung von der Einkommenssteuer völlig verschieden ist.

Bei der Einkommenssteuer steigt mit steigendem Einkommen auch die Steuerbelastung. Das deshalb, weil der Steuertarif einen progressiven Verlauf hat, der Steuersatz also mit dem steuerpflichtigen Einkommen ansteigt.

Ganz anders die Umsatzsteuer. Dort gelten einheitliche Steuersätze (in der Regel 20 Prozent), unabhängig vom Einkommen. Das heißt für einen Liter Milch zahlt die Alleinerzieherin genauso viel Umsatzsteuer wie der Topmanager. Aufs Einkommen gerechnet ist die Alleinerzieherin sogar stärker belastet, weil sie einen größeren Teil ihres Einkommens für den Konsum aufwenden muss. Die gleiche verteilungspolitische Logik gilt auch für die anderen Verbrauchsteuern, wie z. B. die Mineralölsteuer oder die Stempelgebühren für Führerschein, Pass oder Heiratsurkunde.

Die Sozialversicherungsbeiträge wiederum haben einen einheitlichen Abgabensatz, allerdings nicht ganz unabhängig vom Einkommen. Denn die SV-Beiträge sind nur bis zu einem Bruttoeinkommen von maximal 5.130 Euro monatlich zu bezahlen (Höchstbeitragsgrundlage). Dieser „Deckel“ hat zur Folge, dass bspw. ein Geschäftsführer mit einem Verdienst von 10.000 Euro brutto monatlich (relativ zum Einkommen) nur halb so hohe Sozialversicherungsbeiträge zahlt wie die Normalverdienerin, deren Einkommen unter der Höchstbeitragsgrundlage liegt (rund 90 Prozent der Erwerbstätigen haben ein monatliches Bruttoeinkommen von weniger als 5.130 Euro).

Steuern und Abgaben wirken in Summe kaum progressiv

Seit längerem erstellt das Wirtschaftsforschungsinstitut (WIFO) in regelmäßigen Abständen eine umfassende Studie zur Verteilungswirkung des Staates, die auch das Steuer- und Abgabensystem detailliert betrachtet. Seit Mai 2016 ist die Studie „Umverteilung durch den Staat“ mit den aktualisierten Daten verfügbar. Das Ergebnis: die Steuerbelastung der Erwerbstätigen in Österreich (relativ zum Einkommen) ist annähernd gleich verteilt. Der Abgabenanteil vom Einkommen des unteren Einkommensdrittels betrug 43 Prozent, vom mittleren und oberen Einkommensdrittel jeweils rund 46 Prozent. Die progressive Verteilungswirkung der Einkommenssteuer wird durch die regressive Verteilungswirkung von Umsatzsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen fast vollständig aufgehoben.

Oder anders ausgedrückt: GutverdienerInnen werden stärker durch die Lohnsteuer in Anspruch genommen; gleichzeitig werden sie deutlich weniger stark durch Sozialversicherungsbeiträge und Verbrauchsteuern belastet. Umgekehrt zahlen GeringverdienerInnen zwar weniger Lohnsteuer, aber im Verhältnis zu ihrem Einkommen wesentlich mehr an Sozialversicherungsbeiträgen und Verbrauchsteuern.

In Summe ist die Abgabenbelastung somit für alle Erwerbstätigen annähernd gleich hoch. Das verdeutlicht auch die folgende Grafik.

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Die Negativsteuer als Element eines progressiven Abgabensystems

Aus der WIFO-Studie lassen sich zwei wesentliche steuerpolitische Erkenntnisse ableiten: Erstens findet auf der Einnahmenseite in Österreich (praktisch) keine Umverteilung statt (sehr wohl aber über die Staatsausgaben, insbesondere durch Sachleistungen, wie etwa Kindergärten und Schulen). Zweitens muss die progressive Verteilungswirkung der Einkommenssteuer erhalten bzw. ausgebaut werden. Passiert dies nicht, wird am Ende der bereits angekündigten Reformen ein regressives Steuer- und Abgabensystem stehen, welches von unten nach oben umverteilt.

Ein wesentliches Element für eine faire Entlastung ist die Negativsteuer. Die Negativsteuer im engeren Sinn bezeichnet die Rückerstattung eines Teils der Sozialversicherungsbeiträge im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung. Anspruch haben GeringverdienerInnen, die keine Einkommenssteuer zahlen müssen, sehr wohl aber Sozialversicherungsbeiträge. Sie können sich 50 Prozent der gezahlten SV-Beiträge, maximal aber 400 Euro jährlich, vom Finanzamt zurückholen (bei den PendlerInnen sogar 500 Euro, bei den PensionistInnen max. 110 Euro).

Die Negativsteuer im weiteren Sinne umfasst auch alle negativsteuerfähigen Absetzbeträge. Ein „normaler“ Absetzbetrag vermindert „nur“ die Steuerschuld. Ein negativsteuerfähiger Absetzbetrag kann die Steuerschuld unter null drücken und gelangt sodann zur Auszahlung. Beläuft sich die Steuerschuld bspw. auf 200 Euro, so vermindert ein negativsteuerfähiger Absetzbetrag von 250 Euro diese auf -50 Euro. Die 50 Euro sind dem Steuerpflichtigen (auf Antrag) vom Finanzamt gutzuschreiben. Negativsteuerfähige Absetzbeträge sind vor allem familienpolitische Leistungen wie der Alleinverdienerabsetzbetrag, der Alleinerzieherabsetzbetrag oder der Kinderabsetzbetrag, der seit kurzem sogar automatisch zur Auszahlung gelangt.

Warum ist die Negativsteuer so wichtig?

Die Negativsteuer ist vor allem deshalb so wichtig, weil sie den progressiven Verlauf der Einkommenssteuer in die steuerliche Nullzone weiterzieht, dort, wo die Steuerschuld unter null sinkt. Die Nullzone beginnt bei 11.000 Euro pro Jahr. Wer nach Abzug der Sozialversicherungsbeiträge und der sonstigen Abzugsposten weniger als 11.000 Euro verdient, muss keine Lohn- und Einkommenssteuer zahlen. Das betrifft rund 2,5 Millionen Personen in Österreich und damit rund 40 Prozent der sechs Millionen Lohn- und Einkommenssteuerpflichtigen. Diese große Zahl ergibt sich, neben der hohen Teilzeitquote, vor allem aus den 11.000 Euro Grundfreibetrag, die im internationalen Vergleich sehr hoch angesetzt sind. Diese willkürliche Wahl des Gesetzgebers benachteiligt GeringverdienerInnen, die von einer niedrigeren Umsatzsteuer deutlich stärker profitieren würden als vom hohen Grundfreibetrag. Die Negativsteuer hilft diese Benachteiligung etwas abzufedern.

Mit der zunehmenden Prekarisierung am Arbeitsmarkt und der fortschreitenden Polarisierung der Markteinkommen wird die Bedeutung eines progressiven Steuer- und Abgabensystems in Zukunft weiter zunehmen. Gerade deshalb wird bei den anstehenden steuerpolitischen Projekten wie dem Familienbonus oder dem Ausgleich der kalten Progression die Bedeutung der Negativsteuer mitzudenken sein.