Europäischer Wirtschafts- und Sozialausschuss (EWSA) fordert Stärkung der Arbeitnehmermitwirkung in der Unternehmensführung und bei Umstrukturierungen

09. April 2013

In einer kürzlich im Plenum mit großer Mehrheit verabschiedeten Initiativstellungnahme: Mitwirkung und Beteiligung der Arbeitnehmer als Grundpfeiler guter Unterneh­mensführung und ausbalancierter Wege aus der Krise“ (Berichterstatter: Wolfgang Greif) zeigt der EWSA auf, wie Unternehmen und Investoren zusammen mit ihren ArbeitnehmerInnen ausbalancierte und nachhaltige Wege aus der Krise und zu deren Bewältigung finden können.

In der Stellungnahme werden Wege der europäi­schen Politik skizziert, wie der vorherrschende Ansatz, einseitig Transparenz für Aktionäre zu schaffen, durch ein breiteres Verständnis des Unterneh­mens als „soziale Organisation“ im Interesse einer langfristigen Unternehmensentwicklung überwunden werden kann. Der EWSA schlägt in diesem Sinn vor, das Konzept der “Sustainable Company” als neues Leitbild einer überlegenen Methode zur Unternehmensführung, in der ökonomische Effizienzziele mit sozialen und ökologischen Zielen in einem kohärenten Konzept kombiniert werden, in der europäischen Politik zu verankern und stark zu machen.

Die Finanzkrise hat gezeigt, dass ein neuer Ansatz nötig ist, um in Unternehmen das Ziel einer nachhaltigen Wertschaffung gegenüber einem kurzfristorientierten Gewinnstreben in den Vordergrund zu rücken. Für eine wirksame Antwort der Politik auf die Herausforderun­gen im Zusammenhang mit Umstrukturierungen ist ein integrierter Ansatz unter Einbezie­hung mehrerer Politikbereiche (Beschäftigung, Bildung, Innovation und Industriepolitik, u. a.) erforderlich. Dabei sind auch die Interessen von ArbeitnehmerInnen zu berücksichtigen, wenn diese von Unternehmensentscheidungen betroffen sind.

Aufbauend auf der Darlegung, wonach das Konzept der „Sustainable Company“[1] auf einer an langfristiger Entwicklung orientierten Unternehmensführung fußt und einem Multi-stakeholder-Ansatz folgt, in dem „die Stimme“ der ArbeitnehmerInnen zu respektieren ist, wird aufgerufen, den rechtlich verbindlichen Dialog zwischen Management und ArbeitnehmerInnen als unverzichtbares Element gesellschaftlich verantwortlichen Wirtschaftens zu festigen und zu stärken.

Aus Sicht des EWSA kann eine “Sustainable Company” nur erfolgreich funktionieren, wenn sie einem besonderen Führungsprinzip folgt: “Faire Beziehungen”, die für alle Stakeholder die Möglichkeit eröffnet, ziel­führend und problemlösend den Wandel von Unternehmen mit zu gestalten. Restrukturierungen lassen sich auf diese Weise gerade in Krisenzeiten besser bewältigen und antizipieren.

Um das vorgestellte Leitbild in der europäischen Politik stärker zu verankern, fordert der EWSA, den EU-Rechtsrahmen im Sinne nachhaltiger Unternehmensführung zu verbessern. Der EWSA sieht die europäische Politik dabei gefordert, aufbauend auf erreichten Standards in Europa in der europäi­schen Rechtsetzung allen relevanten Wirtschaftsakteuren (Unternehmen, Investoren und ArbeitnehmerInnen) denselben Stellenwert für ihr Handeln auf nationaler und transnationaler Ebene einzuräumen und zu diesem Zweck entsprechende Anreize, auch rechtliche Verpflichtungen im Rahmen der Corporate Governance zu setzen.

In diesem Zusammenhang bedarf es für den EWSA v.a. auch neuer politischer Anstrengungen, um die Beteiligungsmöglichkeiten der ArbeitnehmerInnen auf transnationaler Ebene am Arbeitsplatz und im Unternehmen zu stärken. Dazu wird gefordert:

  • das europäische Grundrecht der ArbeitnehmerInnenbeteiligung im europäischen Sekundärrecht besser auszugestalten;
  • die Bestimmungen zur obligatorischen ArbeitnehmerInnenmitwirkung in der europäischen Rechtsetzung auf Basis bereits erreichter Standards auf möglichst hohem Niveau zusammenzufassen und zu generalisieren;
  • die EU- Rahmen­richtlinie zur Unterrichtung und Anhörung (2002/14/EG) um das Recht zur Beteiligung von ArbeitnehmerInnenvertretungen in Unternehmensorganen zu ergänzen;
  • die Vereinheitlichung der Bestimmungen zur Arbeitneh­merInnenmitwirkung im gesamten EU-Rechtsbestand anzustrengen, v.a. hinsichtlich unterschiedlicher Definitionen zur Information, Konsultation, sowie zur Beteiligung in Unternehmensorganen.

Bei all diesen Maßnahmen muss europäisches Recht aus Sicht des EWSA bestehende natio­nale Mitwirkungsrechte und bestehende europäische Bestimmungen absichern und festigen. Europäisches Recht, das den grenzübergreifenden Wechsel des Unternehmenssitzes bzw. Zusammenschlüsse regelt, sowie europäische Gesellschaftsformen erzeugt, darf nicht zur Flucht aus der Unternehmensmitbestimmung führen.

Der EWSA begrüßt schließlich auch die kürzlich mit großer Mehrheit verabschiedete Entschließung des Europäischen Parlaments für einen Rechtsrahmen, um Mindeststandards bei Restrukturierungen zu schaffen, die darauf zielen, soziale und wirtschaftliche Kosten von Veränderungen zu minimieren und die Antizipation des Wandels zu fördern. Darin wird festgehalten, dass die Europäische Kommission einen Rechtsakt vorzulegen hat, in der unter anderem Verpflichtungen zu einer strategischen Pla­nung sowie zu präventiven Schritten in der Aus- und Weiterbildung gehören, Maßnahmen, die bei Restrukturierungen den Erhalt von Arbeitsplatz und Arbeitskraft verfolgen sowie Bestimmungen, die Unternehmen im Fall von Restrukturierungen zum präventiven Zusam­menwirken mit regionalen Stellen (v.a. Verwaltung, Arbeitsmarktstellen) und lokalen Zulie­ferketten anhalten.

Über Fragen der ArbeitnehmerInnenbeteiligung hinaus würde damit eine an Nachhaltigkeit und Langfristigkeit orientierte Unternehmensführung am europäischen Binnenmarkt gefördert.

Der Wortlaut der EWSA Stellungnahme in mehreren Sprachen


[1] Vitols, Sigurt /Norbert Kluge (Hg.) (2011): The Sustainable Company: a new approach to corporate governance. Brüssel, ETUI.