Riesen oder Zwerge? Wie die EU Zusammen­schlüsse von Unter­nehmen behandelt

02. Juli 2026

Wenn zwei oder mehrere Unternehmen fusionieren, hat das nicht nur Auswirkungen auf die betroffene Gesellschaften, sondern auch auf Arbeitsmarkt, Konsument:innen und die Volkswirtschaft. In den neuen Merger Guidelines, die bei der Bewertung von Unternehmens-Zusammenschlüssen als Orientierungshilfe dienen sollen, versucht die EU-Kommission jüngste Entwicklungen zu berücksichtigen. Dabei ist es wichtig, auf die Erfahrungen der letzten Jahrzehnte zurückzugreifen und zentrale Fragen weiterhin im Einzelfall zu beurteilen. 

Warum die Zusammenschlusskontrolle eine wirtschaftspolitische Diskussion ist 

Lange Zeit galt das europäische Wettbewerbsrecht als vorbildlich, hat es sich doch zum Ziel gesetzt, effektiven Wettbewerb in den Mitgliedstaaten durchzusetzen. Doch insbesondere im Bereich der Digitalisierung brachte die Entwicklung weltweit gesehen Giganten zum Vorschein, die ihre Marktmacht sehr konsequent einsetzen und ausweiten. Ihre rasche Ausbreitung in Europa führte zu einer Diskussion über Gefahren und Abhängigkeiten und die Stärkung der europäischen technologischen Souveränität. Damit auch darüber, ob die strenge Wettbewerbskontrolle, dazu führt, dass sich europäische Unternehmen nicht im gleichen Maße wie in anderen Wirtschaftsräumen entwickeln können. 

Das Verhältnis zwischen Wettbewerbsrecht, Fusionskontrolle und Innovation ist spannungsgeladen. Unternehmen brauchen oft Größe und Kapital, um in Forschung und Entwicklung zu investieren und international wettbewerbsfähig zu bleiben. Gleichzeitig entsteht Innovation vor allem durch Wettbewerb, neue Anbieter und den Druck, sich ständig zu verbessern. Das Wettbewerbsrecht steht damit vor der schweren Aufgabe, die richtige Balance zu finden und abzuwägen. 

Kommission schlägt neue Bewertungskriterien vor 

Die EU-Kommission nennt in ihrem neuen Leitlinienentwurf die mit einer Fusion verbundene Erhöhung der Wettbewerbsfähigkeit von europäischen Unternehmen (Stichwort „European Champions“) als potenziellen positiven Effekt. Auch im Bereich der Forschung und Entwicklung erkennt die Kommission, dass Zusammenschlüsse unter bestimmten Voraussetzungen zu einem Innovationsschub führen können. Im Hinblick auf Vorteile für Konsument:innen zieht die Kommission etwa niedrigere Preise bzw. eine verbesserte Produktauswahl und Qualität in Erwägung. Damit verschiebt sie ihren Fokus stärker auf „Innovation, Investition und Resilienz“ und akzeptiert zunehmend, dass Konzentration unter bestimmten Umständen auf globaler Ebene auch wettbewerbsfördernd wirken kann, etwa durch schnellere Technologiediffusion und Kapitalmobilisierung. 

Um sicherzustellen, dass Zusammenschlüsse aus gesamtwirtschaftlicher Sicht von Vorteil sind, ist es wichtig, die in den Leitlinien angeführten „Effizienzen“ (insb. positive Skaleneffekte, Innovation, Resilienz oder Nachhaltigkeit) als Rechtfertigungsgründe immer einer konkreten Einzelfallbeurteilung zu unterziehen. 

Von Zwergen zu Riesen und wieder zurück: Ein grundsätzliches Spannungsverhältnis 

Genau in diesen Bereichen können Fusionen nämlich auch ungewollte Auswirkungen haben. Insbesondere der Aufkauf von kleinen Wettbewerbern durch große Unternehmen (sog. „Killing Mergers“) kann sich negativ auf die Innovationskraft kleinerer Mitbewerber, die sonst vom Markt verschwinden würden, auswirken. Dieser Problematik sollte die Kommission daher besonderes Augenmerk widmen und Synergien bei Forschung und Entwicklung erforderlichenfalls durch Auflagen absichern. Auch was die Preiseffekte betrifft, haben Fusionen nicht notwendigerweise positive Effekte auf die Preisbildung. Die zeigte sich etwa am Beispiel des Telekommunikationssektors, der nach Prüfung und Freigabe durch die Kommission – selbst unter Auflagen – zu höheren Preisen führte. 

Zudem warnt der Europäische Gewerkschaftsbund (EGB) in mehreren Stellungnahmen zur EU-Wettbewerbs- und Industriepolitik vor einer zu einseitigen Ausrichtung auf Wettbewerbsfähigkeit und Deregulierung. So kritisiert der EGB, dass steigende Marktkonzentration nicht nur Produktmärkte betrifft, sondern auch Arbeitsmärkte schwächt, weil große Unternehmen gegenüber  Beschäftigten mehr Verhandlungsmacht erhalten. Technologiegiganten – egal ob US-amerikanisch, chinesisch oder zukünftig europäisch – müssen die Verantwortung für ihre enorme systemische Macht in unserer Gesellschaft übernehmen. 

Skalierung und Riesenfusionen haben trotz des zunehmenden globalen Drucks auch Schattenseiten, die eines wachsamen Auges bedürfen. Die Wettbewerbs- und Fusionspolitik spielt darin eine wesentliche Rolle. Die EU-Kommission muss viel stärker als bisher soziale Auswirkungen auf Löhne, Beschäftigung und Arbeitsbedingungen berücksichtigen. OECD-Analysen weisen darauf hin, dass Marktmacht von Unternehmen auf Arbeitsmärkten zunimmt und dadurch Lohnungleichheit verstärkt werden kann, insbesondere in regional konzentrierten oder hoch konsolidierten Branchen. 

Kommission erkennt Arbeitsmarkt als zentralen Faktor 

Erstmals erkennt die Kommission auch arbeitsmarktpolitische Aspekte als im Zuge der Fusionskontrolle relevante Faktoren an. Denn die Auswirkungen auf Arbeit und Beschäftigung können unter falsch gesetzten Rahmenbedingungen und unzureichender Kontrolle schwer wiegen, wie ein Blick in die empirische Forschung zeigt. Das betrifft etwa eine geringere Wahlmöglichkeit für Beschäftigte, weniger Weiterbildungsangebote oder Mitbestimmungsrechte: Ein fusioniertes Unternehmen, das als Arbeitgeber eine beherrschende Stellung auf einem spezifischen Arbeitsmarkt erlangt hat, hat weniger Wettbewerbsdruck, für (potenzielle) Arbeitnehmer:innen durch gute Arbeitsbedingungen attraktiv zu sein. 

Laut einer Studie von Wouter Zwysen korreliert eine um 10 % stärkere Arbeitsmarktkonzentration mit einer um 0,2 % niedrigeren Entlohnung der Beschäftigten auf diesen Arbeitsmärkten. Darüber hinaus verlieren ihre Vertretungen (Betriebsräte und Gewerkschaften) an Verhandlungsmacht. Weitere Evidenz schafft eine neue Studie. Anhand schwedischer Verwaltungsdaten zeigt sie, dass Unternehmensübernahmen und Fusionen in vielen Fällen mit Arbeitsplatzverlusten, höherer Fluktuation und interner Restrukturierung einhergehen. Akquisitionen können deshalb zu dauerhaften Einkommensverlusten, Entlassungen und Umverteilung von Gewinnen zugunsten des Managements führen, während ein Teil der Beschäftigten direkt verdrängt wird. Ähnlich zeigt eine Studie aus Deutschland, dass Fusionen typischerweise mit einem Rückgang der Beschäftigung in übernommenen Unternehmen, aber auch Reorganisation der Belegschaft und selektiver Weiterbeschäftigung verbunden sind. Auch eine große Analyse zu den Niederlanden dokumentiert einen Beschäftigungsrückgang von rund 8,5 % nach Übernahmen sowie eine langfristige Reduktion der Arbeitszeit und interne Umstrukturierung. 

Ohne Alternativen wächst der Druck 

In stark konzentrierten Sektoren, beispielsweise in der Logistik- und Plattformökonomie, zeigen sich diese Effekte besonders deutlich. Große Anbieter wie Amazon operieren in hochskalierten Marktstrukturen, in denen Beschäftigte nur begrenzte Ausweichmöglichkeiten haben und Gewerkschaften schwerer Zugang zu Arbeitskräften finden, was die kollektive Verhandlungsmacht schwächt. Ähnliche Dynamiken lassen sich in konsolidierten Einzelhandelsmärkten beobachten, wo Studien nach Unternehmensfusionen regelmäßig stagnierende oder sinkende Lohnentwicklungen dokumentieren, weil der Wettbewerb um Arbeitskräfte abnimmt. Besonders ausgeprägt sind diese Effekte in regionalen Arbeitsmärkten wie Pflege, Gastronomie oder Dienstleistungen. Hier dominieren oft nur wenige Arbeitgeber und Beschäftigte sind dadurch stärker an einzelne Unternehmen gebunden, was sich negativ auf Löhne und Mobilität auswirkt. 

Im Ergebnis ist es erforderlich, dass die Kommission die folgenden Aspekte in ihre Erwägungen miteinbezieht und, wenn erforderlich, durch entsprechende Auflagen absichert: 

  • Garantie des Erhalts von Arbeitsplätzen bzw. eine Standortgarantie mit entsprechender Verpflichtung, finanzielle Mittel zur Verfügung zu stellen 
  • Nicht-Verschlechterung von Arbeitsbedingungen, sowie  
  • Einhaltung von Informations-, Konsultations- und Mitbestimmungsrechten der Beschäftigten 

Handlungsbedarf bei Big Tec Unternehmen 

Bei der Fusionskontrolle im Digitalbereich ist besondere Vorsicht geboten. Hier haben Konzerne wie Google, Meta oder Microsoft durch über Jahrzehnte hinweg vorgenommene Übernahmen quasi-monopolistische Stellungen erlangt. In diesen spezifischen Fällen wäre es daher sinnvoll, dass im Rahmen einer Beweislastumkehr nicht die Kommission einen Schaden nachzuweisen hat, sondern der Erwerber die Unbedenklichkeit eines Zusammenschlusses beweist. Dies sollte insbesondere bei Übernahmen durch Gatekeeper im Sinne des Digital Markets Act gelten. 

Die Fusionskontrolle der Kommission sollte sicherstellen, dass Zusammenschlüsse nicht zu einer übermäßigen Datenaggregation führen, die den Wettbewerb verzerrt und die Privatsphäre der Konsument:innen beeinträchtigt. Zusammenschlüsse, die Datenmacht im Privatbereich generieren (z. B. Gesundheits-, Standort- oder Verhaltensdaten) müssen daher besonders streng geprüft werden. Fusionen, die staatliche Dateninfrastruktur in private Hände überführen oder dort konsolidieren, bedrohen die öffentliche Kontrolle über kritische Systeme. Die Konzentration wirtschaftlicher Macht bei einzelnen Unternehmen kann zudem als Instrument politischer und gesellschaftlicher Einflussnahme genutzt werden, z. B. durch gezielte Desinformation oder Wahlbeeinflussung. 

Aus dem Blickwinkel der europäischen Wettbewerbsfähigkeit im digitalen Bereich sollte es eine Möglichkeit geben, Interoperabilitätspflichten und Open-Source Verpflichtungen als flankierende Maßnahmen bei der Genehmigung von Zusammenschlüssen aufzuerlegen. Damit verleiht man europäischen Alternativen zu US-amerikanischen Tech-Plattformen eine Chance zum Erfolg. 

Komplexe Fälle erfordern Einzelfallbeurteilung 

Aus den dargestellten Gründen ist es wichtig, dass die Kommission gesamtwirtschaftliche Aspekte und sowohl die Interessen der Beschäftigten als auch der Konsument:innen bei ihren Entscheidungen angemessen berücksichtigt. Sie sollte dabei regelmäßig auch die Einschätzung von Verbraucher:innenorganisationen und Arbeitnehmer:innenvertretungen einholen. Mit ihrer Expertise zu den Rahmenbedingungen und wirtschaftlichen Gegebenheiten können diese Institutionen einen Gegenpol zur Unternehmensseite darstellen.

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