Der Klimawandel macht extreme Hitze von der Ausnahme zur Regel. In Österreich wurde 2026 erstmals an mehreren Tagen und in mehreren Bundesländern die Hitzewarnstufe 4 mit der 40-Grad-Marke überschritten. Ein Vorgeschmack auf zukünftige Sommer. Beschäftigte stoßen dabei immer öfter an ihre gesundheitlichen Grenzen, denn am Brennpunkt Arbeitsplatz gibt es kein Entrinnen vor der Hitze. Eines wurde im letzten Sommer neben Hitzerekorden offensichtlich: der akute Handlungsbedarf beim Arbeitnehmer:innenschutz!
Kein Arbeitnehmer:innenschutz ohne Hitzeschutz
Der Sommer 2026 stellt für den Schutz der Arbeitnehmer:innen vor Hitze einen Kipp- und Wendepunkt dar. Einerseits trat für Arbeiten im Freien mit 1.1.2026 die neue Hitzeschutzverordnung in Kraft und anderseits wurde großflächig die 40-Grad-Grenze überschritten, welche die Auswirkungen der Klimakrise für die Gesamtbevölkerung offensichtlich und spürbar machte. Die neuen Schutzvorgaben für Outdoor-Arbeitnehmer:innen zeigten erste Wirkung, deckten aber auch weiteren Handlungsbedarf auf. Offensichtlich wurde auch, dass fehlende Temperaturobergrenzen für Innenräume immer öfter zu akuten Hitzeerkrankungen (Hitzeerschöpfung, Hitzekollaps usw.) führen. Ein moderner Arbeitnehmer:innenschutz kommt am Thema Hitzeschutz nicht vorbei – und dafür braucht es klare gesetzliche Rahmenbedingungen.
Hitzeschutzverordnung im Praxischeck
Die neue Hitzeschutzverordnung bildet den Grundstein, denn sie legt für Arbeiten bei Hitze und UV-Strahlung klare Grenzen fest und fordert konkrete Schutzmaßnahmen auf betrieblicher Ebene ein. Konkret sind ab einer gefühlten Temperatur von 30°C Maßnahmen erforderlich. Diese Grenze entspricht der Hitzewarnstufe 2 des nationalen Hitzeschutzplans und erfordert einen schriftlichen „Hitzeschutzplan“, basierend auf dem TOP-Prinzip, sowie umfassende Schulung der Beschäftigten.
Die Kombination aus neuen Vorgaben und extremen Temperaturen sorgte für regelmäßige Berichterstattung. Die Arbeitsinspektion als zuständige Behörde berichtete über ihre Erfahrungen bei den Kontrollen der betroffenen Betriebe. Rund ein Viertel der Kontrollen zeigten dabei Mängel bei der Umsetzung der Hitzeschutzmaßnahmen auf. Für die besonders hitzeexponierten Bauarbeiter:innen existiert zudem eine „Schlechtwetter“-Sonderregelung auf Basis der Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Sobald die im Schatten gemessene Temperatur 32,5 Grad Celsius übersteigt, können Arbeitgeber:innen die Arbeiten im Freien einstellen lassen. Arbeitnehmer:innen haben dann Anspruch auf eine Entschädigung von 60 Prozent des Lohns. Es gibt jedoch keinen gesetzlichen Anspruch darauf, weshalb die Gewerkschaft Bau-Holz (GBH) einen Rechtsanspruch auf „Hitzefrei“ fordert.
Realtemperatur am Arbeitsplatz
Werden an offiziellen Messstellen Temperaturen gemessen, dann handelt es sich im Regelfall um Schattenmessungen. Am Arbeitsplatz im Freien sowie in Innenräumen führen verschiedene Umstände und Einwirkungen dazu, dass die Realtemperaturen weit höher liegen, als von der Wetterstation angezeigt. Dazu zählen die direkte Sonneneinstrahlung, die Erwärmung von Materialien, ein Hitzestau aufgrund fehlender Luftzirkulation oder die Abstrahlung von Wärme durch Arbeitsmittel. In der Beratung der Arbeiterkammer zeigt sich in den Sommermonaten regelmäßig, dass an Arbeitsplätzen immer öfter Temperaturen zwischen 35°C und 45°C vorherrschen. In Kombination mit körperlicher Belastung, konzentrierter Arbeit oder gesundheitlicher Vorbelastung sind diese Temperaturen medizinisch bedenklich und Schutzmaßnahmen dringend erforderlich. Dabei sind kollektiv wirksame Maßnahmen individuellen Maßnahmen immer vorzuziehen.
Innenräume als Backöfen
Lange andauernde Hitzewellen führen dazu, dass sich Gebäude immer weiter aufheizen. Bei Bauwerken ohne Dämmung oder Bauweisen mit großen Glasflächen und sonnenseitigen Ausrichtungen führt das dazu, dass sich die darin befindlichen Arbeitsräume immer mehr erwärmen und auch über Nacht (Tropennächte) kaum noch abkühlen. Viele dieser Bauwerke verfügen über keine raumlufttechnische Anlage (Klima- oder Lüftungsanlage) oder diese ist nicht ausreichend dimensioniert. Damit werden Outdoor-Temperaturen zu Raumtemperaturen oder im schlimmsten Fall erreichen Raumtemperaturen sogar höhere Werte. Im Sommer 2026 berichteten Arbeitnehmer:innen beispielsweise von über 40°C in Büros, Schulen sowie Gesundheitseinrichtungen, 42°C in Kindergärten, 43°C in Lagerhallen und sogar 46°C an Kassenarbeitsplätzen nahe an Glasfassaden.
Klima- und Lüftungsanlagen oder klimafitte Gebäude?
Diese Temperaturen sind massiv bedenklich, ohne bauliche Maßnahmen werden sie künftig aber noch weiter ansteigen. Klimaanlagen waren im betrieblichen Kontext aus vielerlei Gründen (z. B. Kosten/Energieverbrauch oder die Verstärkung von Hitzeinseln) bisher eine Randerscheinung. Der Sommer 2026 hat auch hier für eine Trendwende oder zumindest für massive Diskussionen gesorgt: Der Trend aus dem privaten Bereich, wo immer mehr Klimageräte eingesetzt werden, dürfte auch im betrieblichen Umfeld Fuß fassen. Die Erwartung, dass Menschen sich kurzfristig an die „neuen“ Sommertemperaturen evolutionär anpassen, dürfte vielerorts als unrealistisch erkannt worden sein, auch wenn nach der ersten Hitze eine Akklimatisation stattfindet. Hohe Temperaturen sorgen nachweislich für ein höheres Unfallrisiko (plus 7% bei 30° Celsius), weiters senken sie auch die physische und kognitive Leistungsfähigkeit massiv. Eine klimafitte Gestaltung von Gebäuden, welche Hitze durch Dämmung oder Beschattung draußen hält, statt die heiße Luft mit zusätzlicher Energie wieder abzutransportieren, wäre eindeutig vorzuziehen. Am Ende des Tages geht es im Arbeitnehmer:innenschutz um die Gesundheit der Arbeitnehmer:innen, die von Arbeitgeber:innen mit einer geeigneten (Raum)temperatur oder mit anderen Maßnahmen sicherzustellen ist.
Gesundheitliche Folgen und medizinische Grenzen
Hans-Peter Hutter, Leiter der Abteilung für Umwelthygiene und Umweltmedizin am Zentrum für Public Health der MedUni Wien, fasst die Erkenntnisse seiner neuen Studie wie folgt zusammen: „Die Temperatur allein sagt uns zu wenig aus. Ob Hitze zur Gesundheitsgefahr wird, hängt auch maßgeblich von Luftfeuchtigkeit, Strahlungswärme bzw. Sonneneinstrahlung und vor allem von der konkreten Arbeitsschwere ab. Wer die Hitzebelastung fundiert bewerten will, muss diese Einflüsse mitberücksichtigen. Die medizinischen Fakten zu den Auswirkungen von Hitze sind alarmierend: Wir reden hier nicht nur von akuten Hitzekrankheiten wie Hitzschlag. Berufliche Hitzeexposition hat auch gravierende chronische Langzeitfolgen, die bislang fast völlig ignoriert werden – von Nierenschäden über verminderte Fortpflanzungsfähigkeit bis hin zu einem erhöhten Krebsrisiko und höherer Herz-Kreislauf-Sterblichkeit. Die Folgen betreffen auch die geistige Leistungsfähigkeit: Bereits ab 27 Grad nimmt die geistige Leistungsfähigkeit messbar ab, Fehler häufen sich. Die medizinischen Grenzen für die Praxis sind klar: Verliert der Körper mehr als fünf Prozent an Wasser, sind Trinkpausen absolute Pflicht. Und bei einer Körperkerntemperatur über 38,5 Grad muss die Arbeit sofort abgebrochen und eine Pause eingelegt werden – ohne Ausnahme.“ Bislang fehlen Arbeitsmediziner:innen und Sicherheitsfachkräften praxistaugliche Leitfäden zur Risikobewertung. Hutters neue Studie „Wenn Hitze am Arbeitsplatz zur Gefahr wird“ liefert nun erstmals wissenschaftliche Grundlagen.
Erkenntnisse aus dem Sommer 2026
Heiße Sommer sind gekommen, um zu bleiben. Einzig die Frage nach dem weiteren Anstieg der Temperaturen bleibt offen. In den vergangenen Jahren häuften sich europaweit Berichte über Arbeitnehmer:innen, die bedingt durch die Hitzebelastung am Arbeitsplatz verstarben. Diese tragischen Fälle sind keine Einzelfälle, sondern markieren die Spitze eines Problems, das immer sichtbarer wird. Österreich ist als Gebirgs- und Binnenland besonders vom Klimawandel betroffen. Die neue Hitzeschutzverordnung war ein erster wichtiger Schritt, jedoch zeigt sich bereits, dass Obergrenzen fehlen, die als Voraussetzungen von Hitzefrei oder Entwärmungszeiten festzulegen sind. Zur arbeitsmedizinischen Beurteilung von Hitzeeinwirkung bei der Arbeit bietet die Studie zu Hitze am Arbeitsplatz Anhaltspunkte. Es zeigt sich: Wer sich beim Hitzeschutz nur auf das Thermometer verlässt und andere Belastungsfaktoren außer Acht lässt, riskiert Arbeitsunfälle, Produktivitätsverluste und chronische Erkrankungen.
So gelingt effektiver Schutz vor Hitze am Arbeitsplatz
Um die gesundheitlichen Risiken zu minimieren und den Hitzeschutz wirksam umzusetzen, braucht es ein wirksames Maßnahmenbündel.
1. Klare Belastungsgrenzen für „Hitzefrei“ gesetzlich verankern: Festlegung, ab welchen Temperaturen in Verbindung mit weiteren Belastungsfaktoren die Arbeit zwingend einzustellen ist.
2. Indoor-Regelung für Arbeitsräume einführen: Extreme Temperaturen betreffen auch jene, die in Gebäuden arbeiten. Die Arbeitsstättenverordnung muss novelliert werden, um hier verbindliche Belastungsgrenzen einzuführen.
3. Wissenschaftliche Mess- und Bewertungsinstrumente verpflichtend einsetzen: Betriebe müssen neben der Lufttemperatur auch noch andere klimatische Parameter und vor allem die Arbeitsbelastung bei der Bewertung miteinbeziehen. Arbeitsmedizinische Erkenntnisse auf Basis ganzheitlicher Messungen und moderner Bewertungsmethoden müssen dabei verpflichtend herangezogen werden.
4. Bessere Hautkrebsprävention: Beschäftigte, die UV-Strahlung ausgesetzt sind, müssen besser präventiv geschützt werden. Weißer Hautkrebs (Plattenepithelkarzinom – Vorstufe aktinische Keratose) ist eine Berufskrankheit mit hoher Dunkelziffer in Österreich.
5. Systematische Kontrolle der Arbeitsinspektion: Kontrollen, die sicherstellen, dass Schutzmaßnahmen wie Beschattung, geeignete PSA, Einhaltung von Pausen und schlussendlich „Hitzefrei“ auch tatsächlich umgesetzt werden.