Rund ein Drittel des Mehrjährigen Finanzrahmens der EU gehen an die Landwirtschaft. Landwirtschaftliche Betriebe, die gegen das Arbeits- und Sozialrecht verstoßen, können derzeit einen kleinen Teil ihrer Fördermittel verlieren. Diese Förderauflage, die sogenannte soziale Konditionalität, könnte nun gestrichen werden, da einige EU-Mitgliedstaaten die Abschaffung fordern. Dementsprechend werden die Verhandlungen der EU-Agrarminister im Herbst zeigen, ob die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zukünftig eine Verschlechterung für die Landarbeiter:innen bringen wird.
Bei der sozialen Konditionalität handelt es sich um eine der wichtigsten sozialen Errungenschaften der letzten Jahre: Mit Einführung des Mehrjährigen Finanzrahmens 2020 bis 2027 ist erstmals der Erhalt von GAP-Zahlungen an die Einhaltung einer Reihe von arbeitsrechtlichen Bestimmungen, einschließlich der Gesundheitsschutz- und Sicherheitsstandards am Arbeitsplatz, geknüpft. Sie spiegeln ein einfaches Prinzip wider: Mit öffentlichen Geldern dürfen keine Verstöße gegen die Rechte der Arbeitnehmer:innen finanziert werden.
Denn in der Landwirtschaft werden weiterhin hohe Zahlen an Arbeitsunfällen, Schwarzarbeit, Ausbeutung und Missbrauch von Arbeitskräften verzeichnet, was besonders Saison- und Erntearbeiter:innen betrifft. Dabei handelt es sich nicht „nur“ um ein Problem, das sich auf den globalen Süden beschränkt. Auch in Europa gelangen immer wieder Verstöße an die Öffentlichkeit, wie zuletzt der schockierende Fall des Mordes von vier Erntehelfern aus Afghanistan und Pakistan, die ihre Entlohnung für ihre Arbeit auf Siziliens Obstfeldern einforderten. Und auch in Österreich werden in regelmäßigen Abständen Fälle publik, bei denen Erntehelfer:innen zu wenig entlohnt werden, ihnen gar kein Arbeitsvertrag ausgehändigt wurde und sie auf den Feldern keine Toilette auffinden.
Umsetzung der Sozialen Konditionalität erst am Anfang
Während in Österreich die soziale Konditionalität seit 2023 gilt, wurde sie in vielen EU-Mitgliedstaaten erst bis 2025 umgesetzt. Umso wichtiger sind deshalb die Fortführung und Weiterentwicklung dieses wichtigsten Instruments. Genau dies ist auch im geltenden Regierungsprogramm der österreichischen Bundesregierung verankert: Es sieht vor, dass sich Österreich auf EU-Ebene dafür einsetzt, das Instrument der sozialen Konditionalität weiterzuentwickeln. Und auch die Paragraph 7-Kommission gemäß Landwirtschaftsgesetz empfiehlt dem Landwirtschaftsminister im Grünen Bericht, sich für eine GAP einzusetzen, die gegen inakzeptable Arbeitsbedingungen aktiv auftritt, und für eine positive Weiterentwicklung einzutreten.
Doch die Initiativen der EU-Kommission gehen in eine andere Richtung: Sie sehen vor, dass Betriebe unter zehn Hektar von Kontrollen und Sanktionen ausgenommen sind. Doch diese vorgeschlagene Abschwächung geht mehreren Mitgliedstaaten offensichtlich noch nicht weit genug, allen voran Deutschland, die Niederlande und die baltischen Staaten. Sie fordern ein Zurück in eine Zeit, in der landwirtschaftliche Betriebe trotz arbeits- und sozialrechtlicher Verstöße ohne Einschränkung Gelder aus den EU-Töpfen erhalten konnten und es keine Möglichkeit der Sanktionen für die EU-Mittel gab. Die Argumente dieser Staaten sind jedoch leicht zu entkräften.
Soziale Konditionalität erhöht nicht den bürokratischen Aufwand für Landwirte
Ein zentrales Argument der Kritiker:innen ist der Hinweis auf die Bürokratie. Doch die soziale Konditionalität wurde speziell entwickelt, um keine zusätzlichen Verwaltungsaufgaben für Landwirte zu schaffen, denn sie führt keine neuen arbeitsrechtlichen Anforderungen oder Meldepflichten ein. Vielmehr stützt sie sich vollständig auf bereits bestehende Arbeitsgesetze und Systeme der Arbeitsaufsicht, die auch ohne Bindung an die Auszahlung der EU-Gelder gelten.
Soziale Konditionalität schafft keine „doppelte Strafe“
Bei der sozialen Konditionalität handelt es sich nicht um eine „doppelte Strafe“, denn arbeitsrechtliche Sanktionen und soziale Konditionalität verfolgen unterschiedliche Zwecke: Erstere werden verhängt, um die Einhaltung der arbeitsrechtlichen Bestimmungen sicherzustellen. Zweite adressiert den korrekten Einsatz öffentlicher Mittel. Wenn Arbeitgeber:innen öffentliche Unterstützung für ihre Tätigkeit erhalten, ist es völlig legitim, zumindest die Achtung der Rechte der von ihnen beschäftigten Arbeitnehmer:innen als Bedingung zu verlangen.
Soziale Konditionalität passt hervorragend in die GAP-Struktur
Die soziale Konditionalität steht innerhalb der Bestimmungen zur GAP nicht allein da, denn bereits seit den frühen 2000er Jahren ist das Einhalten der Umwelt-, Tierschutz- und Gesundheitsauflagen an den Unterstützungen aus der GAP gekoppelt. Die soziale Konditionalität ist eine logische Weiterentwicklung dieser bewährten Praxis. Es kann dementsprechend nicht behauptet werden, die soziale Konditionalität passe nicht zur GAP, wie es manche Mitgliedstaaten tun.
Soziale Konditionalität bringt wichtigen Mehrwert – auch für die landwirtschaftlichen Betriebe
Die soziale Konditionalität ist ein wichtiger Schritt zu mehr Wettbewerbsgleichheit, sowohl zwischen den Mitgliedstaaten als auch zwischen den einzelnen landwirtschaftlichen Betrieben. Denn damit ist sichergestellt, dass die Einhaltung der Arbeitsbedingungen für alle verlangt wird. Sie schützt somit verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen, die Arbeitsstandards einhalten, vor unfairer Konkurrenz. Sie unterstreicht die geltenden Arbeits- und Sozialstandards als Mindeststandards und verhindert dadurch ein ein „race to the bottom“, bei der sich Betriebe, die sich nicht an die Spielregeln halten, einen Wettbewerbsvorteil verschaffen. Schlussendlich ist es auch ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping, denn viele Saison- und Erntearbeiter:innen kommen aus Drittstaaten nach Europa und sind besonders vulnerabel.
Fazit
Soziale Konditionalität hat das Potenzial, ein wirksames Instrument zur Verbesserung der Arbeitsstandards in einem der prekärsten Sektoren der Wirtschaft zu werden. Gleichzeitig unterstützt soziale Konditionalität verantwortungsbewusste Arbeitgeber:innen, die Arbeitsstandards einhalten und unfairer Konkurrenz durch diejenigen ausgesetzt sind, die dies nicht tun. Anstatt dieses Instrument zu schwächen, sollte die neue GAP ab 2028 als Gelegenheit genutzt werden, seine Wirksamkeit zu stärken, seinen Umfang zu erweitern und die Durchsetzung zu verbessern. Dies wäre auch ein wichtiger Beitrag, den Arbeitskräftemangel in der Landwirtschaft zu bekämpfen. Eine starke soziale Konditionalität würde auch der österreichischen Landwirtschaft helfen, im Wettbewerb mit anderen Mitgliedsstaaten besser bestehen zu können.