Das Gesetzespaket „Arbeiten im Alter“: Eine vertane Chance in der Älteren­beschäftigung?

06. November 2026

Am 23. September hat das Parlament ein Gesetzespaket mit dem Titel „Arbeiten im Alter“ verabschiedet. Ziel des Pakets ist die Erhöhung der Beschäftigungsquote Älterer und die Anhebung des effektiven Pensionsantrittsalters. Was zunächst gut klingt, entpuppt sich bei einem genaueren Blick vor allem als Paket für gutverdienende Pensionist:innen. Wer das effektive Pensionsantrittsalter erhöhen will, muss bei den Arbeitsbedingungen und der steigenden Arbeitslosigkeit von Personen vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter ansetzen.

Herausforderungen am Arbeitsmarkt für Arbeitssuchende über 50

Seit April 2023 steigt die Arbeitslosigkeit, und Personen ab 50 sind davon besonders betroffen. Wenn man im höheren Alter arbeitslos wird, dann bleibt man es oft auch: Im Schnitt waren Arbeitslose im September 2026 227 Tage beim AMS vorgemerkt, bei den über 50-Jährigen waren es im Schnitt 333 Tage und bei den 60- bis 64-Jährigen sogar 431 Tage. Dementsprechend ist Langzeitbeschäftigungslosigkeit bei älteren Arbeitssuchenden ein zunehmendes Problem. Mit 46,6 Prozent ist fast die Hälfte aller Arbeitslosen ab 50 auch langzeitbeschäftigungslos, bei den 60- bis 64-Jährigen sind es sogar 55,3 Prozent.

Besonders stark steigt die Arbeitslosigkeit derzeit bei älteren Frauen. Gründe dafür sind vor allem die schrittweise Erhöhung des Pensionsantrittsalters und die schwierige Arbeitsmarktlage in weiblich dominierten Branchen wie dem Handel und dem Gesundheits- und Sozialwesen.


© A&W Blog


Die starke Verfestigung der Arbeitslosigkeit im Alter ist auch auf Altersdiskriminierung in Bewerbungsprozessen zurückzuführen. Laut dem Älterenbeschäftigungsmonitoring des Sozialministeriums beschäftigen rund drei Viertel aller Unternehmen gar keine Menschen ab 60, mehr als die Hälfte beschäftigt keine Person ab 55.

Auch nicht altersgerechte Arbeitsbedingungen und gesundheitliche Probleme beeinflussen die Beschäftigungsquote Älterer negativ: Im Arbeitsklima Index der Arbeiterkammer Oberösterreich hält es mehr als ein Drittel der Beschäftigten für unwahrscheinlich, im aktuellen Beruf bis zum Pensionsantrittsalter durchzuhalten. Gründe dafür sind in erster Linie körperliche und psychische Belastungen im Arbeitsalltag, anstrengende Arbeitsbedingungen sowie Sorgeverpflichtungen.

Die angespannte Arbeitsmarktlage sowie die schlechten Arbeitsbedingungen haben wiederum einen Einfluss auf das effektive Pensionsantrittsalter: Die Daten zeigen, dass mehr als ein Viertel aller Personen die Alterspension nicht aus einer Beschäftigung antreten, sondern vor ihrem Pensionsantritt beispielsweise arbeitslos oder krank sind.

Dementsprechend besteht großer Handlungsbedarf, um die Beschäftigungsquote Älterer und das effektive Pensionsantrittsalter anzuheben.

Das Paket „Arbeiten im Alter“ umfasst in erster Linie Maßnahmen fürs Arbeiten in der Pension

Das Paket „Arbeiten im Alter“ umfasst mehrere verschiedene Maßnahmen, von denen drei die Arbeitslosigkeit vor dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter adressieren: Ab 2027 sollen 100 Mio. Euro für Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik für ältere Personen zur Verfügung stehen. Weiters soll ab 2028 ein „Arbeitsmarkt-Transformationsfonds“ zur Unterstützung der digitalen und ökologischen Transformation eingeführt werden. Da sich trotz dieser Mittel das Budget für aktive Arbeitsmarktpolitik 2027 kaum verändert und 2028 deutlich sinken wird, können auch keine zusätzlichen arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen ergriffen werden. Außerdem sollen in Zukunft Arbeitgeber mit einem besonders niedrigen Anteil an älteren Beschäftigten einmal jährlich per Informationsschreiben über Unterstützungs- und Fördermöglichkeiten für die Beschäftigung von älteren Personen informiert werden.

Der Rest der Maßnahmen richtet sich an Personen, die bereits das gesetzliche Pensionsantrittsalter erreicht haben. Sowohl für Personen, die ihre Pension aufschieben, als auch Personen, die neben ihrer Pension dazuverdienen, entfällt in Zukunft arbeitnehmer:innenseitig der PV-Beitrag, dienstgeberseitig ist er nach wie vor zu bezahlen. Zuvor haben Pensions-Aufschieber:innen und deren Dienstgeber jeweils die Hälfte der PV-Beiträge gezahlt, Pensions-Zuverdiener:innen haben die vollen Beiträge gezahlt. Gleichzeitig wird die besondere Höherversicherung für Pensions-Zuverdiener:innen abgeschafft. Das bedeutet, dass sich die Pension durch den Zuverdienst (anders als beim Aufschub der Pension) nicht weiter erhöht. Darüber hinaus gilt in Zukunft ein steuerlicher Freibetrag für Erwerbseinkünfte von Personen, die das gesetzliche Pensionsantrittsalter bereits erreicht haben. Unabhängig davon, ob sie ihre Pension aufschieben oder neben der Pension dazuverdienen, können sie ein steuerfreies Erwerbseinkommen von bis zu 15.000 Euro pro Jahr beziehen.

Nicht alle können von dem Pensionist:innen-Steuerfreibetrag profitieren

Beim Steuerfreibetrag werden nicht jene entlastet, die den Zuverdienst finanziell am dringendsten brauchen. Im Gegenteil: Personen mit geringen Pensionen können vom Freibetrag tendenziell weniger oder gar nicht profitieren. Die Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrags ist eine Mindestversicherungsdauer von 40 Jahren (bzw. entsprechend weniger für Frauen, solange das Pensionsantrittsalter noch nicht gänzlich auf 65 Jahre angehoben ist). Das schließt viele Frauen, die aufgrund von Kinderbetreuungspflichten weniger Versicherungsmonate haben sowie Migrant:innen aus Drittstaaten, die nicht die notwendigen Versicherungsmonate in Österreich (bzw. EU-Mitgliedsländern) nachweisen können, aus. Im Umkehrschluss nutzt der Freibetrag vor allem Menschen mit stabilen Erwerbsverläufen in privilegierten Berufsgruppen, die ein gesundes Arbeiten über das Pensionsalter hinaus erlauben. In dieser Gruppe sind Selbstständige und Männer überrepräsentiert.

Generell sind bei der Nutzung des Freibetrags hohe Mitnahmeeffekte zu erwarten – das heißt, er wird voraussichtlich vor allem von Menschen genutzt, die ohnehin in der Pension weitergearbeitet hätten, statt dass es sich um einen tatsächlichen Anreiz zum Weiterarbeiten handelt, um beispielsweise gezielt Fachkräfte in Mangelberufen länger im Berufsleben zu halten. Das Momentum-Institut hat analysiert, dass Selbstständige und Angestellte vor allem aus Freude an der Arbeit in der Pension weiterarbeiten, bei Arbeiter:innen würden finanzielle Motive überwiegen. Gleichzeitig können Arbeiter:innen oft aus gesundheitlichen Gründen nicht länger arbeiten. Auch Personen, die bereits vor dem Pensionsantrittsalter arbeitslos waren, werden durch die Maßnahme nicht eher einen Job finden, um ihre Pension aufzubessern.

Ein teures Paket in Zeiten des allgemeinen Spardrucks

Österreich befindet sich mitten in einer Budgetkonsolidierung, was bedeutet, dass im österreichischen Sozialbereich derzeit an vielen Stellen gekürzt wird und wichtige sozialpolitische Angebote verloren gehen. Das arbeitsmarktpolitische Budget konnte zwar – unter anderem aufgrund der 100 Mio. Euro Offensivmittel für aktive Arbeitsmarktpolitik für ältere Arbeitssuchende – nominell stabil gehalten werden, bei der anhaltend hohen Inflation und den steigenden Arbeitslosenzahlen bedeutet das aber de facto dennoch eine Kürzung. Im diesjährigen Budgetprozess wurden außerdem die Lohnnebenkosten für ältere Arbeitnehmer:innen erhöht, was dem Ziel, die Beschäftigung in dieser Gruppe zu steigern, entgegenwirkt.

Gleichzeitig wird mit der Aktivpension eine große und teure Offensivmaßnahme gesetzt, die in erster Linie Menschen mit stabilen Erwerbsverläufen und hohen Pensionen adressiert und damit soziale Schieflagen noch weiter verschärft. Der Entfall der PV-Beiträge kostet den Bund im Jahr 2027 213 Mio. Euro, 2028 sind es nach Abzug der Ersparnisse durch die Abschaffung der besonderen Höherversicherung noch 191,5 Mio. Euro. Der Steuerfreibetrag ist 2027 mit 125 Mio. Euro und 2028 mit 185 Mio. Euro budgetiert. Insgesamt kostet die Aktivpension im Jahr rund 380 Mio. Euro (Wert für 2028) nach Schätzungen der Bundesregierung, wobei die Kosten laut einer Stellungnahme der Bundesarbeiterkammer weitaus höher ausfallen dürften. Diese Mehrausgaben wären vor dem Hintergrund der angespannten Budgetsituation und der hohen Altersarbeitslosigkeit in der aktiven Arbeitsmarktpolitik dringend notwendig.

Was bräuchte es, um das effektive Pensionsantrittsalter zu erhöhen?

Um zu erreichen, dass Menschen länger im Erwerbsleben verbleiben, muss man schon lange vor dem Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters ansetzen: Es braucht alterns- und altersgerechte Arbeitsplätze, Möglichkeiten des lebenslangen Lernens und Arbeitsmarktchancen für Arbeitssuchende über 50. Dafür müssen wiederum Unternehmen in die Verantwortung genommen werden, beispielsweise durch ein Bonus-Malus-System, das die Höhe der Lohnnebenkosten eines Unternehmens an den Anteil älterer Beschäftigter koppelt.

Genauso zentral sind Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Soziale Unternehmen sind ein bewährtes Instrument, sie stellen Expertise für Unternehmen bereit und beraten, beschäftigen und begleiten ältere Menschen wieder in den Arbeitsmarkt. Damit das gelingen kann, braucht es eine langfristig abgesicherte Finanzierung für aktive Arbeitsmarktpolitik und mutige Schritte seitens der Politik – nicht zuletzt in Richtung einer Jobgarantie für ältere Arbeitssuchende.

Creative-Commons-Lizenz CC BY-SA 4.0: Dieser Beitrag ist unter einer Creative-Commons-Lizenz vom Typ Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International zugänglich. Um eine Kopie dieser Lizenz einzusehen, konsultieren Sie http://creativecommons.org/licenses/by-sa/4.0/. Weitere Informationen https://awblog.at/ueberdiesenblog/open-access-zielsetzung-und-verwendung