VW-Skandal: Die Macht der Konzerne beim Lobbying auf EU-Ebene

16. Oktober 2015

Der im September ans Licht gekommene VW-Skandal um die Manipulation von Abgaswerte-Messungen macht einmal mehr die Dominanz des Lobbyings großer Konzerne in Brüssel ersichtlich. Anhand dieses Anlassfalls lässt sich klar aufzeigen, warum die bisher von der EU gesetzten Maßnahmen, Lobbying zu kontrollieren, zu kurz greifen bzw. verfehlt sind.

Lobbymacht Volkswagen – 4 Millionen Euro jährlich für Lobbying

Laut Eigenangaben des VW-Konzerns im EU-Transparenzregister sind 43 Personen (mit Lobbyingaktivitäten in EU-Angelegenheiten beschäftigt, 4 Personen haben eine Zugangskarte zum EU-Parlament. Als jährliche Gesamtkosten für Lobbying gibt das Unternehmen eine Summe von 3,3 Millionen Euro an. Hinzu kommen weitere 625.959 Euro für die Mitgliedschaften in europäischen Dachverbänden wie der European Automobile Manufacturer’s Association (ACEA) oder BusinessEurope. Ein beträchtlicher Betrag. Damit gehört Volkswagen zu jenen Konzernen mit den höchsten Ausgaben für Lobbying in der EU.

Die Lobbyausgaben der Automobilkonzerne und ihrer Verbände in Brüssel werden insgesamt auf mehr als 18 Millionen Euro geschätzt. Die Automobilindustrie hat es durch ihr vehementes Lobbying geschafft, strengere Abgaswerte und strengere Kontrollsysteme seit den 90er Jahren zu verhindern, zu verwässern und zu verzögern. Um ihre Forderungen durchzubringen, hat sich die Automobilindustrie zudem auch des oft kritisierten Systems der Expertengruppen der Kommission bedient.

Mit den Konzernen über neue Gesetze verhandeln – für die EU-Kommission ganz normal

814 Expertengruppen mit insgesamt 27.503 ExpertInnen beraten aktuell die Kommission. Volkswagen etwa sitzt nach wie vor in fünf Expertengruppen, die die Kommission derzeit beraten. Auch andere Marken des Volkswagenkonzerns wie Seat und Scania sind in den Gruppen vertreten. Wäre es angesichts der Ausmaße des Skandals rund um den Konzern nicht ein logischer (erster) Schritt gewesen den VW-Konzern mit sofortiger Wirkung aus allen Expertengruppen zu entlassen? Die Kommission hat keinen derartigen Schritt gesetzt.

Die EU-Kommission argumentiert die Notwendigkeit der Expertengruppen mit dem Bedarf nach externer Expertise aufgrund der eigenen geringen Personalressourcen. Oftmals werden somit jedoch hochpolitische Fragestellungen als solche technischer Art verdreht. Tatsächlich definieren Expertengruppen oftmals, bei welchen Themen politischer Handlungsbedarf besteht oder was als zu regulierendes Problem angesehen wird.

Die Verteilung der Interessen in diese Gruppen könnte dabei ungleicher nicht sein: In Schlüsselgeneraldirektionen hatten WirtschaftsvertreterInnen in diesen Beratungsgremien einen Anteil von 60 bis 80%, ArbeitnehmervertreterInnen kamen im Vergleich dazu nur auf 1%. Auch eine aktuelle Studie des EU-Parlaments stellt fest, dass sich die Situation in den Jahren 2013-2015 sogar noch verschlechtert hat: NGO-VertreterInnen waren um 10% weniger vertreten; UnternehmensvertreterInnen um 5% mehr, deren Verbände sogar um 23% mehr.

EU-Transparenzregister: Schwachstelle mangelnde Kontrolle

Die Eintragung im EU-Transparenz-Register basiert nach wie vor auf freiwilliger Basis, eine systematische und regelmäßige Überprüfung der Register-Einträge findet nicht statt, lediglich zwei EU-BeamtInnen sind für die Kontrolle und die Beschwerdebehandlung der Register-Einträge vorgesehen. Im viel kleineren Kanada wird eine vergleichbare Aufgabe von 28 (!) Personen wahrgenommen. Zuletzt hat Transparency International 4.253 Einzelbeschwerden zum Transparenzregister eingebracht, das heißt, dass mehr als die Hälfte aller Einträge als fehlerhaft eingeschätzt wurden.

Auch weitere Schwächen des Transparenzregisters lassen sich am Eintrag von Volkswagen verdeutlichen: Obwohl im Register gefordert, gibt der VW-Konzern nicht an, in welchen Expertengruppen das Unternehmen mitarbeitet. Diese Information kann daher nur mühevoll über andere Internetseiten indirekt und nicht abschließend nachrecherchiert werden. Sehr vage bleibt der Konzern auch, wenn es um die Angabe geht, zu welchen EU-Initiativen der Konzern derzeit lobbyiert.

Transparenzregister: Verhältnis Arbeit – Wirtschaft 1:65

Selbst verbesserte Transparenz kann aber ein grundlegendes Problem nicht beseitigen: Ein dramatisches Ungleichgewicht spiegelt auch die aktuelle Datenlage im EU-Transparenzregister wider. Ein direkter Vergleich der in Brüssel vertretenen Gewerkschaften mit den ihnen gegenüberstehenden Unternehmen und deren Verbänden ergibt ein Verhältnis von mehr als 1:50. Bezieht man in diese Berechnung auch noch Beratungsfirmen, Anwaltskanzleien und professionelle LobbyistInnen ein, wird das Missverhältnis noch eklatanter, das Verhältnis beträgt dann sogar mehr als 1:65! Hinzuzurechnen wären zudem noch bewusste Nicht-Einträge von Unternehmen, Unternehmensverbänden und Think Tanks – welche oftmals versteckt für Unternehmen lobbyieren – sowie die der Wirtschaftsseite zur Verfügung stehenden, weitaus höheren Kapitalmittel.

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: EU-Transparenzregister, Abfrage am 26. August 2015, eigene Darstellung © A&W Blog
Quelle: EU-Transparenzregister, Abfrage am 26. August 2015, eigene Darstellung

Anstehende Reformen: Register und ExpertInnengruppen

Der VW-Skandal hat einmal mehr gezeigt, welche Auswirkung das Lobbying von Konzernen auf den Gesetzgebungsprozess haben kann. Nachdem zuletzt auch die EU-BürgerInnenbeauftragte Emily O’Reilly scharfe Kritik an der Dominanz von Wirtschaft und Finanz in den Expertengruppen der Kommission geäußert hatte, kündigt die Kommission nun für Anfang 2016 eine Reform an. Darüber hinaus laufen die Vorbereitungen für ein Abkommen zwischen den EU-Institutionen über ein verpflichtendes Lobbyregister.

Vor diesem Hintergrund ist die Forderung nach mehr Transparenz wichtig, jedoch kein Selbstzweck. Durch ein verpflichtendes Transparenzregister mit entsprechendem Kontroll- und Sanktionsmechanismus könnten genauere Einblicke in die Lobbyaktivitäten der Konzerne gewonnen werden. Insbesondere wird es aber darum gehen, das dahinterstehende Problem der extremen Dominanz der Wirtschaft in der europäischen Gesetzgebung zu bekämpfen.

Dafür bietet insbesondere die anstehende Reform der ExpertInnengruppen eine wichtige Gelegenheit. Es bedarf einer grundsätzlichen Überarbeitung des derzeitigen Systems, eine ausgewogene Besetzung muss gewährleistet werden. Eine Quotenregelung nach Stakeholder-Gruppen, ein Verkleinerung und insgesamt eine starke Reduktion der Gruppen könnten einige Lösungsansätze für die anstehende Debatte sein.

Die AK Wien hat zum Thema Lobbying in Brüssel erst im September eine Broschüre veröffentlicht, die sich im Detail mit den Ungleichgewichten zwischen WirtschaftslobbyistInnen und anderen Interessensgruppierungen wie Gewerkschaften auseinandersetzt. Eine Langfassung dieses Beitrags erscheint demnächst im infobrief EU & international Nr. 4/2015.