Teilzeitbeschäftigung ist weiblich

15. November 2017

Unter den unselbstständig Beschäftigten hat fast jede zweite Frau und jeder zehnte Mann einen Teilzeitjob. Während somit bei den Frauen beinahe gleich viele Frauen einer Vollzeit- wie einer Teilzeiterwerbstätigkeit nachgehen, ist die Vollzeitbeschäftigung nach wie vor der Arbeitszeitstandard bei den Männern. Zwei Gründe spielen hierbei eine zentrale Rolle: Erstens sorgt die ungleiche Verteilung von Betreuungspflichten in Paarhaushalten für eine ungleiche Aufteilung zwischen bezahlter Erwerbsarbeit und unbezahlter Familienarbeit. Zweitens ist die betriebliche Akzeptanz von Teilzeitarrangements nicht über alle Berufe hinweg gleichverteilt. Damit steht nicht allen Beschäftigten die Möglichkeit für eine Arbeitszeitreduktion offen.

Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern begünstigen die betreuungsbedingte Teilzeitarbeit von Frauen

Die Entscheidung, wie viele Wochenarbeitsstunden Arbeitskräfte am Arbeitsmarkt anbieten, wird in der Regel im Familienverband getroffen und hängt u. a. von den individuellen Wünschen, den ökonomischen Notwendigkeiten, der Lohnhöhe, den gesellschaftlichen Normvorstellungen, den institutionellen Rahmenbedingungen (etwa Kinderbetreuungsangebot) und der Verteilung der Betreuungsarbeit ab.

Vielfach ist es rein ökonomisch betrachtet aufgrund der Einkommensunterschiede zwischen Frauen und Männern sinnvoller, dass nicht der Mann, sondern die Frau die Arbeitszeit zum Zwecke der Kinderbetreuung reduziert. Dadurch werden die Einkommensverluste auf Haushaltsebene infolge der Arbeitszeitreduktion minimiert – gleichzeitig allerdings potenzielle Nachteile für die Frauen, die sich aus der Teilzeitbeschäftigung ergeben, in Kauf genommen.

Möglichkeiten der Teilzeitbeschäftigung sind nicht über alle Branchen und Berufe gleichverteilt

Wie viele Wochenarbeitsstunden Betriebe nachfragen, hängt stark von der Organisation des Produktionsprozesses und der Auftragslage ab. Betriebe nützen Teilzeitarrangements zur Bewältigung von Spitzenzeiten und zur Vermeidung von Stehzeiten. Zudem greifen Betriebe mit einer generell dünnen Personaldecke gerne auf Teilzeitbeschäftigte als personalpolitisches Instrument zurück, da sie bei akutem Personalbedarf leichter für zusätzliche Dienste eingeteilt werden können.

Abgesehen von betriebswirtschaftlichen Überlegungen hängt die betriebliche Akzeptanz von Teilzeitarrangements auch vom Geschlecht, der Hierarchiestufe und dem Beruf ab: Je höher die berufliche Position und je eher es sich um eine männertypische Tätigkeit handelt, desto geringer sind die Chancen auf eine Teilzeitbeschäftigung. Entsprechend variiert die Teilzeitquote nicht nur nach Geschlecht, sondern auch nach Beruf und Branche.

Dekoratives Bild © A&W Blog
Quelle: AKE – Mikrozensus, WIFO-Berechnungen. Aktiv unselbstständig beschäftigte Frauen (15 bis 59 Jahre) und Männer (15 bis 64 Jahre). Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit auf Basis der Selbsteinschätzung der Befragten. Berufsgliederung gemäß ISCO-08; Rest auf 100 %: Berufshauptgruppe 0 „Angehörige der regulären Streifkräfte“. – mit * gekennzeichnete Werte sind stark zufallsbehaftet. (x): statistisch nicht interpretierbar. Lesebeispiel zur beruflichen Segregation: 26,3 % der Männer in Vollzeit üben einen Handwerks- oder verwandten Beruf aus, aber nur 3,7 % der vollzeitbeschäftigten Frauen. Die ungleiche Präsenz von Männern und Frauen reduziert sich deutlich, wenn teilzeitbeschäftigte Männer und Frauen betrachtet werden – 8,9 % der Männer und 1,5 % der Frauen üben einen Handwerks- oder verwandten Beruf aus. Die im Mikrozensus abgefragte Normalarbeitszeit entspricht den üblicherweise geleisteten Wochenarbeitsstunden, inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden und exklusive Mittagspausen von über einer halben Stunde. © A&W Blog
Quelle: AKE – Mikrozensus, WIFO-Berechnungen. Aktiv unselbstständig beschäftigte Frauen (15 bis 59 Jahre) und Männer (15 bis 64 Jahre). Unterscheidung zwischen Voll- und Teilzeit auf Basis der Selbsteinschätzung der Befragten. Berufsgliederung gemäß ISCO-08; Rest auf 100 %: Berufshauptgruppe 0 „Angehörige der regulären Streifkräfte“. – mit * gekennzeichnete Werte sind stark zufallsbehaftet. (x): statistisch nicht interpretierbar. Lesebeispiel zur beruflichen Segregation: 26,3 % der Männer in Vollzeit üben einen Handwerks- oder verwandten Beruf aus, aber nur 3,7 % der vollzeitbeschäftigten Frauen. Die ungleiche Präsenz von Männern und Frauen reduziert sich deutlich, wenn teilzeitbeschäftigte Männer und Frauen betrachtet werden – 8,9 % der Männer und 1,5 % der Frauen üben einen Handwerks- oder verwandten Beruf aus. Die im Mikrozensus abgefragte Normalarbeitszeit entspricht den üblicherweise geleisteten Wochenarbeitsstunden, inklusive regelmäßig geleisteter Überstunden und exklusive Mittagspausen von über einer halben Stunde.

Die Möglichkeiten zur Teilzeitbeschäftigung sind somit nicht gleich über alle Branchen und Berufe verteilt. Oder anders formuliert: Der Wunsch, anstelle von Vollzeit Teilzeit zu arbeiten, reduziert die beruflichen Möglichkeiten von Frauen als auch von Männern. In männerdominierten Tätigkeitsfeldern und in den oberen Hierarchieebenen ist die Wählbarkeit der Arbeitszeit gering, da diese Stellen typischerweise als Vollzeitstellen mit oder ohne überlanger Arbeitszeit konzipiert sind; kurze Freistellungen werden hier eher toleriert als eine Arbeitszeitreduktion. In frauendominierten Tätigkeitsfeldern der mittleren Hierarchieebenen ist die Wählbarkeit der Arbeitszeit dagegen hoch. Gleichzeitig besteht aber auch nicht immer die Möglichkeit, anstelle von Teilzeit Vollzeit zu arbeiten – wie der Anteil der unfreiwillig Teilzeitbeschäftigten (11,4 % der Frauen und 19,7 % der Männer) zeigt.

Die höchste Teilzeitquote weisen Frauen in Hilfsleistungsberufen aus (65,5 % versus 47,4 % in der Gesamtwirtschaft), gefolgt von den Dienstleistungsberufen (57,6 %). Vergleichsweise selten üben Frauen eine Führungsposition in Teilzeit aus (Teilzeitquote 21,6 %). Gering ist die Teilzeitquote von Frauen zudem in den Fertigungsberufen (handwerklich 27,6 % und industriell 29,5 %) des mittleren Qualifikationssegments – jenen Berufshauptgruppen, in denen auch Männer die geringsten Teilzeitquoten aufweisen.

Vor- und Nachteile von Teilzeitjobs

Teilzeitarrangements sind mit Vor- und Nachteilen für die Betroffenen behaftet. Einerseits kann die individuelle Arbeitszeitreduktion einen positiven Beitrag zur Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben leisten, sich positiv auf die Gesundheit auswirken und eine Möglichkeit darstellen, unterschiedliche Gruppen, die nur eingeschränkt einer Erwerbstätigkeit nachgehen können, für den Arbeitsmarkt zu mobilisieren – wie etwa Mütter mit Kleinkinder oder gesundheitlich eingeschränkte Personen. Andererseits können Teilzeitmodelle aber auch die Arbeitsmarktsegregation, d. h. die ungleiche Präsenz von Frauen und Männern in Branchen und Berufen, erhöhen, die Rolle der Frauen in der Erbringung von Betreuungs- und Hausarbeit festigen und Nachteile für Karriere und Einkommen mit sich bringen.

In Kombination mit Ausschließungsprozessen – wie etwa Benachteiligungen beim Arbeitsplatzzugang, den betrieblichen Weiterbildungsmöglichkeiten oder den Aufstiegschancen – mindert die Arbeitsmarktsegregation die Chancengleichheit von Frauen und Männern. Obendrein kann das im Vergleich zu einer Vollzeitbeschäftigung geringere Einkommen Teilzeitbeschäftigter zu einer prekären sozialen Absicherung im Fall von Arbeitslosigkeit oder in der Pension führen bzw. in Paarhaushalten zu einer finanziellen Abhängigkeit vom Partner.

Der vorliegende Beitrag beruht auf einer WIFO-Studie, die im Rahmen des Forschungsprogrammes „Österreich 2025“ erstellt wurde.