Alternative Wege der Sozialstaatsfinanzierung – Contribution Sociale Généralisée

11. März 2015

Mehr Netto vom Brutto ist nicht nur aus Sicht von Arbeiterkammer und Gewerkschaft das Gebot der Stunde. Auch die OECD, nicht unbedingt bekannt für ihre bedingungslos progressiven Ansichten, fordert seit Langem eine Senkung der Belastung des Faktors Arbeit. Um eine aufkommensneutrale Abgabenentlastung durchzuführen – und das muss das Ziel sein – ist es jedoch notwendig an anderer Stelle zusätzliche Mittel zu generieren. Eine Entlastung des Faktors Arbeit ohne gleichzeitige Gegenfinanzierung führt zwingend zum Rückgang der öffentlichen Einnahmen und damit zu einer Reduktion der Umverteilungsmöglichkeiten durch die öffentliche Hand. Eine Möglichkeit einer Entlastung von Löhnen und Gehältern ist die Wertschöpfungsabgabe, eine andere ist zum Beispiel die in Frankreich seit 1991 existierende Contribution Sociale Généralisée (CSG).

Kostenverteilung auf alle Einkunftsarten

Ins Deutsche übersetzt bedeutet Contribution Sociale Généralisée ‚allgemeine Sozialabgabe‘. Technisch gesehen handelt es sich allerdings nicht um einen Sozial(versicherungs)beitrag im engeren Sinn, da aus ihr kein direkter Anspruch auf eine Sozialleistung resultiert. Die Contribution Sociale Généralisée ersetzt zu weiten Teilen den ArbeitnehmerInnenbeitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung in Frankreich. Sie dient auch der Finanzierung von Familienleistungen und Langzeitpflege. Der Beitragssatz auf selbständige sowie unselbständige Beschäftigung beträgt 7,5 % der Bemessungsgrundlage, wovon 5,1 % steuerlich absetzbar sind. Für andere Einkunftsarten bestehen eigene Beitragssätze, die höchsten davon (8,2 %) für Einkommen aus Vermögenswerten und Investitionen (siehe Tabelle).

Dadurch, dass nicht nur Erwerbseinkommen von der Abgabe betroffen sind, sondern alle anderen Einkunftsarten ebenso, kommt es zu einer Entlastung des Faktors Arbeit. Die teilweise Höherbelastung des Faktors Kapital verschiebt das Verhältnis zusätzlich. Eine Höchstbeitragsgrundlage existiert nicht.

Beitragssätze in der Allgemeinen Sozialabgabe (contribution sociale généralisée, CSG)
Einkommen aus unselbständiger oder selbständiger Beschäftigung7,5%
Einkommen aus Vermögenswerten und Investitionen;8,2%
Investierte Geldbeträge und erzielte Einnahmen aus Spielen6,9%
Einkünfte aus Alters- und Invaliditätsrenten*6,6%
Einkünfte aus Arbeitslosenleistungen und Geldleistungen bei Krankheit, Mutterschaft, Vaterschaft, Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten*6,2%
Quelle: OECD; Europäische Kommission, Missoc-Datenbank.* Befreiung bzw. Ermäßigung für sehr niedrige Leistungen.

Stärken und Schwächen einer allgemeinen Sozialabgabe

In genau dieser Umverteilung der Finanzierungslasten der sozialen Sicherheit liegt auch der zentrale Vorteil der CSG. Anstatt das Sozialsystem primär über Leistungen der Erwerbstätigen zu finanzieren, so wie in Österreich, werden hier verstärkt kapitalintensive Einkommensarten dazu herangezogen. Auf diese Weise wird die Finanzierung öffentlicher Aufgaben auf eine breitere Basis gestellt, bei gleichzeitig geringeren Lohnkosten.

Die CSG ist de facto eine Einkommenssteuer. Einkommenssteuern sind in den meisten entwickelten Volkswirtschaften zumindest teilweise progressiv ausgestaltet (je höher das Einkommen, desto höher der Anteil der abzuführenden Einkommenssteuer). Die französische CSG ist allerdings grundsätzlich proportional konzipiert. Von Ausnahmen abgesehen bleibt der Anteil der abzuführenden Steuer gleich, unabhängig von der Einkommenshöhe. Dadurch reduziert sich das Umverteilungspotenzial zwischen hohen und niedrigen Einkommen der gleichen Art, vor allem im Vergleich mit einer progressiven Lohnsteuer.

Es gibt auch Parallelen zwischen der CSG und Sozialversicherungsbeiträgen. Letzteren steht im Regelfall jedoch ein Leistungsanspruch gegenüber. So leisten Beschäftigte in Österreich Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung und haben daher Anspruch auf eine Leistung bei Verlust des Arbeitsplatzes. Man spricht vom Prinzip der fiskalischen Äquivalenz. Eben dieser Zusammenhang besteht jedoch bei der CSG nicht, obwohl er in der Öffentlichkeit teilweise trotzdem so wahrgenommen wird. Fehlende fiskalische Äquivalenz kann in budgetär schwierigen Zeiten eher dazu führen, dass es zu Leistungskürzungen kommt, als in Systemen mit klar definiertem Gegenleistungsanspruch.

Andererseits ermöglicht genau dieser fehlende Anspruch auf direkte Gegenleistung eine Besteuerung ohne Höchstbeitragsgrundlage. Bestünde ein direkter Leistungsanspruch aus der CSG, würden steigende öffentliche Einnahmen einem direkten Anspruch seitens der SteuerzahlerInnen gegenüberstehen, z.B. auf erhöhte Rentenbezüge. Das Fehlen des Anspruchs auf direkte Gegenleistung erleichtert damit die solidarische Finanzierung der sozialen Sicherheit durch alle Einkommensgruppen.

Fazit

Die Contribution Sociale Généralisée ist eine alternative Möglichkeit der Finanzierung der sozialen Sicherheit. Aus ihr werden Kranken-, Pflege- und Familienleistungen in Frankreich (mit)finanziert. Durch unterschiedliche Beitragssätze auf verschiedene Einkunftsarten ermöglicht die CSG eine stärkere Belastung des Faktors Kapital im Verhältnis zum Faktor Arbeit. Da sich aus der CSG kein Anspruch auf eine Sozial(versicherungs)leistung ergibt, bedarf es keiner Höchstbeitragsgrundlage. Die CSG ist eine Form der direkten Besteuerung mit Zweckbindung, ohne Anspruch auf direkte Gegenleistung, obwohl dieser teilweise so empfunden wird. Sie hätte durchaus Potenzial frischen Schwung in die festgefahrene Debatte über die Sozialstaatsfinanzierung zu bringen.