Sind Lohnsubventionen für Unternehmen an ihren Grenzen angelangt?

19. Dezember 2014

Jeden Monat gibt es neue Hiobsbotschaften vom Arbeitsmarkt betreffend der Situation arbeitsloser Personen ab 50. Ihre Arbeitsmarktlage ist schwierig, viele finden schlichtweg aufgrund des Alters keine neue Beschäftigung. Kommen noch gesundheitliche Beeinträchtigungen dazu, sind die Menschen besonders von Arbeitslosigkeit betroffen. Die Politik hat zu Beginn dieses Jahres zusätzliche finanzielle Mittel für die Integration von Personen ab 50 reserviert, die überwiegend Unternehmen zu Gute kommen. Doch: die Mittel werden bei Weitem nicht abgeholt.

Aktuelle Arbeitsmarktsituation von Menschen ab 50

Im Oktober 2014 waren rund 80.000 Menschen dieser Altersgruppe arbeitslos vorgemerkt, das ist ein Plus von 15% gegenüber dem Vorjahr. Im selben Zeitraum ist die Beschäftigung in dieser Altersgruppe um nur 5% gestiegen. Somit waren 835.000 Personen über 50 unselbständig beschäftigt. Allerdings beschäftigen rund 20% der Unternehmen mit mehr als 25 ArbeitnehmerInnen keinen einzigen Älteren ab 55 Jahren.

Dass Ältere schwieriger eine Beschäftigung finden zeigt sich an der längeren Dauer der Arbeitslosigkeit und den geringeren Beschäftigungsaufnahmen im Vergleich zu anderen Altersgruppen: Im Oktober 2014 haben insgesamt rund 10% der arbeitslosen Personen aller Altersgruppen eine Beschäftigung aufgenommen, allerdings nur rund 5% der über 50-jährig Vorgemerkten (rund 4.100 Beschäftigungsaufnahmen).

Ergebnisse aus Fokusgruppen mit Wiener Arbeitsuchenden haben gezeigt, dass „ältere“ Arbeitsuchende von Unternehmen oft diskriminiert werden. Denn selbst wenn die Menschen dazu bereit sind, Zugeständnisse in Bezug auf ihr Gehalt oder die Tätigkeit zu machen, bekommen sie oft dennoch keine Chance.

Die Eingliederungsbeihilfe als Lohnsubvention – beträchtliche Mittelausweitung, aber viel Geld bleibt liegen

Zusätzlich zu dem  bereits existierenden Förderinstrument – der so genannten „Eingliederungsbeihilfe“ –  kann das Arbeitsmarktservice seit Anfang 2014 eine spezielle Lohnsubvention für Menschen ab 50 vergeben, die zumindest 6 Monate arbeitslos sind. Somit wird die Förderung der Einstellung von Menschen, die eine gewisse Altersgrenze überschritten haben, deutlich ausgeweitet.

Möglich gemacht wurde dies durch eine grundsätzlich zu begrüßende politische Einigung, dass mehr Mittel für diese Zielgruppe zur Verfügung gestellt werden müssen damit deren Beschäftigungschancen erhöht werden. Massiv kritisiert werden muss allerdings, dass die Festlegung für welche arbeitsmarktpolitische Maßnahme diese Mittel ausgegeben werden, bereits im Gesetz getroffen wurde und nicht wie üblich und sinnvoll die Mittelzuteilung bedarfsgerecht durch das AMS unter Mitwirkung der Sozialpartner erfolgte.

Die Verwendung der zusätzlichen Mittel auch für andere erfolgreiche und im individuellen Fall vielleicht sinnvollere Angebote, wie beispielsweise ein Coaching oder eine fachliche Ausbildung ist daher nicht möglich. Das führt dazu, dass beispielsweise in Wien ein nicht unwesentlicher Teil der Mittel, der für die Eingliederungsbeihilfe „50+“ reserviert ist, nicht abgeholt werden kann (obwohl die Förderung relativ hoch wäre) und für Bereich eingesetzt werden könnte, wo es einen tatsächlichen Bedarf gibt.

Mehr Fördervolumen – mehr Mitnahmeeffekte?

Die Eingliederungsbeihilfe, zielgerichtet eingesetzt, kann natürlich ein wirkungsvolles Instrument zur Beschäftigungsförderung darstellen. Sie ist insbesondere dann sinnvoll, wenn es einen „deutlichen Motivationsschub“ für ein Unternehmen braucht eine bestimmte Person einzustellen. Gerade für ältere Arbeitsuchende kann das im individuellen Fall ein hilfreiches Angebot sein.

Es stellt sich aber die Frage, ob mit einem derartig extensiven Ansatz entsprechend viele neue Arbeitsplätze geschaffen werden können, oder werden dadurch nicht überwiegend die Mitnahmeeffekte erhöht? Von Mitnahmeeffekten spricht man, wenn das konkrete Arbeitsverhältnis auch ohne Förderung zustande gekommen wäre. Bereits vor der deutlichen Ausweitung dieser Förderung hat das Wifo in einer Evaluierung die Mitnahmeeffekte der Eingliederungsbeihilfe in den Altersgruppen über 45 bzw. über 55 Jahre auf 40% bzw. 57% geschätzt. Das heißt, dass jedes zweite Arbeitsverhältnis auch ohne die Förderung zu Stande gekommen wäre.

Fazit

Die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von Älteren ist eine zentrale Aufgabe der Arbeitsmarktpolitik und es ist wichtig, dass dafür ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden. Über die Verwendung des AMS-Budgets in den AMS-Gremien zu entscheiden, ist eine seit vielen Jahren bewährte Vorgehensweise. Diese darf nicht durch gesetzliche Vorgaben eingeschränkt werden. Es ist sinnvoll, dass das AMS eine gewisse Autonomie bei dem Einsatz der Mittel hat, um passgenaue Angebote und Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit (das können durchaus Lohnsubventionen sein oder aber auch eine individuell passende Aus- oder Weiterbildung) einsetzen zu können. Mittel, die bereitgestellt aber effektiv nicht abgeholt werden können, sind Unterstützungen, die nicht bei den Menschen ankommen!

Die Erfahrungen mit der aktuellen Ausweitung der Lohnsubventionen für Ältere sind auch in Hinblick auf die andauernde Diskussion über die Einführung eines Bonus Malus Systems relevant. Die Wirtschaft ruft permanent nach noch mehr Förderungen, ist aber nicht bereit, das Einstellungsverhalten in Bezug auf Ältere zu ändern. Es muss daher einen Malus für Unternehmen geben, die keine oder zu wenige ältere ArbeitnehmerInnen beschäftigen.