Pflege der Zukunft - alles neu?

21. August 2014

Die Gesundheits- und Krankenpflege wird in den kommenden Jahrzehnten vor großen Herausforderungen stehen: die steigende Lebenserwartung verändert die Altersstruktur der Bevölkerung. Frauen, die bisher Pflege zu Hause erbracht haben, werden erwerbstätig sein. Die Nachfrage nach Gesundheits- und Pflegeleistungen steigt somit bei gleichzeitiger Abnahme des familiären Pflegepotentials. Höchste Zeit die Ausbildungswege in diesem Berufsfeld zu reformieren.

Zugleich werden Menschen aus der sogenannten Babyboomgeneration im Begriff sein aus dem Erwerbsleben auszuscheiden, wovon natürlich auch viele Berufsangehörige der Gesundheits- und Krankenpflege betroffen sind. Der sich daraus entwickelnde Mangel an Pflegepersonal wird dadurch verstärkt, dass es dem Pflegeberuf vielfach an Attraktivität fehlt. Vor diesem Hintergrund ist es ein sozialpolitisches Ziel, möglichst viele Menschen für die Ausbildung zu einem Beruf in er Gesundheits- und Krankenpflege begeistern zu können.

Status quo

Derzeit kann die Grundausbildung zum gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege auf zweierlei Art absolviert werden: zum einen in Gesundheits- und Krankenpflegeschulen, die in Anbindung an Krankenanstalten errichtet wurden, zum anderen in Fachhochschulen. Für die Aufnahme in Pflegeschulen wird neben weiteren Voraussetzungen die Absolvierung der 10. Schulstufe (16 Jahre) benötigt. Die Berufsberechtigung selbst hängt u.a. von der Vollendung des 18. Lebensjahres ab.
Somit öffnet sich zwischen dem Ende der allgemeinen Schulpflicht und dem Beginn dieser berufsbildenden Ausbildung eine Lücke, die die potentiellen Schüler derzeit mithilfe von einjährigen Lehrgängen zu schließen versuchen. Beendet werden die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen nach 3 Jahren jedoch nicht mit Matura. Dies obwohl das Anforderungsprofil der Ausbildung im gehobenen Dienst einer berufsbildenden höheren Schule entspricht.

Für die Aufnahme in Fachhochschulen (FH) wird die Reifeprüfung oder eine Studienbefähigungsprüfung verlangt. Österreich gehört damit zu den wenigen europäischen Ländern, in denen die Ausbildung zum gehobenen Dienst nicht ausschließlich mit Bachelor abgeschlossen wird.

Im Anschluss an das Bakkalaureat an einer FH steht der Zugang zum Studium der Pflegewissenschaften bzw. Pflegemanagement offen. AbsolventInnen der Gesundheits- und Krankenpflegeschulen haben hierzu die Studienberechtigungsprüfung abzulegen.

Inhaltlich steht die Grundausbildung zum gehobenen Dienst in Österreich im europäischen Kontext einzigartig da: der generalistisch konzipierten Grundausbildung zur allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege stehen die speziellen Grundausbildungen zur Kinder- und Jugendlichenpflege und in der Psychiatrie gegenüber. Diese Unterscheidung führt zu einer Benachteiligung der österreichischen AbsolventInnen innerhalb der EU, denn die automatische Anerkennung gemäß der Berufsanerkennungsrichtlinie ist nur für Personen möglich, die die Ausbildung in der allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege absolviert haben, jedoch nicht für die Absolvierung der beiden anderen Ausbildungen.

Die Ausbildung in der Pflegehilfe kann ab dem 17. Lebensjahr absolviert werden und dauert ein Jahr. Zur Ausübung des Berufes ist u.a. die Vollendung des 18. Lebensjahres erforderlich. Seit dem Jahr 2004 kann man die Kompetenz zur Ausübung der Pflegehilfe auch im Zuge einer Ausbildung zu den Sozialbetreuungsberufen erwerben. Dabei handelt es sich um eine zwei- bzw. dreijährige Ausbildung zum Fach- bzw. Sozialbetreuungsberuf für Alten-, Behinderten-, und Familienarbeit. Die oben erwähnten Diskontinuitäten im Ausbildungsprozess werden bei der Pflegehilfe durch die Ausbildungsvoraussetzung des 17. Lebensjahres besonders schlagend (Pflichtschulabschluss: 15). Einige Fachschulen bieten zur Überbrückung einen dreijährige Lehrgang an.

Die Zusammenschau der oben genannten Themen ergibt eine Ansammlung von nicht aufeinander abgestimmten Ausbildungen, die jungen Menschen den Beruf des gehobenen Dienstes wohl wenig attraktiv macht:

  • Unmittelbar nach Abschluss der Schulpflicht kann mit der Ausbildung zum gehobenen Dienst an den Gesundheits- und Krankenpflegeschulen nicht begonnen werden, da hierfür die 10. Schulstufe absolviert sein muss.
  • Für den Beginn der Pflegehilfeausbildung ist die Vollendung des 17. Lebensjahres Voraussetzung, was ebenso dazu führt, dass die Jugendlichen als Überbrückung beispielsweise eine Fachschule für wirtschaftliche Berufe vorlagern (müssen).
  • Die Gesundheits- und Krankenpflegeschulen enden nicht mit der Reifeprüfung, sodass eine nachfolgende universitäre Ausbildung in Pflegewissenschaft nur nach Absolvierung der Studienberechtigungsprüfung möglich ist. Im Unterschied dazu ist der gehobene Dienst EU-weit, mit 2 Ausnahmen, ausschließlich im Hochschulbereich (tertiär) angesiedelt (FH).
  • Österreichweit bieten im Moment nur drei FH ein einschlägiges Bachelorstudium an.
  • Es gibt derzeit in Österreich drei Grundausbildungen, wobei nur jene zur allgemeinen Gesundheits- und Krankenpflege zur automatischen Anerkennung im Sinne der Berufsanerkennungsrichtlinie ermächtigt.

Alternativen

Die Ausbildungslandschaft für Pflegeberufe bietet derzeit eine große Anzahl an Möglichkeiten, beginnend mit einfachen Kursen, wie bei der Heimhilfe, über die Ausbildung zur Pflegehilfe, den Sozialbetreuungsberufen in Fachschulen, zur traditionellen Gesundheits- und Krankenpflege an Krankenpflegeschulen, dem Bachelor in gehobenen Dienst, bis hin zum Doktorat in Pflegewissenschaft. Diese Ausbildungen sind jedoch nicht aufeinander abgestimmt, darüber hinaus fehlen aufbauende Kompetenzen. Inhaltlich wird in der Ausbildung auf den künftig höheren Personalbedarf im Bereich Langzeitversorgung bzw. in Alten-/Pflegeheimen, Einrichtungen der Behindertenbetreuung sowie häuslicher/mobiler Pflege zu wenig Rücksicht genommen. Um das Berufsfeld der Pflege und Betreuung attraktiver zu gestalten, bedarf es dringend einer Reform der derzeitigen Ausbildung. Auf dieser neuen Ausbildung aufbauend müssen rund um den Kernbereich des gehobenen Dienstes Berufe konstruiert werden, deren Angehörige auf verschiedenen Kompetenzstufen die Arbeit des diplomierten Pflege-fachpersonals in der pflegerischen Praxis unterstützen, ergänzen und letztlich entlasten.

Der ÖGB und die Bundesarbeitskammer haben, in Anlehnung an das fünfstufige Kompetenzmodell der GÖG/ÖBIG („Gesundheits- und Krankenpflege – Evaluierung der Ausbildungsbereiche“, 2012), folgende Vorschläge, um die Pflege der Zukunft bedarfsorientiert und für die Berufsangehörigen ansprechend zu gestalten:

Die Kompetenzen der Pflegehilfe (neu „Pflegeassistenz“) sollen gegenüber dem gehobenen Dienst erhöht werden. Da die Aufnahme in einen Pflegeassistenzlehrgang das 17. Lebensjahr voraussetzt, könnte die Ausbildung in einer ab der 9. Schulstufe zugänglichen dreijährigen Fachschule für Sozial- und Gesundheitsberufe begonnen werden, die ab dem 17. Lebensjahr auch einen Zweig „Pflegeassistenz“ führt und sich am Modell der berufsbildenden Schulen (Handelsschulen orientiert. Nach Ablegung einer Studienbefähigungsprüfung ist man zum Studium an der Fachhochschule berechtigt. Auch für die Sozialbetreuungsberufe könnten an diesen Fachschulen Lehrgänge angeboten werden.

Im Berufsfeld des gehobenen Dienstes soll eine Kompetenzerweiterung (gegenüber den Ärzten) und -vertiefung stattfinden. Voraussetzung dafür ist eine dreijährige Ausbildung an Fachhochschulen, mit Abschluss Bachelor. Keine Voraussetzung wäre jedoch eine abgeschlossene Ausbildung in der Pflegeassistenz, d.h., es ist wie bei jedem FH-Studium auch ein Quereinstieg möglich. Anrechnungsmöglichkeiten von bestimmten Lehrveranstaltungen der Pflegeassistenzausbildung sollten aber in jedem Fall gewährleistet sein. Ebenso muss für die bisherigen AbsolventInnen der Krankenpflegeschulen ein Upgrade-Modell geschaffen werden. Inhaltlich gilt es, schon allein um die europaweite Anerkennung der Ausbildung zu ermöglichen, eine rein generalistische Grundausbildung zu konzipieren, die aufgabenbezogen die jeweils nötigen Basiskompetenzen vermittelt. Darauf aufbauend kann dann eine fachliche Spezialisierung erfolgen. Eine Anpassung der Lehrpläne an den zukünftigen Bedarf hat zu erfolgen.

Ziel der Reform ist es, die neuen Ausbildungen so aufeinander abzustimmen, dass im Sinne lebenslangen Lernens möglichst viele von den bereits erworbenen Kompetenzen in weiterführenden Ausbildungen anerkannt werden. Flexible, auf einander aufbauende Bildungsangebote sollen dazu führen, dass die Pflegeberufe aufgewertet und dadurch die internationale Konkurrenzfähigkeit gesteigert werden. Aufgehen kann dieses Konzept allerdings nur dann, wenn sichergestellt ist, dass die Berufsgruppen der Pflege in der Praxis nicht Tätigkeiten anderer Berufsgruppen übernehmen müssen, zu denen sie berufsrechtlich nicht ermächtigt sind und von der Ausbildung her auch nicht können und so durch Überschreitung der Sachkompetenz in die Rechtswidrigkeit gedrängt werden.