Arbeit über Online-Plattformen: Faire europäische Regeln für die „Share Economy“ gefragt

31. März 2016

Auch wenn die Share Economy in aller Munde ist und schon vom „Zeitalter der Plattformen“ gesprochen wird, die Spielregeln des neuen Wirtschaftszweiges sind alles andere als geklärt. Vor allem in Bezug auf Arbeit, die über Plattformen erbracht wird, aber auch in Bezug auf die Durchsetzung von Steuerrecht. Das Europäische Parlament hat nun eine Studie vorgelegt, die zentrale Handlungsfelder nennt, um faire europäische Regeln für den profitorientierten Teil der „Share Economy“ zu schaffen.

„The Age of Platforms“ nennen Evans und Gawer in einer Studie des „Center for Global Enterprise“ den von Unternehmen getriebenen Trend zur Nutzung digitaler Plattformen zur Vermittlung von Gütern oder Dienstleistungen. Dieser Trend wird allgemein mit dem sehr vagen Begriff der „Share Economy“ beschrieben. Oft werden dabei profitorientierte Unternehmen mit nicht profitorientierte Initativen vermischt. Nicht selten schmücken sich gerade gewinnorientierte Unternehmen, mit den glitzernden Federn der Ökonomie des Teilens. Um der Verwirrung nicht weiter Vorschub zu leisten: Der Artikel befasst sich ausdrücklich mit dem profitorientierten Zweig der Share Economy. Bei diesem, so beschreibt es eine neue Studie des EU Parlaments, handle es sich im Kern um „accessibility-based economic models“ von denen es, grob gesprochen, zwei Varianten gibt:

  1. die Unternehmen bieten Zugang zu unternehmenseigenen Gütern, die sie mit Hilfe der neuen Technologien sehr flexibel an viele Kunden verbreiten können, z.B. Car2Go, Spotify
  2. peer-to-peer accessibility-based business models, bei denen Unternehmen den Zugang für Kunden zu Gütern oder Dienstleistungen von Kunden bereitstellen.

Die Zugangsvermittlung passiert über Online-Plattformen.

Aus ArbeitnehmerInnensicht ist natürlich vor allem interessant, dass über Plattformen eben nicht nur der Zugang zu Gütern, sondern auch jener zu Arbeit vermittelt wird. Arbeit wird dabei, so die Studie, wie ein beliebiger Rohstoff behandelt – vergleichbar mit Rohmaterialien in der Güterproduktion. Von einer Verantwortung, die Arbeit- bzw. Auftraggebern gewöhnlich zukommt – etwa in Bezug auf soziale Absicherung oder Arbeitsrecht – wollen die Plattformen oft nichts wissen. Selbst eine Vermittlerposition wird von den Plattformen selbst dabei vielen Fällen bestritten. Sie sehen sich als reine Technikdienstleister.

Wie groß ist die Share Economy?

Über die genaue Größe des Phänomens herrscht Uneinigkeit – auch weil die statistische Erfassung schlicht noch fehlt. Von Evans und Gawer kommen in ihrer Analyse zu der Einschätzung, dass derzeit mindestens 1,3 Millionen Menschen weltweit direkt für Plattformen arbeiten. Diese Zahl macht aber nur einen Bruchteil der Personen aus, die über Plattformen Arbeit verrichten. Denn: Auf Plattformen sind Menschen selten angestellt. Die ersten Ergebnisse einer im Februar 2016 veröffentlichten Studie von Huws und Joyce kommt zu dem Schluss, dass heute bereits 5 Millionen Menschen in Großbritannien einmal im Rahmen einer „sharing economy platform“ gearbeitet haben.

Die Folgen der Plattformökonomie sind längst in der offline-Welt spürbar. Weltweit suchen Städte, wie aktuell auch die Stadt Wien, nach kommunalen Strategien, wie man mit neuen Phänomenen wie AirBnB oder Uber umgehen soll. Dass es darüber hinaus dringenden politischen Handlungsbedarf auf nationaler wie europäischer Ebene gibt, legt auch die Studie des Europäischen Parlaments dar. Denn auf einige Fragen, wie sie die Share Economy stellt, hätte das aktuelle europäische Rechtssystem noch keine befriedigenden Antworten.

Aktuell, so die StudienautorInnen, würden sich Start-ups wie „free rider“ gegenüber den sozialen Systemen verhalten, in denen sie gedeihen. Vor allem unter der Annahme, dass der Plattformkapitalismus weiter wächst, hätte das langfristig dramatische Folgen – sowohl für den Wohlfahrtsstaat, als auch für jeden Einzelnen, der über eine solche Plattform arbeitet – und würde zu Wettbewerbsverzerrungen gegenüber „traditionellen“ Wirtschaftszweigen führen.

Zwar gebe es bereits einige Regularien auf europäischer Ebene, die auf die Welt der Plattformen anwendbar seien – einige der neuen Organisationsformen würden aber neue Herausforderungen für die Regulierungsbehörden bedeuten, auf die es noch keine eindeutigen Antworten gäbe.

Welche Fragen geklärt werden müssen

So wären einige Ziele der Regulierung, etwa die Sicherstellung einer korrekten Steuerleistung, bei den neuen Plattformmodellen für die Behörden aktuell nur mit sehr hohen Kosten und Aufwand möglich. Denn obwohl die Plattformen zwar genaue Daten darüber besitzen, wer bei ihnen welches Geschäft abschließt, geben sie diese nicht an die Behörden weiter. In diesem Zusammenhang heißt es:

Tax collection, in particular, is a perennial problem in many of the sectors in which sharing economy platforms operate. Member States are not making full use of the potential of the growth of these platforms and the data that they routinely collect on transactions. While any collection of data would need to be done sensitively, in order not to violate the principles underpinning data collection rules, it represents a significant opportunity”.

Als zentrales Problem formuliert die Studie auch die Frage der Arbeitsverhältnisse:

One of the key features of services provided via sharing economy platforms is that the service providers would, outside the sharing economy, naturally be employees and have additional security and benefits. Relevant regulations that might be linked to employment include: minimum wage and working time regulations, …”

Weiters wird die Gefahr potentieller soziale Exklusion als Problem beschrieben: Die Reputation von Nutzern könnte aufgrund (möglicherweise nicht gerechtfertigter) negativer Bewertungen  beschädigt werden und ihnen dadurch Nachteile, zum Beispiel in Form entgangener Aufträge, erwachsen. Aufgrund der Funktionsweise des Bewertungssystems besteht zudem keine Möglichkeit, etwas daran zu ändern. Außerdem werden die Fragen der Gefahr von Monopolbildung, des Konsumentenschutzes und der unterschiedlichen nationalen Regelungen für Offline-Güter und Dienstleistungen, die über Plattformen vermittelt werden, adressiert.

Abgeleitet daraus lauten die Empfehlungen der Studie:

  • Rechtliche Klärung des Status von Plattformen: Sind sie Informations-Services, oder branchenspezifische Unternehmen? (Wobei klargestellt wird: selbst wenn sie „nur“ als Informations-Services angesehen werden würden, wären zusätzliche Regeln nötig, um unfairen Wettbewerb zu verhindern).
  • Schaffung Europäischer Rechtsnormen, die regeln wie zwischen professionellen und nicht professionellen Aktivitäten auf Plattformen unterschieden werden soll.
  • Die Nutzung der Daten, die Plattformen ohnehin sammeln zur effektiven Sicherung der Steuerverpflichtungen durch die öffentliche Hand und zur Verwendung als Grundlage für die statistischen Erfassung eines Phänomens, zu dem aktuell noch viel im Dunkeln liegt.
  • Maßnahmen, um Mechanismen der sozialen Exklusion bei Plattformen zu entschärfen.
  • Maßnahmen, um eine mögliche zu große Marktmacht einzelner Plattformen einzudämmen.
  • Die Klärung, ob Anbieter auf Plattformen als ArbeitnehmerInnen angesehen werden sollen. Der Autor nennt hierzu mehrere Möglichkeiten. Zwar präferiert der Autor dabei die Anbieter als Selbstständige zu betrachten, führt allerdings auch Alternativen an: Alle Anbieter als ArbeitnehmerInnen zu definieren, eine neue Kategorie für sie zu schaffen, bestimmte staatliche Leistungen für sie zu sichern oder die Plattformen zu ermutigen ihre eigenen Benefit-Systeme zu generieren. Klar ist jedenfalls: Es gibt Klärungsbedarf.

Beachtenswert ist diese Studie vor allem in Zusammenhang mit den Aktivitäten der EU Kommission. Diese hatte nämlich Ende letzten Jahres in einer Konsultation zu ihrer Digitalen Single Market Strategie zu einer Konsultation „on the regulatory environment for platforms, online intermediaries, data and cloud computing and the collaborative economy“ gerufen. Das Europäische Parlament scheint hier mit der Studie nun erfreulicherweise etwas weiter zu denken und zumindest zentrale Handlungsfelder zu beschreiben, die dringend bearbeitet werden müssen.

Zentrale Handlungsfelder

Aus Sicht jener, die in Zukunft potentiell Arbeit über Plattformen verrichten werden, bilden die genannten Herausforderungen einen ersten Ansatzpunkt für wichtige Diskussionen.

Mehr Transparenz

Vor allem die Vorschläge hinsichtlich der Transparenz von Plattformen gegenüber der öffentlichen Hand scheinen verfolgenswert, da sie sowohl eine bessere statistische Erfassung, die Grundlage weiterer politischer Diskussionen sein muss, als auch der Kontrolle der steuerlichen und anderer arbeits- wie sozialrechtlicher Standards bilden.

Darüber muss ein mehr an Transparenz auch für die Auftrag- bzw. Arbeitgeber gelten, damit Menschen, die auf Plattformen arbeiten, ihre Ansprüche überhaupt geltend machen können, was derzeit oft schwer der Fall ist, da die Akteure, die hinter einem Auftrag stehen, oft anonym bleiben.

Grundlegende arbeitsrechtliche Fragen im Sinne der arbeitenden Menschen beantworten

Auch die Adressierung der Frage von Arbeitsverhältnissen ist zentral. Da sich Plattformen weigern einen Status als Arbeitgeber anzuerkennen, stellen sie in vielen Fällen keine Arbeitsverträge zur Verfügung. Grundlegen Arbeitsrechte werden durch diese Praxis in Frage gestellt.

Es ist deshalb dringend der rechtliche Status von Plattformen und der darin arbeitenden „CrowdworkerInnen“ zu klären – etwa ob Plattformen als Arbeitgeber oder Arbeitsvermittleragenturen und ob CrowdworkerInnen als ArbeitnehmerInnen anzusehen sind. Das legale Vakuum, in dem etwa Crowdworker derzeit ihre Arbeit verrichten, ist nicht akzeptabel.

Angesichts des zunehmenden Verschwimmens zwischen selbstständiger und unselbstständiger Arbeit ist außerdem über eine Erweiterung des ArbeitnehmerInnenbegriffs nachzudenken, die diesen Entwicklungen Rechnung trägt. Hier müssen Möglichkeiten gefunden werden, die diesen Menschen sowohl arbeits- als auch sozialrechtliche Sicherheiten bieten. Ziel dafür muss sein, dass die Rechte von über Plattformen arbeitenden Menschen geschützt werden, va. hinsichtlich der Bezahlung. Arbeit für die Plattform darf nicht zu einer systematischen Unterschreitung nationaler Mindest- und Kollektivvertrags-Löhne führen. Aber auch die Arbeitsbedingungen müssen menschenwürdig sein, die psychische und physische Leistungsfähigkeit darf nicht überfordert werden, die berufliche Weiterentwicklung muss laufend ermöglicht werden und die Erwerbsformen müssen die Vereinbarkeit von persönlichen Interessen mit der Arbeit auf der Plattform ermöglichen.

Gesamtstrategie für Online-Plattformen, die komplexe gesellschaftliche Auswirkungen einbezieht

Eine europäische Politik, die sich umfassend mit den Auswirkungen der Plattformökonomie befassen will, muss sich außerdem mit den negativen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auseinandersetzen – etwa was die Zunahme von prekären Arbeitsverhältnissen und damit verbunden den schwieriger werdenden Zugang zu sozialen Sicherungssystemen (Krankenversicherung, Pension, Arbeitslosigkeit) sowie steigende Einkommensunterschiede für immer größer werdende Gruppen von ArbeitnehmerInnen betrifft. Es wird einer größeren Gesamtstrategie bedürfen, die nicht nur die bestmöglichen Bedingungen für einzelne neue Geschäftsmodelle im Sinn hat, sondern Maßnahmen wie Qualifizierung, Arbeitszeitverkürzung etc. andenkt.

Internationalisierung der Interessenvertretung

Für die ArbeitnehmerInnnenvertretung selbst heißt das neue Phänomen vor allem eins: Internationales Vorgehen ist gefragt. Interessenvertretung für ArbeitnehmerInnen bzw für Menschen, die ihre Existenz durch den Einsatz ihrer Arbeitskraft erwirtschaften müssen, wird noch weniger als bisher schon auf nationalstaatlicher Ebene betrieben werden können.