Notstandshilfe - ist die Anrechnung des Partner/inneneinkommens gerecht?

17. April 2013

Die Anrechnung des PartnerInneneinkommens bei der Notstandshilfe ist alles andere als gerecht. Vor allem Frauen verlieren oft gänzlich ihren Anspruch auf diese Leistung der Arbeitslosenversicherung (im Jahr 2012 waren rund 13.500 Frauen betroffen). Viele Menschen und ihre Familien geraten dadurch in eine Armutsspirale.

Wann gebührt Notstandshilfe?

Wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld erschöpft ist, gebührt grundsätzlich Notstandshilfe. Aber nur dann, wenn laut Gesetz eine „Notlage“ vorliegt. Dazu werden die wirtschaftlichen (Einkommens-)Verhältnisse des gesamten Haushalts berücksichtigt, also auch das Einkommen des/der Partners/in.

Im Jahr 2012 bezogen durchschnittlich etwas mehr als 135.000 Personen eine Notstandshilfe (wenn man auch jene Personen in Schulung bzw. mit Pensionsvorschuss mitzählt).  Darin sind aber jene Personen nicht enthalten, deren Notstandshilfe aufgrund der Anrechnung gestrichen wird, das waren im Jahr 2012 etwas mehr als 16.000 Personen.

Die Anrechnung des Partner/inneneinkommens bei der Notstandshilfe trifft vor allem Frauen

Im Jahr 2012 waren 82% der Personen, die keine Leistung aufgrund „mangelnder Notlage“ erhalten haben Frauen. Sobald das Partnereinkommen abzüglich eines Freibetrags (grundsätzlich 529 €, eine Erhöhung der Freigrenzen wird bei Unterhaltspflichten bzw. einem höheren Lebensalter vorgenommen) höher als die Notstandshilfe ist, wird diese nicht ausbezahlt. In den betroffenen Haushalten fällt daher nach dem Arbeitslosengeldbezug ein Einkommen zur Gänze weg. Oft reicht schon ein Einkommen ab 1.200 € dass die Notstandshilfe ersatzlos gestrichen wird und das trotz jahrelangem Einzahlen in die Arbeitslosenversicherung.

Diese Anrechnung erfolgt sowohl bei verheirateten Paaren aber auch bereits bei Lebensgemeinschaften, wobei die Definition einer Lebensgemeinschaft (wo es aber keinerlei Unterhaltsansprüche gibt) eher weit ausgelegt wird. Die Streichung der Notstandshilfe führt für viele Betroffenen direkt in die Armut, das Familieneinkommen reduziert sich durch diese Regelung oft drastisch. Menschen die im Jahr 2010 durchgehend arbeitslos waren, weisen nach EU-SILC eine Armutsgefährdungsquote von 43% auf.

Fazit

Ein Wegfall der Einkommensanrechnung von der Partnerin/vom Partner würde mehr Gerechtigkeit schaffen. Personen die jahrelang in das System eingezahlt haben und beispielsweise aufgrund gesundheitlicher Probleme, veralteter Qualifikationen oder schlichtweg wegen des Alters keinen Arbeitsplatz finden, sollten eine Leistung, die ihnen eigentlich zusteht, bekommen. Nur so kann die Notstandshilfe  auch wirklich ihren Zweck erfüllen: nämlich verhindern, dass die Betroffenen in die Armut abrutschen und dazu beitragen die ohnehin sehr schwierige Situation, in denen sich die Menschen befinden, etwas zu verbessern.

Mehr Informationen zur Notstandshilfe: http://wien.arbeiterkammer.at/online/notstandshilfe-1051.html
AK- Ratgeber: Arbeitslos – was nun?
FAQ zur Notstandshilfe: http://www.ams.at/sfa/14666_14691.html