Klagsrechte für Multis in der Handels- und Investitionspartnerschaft zwischen der USA & der EU (TTIP): Nachdenkpause oder Ablenkmanöver der Europäischen Kommission?

28. Januar 2014

EU-Handelskommissar De Gucht schreibt an seine Handelsminister: “Die umfassenden Bedenken (…) haben mich überzeugt, dass eine öffentliche Reflexion über den Weg, wie die EU diese Verhandlungen in Angriff nehmen soll, notwendig ist“.

 

Damit sind die Investitionsschutzklauseln im TTIP angesprochen. Diese sollen ausländische Investoren ermächtigen, den Staat vor privaten Schiedsgerichten auf Schadenersatz zu klagen (sogenanntes Investor-state dispute settlement, kurz ISDS), wenn beispielsweise neue Gesetze ihre Profite schmälern. Solche ISDS-Klauseln sind bisher in bilateralen Investitionsschutzabkommen zwischen Industrie- und Entwicklungs- bzw. Transformationsländern üblich. Auf den ersten Blick könnte man/frau nun  meinen, EU-Handelskommissar De Gucht besinnt sich eines Besseren…

Im Vorfeld der Wahlen zum Europaparlament

…doch bei genauerer Betrachtung offenbart sich eine andere Strategie: Die Europäische Kommission will verhindern, dass das Thema die Wahlen zum Europaparlament stört. Weder die Kommissionsmitglieder noch die Mitglieder des Europäischen Parlaments können gewinnen, wenn sich die einzelnen KandidatInnen als UnterstützerInnen multinationaler Konzerne bzw. Anwaltskanzleien outen. Und schlüssige Argumente, warum ein Investor-Staat-Streitbeilegungsverfahren im allgemeinen Interesse steht, gibt es nicht. Dazu kommt eine breit getragene, zivilgesellschaftliche Kampagne gegen das Abkommen.

In diesem Kontext scheint sich ein Strategiewechsel zu vollziehen: man setzt auf Zeit und öffentliche Anhörungen mit denen BügerInnennähe und Diskussionsbereitschaft signalisiert werden kann. Doch ist es unwahrscheinlich, dass die Mitgliedstaaten – überwiegend Verfechter von weitreichenden, unbestimmten Investitionsschutzbestimmungen zum vermeintlichen Schutz ihrer Exportwirtschaft – ihre grundsätzlichen Positionen revidieren. Nur Deutschland hat zuletzt überraschend Bedenken geäußert. Inkonsequenter Weise jedoch nur in Hinblick auf das Abkommen mit den USA. Denn auch andere Abkommen der EU (z. B. jene mit Kanada und Japan) sehen ein ISDS vor.

Die Investitionsschutzstandards im TTIP

Was spricht gegen die Übernahmen von Schutzstandards aus bilateralen Investitionsschutzabkommen in das TTIP? Mit dem Privileg den Staat unmittelbar klagen zu können (ISDS) wird der nationale politische Handlungsspielraum, auch in Zukunft Regulierungen im öffentlichen Interesse zu ergreifen, empfindlich eingeschränkt. Denn der der Staat hat in der Folge Entschädigungszahlungen an Multis zu fürchten hat.

  • Die Möglichkeit nationale Gerichte zu umgehen und private supranationale Schiedsgerichte anzurufen, untergräbt das zentrale europäische Prinzip der demokratisch legitimierten Rechtsstaatlichkeit. Diese steht auch dem völkerrechtlichen Grundsatz entgegen, zuerst den nationalen Rechtsweg ausschöpfen zu müssen.
  • Unbestimmte Formulierungen wie „faire und gerechte Behandlung“, „legitimes öffentliches Interesse“ oder „indirekte Formen der Enteignung“ werden von Multis zu kostenaufwändigen Verfahren mit dem Ziel hoher Entschädigungszahlungen genutzt.
  • Dies eröffnet den privaten Schiedsgerichten großen Interpretationsspielraum und führt zu einer inkonsistenten Rechtsprechung. Beispielsweise baut ein Großteil der bisherigen Konzernklagen allein auf der Bestimmung „faire und gerechte Behandlung“ auf.
  • Die wirtschaftspolitisch erhofften Effekte des Investitionsschutzes in Form erhöhter Direktinvestitionsströme in das Gastland sind empirisch kaum nachweisbar, wie zahlreiche Studien zeigen.
  • Europäischen Unternehmen stehen bei Klagen wegen indirekter Enteignung in deren Heimatländern bestenfalls nationale Gerichte zur Verfügung. Hingegen bleibt die Möglichkeit bei regulativen Maßnahmen auch für entgangene zukünftige Gewinne entschädigt werden zu können (!) im TTIP allein den US-amerikanischen Konzerntöchtern in Europa vorbehalten. (Beispiel: Vattenfall verklagt Deutschland wegen Atomausstieg vor einem Schiedsgericht um 3,5 Mrd. €)

Klagsprivilegien nicht gerechtfertigt

Das bestehende Investitionsschutzsystem – das mittlerweile unzeitgemäß und überholt ist, weil Multis dieses gegen unliebsame Regulierungen im öffentlichen Interesse missbrauchen können– sollte keinesfalls auf die Investitionsbeziehungen zwischen entwickelten Industrieländern übertragen werden. Die EU und die USA haben hochentwickelte Rechtssysteme, die faire Behandlung für Alle gewährleisten. Das bisher vorherrschende Argument einer drohenden Schlechterstellung von ausländischen Konzernen ist nicht zutreffend. Diese Argumente gelten aber auch für andere in Verhandlung stehende Abkommen wie jene mit Kanada, Japan oder Singapur. In der laufenden Diskussion nicht übersehen werden, dass ISDS auch in diesen Abkommen vorgesehen sind! Auch hier haben sie keine Berechtigung.

Ein ausführlicher Beitrag von Elisabeth und Christian Bellak zum TTIP erschien im infobrief eu & international: Transatlantische Handels- und Investitionspartnerschaft EU–USA: Wie transatlantische Eliten öffentliche Interessen untergraben

Christian Bellak ist a.o. Professor am Institut für Volkswirtschaftspolitik und Industrieökonomik

Elisabeth Beer ist Mitarbeiterin der AK-Wien, Abteilung EU- und Internationales