Für eine Nachhaltigkeitsberichterstattung, die zählt

04. Dezember 2015

Lässt sich soziale Unternehmensverantwortung messen? Ja. Und zwar mit den richtigen Indikatoren. Ab jetzt hat der Gesetzgeber ein Jahr Zeit, eine neue EU-Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung in österreichisches Recht zu übersetzen. Das gesellschaftliche und soziale Engagement der Unternehmen soll transparent, konsistent und vergleichbar publiziert werden. Mit einer gelungenen Umsetzung könnten österreichische Unternehmen künftig zu einer „Sozialbilanz“ verpflichtet werden, die eine Offenlegung zu Schlüsselindikatoren der Arbeitsbedingungen verlangt.

Derzeit hält ein Nachhaltigkeitsbericht wenig von dem, was er verspricht: Auf die relevanten Daten und Fakten wird gerne verzichtet, lieber investieren Unternehmen in Selbstvermarktung auf Hochglanz. „Gesellschaft. Wir packen an! Diversität. Wir sind bunt! Beschäftigung. Wir schaffen Gleichberechtigung!“, heißt es beispielsweise im Nachhaltigkeitsbericht der Bank Austria. Doch in der praktischen Unternehmenssteuerung werden nichtfinanzielle Indikatoren konsequent vernachlässigt, wie ein Blick auf die Anreizsysteme der Vorstandsvergütungen zeigt. Die auf Freiwilligkeit basierende Berichterstattung über die ökologische, gesellschaftliche und soziale Unternehmensverantwortung spielt am Kapitalmarkt nach wie vor eine untergeordnete Rolle. Weniger als 10% der größten Unternehmen in der EU publizieren regelmäßig nichtfinanzielle Informationen und das in teils fragwürdiger Qualität.

EU: Abkehr vom Prinzip der Freiwilligkeit

Was diese Form der Nachhaltigkeitsberichterstattung betrifft, erklärt selbst die EU das hehre Prinzip der Freiwilligkeit als gescheitert. Im Herbst 2014 wurde daher eine entsprechende Richtlinie (RL 2014/95/EU) erlassen, die für rund 6.000 große Unternehmen und Konzerne in der EU eine höhere Verbindlichkeit zu Nachhaltigkeitsangaben vorsieht, unter anderem zu ArbeitnehmerInnenbelangen. Dabei können sich Unternehmen flexibel auf nationale, unionsbasierte oder internationale Rahmenwerke stützen wie UN Global Compact, ISO 26000 oder Global Reporting Initiative (GRI). GRI gilt mittlerweile als der etablierteste Ansatz der Nachhaltigkeitsberichterstattung: Im November 2015 kommt GRI weltweit laut Sustainability Disclosure Database bei 8.533 Organisationen zur Anwendung.

Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich: Luft nach oben

Bis zum 6. Dezember 2016 haben die Mitgliedstaaten Zeit, diese Richtlinie so umzusetzen, dass die entsprechenden Regelungen mit dem Geschäftsjahr 2017 in Kraft treten können. Die Herausforderungen bei der Umsetzung in österreichisches Recht sind insbesondere

  • den Geltungsbereich zu definieren,
  • einen verbindlichen Berichtsstandard vorzusehen und
  • eine verpflichtende Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung durch Dritte einzuführen.

Der Aufholbedarf ist jedenfalls groß, liegt Österreich in der Nachhaltigkeitsberichterstattung doch im hinteren Feld: Einer Untersuchung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young aus dem Jahr 2014 zufolge, legt nur jedes vierte der Top-Unternehmen sowie der größten Banken und Versicherungen einen Nachhaltigkeitsbericht vor. Demgegenüber informieren in den EU-Ländern Frankreich oder Dänemark die umsatzstärksten Unternehmen fast lückenlos.

Dekoratives Bild © A&W Blog
Grafik: Jakob Fielhauer © A&W Blog
Grafik: Jakob Fielhauer

In Frankreich sind große und börsennotierte Unternehmen verpflichtet, konkrete Informationen zu den Arbeitsbedingungen offenzulegen. Der Gesetzgeber sieht bereits seit 2012 die Berichtslegung nach einem definierten Indikatorenkatalog vor. Beispielsweise müssen Unternehmen Daten zum durchschnittlichen Entgelt, zu den geleisteten Arbeitsstunden, zur Absenz, zur Anzahl begünstigter behinderter MitarbeiterInnen und zu konkreten Maßnahmen für die Beseitigung von Diskriminierungen in ihrem Lagebericht veröffentlichen. Wie umfangreich, konsistent und informativ die Berichterstattung zu erfolgen hat, ist beispielsweise im Geschäftsbericht der französischen Großbank BNP Paribas nachzulesen.

Worthülsen zur Imagepolitur? CSR in der österreichischen Unternehmenspraxis  

Angesichts der Berichtsdefizite in Österreich, überrascht die Partystimmung in der CSR-Community: Man lobt aus, prämiert und feiert. Der Nachhaltigkeitsbericht des ATX-Unternehmen Telekom Austria Group AG wurde gleich zwei Mal in Folge mit dem „Austrian Sustainability Award“ für den besten Nachhaltigkeitsbericht großer Unternehmen ausgezeichnet. Die „Große Sustaincyclopädie 2014/2015“ der Telekom Austria „verschreibt sich (er)klärenden Blicken hinter verbalen Kulissen der Nachhaltigkeit. Und legt dar, dass die Telekom Austria Group hierzu weit mehr zu bieten hat als Worthülsen zur Imagepolitur.“ Klingt gut, doch gemessen an den Kriterien internationaler Qualitätsstandards sieht es ganz anders aus: Nach dem „Social Disclosure Score“ von Bloomberg, erreicht die Telekom Austria mäßige 47 von 100 maximal möglichen Punkten, die BNP Paribas schneidet mit 68 Punkten deutlich besser ab.

Umfrage: BetriebsrätInnen fordern die Offenlegung der Überstunden und mehr… 

Gerade die ArbeitnehmerInnenvertretung hat höchstes Interesse an einer vergleichbaren, konsistenten und transparenten Sozialberichterstattung: Betriebsratskörperschaften und Gewerkschaften benötigen konkrete Indikatoren und Kennzahlen, die die Arbeitsbedingungen auf den Punkt bringen. Einer Online-Umfrage unter BetriebsrätInnen der börsennotierten Unternehmen vom Sommer 2015 zufolge, ist die Offenlegung dieser Informationen besonders relevant:

  • Mehr als drei Viertel (78%) der befragten BetriebsrätInnen sind sehr daran interessiert, dass die durchschnittlichen Mehr- und Überstunden pro Monat offengelegt werden. Für Transparenz bei Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen sprechen sich ebenfalls 78% aus.
  • Jeweils 72% wollen über die Häufigkeit von Arbeitsunfällen Bescheid wissen und halten Angaben zur Verbreitung von All-in-Verträgen im Unternehmen für höchst relevant. Ebenfalls zu je 72% interessiert die Befragten, wie die innerbetriebliche Vergütungsspanne zwischen dem Vorstandsvorsitz und der Belegschaft aussieht sowie welche Formen von Arbeitsverträgen verbreitet sind.

Auch zur Art des Berichtes hat die ArbeitnehmerInnenvertretung klare Vorstellungen. Die befragten BetriebsrätInnen wünschen sich für die Nachhaltigkeitsberichterstattung der Zukunft: quantitative Indikatoren (88%), Überprüfung und Beschluss im Aufsichtsrat und in der Hauptversammlung (85%) sowie eine externe Testierung (76%).

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Grafik: Jakob Fielhauer © A&W Blog
Grafik: Jakob Fielhauer

Publikationspflicht von Arbeitsbedingungen

ArbeitnehmervertreterInnen haben den Wert einer soliden Nachhaltigkeitsberichterstattung erkannt: Nur wenn diese Berichte vergleichbare, geprüfte und relevante Zahlen, Daten und Fakten liefern, bilden sie auch eine wirkungsvolle Grundlage für Veränderungen der betrieblichen Realität. Der österreichische Gesetzgeber ist gefordert, den Aufholprozess in der Nachhaltigkeitsberichtserstattung durch klare Normen zu unterstützen. In den – vom Justizministerium im Rahmen einer öffentlichen Konsultation dazu eingeholten – Stellungnahmen, plädieren 16 der insgesamt 22 teilnehmenden Organisationen für eine verbindliche, vergleichbare Offenlegung von sozialen und ökologischen Indikatoren. Insbesondere Umweltverbände, NGOs und ArbeitnehmerInnenvertreterInnen treten verstärkt für eine verpflichtende Sozial- und Umweltberichterstattung ein. Ins selbe Horn stoßen auch die WirtschaftsprüferInnen: Nur wenn die Kriterien konkretisiert werden, ist eine einheitliche Interpretation und inhaltliche Prüffähigkeit gewährleistet.

Hier die Studie zum Beitrag: „Nachhaltigkeitsberichterstattung in Österreich“

Verwandter Artikel „Unternehmensverantwortung in Zahlen: Die Sozialbilanz“ in „Sozial-&Wirtschaftsstatistik 11/2015 aktuell“