Die Spaltung der Lohnabhängigen durch die Zurückdrängung der Kollektivverträge

31. August 2016

Letzte Woche sorgte der Wirtschaftssprecher der FPÖ Bernhard Themessl für Aufmerksamkeit: In einem Interview forderte er die Zurückdrängung der kollektiven Verhandlungsmacht der Lohnabhängigen: „Warum halten wir in Österreich an Kollektivverträgen fest?“ Stattdessen sei es sinnvoller die Lohnverhandlungen auf die Betriebsebene zu verlagern und bei Bedarf auch länger als zwölf Stunden arbeiten zu lassen. Den Hintergrund dieser Vorschläge bildet die in den letzten Jahren autoritär durchgesetzte Vertiefung des Neoliberalismus in Europa: Um die Profite der Unternehmen zu steigern, gelang es grenzüberschreitenden „Reformbündnissen“ trotz massiver Proteste eine Schwächung der Kollektivvertragssysteme und weitgehene Einschnitte in das Arbeitsrecht durchzusetzen. Ein Modell für Österreich?

Wer die Einschränkung von Kollektivverträgen fordert, betreibt Klassenkampf – von oben.

Auch wenn der Wirtschaftssprecher der FPÖ das Abgehen von branchenweiten Kollektivverträgen damit begründete, dass „das Klassendenken von früher“ nicht mehr zeitgemäß sei, beweist sein Vorschlag das Gegenteil. Bevor sich nämlich die Lohnabhängigen dieses Recht im 19. Jahrhundert erkämpften, standen sie in Lohnverhandlungen ungeschützt der Macht der Unternehmen gegenüber. Denn unter kapitalistischen Verhältnissen sind die einen gezwungen ihre Arbeit zu verkaufen, um sich das Leben leisten zu können (daher auch Lohnabhängige), während die Unternehmer über die betriebliche Infrastruktur und damit auch über die Bedingungen der Arbeit (Lohn, Arbeitszeit,…) verfügen.

Genau dieser ungleichen Spielanordnung wirken branchenweite (das heißt überbetriebliche) Kollektivverträge entgegen. Denn auf sich allein gestellt oder auf Ebene des Betriebes (man denke nur an die Drohung der Standortverlegung) haben die Lohnabhängigen kaum eine Gegenwehr zur Macht der Unternehmen. Hingegen können durch die im Kollektivertrag gebündelte Handlungsmacht der Vielen Lohnerhöhungen verhandelt und notfalls durch Arbeitskampf durchgesetzt werden.

Und auch abseits des Lohnes stellen die organisierten Lohnabhängigen in diesem Wege einen Interessensausgleich sicher, der innerbetrieblich oft nicht möglich wäre. So werden Erleichterungen für die Unternehmer (z. B. im Bereich der Arbeitszeitflexibilität) und die damit verbundenen Belastungen für die Arbeitenden durch Maßnahmen wie Zuschläge und Arbeitszeitverkürzung ausgeglichen. Es sind also jene, welche die Einschränkung der Kollektivverträge fordern, die Klassenkampf betreiben – und zwar von oben.

Wer profitiert von einer Zurückdrängung der Kollektivverträge?

Vor diesem Hintergrund und angesichts tiefer Einschnitte in das Arbeitsrecht in vielen Ländern der Europäischen Union überrascht es nicht, dass VertreterInnen von ÖVP, FPÖ und Industriellenvereinigung in letzter Zeit verstärkt und erneut einfordern, was sich bereits im Jahr 2000 im schwarz-blauen Regierungsprogramm fand, sich aber letztlich als nicht durchsetzbar erwies: Die Ausnahme der Kernbereiche Zeit und Geld vom Kollektivvertrag. Beides Materien, in denen man sich erhofft, dass auf betrieblicher Ebene eine schnellere Zustimmung des Betriebsrats oder gar des/der einzelnen Lohnabhängigen zu einem „geringeren Preis“ erzwungen werden kann.

Das macht deutlich, dass überbetriebliche Kollektivverträge auch eine zentrale Rolle in der Verteilung des erarbeiteten Reichtums spielen. Kurzfristig gilt: Je geringer die Löhne, desto höher die Profite. Kein Wunder daher, dass manchen auf Seite der Profiteure die bewährte Gestaltung der Arbeitsbeziehungen ein Dorn im Auge ist: „In ihrer heutigen Form“, meinte letztes Jahr etwa Georg Kapsch, Präsident der Industriellenvereinigung und mit 750 Millionen Euro Privatvermögen unter den fünfzig Reichsten in Österreich, seien sie „der Tod unseres Landes.“

Tariföffnung – Nein Danke!

Österreich hat trotz starker Tendenz zur Ausweitung unsicherer Arbeitsverhältnisse mit rund 97% innerhalb Europas noch die mit Abstand größte Kollektivvertragsabdeckung. Der Grund hierfür ist vor allem die verpflichtende Mitgliedschaft des Großteils der Unternehmer in der Wirtschaftskammer, welche einen Gutteil der Kollektivverträge verbindlich für ihre Mitglieder abschließt. Anders als in anderen Ländern ist jede/r Lohnabhängige unmittelbar aus dem Kollektivvertrag gesetzlich anspruchsberechtigt – und das auch ohne Mitglied der Gewerkschaft zu sein (sogenannte Außenseiterwirkung der Kollektivverträge). Bundeseinheitliche Branchen-Kollektivverträge haben im Gegensatz zu betrieblichen Regelungen auch eine entscheidende weitere Funktion: Sie sichern faire Wettbewerbsbedingungen zwischen den Unternehmen, da sie alle binden und sich niemand durch Lohndumping einen unlauteren Vorteil verschaffen kann.

Nichts desto trotz wird immer wieder nach unter anderem deutschem Vorbild eine sogenannte „Tariföffnung“ gefordert, die es Betrieben ermöglichen soll, den Kollektivvertrag zu unterlaufen und weniger als darin vorgesehen zu zahlen – wenig überraschend das Eintrittstor zu einem Wettbewerb nach unten und ein klarer Vorstoß zur Schwächung der Gewerkschaften. Nichts anderes hat offenbar auch die FPÖ im Sinn.

Die europäische Krisenpolitik – Schwächung der Kollektiverträge zur Stärkung des Neoliberalismus

Modell dafür ist die im Wege der europäischen Krisenpolitik autoritär durchgesetzte Vertiefung neoliberaler Politik: Waren etwa 2008 in Portugal noch 1,9 Millionen durch einen Kollektivvertrag geschützt, sind es heute weniger als dreihunderttausend. In Spanien führte die Dezentralisierung der Lohnverhandlungen dazu, dass 7,4 Millionen Menschen nicht mehr kollektiv sondern auf Betriebsebene alleine der Macht der Unternehmen gegenüberstehen. Die dadurch gestiegenen Profite der Unternehmer drücken sich überall in massiven Gehaltseinbußen der Lohnabhängigen aus – in Griechenland verloren die Arbeitenden gar ein Viertel ihres Einkommens. Dass dieser lohnpolitische Interventionismus ausdrücklich das Ziel der Krisenpolitik war, beschrieb die Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen (das „Finanzministerium“ der EU-Kommission) selbst mit den Worten, dass es in den „Reformen“ der letzten Jahre „darum geht, die Lohnsetzungsmacht der Gewerkschaften zu schwächen.“

Solche tiefen Einschnitte lassen sich demokratisch kaum durchsetzen. Es überrascht daher nicht, dass die Instrumente dieser Politik großteils abseits der Rechtsstaatlichkeit errichtet wurden: Wie Studien zeigen, verstießen die Auflagen der Troika gegen gewerkschaftliche Grund- und gegen Menschenrechte. Die neue Wirtschaftsregierung der EU (New Economic Governance), die seit ihrer Einrichtung Druck zur Verlagerung der Lohnverhandlungen auf die Betriebsebene macht, findet keine Grundlage in den europäischen Verträgen und Dank eines durchgesickerten Briefes wissen wir heute, dass die Europäische Zentralbank (EZB) im Gegenzug für die Unterstützung Spaniens und Italiens die „Reform der Arbeitsmärkte“ im Verordnungswege verlangte.

Frankreich als Modell für ein österreichisches „Reformbündnis“: Zwang statt Konsens

Der Eindruck der Krise, die Abwälzung der damit verbundenen Kosten auf die Lohnabhängigen und das anhaltend schwache Wirtschaftswachstum haben die Ausstrahlungskraft neoliberaler Politik im Interesse einiger Weniger schwinden lassen. Die Fortsetzung dieser Politik kann daher zunehmend nur abseits der dafür vorgesehenen demokratischen Verfahren und unter Einschränkung von Grundrechten erzwungen werden. Nichts verdeutlicht dies klarer als die vor dem Sommer durchgesetzte „Arbeitsmarktreform“ in Frankeich.

Die weitgehend ohne Rechtsgrundlage in Stellung gebrachte neue Wirtschaftsregierung der EU ermöglichte es dem französischen Unternehmerverband MEDEF seinen Forderungskatalog bei den europäischen Institutionen als länderspezifische Empfehlung der EU für Frankreich durchzusetzen. Diese „europäische Empfehlungen“, die allenfalls auch durch Sanktionen in Form von Geldbußen durchsetzbar sind, fanden 1:1 Eingang in das Gesetz zur Arbeitsmarktreform (Loi El Khomri).

Im Kern des Gesetzes steht das, was neben Teilen der ÖVP und der Industriellenvereinigung nun auch der Wirtschaftssprecher der FPÖ für Österreich fordert: Stärkung der betrieblichen Ebene in den Kollektivvertragsverhandlungen und Verlängerung der Arbeitszeit. Doch gegen diese Vertiefung neoliberaler Politik, die nur einigen wenigen nutzt, kam eine massive Bewegung in Gang, die gewerkschaftliche Mobilisierungen umfasste und Millionen aktiv werden ließ. Da 70% der Bevölkerung sich gegen das Gesetz aussprachen, musste es autoritär durchgesetzt werden: Den eigentlich wegen der Terrorattentate verhängten Ausnahmezustand nutze die Regierung zu Demonstrationsverboten und Hausarresten. Letztlich wurde das Gesetz im Wege eines Notparagrafen durch das Parlament gelotst.

Dieses Beispiel zeigt auch, dass das von rechtspopulistischer Seite gezeichnete Bild „EU vs. Nationalstaat“ nicht stimmt. Vielmehr lässt sich in allen betroffenen Ländern zeigen, dass ein grenzüberschreitendes „Reformbündnis“ aus nationalen Unternehmerverbänden (wie z. B. dem MEDEF), neoliberalen Parteien bzw. Regierungen, der Generaldirektion Wirtschaft und Finanzen der Kommission und der Europäischen Zentralbank die europäische Ebene nutzte, um ihre Politik im Interesse der Vermögenden durchzusetzen. Die zentrale Konfliktachse der Krisenpolitik ist daher nicht „EU vs. Nationalstaat“ sondern „autoritärer Neoliberalismus vs. Demokratie“.

Formierung eines neoliberales Reformbündnisses in Österreich?

Es ist dieser durch die Krisenpolitik verstärkte Wind im Rücken der Unternehmerverbände, der zunehmend auch für ein raues Klima in den überbetrieblichen Kollektivvertragsverhandlungen in Österreich sorgt. Vor dem Hintergrund der erfolgreichen Rücknahme der hart erkämpften Rechte der Lohnabhängigen in einigen Ländern der Europäischen Union wünschen sich vermehrt auch einige hier zu Lande eine „Neugestaltung“ der Arbeitsbeziehungen. Dies obwohl gerade das österreichische Kollektivvertragsmodell ein halbwegs stabiles Durchstehen des ersten Krisenschubes ermöglichte.

Der Vorstoß aus der FPÖ, die sich selbst gern als Partei des kleinen Mannes bezeichnet und die Wortmeldungen von Teilen der ÖVP und der Industriellenvereinigung müssen daher als Versuch gelesen werden, auch in Österreich ein neoliberales Reformbündnis zu schmieden, um  allenfalls den Beispielen in anderen europäischen Ländern folgend neue Arbeitsbeziehungen zu erzwingen. Der Wunsch, die Profite der Unternehmen durch schlechtere Arbeitsbedingungen zu steigern, lässt sich allerdings nur erreichen, wenn die kollektive Macht der Lohnabhängigen geschwächt wird.

Wir dürfen uns nicht spalten lassen!

Ein solches „Reformbündnis“ kann in Zeiten verminderter Ausstrahlungskraft neoliberaler Politik nur dann erfolgreich sein, wenn es ihm gelingt die Lohnabhängigen zu spalten. Derzeit lassen sich grob drei Linien ausmachen, entlang derer diese Politik versucht wird. Wie bereits beschrieben, kommt es vermehrt zu Wortmeldungen, die eine Dezentralisierung der Lohnverhandlungen fordern. Die Konsequenz wäre, dass ein Wettbewerb nach unten zwischen den Betrieben oder direkt zwischen den Arbeitenden in Gang kommt. Der gleichen Logik der Spaltung, nur auf europäischer Ebene, folgen die in den letzten Jahren erzwungenen „Arbeitsmarktreformen“ in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten. Denn sie setzen die Lohnabhängigen der verschiedenen Länder zueinander in einen verschärften Wettbewerb. In ähnlicher Weise funktionieren drittens auch Vorschläge wie die Reduzierung der Mindestsicherung und der Zwang zur Annahme von 1-Euro-Jobs für Asylberechtigte. Durch das Ausspielen der Lohnabhängigen entlang ihrer Herkunft sollen letztlich soziale Einschnitte für alle vorbereitet und Lohndumping betrieben werden.

Gerade weil neoliberale Politik aufgrund von wachsender Ungleichheit ihre Ausstrahlungskraft zunehmend verliert, scheint eine sich täglich zuspitzende (rassistische) Spaltung der Lohnabhängigen zur letzten Stabilitätsreserve der herrschenden Verhältnisse zu werden. Dagegen gilt es das, was im Kern des Wortes Kollektivvertrag steckt, zu verteidigen und immer wieder neu herzustellen: Solidarität und demokratische Organisierung aller Lohnabhängigen zur Schaffung von gemeinsamer Handlungsmacht.

Susanne Haslinger ist Juristin und in der Rechtsabteilung sowie im sozialpolitischen Grundlagenbereich der Produktionsgewerkschaft (PRO-GE) tätig

Lukas Oberndorfer ist Referent für Europarecht, Binnenmarktpolitik und Europaforschung in der Abteilung EU & Internationales der AK Wien