Ausschreibungen im öffentlichen Verkehr - Sozialdumping inklusive!

24. September 2015

Vor kurzem hat der Nationalrat das Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz beschlossen und das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz verschärft, womit er ein wichtiges Zeichen für faire Arbeitsbedingungen setzt. Jetzt geht es darum, auch bei der Vergabe öffentlicher Aufträge das Bestbieterprinzip gesetzlich zu verankern.

Gerade bei Aufträgen im öffentlichen Verkehr wie beispielsweise bei Busverkehren gibt es seit geraumer Zeit einen harten Verdrängungswettbewerb, der oft auf Kosten älterer Beschäftigter und Unternehmen mit höherer Personalkostenstruktur ausgetragen wird. Die verpflichtende Berücksichtigung durch eine verbindliche gesetzliche Verankerung von Sozialkriterien bei der Vergabe von Aufträgen im öffentlichen Nahverkehr ist dringend notwendig.

Die öffentliche Hand mit gutem Beispiel voran!

Eine Untersuchung der OECD (Government at a Glance 2015) zeigt, dass die Vergabe der öffentlichen Hand in Österreich insgesamt 13,2 Prozent der Wirtschaftsleistung (BIP) des Landes ausmacht. Die öffentliche Hand ist ein wichtiger Auftraggeber und muss mit gutem Beispiel vorangehen. Wenn also künftig bei den Vergaben der öffentlichen Hand Sozialkriterien angewendet werden müssen, ist das ein starker Hebel, um mehr faire Jobs zu sichern. Menschen, die im öffentlichen Auftrag Busse fahren, müssen fair bezahlt und behandelt werden. Das hat auch eine wichtige Signalwirkung für die gesamte Gesellschaft und die Politik, die gerne auch sdie Senkung des Arbeitslosengeldes diskutiert.

Wettbewerb im öffentlichen Verkehr auf Kosten von Beschäftigten

Die Verkehrsverbünde schließen nach Ausschreibungen in der Regel sogenannte Bruttoverträge mit einem Busunternehmen ab. Dabei geben sie Fahrplan, Preis und Busausstattung vor. Die Unternehmen werden pro gefahrenem Kilometer bezahlt und müssen diese Leistung möglichst billig erbringen. Für Fahrzeuge, Treibstoff und Versicherung zahlen alle Unternehmen in etwa gleich viel. Diese Aufwendungen machen allerdings nur einen geringen Anteil an den Gesamtkosten im Busbereich aus. Der größte und nicht durch die Auftraggeber vorgegebene Kostenblock sind die Gehälter/Löhne und Sozialleistungen für die Beschäftigten – also der Bereich, wo Druck erzeugt und gespart werden kann.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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                             Quelle: Gewerkschaft vida

Aus der Branchenanalyse der Arbeiterkammer Wien aus dem Jahr 2014 ergibt sich für Busunternehmen ein durchschnittlicher Personalkostenanteil von knapp 47 Prozent, der bis zu 50 Prozent betragen. Wie die Tabelle zeigt, ist der Busbereich im Vergleich zu anderen Branchen besonders personalintensiv.

Personalkennzahlen 2013BusunternehmenHandel (2012)Industrie
Personalaufwandstangente[1]46,64 %11,9 %18,1 %
Personalaufwand pro Beschäftigtem52.420 €38.318 €65.733 €
Wertschöpfung pro Beschäftigtem61.593 €52.105 €101.237 €

[1] Ordentlicher Personalaufwand in % der Betriebsleistung (AK Wien, Wirtschaftliche Lage der Busunternehmen)

Ausschreibungen in der jetzigen Art und Weise gewinnen nur jene Firmen, die bei den Personalkosten mit den Mindestlöhnen kalkulieren. Betriebe mit Zusatzvereinbarungen wie bezahlten Vor- und Nacharbeiten, bezahlten Pausen oder Prämienzahlungen haben einen deutlichen Nachteil. Alteingesessene und seriöse Unternehmen, die aufgrund der langen Betriebszugehörigkeit ihrer FahrerInnen höhere Personalkosten haben, werden aus dem Markt gedrängt. Jahrelange Erfahrung von älteren Beschäftigten und soziale Errungenschaften werden somit zu Wettbewerbsnachteilen. Das geht auf Kosten von Sicherheit und Qualität, spürbar auch für die Fahrgäste. LenkerInnen, die gut ausgebildet und erfahren sind, sind schlichtweg zu teuer. Das Billigstbieterprinzip zwingt viele Arbeitgeber geradezu zur Kündigung älterer Beschäftigter. Die ArbeitnehmerInnen bekommen den Wettbewerb mit voller Wucht zu spüren, vor allem finanziell. Durch Umgehung von Betriebsvereinbarungen oder Neuanstellungen ohne Berücksichtigung vorangegangener Dienstjahre müssen sie Einkommensverluste in Kauf nehmen, die mehrere hundert Euro im Monat betragen können. Sie verlieren Ansprüche wie etwa auf Jubiläumsgeld oder die sechste Urlaubswoche. Viele nehmen das in Kauf, nur um nicht arbeitslos zu werden.

Billigstbieterprinzip schadet auch SteuerzahlerInnen und Unternehmen

Verliert ein Beschäftigter einen Teil seines Einkommens oder gar seinen Arbeitsplatz, trifft das auch die Allgemeinheit. Neben dem höheren AMS-Aufwand für ältere ArbeitnehmerInnen gehen auch Steuereinnahmen aus ihrem höheren Gehalt und entsprechende Nachfrageeffekte verloren. Die vermeintlichen Kosteneinsparungen des Ausschreibungswettbewerbs werden also von Kommunen, Ländern und Verkehrsverbünden auf die ArbeitnehmerInnen, SteuerzahlerInnen und Unternehmen abgewälzt.

Der Verkehrsminister hat deshalb vor kurzem einen Leitfaden zur rechtssicheren Anwendung von Sozialkriterien bei der Vergabe öffentlicher Verkehrsdienstleistungen veröffentlicht, jetzt ist es an den Ländern, ihn auch anzuwenden. Als nächstes Ziel steht die verbindliche Verankerung im Gesetz an. Die Gewerkschaft vida hat dazu eine parlamentarische Bürgerinitiative gestartet und fordert den Nationlarat auf, im Bundesvergabegesetz sicherzustellen, dass bei Ausschreibungen das Bestbieterprinzip angewendet werden muss. Ihre elektronische Zustimmung kann demnächst auf der Parlamentshomepage erfolgen.