Arbeitsmarkt und Lohn

21. Januar 2014

Neoklassik und Postkeynesianismus führen Arbeitslosigkeit auf unterschiedliche Ursachen zurück. Die wirtschaftspolitischen Schlussfolgerungen der beiden ökonomischen Denkrichtungen in Bezug auf die Bekämpfung von Arbeitslosigkeit sind sehr verschieden, widersprechen einander z. T. diametral.

 

Neoklassik

Die Neoklassik geht davon aus, dass freie Märkte zu einem effizienten Ergebnis führen – bei der Bereitstellung von Gütern bzw. der Gewährleistung von Vollbeschäftigung. Der Staat soll daher in der Regel nicht eingreifen. Voraussetzungen dafür, dass ein effizientes Marktergebnis erzielt wird, sind u. a. folgende Annahmen: Alle Märkte sind Wettbewerbsmärkte ohne Eintrittsbarrieren, mit einer großen Anzahl an kleinen Anbietern ohne Marktmacht und einer großen Zahl an Nachfragern. Alle Marktteilnehmer verfügen über vollkommene Information. Es ist offensichtlich, dass diese Annahmen z. T. problematisch, weil völlig realitätsfern sind.

Der Arbeitsmarkt wird als ein Markt wie alle anderen gesehen, tendiert also wie die Gütermärkte und der Kapitalmarkt zu einem Gleichgewicht, bei dem Markträumung herrscht, also Vollbeschäftigung.

Das Arbeitsangebot wird durch die freie Wahl der Erwerbspersonen zwischen Arbeit und Freizeit bestimmt. Die Arbeitsnachfrage der Unternehmen ist negativ abhängig vom Reallohn. Durch einen geeigneten Preis (Reallohn) lässt sich somit ein Gleichgewicht, also Vollbeschäftigung, herstellen. Im Gleichgewicht entspricht der Reallohn der realen Grenzproduktivität, d. h. dem zusätzlichen Produktionsbeitrag der zusätzlich hinzugefügten Arbeitskraft. Unternehmen sind in der Lage, für ihren Produktionsprozess beliebige Kombinationen der Produktionsfaktoren Arbeit und Realkapital (Maschinen, Anlagen etc.) zu wählen.

Arbeitslosigkeit entsteht einerseits durch ein zu niedriges Lohnniveau und der daraus resultierenden Abneigung der Erwerbspersonen, zum gängigen Marktlohn zu arbeiten. Andererseits wird Arbeitslosigkeit als Folge der Aktivität von Gewerkschaften und des Bestehens von Institutionen wie Mindestlohn oder Kollektivverträgen gesehen, wenn diese ein Lohnniveau über dem Gleichgewichtslohn bedingen: Denn dies führt zu sinkender Arbeitsnachfrage der Unternehmen.

Arbeitslosigkeit ist also entweder freiwillig oder sie entspringt Arbeitsmarktregulierungen, die Lohnstarrheit (nach unten) hervorrufen. Verantwortlich für Arbeitslosigkeit sind mithin entweder die Arbeitslosen selbst oder die Gewerkschaften bzw. fehlgeleitete staatliche oder sozialpartnerschaftliche Regulierungen des Arbeitsmarktes.

Ein Eingreifen des Staates ist nur im Fall institutionell bedingter Arbeitslosigkeit gerechtfertigt. Neoklassische bzw. neoliberale Beschäftigungspolitik, wie seit den 1980er-Jahren in mehr und mehr Ländern praktiziert und von Organisationen wie der OECD angepriesen bzw. verordnet, bedeutet somit Deregulierung des Arbeitsmarktes: Zurückdrängen der Gewerkschaften und Beseitigung jener Arbeitsmarktinstitutionen, die Lohnuntergrenzen festlegen.

Postkeynesianismus

Der Postkeynesianismus beurteilt die Stabilität marktwirtschaftlicher Ökonomien wesentlich skeptischer als die Neoklassik. Weil der Kapitalismus zu wiederkehrenden Krisen tendiert, werden dem Staat wesentliche stabilisierende Aufgaben zugewiesen: antizyklische Wirtschaftspolitik, finanzmarktliche und sozialpolitische Regulierung usf.

Im Gegensatz zur Neoklassik geht der Postkeynesianismus davon aus, dass Beschäftigung und Arbeitslosigkeit auf den Produktmärkten bestimmt werden und nicht auf dem Arbeitsmarkt. Unfreiwillige Arbeitslosigkeit existiert und geht zurück auf unzureichende gesamtwirtschaftliche Nachfrage. Sie ist nicht das Resultat von Arbeitsmarktregulierungen. Lohnflexibilität (nach unten) reicht nicht aus, um Vollbeschäftigung zu erreichen und zu bewahren.

Die Lohnfestsetzung erfolgt durch Verhandlungen zwischen Gewerkschaften und Unternehmen bzw. Arbeitgeberverbänden. Das Verhandlungsergebnis hängt von den Machtverhältnissen auf dem Arbeitsmarkt ab. Die Preise werden auf den Gütermärkten bestimmt, beeinflusst zum einen durch die dort herrschenden Wettbewerbsverhältnisse und die Marktmacht einzelner Unternehmen, zum anderen durch die Profiterwartungen der Unternehmen, wobei deren Bedarf nach Investitionsfinanzierung im Vordergrund steht. Erwarten Unternehmen dauerhaft steigenden Absatz, setzen sie höhere Profitmargen an, um auf diese Weise weitere Investitionen zu finanzieren. Der reale Lohnsatz wird somit nicht allein durch Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt bestimmt, sondern auf Arbeits- und Produktmärkten. Der Arbeitsmarkt selbst führt daher nicht zu einem markträumenden Gleichgewicht, bei dem Vollbeschäftigung herrscht. Im Postkeynesianismus ist der Arbeitsmarkt daher nicht ein Markt wie jeder andere.

Die Nachfrage nach Arbeitskräften wird durch die effektive (tatsächliche) gesamtwirtschaftliche Nachfrage determiniert, die sich aus der Konsumnachfrage der privaten Haushalte, den Bruttoinvestitionen der Unternehmen, den konsumtiven und investiven Ausgaben des Staates und dem Außenbeitrag (Exporte minus Importe) zusammensetzt. Das Arbeitsangebot der Erwerbspersonen ist – ähnlich wie in der Neoklassik – abhängig vom Lohn.

In der kapitalistischen Marktwirtschaft herrscht unfreiwillige Arbeitslosigkeit vor, weil im Normalfall die Produktionskapazitäten nicht ausgelastet sind: Die effektive Nachfrage ist unzureichend, um Vollbeschäftigung zu gewährleisten.

Arbeitslosigkeit entsteht also nicht deshalb, weil infolge gewerkschaftlicher Aktivität oder arbeitsmarktlicher Institutionen das Lohnniveau zu hoch ist, wie die Neoklassik behauptet. Aus mikroökonomischer Sicht eines Unternehmens erscheint es positiv, wenn die Löhne sinken, weil es dann eventuell Absatz und Gewinn steigern und zusätzliche Arbeitskräfte einstellen kann. Doch in einer gesamtwirtschaftlichen Betrachtung, so betont die postkeynesianische Theorie, gilt dieser positive Zusammenhang zwischen Reallohnsenkung und Beschäftigungsanstieg in der Regel nicht.

Lassen wir den großen österreichischen Postkeynesianer Kurt W. Rothschild (1914-2010) zu Wort kommen: „Im Makrozusammenhang sind Löhne und Beschäftigung durch viele Fäden in einem äußerst komplizierten Geflecht miteinander verbunden, sodass simple, generalisierende Aussagen nicht erbracht werden können.“

Die Wirtschaft der EU insgesamt wird durch die Entwicklung der Binnennachfrage, also vor allem jene des privaten Konsums, bestimmt, der Außenbeitrag spielt eine nur geringe Rolle. In einer derartigen „lohngetriebenen“ Wirtschaft wirkt sich eine Reallohnsenkung negativ auf die gesamtwirtschaftliche Nachfrage und damit auf die Beschäftigung aus, denn der durch die Lohnreduktion ausgelöste Rückgang der Konsumnachfrage der privaten Haushalte überwiegt gegenüber den möglichen positiven Impulsen auf Investitionen, Exporte und Verbrauchsausgaben aus Gewinneinkommen.

Schon gar nicht ist Lohnsenkung in einer schweren Rezession geeignet, die Arbeitslosigkeit zu verringern. Im Gegenteil, wie die Beispiele Japan (seit den 1980er-Jahren) und Spanien (gegenwärtig) zeigen, stellt Deflation (d. h. sinkende Preise und Nominallöhne) ein gravierendes Problem dar und keinesfalls einen Teil der Lösung. Sinkende Preise und Geldlöhne verschärfen eine Rezession, weil sie die Absatz- und Profiterwartungen der Unternehmen negativ beeinflussen, die realen Zinssätze erhöhen und die realen Schuldenlasten erschweren. KonsumentInnen schieben ihre Ausgaben auf, weil sie mit weiter sinkenden Preisen rechnen.

Die wichtigste wirtschaftspolitische Schlussfolgerung lautet, dass staatliches Eingreifen zur Verringerung der Arbeitslosigkeit unumgänglich ist. In Zeiten schwacher gesamtwirtschaftlicher Nachfrage, also in Rezessionen, soll der Staat das Defizit des öffentlichen Sektors erhöhen, indem er die automatischen Stabilisatoren (z. B. Arbeitslosenversicherung) wirken lässt und gezielt („diskretionär“) beschäftigungswirksame Staatsausgaben mit hohen Multiplikatoreffekten erhöht. Besondere Bedeutung kommt einer derartig gegensteuernden („antizyklischen“) Fiskalpolitik dann zu, wenn – wie gegenwärtig in Europa, den USA und Japan – die belebenden Möglichkeiten der Geldpolitik (Zinssenkungen) weitgehend ausgeschöpft sind. Antizyklische Fiskalpolitik ist, wie die Erfahrungen zeigen, wirksam und dient dazu, die Entstehung von Arbeitslosigkeit zu unterbinden bzw. zu dämpfen sowie deren Verfestigung zu Langzeitarbeitslosigkeit zu verhindern. Aktive Arbeitsmarktpolitik begleitet diese Fiskalpolitik und soll Betroffenen den Übergang von schrumpfenden Branchen bzw. Berufen in wachsende ermöglichen. Maßnahmen zur Arbeitszeitverkürzung (wie z. B. sozialpartnerschaftlich vereinbarte Kurzarbeitsregelungen) zielen auf die Verringerung des Arbeitsangebots ab.

Weiters betont der Postkeynesianismus die Notwendigkeit einer koordinierten europäischen Lohnpolitik, welche Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum sowie die Verringerung der Arbeitslosigkeit begünstigt, Deflation verhindert und zum Abbau der makroökonomischen Ungleichgewichte innerhalb des Euroraums beiträgt. Erforderlich ist eine Lohnpolitik in den einzelnen Ländern, die sich bezüglich der Nominallöhne jeweils an dem von der Europäischen Zentralbank gesetzten Preisstabilitätsziel (2%) sowie dem mittelfristigen Trend der gesamtwirtschaftlichen Arbeitsproduktivität orientiert. Der ÖGB bekennt sich seit den 1970er-Jahren („Benya-Formel“) zu einer derartigen produktivitätsorientierten Lohnpolitik.

Diese berücksichtigt sowohl die Kosten- als auch die Nachfrageeffekte von Lohnänderungen. Sie gewährleistet, dass die nominellen Ansprüche das zur Verfügung stehende reale Sozialprodukt nicht übersteigen und die realen Lohnstückkosten (Lohnkosten je Produktionseinheit) unverändert bleiben. Somit trägt eine derartig ausgerichtete Lohnpolitik weder zur Entstehung von Inflation noch von Deflation bei, und das Inflationsziel der EZB für die Währungsunion wird nicht verletzt. Der Anteil der Arbeitseinkommen am Sozialprodukt wird stabilisiert. Die Einhaltung der Produktivitätsorientierung über einen längeren Zeitraum würde Unsicherheiten reduzieren. Dies wiederum begünstigte Realkapitalinvestitionen, Wirtschafts- und Beschäftigungswachstum.

Dieser Beitrag erschien zunächst in Heft 12/2013 der Arbeit&Wirtschaft.